Als Betriebsverfahren oder Betriebsform bezeichnet man ein „System betrieblicher Regeln und technischer Mittel zur Durchführung von Fahrten mit Eisenbahnfahrzeugen auf einer Eisenbahninfrastruktur.“

Hinsichtlich der Betriebsführung und Sicherung der Zugfahrten gibt es recht unterschiedliche Betriebsverfahren. Welches Verfahren angewandt wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab, z. B. Bedeutung und Frequentierung der Eisenbahnstrecke oder von der Sicherheitsphilosophie des Eisenbahnbetriebes im jeweiligen Land.

Es gibt Betriebsverfahren, deren Schwerpunkt in den betrieblichen Regeln liegt und die dabei wenige technische Mittel verwenden. Beispiele dafür sind der deutsche Zugleitbetrieb oder das nordamerikanische Betriebsverfahren Timetable and Train Order. Andere Betriebsverfahren hingegen legen ihren Schwerpunkt auf technische Hilfsmittel, wie z. B. der Zugmeldebetrieb.

Die praktischen Ausführungen eines einzelnen Betriebsverfahrens können sich erheblich voneinander unterscheiden.

Einführung

Alle heutigen betrieblichen Regeln beruhen auf dem Grundsatz der Abstandshaltung. Dieser besagt, dass zwischen Eisenbahnfahrzeugen ein gewisser Abstand gewährleistet werden muss, um Kollisionen zu verhindern. Man unterscheidet zwischen:

Fahren im Sichtabstand Fahren im Zeitabstand Fahren im Raumabstand

Heute dominiert bei der Eisenbahn das Fahren im Raumabstand. Ausnahmen hiervon bilden Straßenbahnen und Rangierfahrten, die in vielen Fällen auf Sicht gefahren werden. Dabei wird einem Zug ein räumlicher Abschnitt, z. B. eine Blockstrecke, zur alleinigen Verfügung gestellt. Der Abschnitt muss vor der Einfahrt des Zuges frei sein und es muss sichergestellt werden, dass von der Erteilung der Fahrerlaubnis an, bis der Zug den Abschnitt wieder verlassen hat, keine anderen Fahrten im Abschnitt stattfinden. Die Organisation, welcher Zug welchen Abschnitt zur Verfügung gestellt bekommt, bezeichnet man als die Regelung der Zugfolge.

Klassifizierung von Betriebsverfahren

Zur Klassifizierung verschiedener Betriebsverfahren werden häufig die folgende Punkte betrachtet:

die Art der Erteilung der Zustimmung zur Zugfahrt: mittels ortsfester Signaleinrichtungen (auch signalgeführt genannt); mittels mündlicher oder schriftlicher Aufträge (auch nicht signalgeführt genannt); die Anordnung von Fahrdienstleitungen: dezentrale Fahrdienstleitungen entlang der Strecke; zentrale Fahrdienstleitung für die ganze Strecke.

Der erste Punkt betrifft hauptsächlich den Aspekt Signalisierung, der zweite Punkt wird wesentlich von Art und Weise der Gleisfreiprüfung beeinflusst.

Wichtige Beispiele von Betriebsverfahren sind die Folgenden:

+ Klassifizierung von verschiedenen Betriebsverfahren Länder / Gebiet Betriebs­verfahren Fahrerlaubnis durch Fahrdienst­leitung Signal­einrichtung Mündlicher/Schriftlicher Auftrag de­zentral zentral Mitteleuropa Zugmeldebetrieb (Deutschland), V3-Betrieb (Österreich) x x Zugleitbetrieb (Deutschland und Österreich) x x Commonwealth-Länder Block system x x Token-System x (x) One Train Working (Single Train on Line, One Engine in Steam) (x) Nordamerika Timetable and Train Order (T&TO, TTO) x (x) Track Warrant Control (TWC) x x Direkt Train Control (DTC) x x Centralized Traffic Control (CTC) x x

Betriebsform

Die Betriebsform ist die Art der Durchführung des Eisenbahnbetriebs innerhalb eines Betriebsverfahrens, bei dem die örtlichen Bedingungen hinsichtlich funktionaler Anforderungen und technischer Ausstattungen berücksichtigt werden. Von der regulären Betriebsform kann abgewichen werden, wenn vorübergehende Änderungen des Betriebsablaufes dies erfordern. Dabei wird das Betriebsverfahren beibehalten, jedoch ändert sich die Betriebsform, z. B. das bevorzugte Gleis (Rechtsverkehr, Linksverkehr), die Art der Traktion (Schiebelokomotive, mit gesenktem Stromabnehmer fahren), die Art der Zugbeeinflussung (punktuelle oder durchgehende Überwachung) oder der Zustand der Infrastruktur (Bahnanlage mit örtlichem Personal, Fernsteuerung von Stellwerken). Die Betriebsform nimmt somit immer Bezug auf eine konkrete, örtliche Realisierung eines Betriebsverfahrens in einem bestimmten Teilnetz (bzw. Strecke/Bahnhof).

