Die Tabakindustrie umfasst Unternehmen, die unter anderem Zigaretten, Zigarren, Rauchtabak, Schnupftabak, Kautabak, Snus oder Bidis herstellen. Dieser Wirtschaftszweig wird stark dominiert durch weltweit tätige Konzerne oder Betriebe mit einem staatlichen Monopol.
Weltweit waren 1999 ungefähr zwei Millionen Personen in der Zigarettenindustrie und den Zulieferfirmen beschäftigt. Über zwei Drittel aller Arbeitsplätze befanden sich in China, Indien und Indonesien. Die drei größten multinationalen Tabakkonzerne hatten 2003 etwas mehr als 100.000 Arbeitnehmer.
In Deutschland waren 2013 gut 10.000 Menschen in der Zigarettenindustrie beschäftigt.Kennzahlen der Zigarettenindustrie. Internetseite des Deutschen Zigarettenverbandes; abgerufen am 18. September 2014. Der Umsatz der deutschen Tabakbranche betrug 2024 ca. 30 Mrd. Euro, wovon ca. 15 Mrd. Euro auf die Tabaksteuer entfielen. Der in Deutschland jährlich entstehenden volkswirtschaftliche Schaden durch das Rauchen wird auf ca. 97 Mrd. Euro geschätzt, etwa 100.000 Menschen sterben jährlich an den Folgen des Tabakkonsums.Tabak - Zahlen, Daten, Fakten. Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen. Abgerufen am 21. Oktober 2025.
Unternehmen Tabakkonzerne Innerhalb weniger Jahre sind von den zahlreichen Tabakherstellern in der Welt noch vier private Tabakkonzerne übriggeblieben. Sie stellen 52,2 % aller Zigaretten her. Der größte Zigarettenhersteller bleibt indessen weiterhin der staatseigene chinesische Tabakkonzern China National Tobacco Corporation mit einem Marktanteil von 32 %.
Unternehmen Firmensitz Konzernumsatz (2012) Konzernumsatz (2005) Marktanteil (2007) (PDF). Stückzahl (2003) China National Tobacco (CNTC) (nur China) 169,9 Mrd. US-$ k. A. 32,0 % k. A. Altria (PM International, PM USA und PM Polska S.A) 101,3 Mrd. US-$ 63 Mrd. US-$ 18,7 % 736 Mrd. Japan Tobacco (inkl. Gallaher Group) 25,7 Mrd. US-$ 40 Mrd. US-$ 10,8 % 423 Mrd. British American Tobacco (BAT) (Daten 2005 inkl. Reynolds American) 25,5 Mrd. US-$ 17 Mrd. US-$ 17,1 % 792 Mrd. Imperial Tobacco (inkl. Reemtsma und Altadis) 11,0 Mrd. US-$ 37 Mrd. US-$ 5,6 % 201 Mrd. Reynolds American 8,3 Mrd. US-$ k. A. k. A. k. A. ITC Limited 4,4 Mrd. US-$ k. A. k. A. k. A. Weitere k. A. 15,8 % k. A.
Weitere regional tätigeTabakunternehmen: PT Gudang Garam (Indonesien) Tekel (Türkei) Fortune Tobacco Co. (Philippinen) House of Prince (Dänemark) Heintz van Landewyck (Luxemburg) Nakhla (Ägypten) PM Polska.SA (Polen) Pöschl Tabak (Deutschland)
Zulieferunternehmen (Auswahl)
Hauni Maschinenbau GmbH / Körber AG Focke & Co. G.D S.p.A.
Justizverfahren
Seit den 1950er-Jahren wurden in fast 40 Staaten Haftungs- und Strafprozesse gegen die Tabakindustrie geführt, die meisten davon in den USA. Diese Prozessflut hält weiter an. 2012 z. B. waren beispielsweise gegen Philip Morris in den USA über 400 Fälle anhängig, während Philip Morris International (PMI) in allen anderen Staaten in etwas über 150 Fällen als Beklagte Prozesse führen musste.
Justizverfahren von Behörden Master Settlement Agreement (1998) US-Bundesstaaten führten in den 1990er Jahren zahlreiche Schadenersatzprozesse gegen die Tabakindustrie. 1998 einigten sich 40 US-Bundesstaaten, der District of Columbia und fünf US-amerikanische Territorien mit der US-Tabakindustrie auf ein Master Settlement Agreement. (englisch). Im Hauptpunkt verpflichtete sich die US-Tabakindustrie, den Klägern während 25 Jahren mehr als 200 Milliarden US-Dollar zu leisten. Ebenfalls willigte sie ein, ihre Werbung nicht mehr an Jugendliche zu richten. Dafür verzichteten die Bundesstaaten auf die Einreichung weiterer Klagen.
