Dschadal () ist ein Begriff der islamischen Theologie und Rechtstheorie, der zur Bezeichnung geregelter verbaler Auseinandersetzungen über religiöse Streitfragen verwendet wird. Zwar kommt der Begriff bereits im Koran vor, doch hat er seine spezifische terminologische Bedeutung erst Ende des 8. Jahrhunderts erhalten, als die Topik von Aristoteles ins Arabische übersetzt wurde.

Da es unter den Muslimen religiöse Vorbehalte gegenüber dem Dschadal gab, bemühten sich seine Befürworter, den Nachweis zu erbringen, dass bereits der Koran die Gläubigen dazu anhält, sich im Wortstreit zu engagieren. Einer der wichtigen Textbelege, die zum Nachweis für die Zulässigkeit und Notwendigkeit des Dschadal angeführt wurde, war Sure 16:125: „Rufe auf zum Wege deines Herrn mit Weisheit und mit schöner Predigt und streite mit ihnen auf gute Weise (wa-ǧādilhum bi-llatī hiya aḥsanu)“. Darüber hinaus verwies man aber auch auf die an vielen Stellen erkennbare argumentative Struktur koranischer Rede.

Ab dem 9. Jahrhundert verfassten verschiedene muslimische Gelehrte Werke, in denen sie unter Rückgriff auf den Koran und die griechische Dialektik Regeln und Voraussetzungen für den Dschadal formulierten. Anstelle von Dschadal wird manchmal auch die Wortform Dschidāl (ǧidāl) verwendet, die der koranischen Ausdrucksweise noch näher steht.

Definition und sprachliche Ableitung Ibn Wahb al-Kātib, der Verfasser eines arabischen rhetorischen Handbuchs für Staatsbeamte aus dem 10. Jahrhundert, definierte Dschadal als die Rede, mit der man bei einer Sache, bei der die Disputierenden unterschiedlicher Ansicht sind, die Erbringung des Beweises bezweckt. Sie komme bei der Auseinandersetzung zwischen den verschiedenen Lehrrichtungen und Religionen, bei Rechtsstreitigkeiten und Prozessen und bei der Verteidigung gegen Anschuldigungen zum Einsatz.Ibn Wahb al-Kātib: al-Burhān. 1969, S. 176.

Das arabische Substantiv Ǧadal ist das Verbalsubstantiv von dem arabischen Verb ǧadala, yaǧdu/ilu abgeleitet, das die Grundbedeutung „(einen Strick) festdrehen, festziehen, (einen Zopf) flechten“ hat. Für die semantische Entwicklung des Begriffs ist allerdings der dritte Stamm ǧādala, yuǧādilu mit dem Verbalsubstantiv ǧidāl bzw. muǧādala noch wichtiger. Er hat die Bedeutung „streiten, disputieren, debattieren“, kommt an zahlreichen Stellen im Koran vor, und hat semantisch auf den Begriff ǧadal abgefärbt, so dass dieser zur Bezeichnung verschiedener Arten verbaler Auseinandersetzungen wie Debatten, Dispute, Diskussionen, Kontroversen und Streitereien geworden ist.

Der aschʿaritische Gelehrte Ibn Fūrak (gest. 1015) erklärte den semantischen Zusammenhang zwischen der Grundbedeutung „festziehen“ des Verbs ǧadala und der etablierten Bedeutung von ǧadal damit, dass der Disputant beim Disput auf die „Festigung seiner Methode“ (iḥkām ṭarīqati-hī) aus sei und den Zweck verfolge, seinen Gegner von dessen Meinung abzubringen und auf die eigene Seite zu ziehen. Außerdem erwägt er, dass man das Wort auch von dem arabischen Begriff ǧadāla („Boden“) ableiten könne, weil der Disputant seinen Gegner so niederzuringen versuche, wie ein Ringer seinen Gegner zu Boden werfe.Ibn Fūrak: Muǧarrad. 1987, S. 294. Der hanbalitische Gelehrte Ibn ʿAqīl (gest. 1119) betonte dagegen bei der Herleitung des Wortes stärker den Aspekt des Drehens. Dschadal sei „das Wegdrehen des Gegners von dessen Lehrrichtung zu einer anderen Lehrrichtung mit dem Mittel des Arguments“ (al-fatl li-ḫiṣm ʿan maḏhab ilā maḏhab bi-ṭarīq al-ḥuǧǧa), so wie man einen Strick dreht.Ibn-ʿAqīl: Kitāb al-Ǧadal. 1967, S. 204.