Beispiele für unterschiedliche Betriebsformen innerhalb des Betriebsverfahrens Zugmeldebetrieb sind:

Statt einer dezentralen Fahrdienstleitung ist die Fahrdienstleitung zentral angeordnet Statt einer punktförmigen Zugbeeinflussung (z. B. PZB 90) wird eine kontinuierliche Zugbeeinflussung (z. B. LZB, ETCS L2) verwendet Statt auf dem rechten (Regel-)Gleis wird auf dem linken (Gegen-)Gleis gefahren

Betriebsverfahren in Deutschland

Heute dominieren in Deutschland die beiden Betriebsverfahren Zugmeldebetrieb und Zugleitbetrieb, bzw. deren abgeleiteten Betriebsformen. Der weitaus größere Anteil des Zugbetriebs wird heute im Zugmeldebetrieb gefahren.

Zugmeldebetrieb

In Deutschland wird auf sogenannten „voll betriebenen“ Haupt- und Nebenbahnstrecken das Betriebsverfahren Zugmeldebetrieb, wie es in der Fahrdienstvorschrift der Deutschen Bahn (Ril 408) bzw. in der Fahrdienstvorschrift Nichtbundeseigene Eisenbahnen (FV-NE) vorgesehen ist, angewandt. Beide Fahrdienstvorschriften beruhen auf der in Deutschland gültigen Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO). In Abs. 1 EBO ist als Mindestvoraussetzung zur Sicherung der Zugfolge ein Streckenblock für Hauptbahnen „mit besonders dichter Zugfolge“ vorgesehen. Heute gibt es jedoch nur noch wenige Strecken mit besonders geringem Verkehr, die im Zugmeldebetrieb ohne Streckenblock betrieben werden.

Auch bei modernen Stellwerksbauformen wie den Relaisstellwerken oder den elektronischen Stellwerken wird das Betriebsverfahren Zugmeldebetrieb angewandt, jedoch werden die Zugmeldungen dort mithilfe von Zugnummernmeldeanlagen elektronisch durchgeführt. In modernen Anlagen sind auch Zentralblöcke eingerichtet, bei denen die Sicherung der Bahnstrecke technisch wie eine Bahnhofsfahrstraße funktioniert.

Mit der Zentralisierung der Stellwerke und der Entwicklung von Zugnummernmeldeanlagen werden immer weniger Zugmeldungen ausgetauscht. Deshalb wird auch der Begriff des Zugmeldeverfahrens immer weniger häufig eingesetzt.

Besondere Betriebsformen

Je nach Örtlichkeit unterscheidet sich die Art der Durchführung des Betriebsverfahren Zugmeldebetrieb. Einflussfaktoren können das jeweils verwendete Zugbeeinflussungssystem sein, Abweichungen vom Regelbetrieb, Art der Fahrdienstleitung etc.

Zugbeeinflussungssysteme

Zugbeeinflussungssysteme dienen ausschließlich der Überwachung des Zugpersonals und sind als Teil der Betriebsverfahren zu sehen. In Deutschland fordert Abs. 2 EBO eine Zugbeeinflussung auf Hauptstrecken und Nebenstrecken, die mit mehr als 80 km/h befahren werden. Heute sind fast alle Strecken in Deutschland mit Zugbeeinflussungssystemen ausgerüstet. Derzeit werden folgende Zugbeeinflussungssysteme eingesetzt:

Punktförmige Zugbeeinflussung (Indusi) Linienzugbeeinflussung (LZB) European Train Control System (ETCS)

Am weitesten verbreitet ist die Punktförmige Zugbeeinflussung. Mit einer punktuellen Zugbeeinflussungssystem ist in Deutschland die Höchstgeschwindigkeit auf 160 km/h begrenzt. Deshalb wird für höhere Geschwindigkeiten seit 1975 die Linienzugbeeinflussung eingesetzt. Damit wird der Triebfahrzeugführer laufend per Führerstandssignalisierung über das Freisein der vor ihm liegenden Strecke informiert wird. Es wird jedoch weiterhin im festen Raumabstand gefahren.

Vor der Einführung des ETCS-Systems entwickelte man den Funkbasierten Fahrbetrieb (FFB), der jedoch nicht zur Anwendung kam. Der FFB soll ausschließlich auf Rechnerbasis arbeiten und Stellwerke entbehrlich machen. Die Erfahrungen bei der Entwicklung des FFB flossen bei der Entwicklung des ETCS-Systems mit ein.

