Die Wahl zum Regionalparlament der Autonomen Gemeinschaft Katalonien fand am 27. September 2015 statt. Bei ihr wurden die Abgeordneten der XI. Legislaturperiode des, seit der Schaffung der Autonomen Gemeinschaft nach dem Ende der Franco-Diktatur bestehenden, Parlaments von Katalonien bestimmt. Es handelte sich um vorgezogene Neuwahlen. Das Regionalparlament der X. Legislaturperiode war am 25. November 2012 gewählt worden. Die Legislaturperiode hätte damit regulär erst im Herbst 2016 geendet.
Nachdem im Jahr 2014 der Versuch der Regionalregierung gescheitert war, eine reguläre Volksbefragung über die Frage der Unabhängigkeit Kataloniens von Spanien abzuhalten, wurde die Wahl von weiten Teilen der öffentlichen Meinung als Ersatzplebiszit zu dieser Frage angesehen. Bei der Wahl entfiel auf diejenigen Kräfte, die eine einseitige Unabhängigkeitserklärung befürworten (Junts pel Sí (JxSí) und CUP), die absolute Mehrheit im Parlament (72 von 135 Mandaten). Ihr gemeinsamer Stimmenanteil verfehlte jedoch mit knapp 48 % die Mehrheit der Abstimmenden.
Entwicklungen in der X. Legislaturperiode (2012–2015) Regierungsbildung und Souveränitätserklärung mini|300px|Sitzverteilung nach der Wahl 2012 – Anordnung der Parteien nach ihrer Haltung zur Frage Unabhängigkeit/Volksbefragung: CUP/ERC: Unabhängigkeit nach Referendum; CiU: „eigener Staat in Europa“ nach Volksabstimmung; ICV-EUiA: Bejahung des Selbstbestimmungsrecht und der Volksbefragung; PSC: Bundesstaat; PP/C’s: Gegner von Unabhängigkeit und Volksbefragung
Nach der Wahl 2012 traten die katalanisch-bürgerliche CiU und die linkskatalanische ERC in Verhandlungen über ein Tolerierungsabkommen ein. In diesem vereinbarten sie, einen Prozess einzuleiten, der möglichst im Jahre 2014 in einer Volksbefragung darüber münden soll, ob aus Katalonien ein „Staat im europäischen Rahmen“ werden soll. Daraufhin wurde Artur Mas mit den Stimmen der ERC erneut zum Ministerpräsidenten einer CiU-Minderheitsregierung gewählt.
Am 23. Januar 2013 verabschiedete das Regionalparlament daraufhin eine Resolution, in der es u. a. heißt, dass „das Volk von Katalonien aus Gründen demokratischer Legitimität den Charakter eines souveränen politischen und rechtlichen Subjekts hat“ und in der der Entschluss zur Abhaltung eines Referendums erneut bekräftigt wurde. Die Resolution wurde mit 85 Stimmen (CiU, ERC, ICV-EUiA und ein Abgeordneter der CUP) angenommen, 41 Abgeordnete (15 der PSC, 17 der PP und die 9 Abgeordneten von Ciutadans) stimmten dagegen. Zwei Abgeordnete der CUP enthielten sich. Zwei Abgeordnete der PP waren krankheitsbedingt nicht anwesend, und fünf Abgeordnete der PSC nahmen aus Protest gegen die Linie ihrer Partei nicht an der Abstimmung teil.
Volksbefragung über die politische Zukunft Kataloniens im November 2014
Am 12. Dezember 2013 verkündete Artur Mas gemeinsam mit Vertretern der Parteien CiU, ERC, ICV-EUiA und CUP, dass die Durchführung einer Volksbefragung angestrebt werde. Die Fragestellung sollte lauten: „Wollen Sie, dass aus Katalonien ein Staat wird?“ Wer diese Frage mit „ja“ beantwortet, sollte sich noch zu einer zweiten Frage äußern, nämlich: „Wollen Sie, dass dieser Staat unabhängig ist?“
Nachdem der Versuch eine solche Volksbefragung in der Form eines Referendums durchzuführen am Widerstand des gesamtspanischen Parlaments und der Zentralregierung in Madrid gescheitert war, verabschiedete das katalanische Parlament am 19. September 2014 das „Gesetz über nicht-referendielle Volksbefragungen und Bürgerbeteiligung“. Damit sollte die Rechtsfigur einer „nicht-referendiellen Volksbefragung“ (consulta popular no referendària) geschaffen werden. Rechtlicher Hintergrund ist, dass Referenden nach der spanischen Verfassung der Genehmigung durch das gesamtspanische Parlament bzw. die gesamtspanische Regierung bedürfen, die nicht zu erwarten war.