Geschichte der Dschadal-Literatur Der Impuls der griechischen Philosophie Zwar kommt der arabische Begriff ǧadal auch zwei Mal im Koran vor (Sure 43:58 und Sure 18:54), doch setzte eine intensivere Beschäftigung mit ihm erst Ende des 8. Jahrhunderts ein, als der abbasidische Kalif al-Mahdī (reg. 775-785) die Topik von Aristoteles ins Arabische übersetzen ließ.Dimitri Gutas: Greek Thought, Arabic Culture. The Graeco-Arabic Translation Movement in Baghdad and Early ʿAbbāsid Society (2nd-4th/8th-10th centuries). Routledge, London 1998, S. 62. Im Arabischen erhielt dieser Text den Titel Kitāb al-Ǧadal („Buch des Disputs“). Dschadal wurde somit zum philosophischen Fachbegriff für die Dialektik. Mehrere muslimische Philosophen, darunter al-Fārābī und Avicenna, verfassten später eigene Werke zum Dschadal im Sinne der Dialektik.Yavuz: "Cedel", Band VII, S. 209b.

Der Theologe Abū l-Hasan al-Aschʿarī sah eine große Nähe zwischen Dschadal und Spekulation (naẓar). Sie stimmten seiner Auffassung insofern überein, als der Disputant (al-muǧādil) ein Spekulierender (munāẓir) und Denker (mufakkir) ist und das anwendet, wohin ihn sein Denken führt. Ein Unterschied bestehe allerdings darin, dass Dschadal nur dann stattfinden könne, wenn mindestens zwei Personen beteiligt sind, während Spekulation bei einer einzigen Person erfolgen könne, weil sein Denken sich in Erwägung (iʿtibār), Überlegung (taʾammul) und Argumentation (istidlāl) ergehen kann.

Dschadal im Dienste der Religion Der osmanische Gelehrte Taschköprüzāde (gest. 1529) erklärte in seiner Enzyklopädie der Wissenschaften Miftāḥ as-saʿāda, dass „die Wissenschaft vom Dschadal“ (ʿilm al-ǧadal) eine Unterdisziplin der Logik (manṭiq) darstelle, jedoch speziell auf die religiösen Wissenschaften (al-ʿulūm ad-dīnīya) bezogen sei.Aḥmad ibn Muṣṭafā Ṭāškubrīzādah: Miftāḥ as-saʿāda. Band I, S. 281. Tatsache ist, dass Dschadal im Sinne von Dialektik von Anfang an in den Dienst der Religion gestellt wurde. Al-Mahdī, der Aristoteles’ Topik ins Arabische übersetzten ließ, beauftragte in dialektischer Disputation geschulte Theologen (ǧadalīyūn) damit, Bücher gegen Häretiker und Ungläubige abzufassen.Dimitri Gutas: Greek Thought, Arabic Culture. The Graeco-Arabic Translation Movement in Baghdad and Early ʿAbbāsid Society (2nd-4th/8th-10th centuries). Routledge, London 1998, S. 62, 65.

Im 9. Jahrhundert verfasste der muʿtazilitische Theologe Ibn ar-Rāwandī ein erstes Buch über die „Regeln des Dschadal“ (ādāb al-ǧadal), das in seiner Zeit sehr stark rezipiert wurde, aber heute verloren ist. Zu diesem Werk schrieben der Muʿtazilit Abū l-Qāsim al-Balchī und der Philosoph al-Fārābī Widerlegungen. Abū l-Qāsim al-Balchīs Werk gab wiederum Anlass für eine Widerlegungsschrift von Abū l-Hasan al-Aschʿarī (gest. 931).Miller: Al-Farâbî's dispute. 1990, S. 185. Diese ist als Exzerpt in dem Werk Muǧarrad Maqālāt aš-šaiḫ Abī l-Ḥasan al-Ašʿarī von dem aschʿaritischen Theologen Ibn Fūrak (gest. 1015) erhalten, das sich am Ende sehr ausführlich mit Dschadal beschäftigt und dort die verschiedenen Redeformen beim Disput (Frage, Antwort, Einwand usw.) behandelt.Ibn Fūrak: Muǧarrad. 1987, S. 292–321. Für das Exzerpt aus al-Aschʿarīs Schrift vgl. S. 310–315.

Das Konzept des Dschadal wurde auch von Theologen außerhalb des Islams rezipiert, so insbesondere von dem karäischen Juden Abū Yaʿqūb al-Qirqisānī (gest. ca. 950), der sich damit in seinem Kitāb al-Anwār wa-l-marāqib auseinandersetzte und auch Ibn ar-Rāwandīs Buch rezipierte.Vajda: Etudes sur Qirqisānī V. 1963, S. 7–74. Darüber hinaus wurde der Dschadal um die Mitte des 10. Jahrhunderts in Büchern, die nicht als Beiträge zur Theologie konzipiert waren, ausführlich diskutiert, so zum Beispiel in der Einleitung Weltchronik Kitāb al-Badʾ wa-t-tārīḫ („Buch des Anfangs und der Geschichte“) des Muʿtaziliten al-Mutahhar ibn Tāhir al-Maqdisī, der sein Werk 966 in Bust abfasste, und in dem rhetorischen Handbuch al-Burhān fī wuǧūh al-bayān des schiitischen Staatsbeamten Ishāq ibn Ibrāhīm Ibn Wahb al-Kātib.van Ess: Disputationspraxis. 1976, S. 32.

