mini|300px|Staaten, in denen Deutschland eine Botschaft errichtet hat (blau)

Die Bundesrepublik Deutschland verfolgt außenpolitisch Interessen und Ziele, die sich aus geografischen, historischen, kulturellen und weltpolitischen Gegebenheiten ableiten. In den ersten zwei Jahrzehnten des Bestehens der Bundesrepublik war die Außenpolitik der Regierung in Bonn ganz auf die Wiedererlangung der Souveränität und die staatliche Einheit ausgerichtet, indem alle zur Erfüllung des Wiedervereinigungsgebots erforderlichen Regelungen getroffen wurden; dies stand in Spannung zum politischen Willen der Deutschen Demokratischen Republik und der Besatzungsmacht Sowjetunion. Dem Erreichen dieses Ziels ordnete die Bundesregierung alle anderen Interessen unter, auch die Integration in die EWG und die NATO sind letztlich als Mittel zum Erreichen der Wiedervereinigung anzusehen.Werner Kilian: Die Hallstein-Doktrin – Der diplomatische Krieg zwischen der BRD und der DDR. Duncker & Humblot, Berlin 2001, ISBN 3-428-10371-8, S. 22–25.

Erst nachdem sich in der zweiten Hälfte der 1960er Jahre in Bonn die Einsicht durchsetzte, dass die Vereinigung mit der DDR allenfalls langfristig zu erreichen sei und die Bundesrepublik mit den Ostverträgen in den Jahren 1970 bis 1973 die interalliierten Grenzziehungen nach dem Zweiten Weltkrieg ausdrücklich als rechtlich verbindlich sowie deren Unverletzlichkeit bestätigte, Zit. nach Görlitzer Abkommen. Görlitz/Zgorzelec, 6. Juli 1950: Die Oder-Neiße-Linie, Webseite des Auswärtigen Amtes, 16. November 2009. konnte die Außenpolitik der Bundesrepublik neue Prioritäten setzen. Hierzu gehörten in erster Linie das weitere Vorantreiben der europäischen Integration und die Förderung außenwirtschaftlicher Interessen, später aber auch Ziele wie die weltweite Durchsetzung der Menschenrechte und der Umweltschutz.Philipp Rock: Macht, Märkte und Moral – Zur Rolle der Menschenrechte in der Außenpolitik der Bundesrepublik Deutschland in den sechziger und siebziger Jahren. Peter Lang, Frankfurt a. M. 2010, ISBN 978-3-631-59705-7, S. 270.

Seit 1990 bemüht sich die deutsche Außenpolitik verstärkt darum, in multilateralen Entscheidungsprozessen wie denen der Vereinten Nationen, der OSZE, der Europäischen Union und den G 20 einen ihrem Finanzierungsanteil an diesen Organisationen entsprechenden politischen Einfluss zu gewinnen. Daneben wurde das Instrumentarium der deutschen Außenpolitik seit dem Ende der 1990er Jahre durch die Auslandseinsätze der Bundeswehr erweitert.

Die Außenpolitik wurde und wird erheblich geprägt durch die jeweiligen Außenminister der jeweiligen Regierungskoalitionen (1949–1966: Schwarz-Gelb; 1966–1969: Große Koalition; 1969–1982: Sozialliberale Koalition; 1982–1998: Schwarz-Gelb; 1998–2005: Rot-Grün; 2005–2009: Große Koalition; 2009–2013: Schwarz-Gelb; 2013–2021: Große Koalition; 2021–2025: Ampelkoalition; ab 2025: Schwarz-Rot). Der Außenminister gehörte meist der kleineren Koalitionspartei an und war seit 1966 in der Regel Vizekanzler.