Das Gesetz trat zunächst am 27. September 2014 mit seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Region Katalonien in Kraft. Am selben Tag beraumte der katalanische Ministerpräsident gestützt auf dieses Gesetz die „nicht-referendielle Volksbefragung“ mit der am 12. Dezember 2013 zwischen den Parteien vereinbarten zweiteiligen Abstimmungsfrage per Dekret für den 9. November 2014 an.
Mit einer Öffentlichkeitskampagne der Generalitat unter dem Schlagwort Tu decideixes („Du entscheidest“) wurde für die Teilnahme an der beabsichtigten Volksbefragung am 9. November 2014 geworben. Die spanische Regierung beschloss am 29. September 2014, sowohl gegen das Gesetz als auch gegen das Dekret über die Anberaumung der Volksbefragung unverzüglich einen Normenkontrollantrag beim Verfassungsgericht zu stellen. Das Verfassungsgericht nahm diese Anträge noch am selben Tag zur Entscheidung an. Mit der Annahme der Anträge zur Entscheidung wurden Gesetz und Dekret nach der spanischen Verfassung automatisch vorläufig außer Vollzug gesetzt.
Von der „nicht-referendiellen“ Volksbefragung zur „alternativen Abstimmung“
Am 13. Oktober 2014 kam es zu einem Zusammentreffen der die Volksbefragung befürwortenden Kräfte. An deren Ende wurde bekannt, dass die für den 9. November 2014 angesetzte förmliche Volksbefragung von der Regionalregierung nicht weiterverfolgt werde. Allerdings teilte Ministerpräsident Artur Mas am folgenden Tag mit, dass es dennoch am 9. November 2014 eine „alternative Abstimmung“ mit Abstimmungslokalen, Stimmzetteln und Wahlurnen geben werde. Man werde einen alternativen Weg suchen, eine Befragung abzuhalten. Auf welche Rechtsgrundlage er sich hierfür stützen wolle, teilte er nicht mit. Es werde auch keine formelle Anberaumung der Befragung geben, da eine solche einen Verwaltungsakt darstelle, der von der Zentralregierung angefochten werden könne. Die Regionalregierung werde die Abstimmungslokale bereithalten und die Abstimmung mit Hilfe von „20.000 Freiwilligen“ organisieren. Bei dieser alternativen Art der Volksbefragung könne es sich auch nur um eine „Vor-Abstimmung“ handeln. Die endgültige Abstimmung könne jetzt nur noch durch eine Neuwahl des Regionalparlaments erfolgen, zu der die eine Unabhängigkeit der Region befürwortenden Parteien mit einer gemeinsamen Liste und einem gemeinsamen Programm antreten, also durch eine Wahl mit „plebiszitärem Charakter“.
mini|300px|Muster des Stimmzettels der Volksbefragung
Vor dem 9. November 2014 wurden weder Wahlbenachrichtigungen an die Abstimmungsberechtigten versandt, noch wurden Wählerverzeichnisse erstellt, da insoweit eine Verwendung der Daten aufgrund der fehlenden gesetzlichen Grundlage der Abstimmung gegen Datenschutzrecht verstoßen hätte. Das für sie zuständige Abstimmungslokal konnten die Wahlberechtigten über das Internet abrufen oder telefonisch erfragen. Die Regionalregierung (Generalitat) teilte mit, dass es insgesamt 6.430 Abstimmungslokale in 941 Gemeinden gegeben habe. Lediglich in sechs Gemeinden gab es damit kein eigenes Abstimmungslokal.
Um abstimmen zu können, musste der Wahlberechtigte seinen Personalausweis vorlegen. Seine Daten (Name und Ausweisnummer) wurden dann in eine nummerierte Wählerliste eingetragen und in einem Computer erfasst, womit Mehrfachstimmabgaben vermieden werden sollten. Vor der Stimmabgabe musste der Abstimmende – anders als bei Wahlen – hinter seiner Eintragung in der Wählerliste unterschreiben, womit er sein Einverständnis mit der Erhebung der Daten erklärte.
