mini|Modernes landwirtschaftliches Gespann mini|Landwirtschaft in Vietnam: Pflügen mit einem Wasserbüffel als Zugtier mini|Arbeiter in einem Reisfeld, Bangladesch Landwirt, auch Bauer (von mittelhochdeutsch gebûre „Mitbewohner, Nachbar, Dorfgenosse“), veraltet Ökonom, ist ein Beruf der Landwirtschaft. Landwirte produzieren tierische oder pflanzliche Erzeugnisse, meist zur Nutzung als Nahrungsmittel. Überwiegend werden dazu landwirtschaftliche Nutzflächen bewirtschaftet. Wirtschaftlich betrachtet wird damit ein Bereich der Urproduktion erfasst.
Zu den Begriffen Landwirt und Bauer mini|Bauer beim Pflügen, wie es bis in die 1960er-Jahre üblich war mini|Baudouin d'Arras: Paysans labourant, Spanische Nationalbibliothek, 13. Jahrhundert mini|Spreewald, Gurkenbauer auf dem Weg zum Markt. Mai 1930
Landwirt ist die moderne Bezeichnung für einen Beruf, gebildet aus Landbau (mit Land im Sinne von „Landschaft“ oder „Boden“) und Wirt („Wirtschafter“, „Hauswirt“, „Ökonom“). Der Begriff kam erst in den 1760er Jahren in Zusammenhang mit dem Kameralismus, als Berufsbezeichnung für Agrarproduzenten auf, während vorher in der ständischen Ordnung etwa Bauern und Gutsherren streng geschieden waren.Frank Konersmann: Auf der Suche nach «Bauern», «Bauernschaft» und «Bauernstand». Hypothesen zur Semantik bäuerlicher Agrarproduzenten (15. bis 19. Jahrhundert). In: Daniela Münkel, Frank Uekötter: Das Bild des Bauern: Selbst- und Fremdwahrnehmungen vom Mittelalter bis ins 21. Jahrhundert. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2012, ISBN 978-3-647-31017-6. Er leitet sich ab von „Wirt“, im Sinne der Hausväterliteratur.Gottlieb Klauder: Über Begriffe der Agrarwirtschaft. Weltwirtschaftliches Archiv 83 (1959): 32-74. Der Beruf Landwirt ist ein Lehrberuf innerhalb des dualen Systems mit anschließender Meisterausbildung und/oder einem Fachschulbesuch oder mit einem Universitäts- oder Fachhochschulstudium. Ein Haupterwerbslandwirt betreibt Landwirtschaft als Hauptberuf und erzielt dabei mindestens 50 Prozent seines Einkommens aus der Landwirtschaft. Liegt der Anteil des landwirtschaftlichen Einkommens darunter, spricht man von einem Nebenerwerbslandwirt.
Der Begriff Bauer wird aus geschichtlicher Sicht wie folgt definiert: „Bauer ist seit dem ausgehenden Frühmittelalter der Angehörige des weder ritterliche Aufgaben wahrnehmenden noch bürgerliche Gewerbe treibenden untersten Standes der nach Berufsständen gegliederten Gesellschaft, dem nach Aussonderung der Ritter und Bürger allein das Betreiben von Landwirtschaft verblieb.“Otto Brunner, Werner Conze, Reinhart Koselleck (Hrsg.): Geschichtliche Grundbegriffe: Historisches Lexikon zur politisch-sozialen Sprache in Deutschland. Band 1, Klett-Cotta, Stuttgart 1972 ff.
Schon althochdeutsch ist pûr überliefert, das verwandt ist mit gipûr, Plural gipûrâ „Mitbewohner, Dorfgenosse“ oder pûari, Plural pûarrâ „Landmann“, „Landvolk“,Eintrag BAUER, m. agricola, colonus, rusticus. In: Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. Leipzig 1854–1960, online auf Woerterbuchnetz.de, abgerufen am 3. Februar 2017. ferner in Nähe steht zu pûr, bûr „Bau, Heim, Wohnstatt“,Eintrag BAUER, m. cubile, cubiculum, cavea, habitatio. In: Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. Leipzig 1854–1960, online auf Woerterbuchnetz.de, abgerufen am 3. Februar 2017. neuhochdeutsch Bauer „Nest, Käfig“, aber im Dialekt auch „Lagerraum“ oder „Kammer“. In diesem Zusammenhang ist Bau, althochdeutsch pû, allgemein die bewirtschaftende Tätigkeit – wie in Feldbau, Obstbau, Weinbau, synonym zu lateinisch cultura „Kultivierung“.Eintrag BAU, m. cubile, aedificium, cultura, rus 5) das altn. bû n. und 6) das ahd. pû, mhd. bû In: Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. Leipzig 1854–1960, online auf Woerterbuchnetz.de, abgerufen am 3. Februar 2017.