US-Regierung gegen US-Tabakindustrie (1999–2010) Das Departement of Justice (DOJ) der US-Regierung reichte 1999 gegen die US-Tabakindustrie (u. a. Philip Morris USA, R.J. Reynolds Tobacco Company, Brown&Williamson Tobacco) eine Zivilklage am U.S.District Court Washington D.C. (Bundesbezirksgericht) ein. Sie stützte sich auf ein Gesetz (sog. Rico Act bzw. Racketeer Influenced and Corrupt Organizations Act) von 1970, das damals zur Bekämpfung der Mafia erlassen wurde. Die Dokumente der Tabakindustrie sollten beweisen, dass die angeklagten Firmen seit Anfang der 1950er Jahre eine Art kriminelles Kartell gebildet haben, um ihre Kunden zu täuschen. Alle Gewinne und Zinsen, insgesamt 280 Milliarden US-Dollar, welche die Tabakindustrie seit den 1950er Jahren gemacht hatte, verlangte die US-Regierung zurück.
Der Prozess wurde am 21. September 2004 eröffnet. Die Zulässigkeit der Gewinnabschöpfung wurde am 4. Februar 2005 vom U.S. Circuit Court of Appeals for the District of Colombia (Bundesberufungsgericht) in einem Zwischenurteil verneint mit der Begründung, dass der Rico Act nicht rückwirkend angewendet werden dürfe. Gegen dieses Urteil verlangte der Kläger beim Supreme Court of the United States (Oberster Gerichtshof der USA) am 18. Juli 2005 eine Revision. Sie wurde am 17. Oktober 2005 vom Supreme Court abgewiesen. Eine zweite Revision vor dem Supreme Court scheiterte 2010.
Die Einzelrichterin Gladys Kessler des Bundesbezirksgerichts entschied am 17. August 2006 in ihrem 1742 Seiten umfassenden Urteil, dass Rauchen von Zigaretten Krankheit und Tod verursache. Trotz firmeninterner Anerkennung dieser Tatsache habe die Tabakindustrie in der Öffentlichkeit während Jahrzehnten systematisch die schädlichen Nebenwirkungen der Zigaretten bestritten, verzerrt dargestellt und verharmlost. Deshalb ordnete sie ein Verbot an, wonach ab dem 1. Januar 2007 in den USA irreführende Bezeichnungen wie mild oder light auf der Verpackung oder in der Werbung nicht mehr verwendet werden dürfen. In einer Klarstellung (sog. Clarification Order) vom 16. März 2007 erweiterte sie dieses Verbot auf den US-Export solcher Zigaretten. Zusätzlich verpflichtete sie die eingeklagten Firmen, die Öffentlichkeit über die Schädlichkeit ihrer Produkte zu informieren. Auf eine Verhängung von Geldbußen verzichtete sie, weil dies der Supreme Court bereits in seinem Urteil vom 17. Oktober 2005 als unzulässig erachtete. Die Prozesskosten wurden hingegen den Beklagten auferlegt.
Gegen dieses Gerichtsurteil legten die beklagten Unternehmen Berufung beim zuständigen Bundesberufungsgericht ein. Wegen der aufschiebenden Wirkung der Berufung wurden die vom Bundesbezirksgericht auferlegten Beschränkungen nicht rechtskräftig. Das Gericht hat für die Parteien einen Schriftenwechsel angeordnet, der im Mai 2008 beendet wurde.
Der aktuelle Prozessstand wird auf tobacco-on-trial (englisch)Blogseite Tobacco On Trial und von Philip Morris USA (englisch) dokumentiert.
Vereinbarungen EG mit Philip Morris (2004) und Japan Tobacco (2007) Die Europäische Gemeinschaft und 10 EG-Mitgliedstaaten hatten verschiedene Klagen gegen Philip Morris International (PMI) wegen Zigarettenschmuggel geführt. Auf der anderen Seite strengte PMI gegen die Europäische Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof ebenfalls ein Verfahren an. Alle bestehenden Rechtsstreitigkeiten wurden am 9. Juli 2004 mit dem Abschluss einer mehrjährigen Vereinbarung über ein wirksames System zur Bekämpfung von Zigarettenschmuggel und Zigarettenfälschungen beendet. Die Vereinbarung sieht Zahlungen von PMI vor. Ihre Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab und könnte über 1 Milliarde US-Dollar in einem Zeitraum von 12 Jahren betragen.