Normative Vorgaben für die deutsche Außenpolitik Vorgaben des Grundgesetzes Wahrung des Friedens und Verbot eines Angriffskrieges Das deutsche Grundgesetz äußert sich an gleich vier unterschiedlichen Stellen zur Wahrung des Friedens. Schon in der Präambel heißt es, das deutsche Volk sei vom Willen beseelt, „dem Frieden der Welt zu dienen“. Gleich darauf in Art. 1 GG Abs. 2 wird weiter ausgeführt, dass die Menschenrechte als Grundlage des Friedens gelten sollen. Nach Abs. 1 Satz 1 GG sind Handlungen verfassungswidrig, . Als vierte Stelle des Grundgesetzes ist Abs. 2 GG zu nennen, der es der Bundesrepublik erlaubt, einem System der kollektiven Sicherheit beizutreten, wenn dieses der „Wahrung des Friedens“ dient, um „eine friedliche und dauerhafte Ordnung in Europa und zwischen den Völkern der Welt herbeizuführen und zu sichern“.Das Bundesverfassungsgericht konstruiert dabei eine Rechtspflicht hinsichtlich einer aktiven Teilnahme an der Friedenspolitik (vgl. BVerfGE 5, 85 und BVerfGE 36, 1 ). So Martina Haedrich, Friedensgebot und Grundgesetz, in: Hans J. Gießmann, Bernhard Rinke (Hrsg.): Handbuch Frieden, 1. Auflage, VS Verlag, Wiesbaden 2011, S. 340 Fn. 5.

Für den Beitritt zu einem solchen System gilt, dass die Mitgliedschaft der Bundesrepublik Deutschland in der UNO als einem System kollektiver Sicherheit offensichtlich problemlos mit Art. 24 Abs. 2 GG übereinstimmt. Allerdings sind selbst die Mitgliedschaften in NATO und WEU als Systemen der kollektiven Verteidigung darin eingeschlossen, denn die dort enthaltenen Grundsätze sind auch dann erfüllt, wenn sich die Bündnisse strikt auf die Friedenswahrung verpflichten. Nach der Staatsrechtslehre ist das übereinstimmend bei NATO und WEU der Fall.Alexander Siedschlag: Die aktive Beteiligung Deutschlands an militärischen Aktionen zur Verwirklichung Kollektiver Sicherheit. Frankfurt a. M. [u. a.] 1995.

Bereitschaft zu kooperativem Internationalismus Das Grundgesetz erläutert ebenfalls schon in der Präambel, dass das deutsche Volk seinen Willen zum Ausdruck bringe, . GG ermöglicht darüber hinaus die Möglichkeit, Hoheitsrechte auf zwischenstaatliche Einrichtungen zu übertragen. Absatz 3 stellt sogar die Aufforderung dar, einem System der internationalen Streitschlichtung beizutreten. Damit regt das Grundgesetz also aktiv zur internationalen Einbindung der Bundesrepublik an.

Achtung und Verwirklichung der Menschenrechte Nach GG bekennt sich das deutsche Volk zur Wahrung der Menschenrechte als einer der Grundlagen des Friedens. Da Frieden nach dem Grundgesetz nach herrschender Meinung nur die Abwesenheit von Krieg bedeutet und nicht etwa einer breiteren Definition von z. B. sozialem Frieden hat, kann Art. 1 GG als Aufforderung interpretiert werden, die Menschenrechte nicht nur innerstaatlich umzusetzen, sondern auch nach außen hin zu fördern.Gunther Hellmann: Deutsche Außenpolitik. Eine Einführung. 2006, S. 16.

Völkerrechtliche Verpflichtungen Deutschland unterwirft sich nach GG dem Völkerrecht. Dabei ist bemerkenswert, dass die Bundesrepublik das Völkerrecht auch als unmittelbar im internen Rechtsraum anerkennt und nicht etwa von einer Dualität von nationalem und Völkerrecht ausgeht, wie es andere Staaten tun.

Des Weiteren verzichtet die Bundesrepublik auf atomare, biologisch und chemische Waffen (ABC-Waffen). Im Zuge des Beitritts zur NATO und zur WEU war es Konrad Adenauers eigene Entscheidung, freiwillig auf ABC-Waffen zu verzichten.Gunther Hellmann: Deutsche Außenpolitik. Eine Einführung. 2006, S. 19. Allerdings bezog sich dieser Verzicht zunächst nur auf die Herstellung dieser Art von Waffen innerhalb der Bundesrepublik. Erst später mit der Unterzeichnung des Atomwaffensperrvertrags im Jahr 1969 galt der Verzicht auch für den Besitz und die Verfügungsgewalt über Nuklearwaffen. Mit dem Zwei-plus-Vier-Vertrag im Zuge der Wiedervereinigung bestätigte die Bundesrepublik diesen Verzicht.