Später wird Bauer zur Standesbezeichnung (Bauernstand, „Mitglied der Bauernschaft“). Regional sind noch weitere Unterscheidungen bekannt: Ackermann (Ackerer), Vollbauer, Halbbauer, Vollspänner, Halbspänner, Kossäte oder Köt(h)ner, Hintersiedler, Häusler oder Büdner. Diese Bezeichnungen waren Ausdruck einer Hierarchie im Sozialsystem der dörflichen Gemeinschaft und beziehen sich meist auf die Grundgröße oder den Rang der Landwirtschaft.
Zur Zeit des Nationalsozialismus schuf das Reichserbhofgesetz (1933) eine rechtliche Unterscheidung zwischen „Bauer“ und „Landwirt“: Nur dem Eigentümer eines sog. Erbhofs stand die Bezeichnung „Bauer“ zu, alle übrigen hießen „Landwirt“ (§ 11). Ein Erbhof war ein Haupterwerbsbetrieb, von der Mindestgröße einer Ackernahrung bis max. 125 Hektar (§ 2, § 3). Eigentümer eines Erbhofes konnte nur sein, wer „deutschen oder stammesgleichen Blutes“ war (§ 13).
Das Wort Bauer drückt auch eine Lebensweise aus (Ackerbauer und Viehzüchter). Der Bewohner der Großstadt verwendet die Bezeichnung Bauer zumeist für alle Menschen, die irgendwie in Land- oder Viehwirtschaft arbeiten. Landwirt ist die neuere, moderne Bezeichnung, aber nicht allgemein gebräuchlich.
Sprachlich wird weder beim Landwirt noch beim Bauern zwischen Landbestellung (Landbau) und Viehzucht unterschieden. In Österreich gibt es aber umgangssprachlich die Ausdrücke Hörndlbauern (Schwerpunkt Viehzucht) und Körndlbauern (Schwerpunkt Ackerbau).
Unterformen Bergbauer ist – wie „Bauer“ selbst – ursprünglich eine soziologische Bezeichnung und wird in diesem Sinne in der Ethnologie gebraucht. Heute ist der Bergbauer im Alpenraum über Erschwerniszonen aber primär rechtlich abgesichert, nur eine besonders arbeitsaufwändige Lage der Gründe (in Österreich etwa nach dem Berghöfekataster) rechtfertigt eine Einstufung zum Bezug eines Bergbauernzuschusses (heute EU-weit Ausgleichszulage für Benachteiligte Gebiete). Biobauer bezog sich ursprünglich auf eine Anbauweise (biologische/ökologische Landwirtschaft), ist heute in Österreich aber auch Berufsbezeichnung für eine Berufspezialisierung. Diplomlandwirt war bis 1971 ein akademischer Grad, der an deutschen landwirtschaftlichen Hochschulen und Landwirtschaftsfakultäten deutscher Universitäten erworben werden konnte. LPG-Bauern waren in der DDR die Mitglieder einer landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft. Neubauern sind Personen, welche im Zuge der Bodenreform (Deutschland nach 1945) Neubauernstellen erhielten. Der Verwaltungslandwirt ist eine meist agrarwissenschaftlich ausgebildete Person, die im staatlichen Auftrag handelt oder in landwirtschaftsnahen Verbänden Beratungsaufgaben wahrnimmt. Waldbauern betreiben Forstwirtschaft auf eigenem Grund und Boden. Wehrbauern waren Landwirte, die von Seiten des Staats in Grenzgebieten angesiedelt wurden, um deren Verteidigung zu unterstützen.
Berufsbild Funktionen mini|hochkant|Einst war der Umgang mit der Sense Grundbestandteil bäuerlicher Fähigkeiten (Peter Henry Emerson: In The Barley Harvest, etwa 1886)
Hauptfunktion eines Landwirts ist die Erzeugung von Agrarprodukten, d. h. Nahrungsmitteln pflanzlicher und tierischer Herkunft, daneben auch Erzeugung von nachwachsenden Rohstoffen, und Lieferant von Energie (zum Beispiel Rapsöl, Biogas). Diese Betätigung umfasst auch Management und Führung eines landwirtschaftlichen Betriebes einschließlich bäuerlicher Forstwirtschaft, in der Regel Kleinwald.
Im modernen Berufsbild sind zwei Aspekte zu nennen, die in der Stellung der Landwirtschaft in der Gesamtwirtschaft von Industriestaaten zu sehen sind: das Angebot von Dienstleistungen, beispielsweise im Bereich Freizeit und Erholung (Agrotourismus, Fremdenverkehr im ländlichen Raum) sowie die Natur- und Landschaftspflege, Erhaltung und Pflege der Kulturlandschaft.