Ibn Wahb al-Kātib grenzte in seinem Werk den Dschadal gegenüber der Erörterung (baḥṯ) ab. Während man beim Dschadal die Prämissen so wähle, dass der Gegner ihnen zustimmen könne, auch wenn diese für den Verstand (al-ʿaql) nicht evident seien, sei das bei der Erörterung anders, weil der Erörternde sich auf diejenigen Prämissen stütze, die seiner Meinung nach für den Verstand am evidentesten und klarsten sind. Beim Dschadal strebe man nach der Zustimmung des Gegners, bei der Erörterung dagegen nach dem Beweis. Als ein koranisches Beispiel für Dschadal in diesem Sinne verweist Ibn Wahb al-Kātib darauf, dass in Sure 3:93-94 die Juden aufgefordert werden, die Torah herbeizubringen, damit anhand ihres eigenen Textes ihre Aussagen zu den Speiseverboten widerlegt werden können.Ibn Wahb al-Kātib: al-Burhān. 1969, S. 179.

Übernahme des Dschadal in die Rechtswissenschaft Zugleich wurde die Methode des Dschadal auch in die Rechtswissenschaft übernommen. Einer der ersten Rechtsgelehrten, der ein eigenständiges Werk zum Dschadal abfasste, war der transoxanische Schafiit Abū Bakr al-Qaffāl asch-Schāschī (gest. 976),Aḥmad ibn Muṣṭafā Ṭāškubrīzādah: Miftāḥ as-saʿāda. Band I, S. 282. allerdings hat sich dieses Werk nicht erhalten. Zu den Rechtsgelehrten aus späterer Zeit, die eigenständige Dschadal-Werke abfassten, gehörten der Schafiit Abū Ishāq asch-Schīrāzī (gest. 1083) und der Hanbalit Ibn ʿAqīl (gest. 1119). Asch-Schīrāzī verfasste zunächst ein längeres Kompendium über den Dschadal in der Rechtstheorie (al-Mulaḫḫaṣ fī l-ǧadal fī uṣūl al-fiqh), das er anschließend in einer kurzen Einführung für Anfänger mit dem Titel al-Maʿūna fī l-ǧadal zusammenfasste.McAuliffe: "Debate with them in the better way." 1999, S. 174, 176. Ibn ʿAqīl widmete zunächst den zweiten Teil seines magnum opus zur islamischen Rechtstheorie al-Wāḍiḥ fī uṣūl al-fiqh dem Dschadal und setzte sich hier sehr ausführlich mit al-Qirqisānīs Werk auseinander.Makdisi: Dialectic and disputation. 1974, S. 202. Sodann verfasste er aber noch ein eigenständiges Kitāb al-Ǧadal. Ibn ʿAqīl hielt den Dschadal für einen wesentlichen Bestandteil der Ausbildung von Usūl-Gelehrten.Makdisi: Dialectic and disputation. 1974, S. 201. Auch dem bekannten Gelehrten al-Dschuwainī (gest. 1085) wird ein Dschadal-Werk zugeschrieben, das den Titel Kāfiya fī l-ǧadal trägt, allerdings hat Daniel Gimaret in Zweifel gezogen, dass dieses Werk tatsächlich auf ihn zurückgeht.McAuliffe: Debate with them in the better way. 1999, S. 174.

Wie stark Dschadal später als ein Teilbereich der Usūl al-fiqh aufgefasst wurde, lässt sich daran erkennen, dass Ibn Chaldūn (gest. 1406) es in seiner bekannten Muqaddima in dem zugehörigen Kapitel behandelt. Ibn Chaldūn definierte Dschadal als die Kenntnis der Regeln der Diskussion (ādāb al-munāẓara), die zwischen den Anhängern der verschiedenen Rechtsschulen und anderen abläuft.Ibn Ḫaldūn: al-Muqaddima. 2005, Band V, S. 210 f. Ihm war allerdings auch bewusst, dass Dschadal über die Rechtstheorie hinausreicht. So bemerkt er, dass es grundsätzlich zwei Methoden im Dschadal gebe, diejenige von Abū l-Yusr al-Bazdawī (gest. 1100), die sich auf die religionsrechtlichen Beweise aus dem Text, dem Idschmāʿ und Qiyās beziehe, und diejenige von Rukn ad-Dīn al-ʿAmīdī (gest. 1218), die allgemein für die Argumentation in allen Wissenschaften anwendbar sei.Ibn Ḫaldūn: al-Muqaddima. 2005, Band V, S. 210 f. Die Dschadal-Werke von al-ʿAmīdī sind nicht überliefert, doch waren sie Taschköprüzāde offenbar noch bekannt. Seiner Auffassung hatte al-ʿAmīdī darin den besten Weg im Dschadal gewiesen.Ṭāškubrīzādah: Miftāḥ as-saʿāda. Band I, S. 281.

Der Dschadal-Traktat von Nadschm ad-Dīn at-Tūfī