Am 5. Oktober 2006 haben sich die zehn Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission (im Namen der Europäischen Gemeinschaft) auf die genaue Aufteilung dieser Zahlungen geeinigt. Bis zu diesem Zeitpunkt hatte PMI bereits 325 Millionen Dollar gezahlt.europa.eu
Eine ähnliche Vereinbarung (engl. „Cooperation Agreement“)COOPERATION AGREEMENT 14 December 2007 JT International S.A. JT International Holding BV and the European Community and the Participating Member States (PDF). schloss die Europäische Kommission und 26 EU-Mitgliedstaaten (ohne Großbritannien) am 14. Dezember 2007 mit Japan Tobacco International (JTI) und Japan Tobacco Holding BV (JTH) ab. Es handelt sich allerdings nicht um eine Vergleichsvereinbarung, da kein Rechtsstreit mit der EU hängig war. Vereinbart wurde, dass die JT innerhalb von 15 Jahren insgesamt 400 Mio. US-Dollar an die Kommission und die Mitgliedstaaten bezahlen, die zur Bekämpfung des illegalen Handels mit Zigaretten verwendet werden können. Zudem hat sich JT dazu verpflichtet, bei einer Beschlagnahmung von mehr als 50.000 echten, geschmuggelten Zigaretten aus ihrer Produktion selbst die Steuern und Zölle zu bezahlen.
Justizverfahren in Europa von Privatpersonen Erst seit wenigen Jahren werden auch an europäischen Gerichten Schadenersatzklagen von Rauchern oder ihren Angehörigen eingereicht: Die erste Klage eines Rauchers in Deutschland gegen Reemtsma auf Schadenersatz und Schmerzensgeld wegen Gesundheitsschädigung wurde 2003 vom Landesgericht Arnsberg abgewiesen. Das Oberlandesgericht Hamm wies die Berufung des Klägers 2004 ebenfalls ab. Ente Tabacchi Italiani (ETI, heute BAT Italia) wurde im März 2005 durch die Zivilkammer des Römer Appelationshofes zu Schadenersatzleistung verurteilt. Das Gericht verurteilte den Zigarettenhersteller zur Zahlung von 200.000 Euro an die Angehörigen eines 1991 verstorbenen Rauchers. Sie hatten geklagt, weil ETI vor Einführung der Warnhinweise auf Zigarettenpackungen nicht ausreichend über die Risiken des Rauchens informiert habe. Das Römer Arbeitsgericht sprach im Mai 2005 den Angehörigen einer verstorbenen Passivraucherin 400.000 Euro zu. Sie hatte während 7 Jahren beim Bildungsministerium im gleichen Büro wie drei starke Raucher gearbeitet. Ihre Gesuche, sie auf einen rauchfreien Arbeitsplatz zu versetzen, wurden mehrmals abgelehnt. Das Gericht erkannte an, dass Passivrauchen genau so wie Rauchen Krebs verursachen kann und gab daher der Klage statt. Im Schadensersatzprozess „McTear v Imperial Tobacco“ verlangte die Witwe eines 1993 an Lungenkrebs verstorbenen Rauchers, der 1964 mit Rauchen begonnen hatte, 500.000 Pfund Schadenersatz. Sie machte geltend, der Zigarettenhersteller habe es in rechtswidriger Weise unterlassen auf die Gesundheitsgefahren des Rauchens hinzuweisen. Das oberste Zivilgericht von Schottland, der „Court of Session“ in Edinburgh, wies die Klage am 31. Mai 2005 in einem 1121 Seiten umfassenden Urteil ab. Ein Hauptargument des Gerichts war, dass jede urteilsfähige Person bei ausreichender Informationslage über ihre Handlungen frei entscheiden könne. Deshalb müsse sie auch die rechtliche Verantwortung für ihr Tun vollumfänglich selbst übernehmen.
Lobbyismus Die Tabakindustrie gilt als die Branche, die es am längsten schaffte, bewusst Zweifel über die Gesundheitsschädlichkeit ihrer Produkte zu streuen und damit Gesundheitschutzmaßnahmen und Entschädigungszahlungen zu verhindern. Fast ein halbes Jahrhundert lang heuerte die Tabakindustrie Wissenschaftler an, die nach und nach erst die Lungenkrebsgefahr von Rauchern bestreiten, dann das erhöhte Risiko für Herzerkrankungen und weitere Gesundheitsgefahren leugnen und schließlich die Gesundheitsgefahren des Passivrauchens abstreiten sollten. Durch dieses Vorgehen zur systematischen Leugnung wissenschaftlicher Erkenntnisse schaffte es die Tabakindustrie, trotz eines existierenden wissenschaftlichen Konsens über die Gesundheitsgefahren des Rauchens und trotz Millionen Todesfällen, die mit dem Rauchen in Verbindung standen, staatliche Regulierung und Entschädigungsmaßnahmen um Jahrzehnte zu verzögern.