Das moderne Berufsbild legt insbesondere auch Wert auf schonenden Umgang mit den natürlichen Ressourcen wie Boden, Wasser, Luft sowie die Beachtung der ökologischen Zusammenhänge und des Tierschutzes.
Insbesondere früher war der Beruf körperlich sehr schwer. Arbeitszeiten von täglich bis zu 14 Stunden in den Monaten der Haupternte waren und sind immer noch üblich.
Tätigkeitsbereiche mini|Der Landwirt als Energiewirt: Agrarenergie hat eine stark wachsende Bedeutung (Fermenter einer Biogasanlage (links), Photovoltaikanlage (hinten) und Windkraftanlage) Pflanzenproduktion: Getreide- und Maisanbau, Hackfruchtanbau (beispielsweise Zuckerrüben, Kartoffeln), Ölfrüchteanbau (zum Beispiel Raps), Hülsenfrüchteanbau (beispielsweise Erbsen, Ackerbohnen), Ackerfutterbau (zum Beispiel Kleegras, Silomais), Grünlandbewirtschaftung, Obstbau sowie Weinbau („Winzer“) Tierproduktion: Milchviehhaltung, Rinderaufzucht oder Rindermast, Schweinehaltung und Ferkelerzeugung, Schweineaufzucht oder Schweinemast, Legehennenhaltung, Geflügelaufzucht oder Geflügelmast, Schafhaltung, Pferdehaltung Agrarenergie/Energieproduktion (Energiewirt): Anbau von Biomasse und ihre energetische Verwertung, Windkraft, Photovoltaik. Viele Landwirte sind dabei gleichzeitig Rohstoffproduzenten von Kraftstoffen wie Pflanzenöl, Biodiesel oder Bioethanol sowie Betreiber von Kraftwerken (zum Beispiel Biogasanlagen), deren Stromeinspeisung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz vergütet wird.
Berufsausbildung
Voraussetzungen Voraussetzung für die Anerkennung des Berufs ist – in Europa – der Besuch einer landwirtschaftlichen Berufsschule und/oder Landwirtschaftsschule. Meisterprüfung und höhere schulische Ausbildung (Fachwirt und Techniker) können die Grundlage für ein Studium der Agrarwissenschaften sein.
Voraussetzungen für den Beruf sind etwa: Interesse an Natur und Umwelt sowie am Umgang mit Tieren, Handwerkliches Geschick und kaufmännisches Verständnis, Körperliches Leistungsvermögen und Ausdauer.
Ein Schlepperführerschein (Klasse T in Deutschland, Klasse F in Österreich, Klasse G beziehungsweise F in der Schweiz) sowie meist für Anhänger ist in der modernen Landwirtschaft Voraussetzung.
Deutschland Landwirt ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Näheres zur Berufsbildung regelt eine Verordnung über die Berufsbildung zum Landwirt beziehungsweise zur Landwirtin. Landwirt ist steuerlich jeder, der berufsmäßig Landwirtschaft betreibt, der den eigenen oder gepachteten Boden zur Erzeugung landwirtschaftlicher Produkte bewirtschaftet.
Staatlich geprüfte Landwirte erwerben ihre Qualifikation an einer unteren und „höheren Landwirtschaftsschule“ oder „höheren Landbauschule“, die mindestens zwei Jahre umfasst. Sie endet mit einer staatlichen Prüfung. Voraussetzung für den Besuch der Schule ist die absolvierte Ausbildung zum Landwirt, die in Deutschland in der Regel drei Jahre dauert: Ein Jahr Vollzeitunterricht an der Berufsschule, danach folgen zwei Jahre Ausbildung im Dualen System.Steckbrief Landwirt/in. In: BerufeNET. 1. Januar 2017, Bundesagentur für Arbeit, online auf Arbeitsagentur.de, abgerufen am 3. Februar 2017 (PDF; 289 kB). Um die Bezeichnung „Landwirtschaftsmeister“ führen zu dürfen, ist die Fachschule zum Wirtschafter für Landbau zwei Wintersemester zu besuchen und anschließend ein Wintersemester Fachschule zur Meisterausbildung. Den Titel „Landwirtschaftsmeister“ erhält man mit der staatlichen Meisterprüfung.
Dauer und Ablauf der Ausbildung Der Beruf Landwirt erfordert drei Jahre Ausbildung und hat zwei Berufsfelder, in denen mit Pflanzen und mit Tieren gearbeitet wird.Landwirt/in – Duale Ausbildung. Bundesagentur für Arbeit, online auf Arbeitsagentur.de, abgerufen am 3. Februar 2017. In diesen drei Jahren muss der Auszubildende in einem landwirtschaftlichen Betrieb mit der Ausrichtung auf Geburt und Aufzucht von Tieren sowie mit Pflanzen tätig gewesen sein.