Zur Teilnahme berechtigt waren unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit alle Personen ab 16 Jahren, aus deren Ausweis sich eine Anschrift in Katalonien ergab. Auch im Ausland war die Abstimmung in 17 Abstimmungslokalen möglich. Da die spanische Regierung – obwohl auch diese „alternative Abstimmung“ durch das Verfassungsgericht ausgesetzt worden war – keine konkreten Schritte zu deren Verhinderung ergriff, fand sie am 9. November 2014 statt. Mehrere am 9. November gestellten Eilanträge (unter anderem von der UPyD), die Abstimmung durch Schließung der Abstimmungslokale zu unterbinden, wies der Bereitschaftsrichter in Barcelona als unverhältnismäßig ab. Die Abstimmung verlief ohne größere Zwischenfälle.
Ergebnis Nach Angaben der Regionalregierung nahmen 2.305.290 Personen am 9. November 2014 an der Abstimmung teil. Weil es kein Wählerverzeichnis gab, lässt sich die Beteiligung nur anhand anderer statistischer Daten schätzen. Die Medien gehen davon aus, dass sich etwa ein Drittel der Abstimmungsberechtigten beteiligten.
Das Ergebnis teilte die Regionalregierung wie folgt mit: 1.861.753 Stimmen (80,76 %) mit einem „Ja“ auf beide Fragen (also für die Unabhängigkeit), 232.182 Stimmen (10,07 %) mit „Ja“ auf die erste und „Nein“ auf die zweite Frage, 22.466 Stimmen (0,97 %) mit „Ja“ auf die erste und keiner Angabe zur zweiten Frage, 104.772 Stimmen (4,54 %) mit „Nein“ auf die erste Frage, 12.986 leere Stimmzettel (0,56 %) und 71.131 „andere“ (3,09 %). Da es sich um einen Bürgerbeteiligungsprozess handelte, bestand keine Bindung an die Fragen und Antworten auf dem Stimmzettel, sodass jede beliebige Meinungsäußerung zulässig war. Solche Stimmzettel wurden unter „andere“ zusammengefasst.
Ankündigung vorgezogener Neuwahlen Am 25. November 2014 kündigte Ministerpräsident Mas in einer Rede an, dass er vorgezogene Neuwahlen zum Regionalparlament mit „plebiszitärem Charakter“ über die Frage der Unabhängigkeit der Region von Spanien anstrebe. Dies solle dadurch erreicht werden, dass sich alle die Unabhängigkeit unterstützenden Kräfte zu einer gemeinsamen Wahlliste zusammenschließen mit dem gemeinsamen Ziel, dann nach der Wahl binnen 18 Monaten die Unabhängigkeit zu erreichen. Am 15. Januar 2015 kündigte er dann an, diese Wahlen für den 27. September 2015 ansetzen zu wollen.
Die CDC unterzeichnete im März 2015 gemeinsam mit der ERC und anderen katalanisch-nationalistischen Kräften eine Erklärung, wonach das im September 2015 zu wählende Parlament einen verfassungsgebenden Prozess einleiten soll. Die UDC unterzeichnete diese Erklärung nicht. Ihre Mitglieder nahmen im Juni 2015 vielmehr in einer Urabstimmung mit knapper Mehrheit einen Vorschlag an, der eine einseitige Unabhängigkeitserklärung und die „Einleitung eines sich nicht im Rahmen der Legalität bewegenden verfassungsgebenden Prozesses“ ausschließt. Daraufhin kam es zum Bruch zwischen CDC und UDC und der Auflösung ihres seit 35 Jahren bestehenden Bündnisses (CiU). Die UDC zog ihre Minister aus der Regionalregierung ab.
Nachdem sich CDC und ERC im Juli 2015 auf das Antreten mit einer gemeinsamen Liste geeinigt hatten, unterzeichnete Ministerpräsident Mas am 3. August 2015 offiziell das Dekret über die Auflösung des Regionalparlaments und die Anberaumung von Neuwahlen auf den 27. September 2015.Das spanische Wahlrecht gibt vor, dass die Wahl am 54. Tag nach der Veröffentlichung des Dekrets über ihre Anberaumung stattfindet. Durch die Ansetzung der Wahlen auf den 27. September beginnt die vom Gesetz vorgegebene Wahlkampfzeit am 11. September, dem katalanischen Nationalfeiertag.
Der „plebiszitäre Charakter“ der Wahl