Institutionen und Akteure der deutschen Außenpolitik Bundesregierung Innerhalb der Bundesregierung sind das Auswärtige Amt, das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und das Bundesministerium der Verteidigung primär außenpolitisch tätig. Da es allerdings heute kaum noch Politikbereiche gibt, in denen keine internationale Abstimmung stattfindet, haben praktisch auch alle anderen Bundesministerien außenpolitische Kontakte. Die Geschäftsordnung der Bundesregierung (GOBReg) weist dem Auswärtigen Amt hierbei aber eine koordinierende Funktion zu. Nach § 11 GOBReg dürfen andere Ministerien ausländische Gäste nur nach Rücksprache mit dem Auswärtigen Amt empfangen und internationale Verhandlungen nur mit Zustimmung des Amtes führen. Zudem ist das Bundeskanzleramt über seine entsprechenden Spiegelreferate stets über die außenpolitischen Aktivitäten der einzelnen Ressorts informiert und kann koordinierend wirksam werden.

Deutscher Bundestag Dem Deutschen Bundestag kommt vor allem die Rolle eines Kontrolleurs der Außenpolitik der Bundesregierung zu. Diese Kontrolle findet zuallererst in den entsprechenden Fachausschüssen, allen voran dem Auswärtigen Ausschuss statt. Nach GG ist eine Zustimmung des Bundestags zu internationalen Verträgen notwendig, daran muss auch der Bundesrat beteiligt werden, sofern ein Vertrag Zuständigkeiten der Länder berührt.

Bundesrat Der Bundesrat beeinflusst die deutsche Außenpolitik, in dem er Aufgaben und Verpflichtungen auf internationaler Ebene wahrnimmt. Er pflegt Beziehungen zu anderen Parlamenten. Dazu unterhält er z. B. die drei Freundschaftsgruppen Deutsch-Französische Freundschaftsgruppe, Deutsch-Polnische Freundschaftsgruppe und Deutsch-Russische Freundschaftsgruppe (am 8. April 2022 aufgelöst). Die Mitglieder des Bundesrates wirken in Gremien der Europäischen Union und in europäischen Netzwerken mit und nehmen an internationalen Konferenzen teil.

Nichtregierungsorganisationen In Deutschland beschäftigen sich eine ganze Reihe von Nichtregierungsorganisationen auf verschiedenste Weise mit Themen der Außenpolitik und den auswärtigen Beziehungen der Bundesrepublik. Bei diesen Organisationen kann es sich um reine Think Tanks wie die Deutsche Gesellschaft für Auswärtige Politik, Lobbying-Gruppen für spezielle Themen wie Amnesty International oder Organisationen zur Förderung der bilateralen Beziehungen zwischen Deutschland und anderen Staaten (z. B. die Atlantik-Brücke) handeln. Die Arbeitsmethoden und die Ressourcen der Organisationen sind höchst unterschiedlich, den meisten ist aber gemein, dass sie versuchen, den politischen Entscheidungsträgern im Bereich der auswärtigen Politik alternative Informationsquellen zur Verfügung zu stellen und bemüht sind, die öffentliche Meinung in ihrem Sinne zu beeinflussen.Gero Erdmann: Kirchen und NRO. In: Siegmar Schmidt, Gunther Hellmann, Reinhard Wolf (Hrsg.): Handbuch zur deutschen Außenpolitik, VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden 2007, ISBN 978-3-531-13652-3, S. 303–312, hier S. 311 f.

Geschichte Westintegration Die ersten Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs waren vom Verlust der Souveränität und Staatlichkeit bestimmt, aus der sich als einziger Ausweg die Kooperation mit den Alliierten anbot. Zur Bekämpfung der Not leisteten die Amerikaner im Rahmen des Marshallplans ab 1947 Aufbauhilfe für die Kohle- und Stahlindustrie. Nach der von den Amerikanern vorbereiteten Währungsreform 1948 konnte der Wiederaufbau beginnen. 1948 drängte die Londoner Sechsmächtekonferenz auf die Gründung eines westdeutschen Staates. Vom Juni 1948 bis zum 12. Mai 1949 dauerte die Berlin-Blockade durch die sowjetische Besatzungsmacht, gegen die von den Westmächten eine Luftbrücke eingerichtet wurde, um die Bevölkerung der Stadt mit Lebensmitteln und Kohle zu versorgen. Nachdem die Westalliierten die Deutschen aufgefordert hatten, eine Verfassung zu konzipieren, tagten zunächst in der Rittersturz-Konferenz die Ministerpräsidenten der Länder in der Trizone und dann der Verfassungskonvent. Infolgedessen wurde 1949 die Bundesrepublik Deutschland gegründet.