Langfristig soll das ETCS europaweit alle anderen Zugbeeinflussungssysteme ersetzen. Eine wesentliche Änderung der Betriebsverfahren wird sich in Zukunft ergeben, wenn das ETCS Level 3 eingesetzt wird. Damit kann erstmals im absoluten Bremswegabstand und wandernden Raumabstand gefahren werden.

Abweichungen vom Regelbetrieb

Die Ursachen und die Auswirkungen von Abweichungen und Störungen können im Eisenbahnbetrieb vielfältig sein. Dementsprechend vielfältig sind die Maßnahmen, die ergriffen werden:

Fahren auf Befehl: schriftliche Befehle sind die Rückfallebene, wenn andere technische Mittel ausgefallen sind. So kann z. B. ein schriftlicher Befehl den Triebfahrzeugführer anweisen, am gestörten Signal vorbeizufahren. Fahren auf dem Gegengleis (vulgo, österr.: Falschfahren): Bei zweigleisigen Strecken wird in Deutschland im Regelfall auf dem (in Blickrichtung Fahrtrichtung) rechtem Gleis gefahren. Ist dieses nicht befahrbar, können Zugfahrten auf dem Gegengleis durchgeführt werden. Je nach den eingesetzten technischen Mitteln wird zwischen folgenden Betriebsformen unterschieden:

Gleiswechselbetrieb (ständig oder vorübergehend eingerichtet) Fahren auf dem Gegengleis mit Signal Zs 8 Fahren auf dem Gegengleis mit Befehl

Art der Fahrdienstleitung

Im klassischen Zugmeldebetrieb ist jeder Bahnhof mit einem Fahrdienstleiter und jede Zugfolgestelle mit einem Blockwärter besetzt. Daher ist der Zugmeldebetrieb den Betriebsverfahren mit dezentraler Fahrdienstleitung zuzuordnen. Jedoch können bei moderner Stellwerkstechnik wie Relaisstellwerken und vor allem Elektronischen Stellwerken die Fahrdienstleitungen mehrerer Bahnhöfe zu einer zentralen Fahrdienstleitung zusammengefasst werden.

Zugleitbetrieb

Da der Zugmeldebetrieb einen hohen personellen und technischen und damit finanziellen Aufwand darstellt, gibt es für einfache Betriebsverhältnisse auf Nebenbahnen ein vereinfachtes Betriebsverfahren, den sogenannten Zugleitbetrieb. Dabei gelten eigene Regelungen, die die Fahrdienstvorschrift einschränken. Der Zugleitbetrieb in seiner Originalform kommt ohne Vor- und Hauptsignale und ohne Streckenblock aus. In Einzelfällen gibt es Zugleitstrecken mit besonderen Streckenblockbauformen, z. B. dem Stichstreckenblock für eingleisige Stichstrecken, auf denen immer nur ein Zug verkehrt. Strecken im reinen Zugleitbetrieb dürfen heute nur noch aufgrund des Bestandsschutzes betrieben werden und auch nur, wenn die Strecken ein sehr schwaches Belastungsprofil aufweisen. Stärker belastete Strecken, die dennoch nicht auf einen Vollbetrieb hochgerüstet werden sollen, können in einer der folgenden Betriebsformen betrieben werden, die sich aus dem Zugleitbetrieb ableiten, und die sich vom klassischen Zugleitbetrieb durch eine technische Unterstützung des Personals unterscheiden:

Technisch unterstützter Zugleitbetrieb (tuZ) Signalisierter Zugleitbetrieb: eine Betriebsform, die mit Ein- und Ausfahrsignalen und selbsttätigem Streckenblock arbeitet. Funkleitbetrieb: Bei diesem wird die Zugfolge zwischen Zugleiter und Triebfahrzeugführer über Funk geregelt. Der Triebfahrzeugführer, der im Funkleitbetrieb stets auch die Aufgaben des Zugführers übernimmt, muss an jedem Bahnhof per Funk eine Ankunftsmeldung geben und zur Weiterfahrt per Tastendruck eine Fahranfrage stellen. Eine Gleisfreimeldeanlage ist nicht vorhanden, der Zugleiter/Fahrdienstleiter muss sämtliche Gleisbelegungen manuell erfassen. Der Funkleitbetrieb wird ausschließlich auf der Strecke Titisee–Seebrugg (Dreiseenbahn) eingesetzt.

Betriebsverfahren in Großbritannien Im Unterschied zu den deutschen Betriebsverfahren fehlt in Großbritannien der Begriff „Bahnhof“, das heißt, es wird nicht zwischen Strecke und Bahnhof unterschieden. Alle Stellwerke haben die gleichen Befugnisse und sind einander nicht untergeordnet. Daher ist auch die Unterscheidung zwischen Befehlsstellen und Wärterstellwerken in Großbritannien unbekannt.

mini|Britischer Blockanzeiger