mini|Preußischer Landgendarm der XI. Gendarmerie-Brigade Kassel Die Königlich Preußische Landgendarmerie war von 1812 bis 1918 die Gendarmerie des Königreichs Preußen. Bis zur Gründung der preußischen Sicherheitspolizei 1919 war das Korps vor den Gendarmerien von Bayern und Sachsen mit 1918 gut 5.500 Gendarmen die größte Polizeitruppe des Kaiserreichs, wenn auch zahlenmäßig schwächer als die Königliche Schutzmannschaft Berlin mit rund 7.000 Beamten und die Schutzmannschaft Hamburg mit rund 6.000 Beamten. Im Gegensatz zur 1810 gegründeten Königlich Sächsischen Landgendarmerie, die dem Innenministerium unterstand, war die preußische Gendarmerie militärisch organisiert und Teil der Armee. Im Krieg gegen Frankreich 1870/71 und im Ersten Weltkrieg 1914/18 stellte sie den Kern der Feldgendarmerie.

1920 wurde sie in die Preußische Landjägerei umgewandelt, 1935 erfolgte im nationalsozialistischen Deutschland die formelle Auflösung und der Übertritt der meisten Landjäger in die Wehrmacht.

Geschichte

Vorgeschichte Im Jahr 1719 wurde unter Friedrich Wilhelm I. in Preußen das Militär- und Polizeiwesen von der Justiz getrennt. Es wurden sogenannte „Polizeyausreuther“ (Polizeiausreiter) für die Sicherheits- und Wohlfahrtspolizei eingeführt.Die Uniform der Polizei – 2. Entwicklung in Preußen, polizeiuniform.deGeschichte der Kripo, krimi-homepage.de Diese Aufgaben wurden häufig von früheren Militärangehörigen übernommen, die aufgrund körperlicher Gebrechen für den gewöhnlichen Militärdienst nicht mehr zur Verfügung standen. Doch als sich hier im Laufe der Zeit erhebliche Mängel einstellten, wurden die Ausreiter durch die „Landjäger“ ersetzt, die jedoch kurze Zeit später wieder aufgelöst wurden.Die Uniform der Polizei – 2. Entwicklung in Preußen, polizeiuniform.de

Gründung Die Gründung des Gendarmeriekorps erfolgte durch ein königliches Edikt am 30. Juli 1812 nach dem Vorbild der französischen Gendarmerie impériale. Überlegungen zur Gründung einer Polizeitruppe nach französischem Muster wurden bereits seit 1806 angestellt. Mit dem 1806 aufgelösten Regiment Gensdarmes der preußischen Armee hatte das Korps lediglich den Namen gemein.

Die Aufgaben des Gendarmeriekorps bestanden in der Unterhaltung ständiger Polizeiwachen, dem Gefangenentransport, der Unterstützung der Zivilbehörden, der Verhinderung von Desertionen, dem (behördlichen) Brieftransport im jeweiligen Landkreis, der Durchführung von Patrouillen sowohl zur Verhinderung als auch der Verfolgung von Verbrechen, der sofortigen Hilfeleistung bei Bedrohungen, der Aufnahme von Anzeigen gegen polizeiliche Vorschriften.

Die Reform von 1820 Bereits acht Jahre nach seiner Gründung wurde das Korps durch König Friedrich Wilhelm III. mit der Verordnung über die anderweitige Organisation der Gendarmerie nebst Dienst-Instructionen vom 30. Dezember 1820 gründlich reformiert. Bislang noch bestehende regionale Gendarmerien des Königreichs wurden aufgelöst und die Kompetenzen zwischen Militär- und Zivilverwaltung eindeutig geregelt. Organisatorisch unterstand die Gendarmerie dem Kriegsministerium, im Dienst jedoch dem Innenministerium und den zivilen Behörden vor Ort. In jeder Provinz sollte eine, also insgesamt acht Brigaden stationiert werden, die jeweils in zwei Abteilungen gegliedert waren. Die Gesamtstärke des Korps sollte 96 Wachtmeister und 1.240 Gendarmen betragen, von denen 1.080 beritten waren. Von 1820 bis 1825 bestand auch eine Grenzgendarmerie, die aber wegen Ineffektivität wieder aufgelöst wurde; ihre Aufgaben übernahmen die Grenzbeamten als reine Steuerbeamte.

Personal mini|Christian Ludwig Bokelmann: Eine Verhaftung, 1881 – ein Genrebild, das einen preußischen Gendarmen im Einsatz zeigt Die Gendarmerie rekrutierte sich ausschließlich aus ehemaligen Unteroffizieren des Heeres, später auch der Kaiserlichen Marine. Die Probezeit, die gleichzeitig als Ausbildungszeit galt, umfasste sechs Monate und endete mit der Gendarmerieprüfung. Ab 1899 wurden die angehenden Gendarmen in zwei Gendarmerieschulen in Einbeck und Wohlau ausgebildet (siehe unten). Die Gendarmerieoffiziere waren immer aus der Armee verabschiedete Halbinvaliden.

Einstellungsvoraussetzungen waren:

eine einwandfreie Lebensführung, keine Vorstrafen, gute Kenntnisse des Lesens, Schreibens und Rechnens, Gesundheit und „kräftiger Körperbau“, „gute natürliche Geistesanlagen“.

Die Gendarmen selbst besaßen den Rang von Unteroffizieren und die Gendarmerieunteroffiziere den Rang von Wachtmeistern. Aufgrund der schlechten Kommunikationsverbindungen waren die unteren Behörden sowie die Gastwirte verpflichtet, die Gendarmen über polizeilich relevante Vorgänge zu informieren.

Die Ausrüstung der Fußgendarmen entsprach dem Infanteristen der Armee mit Tornister, Patronentasche und Brotbeutel sowie dem Gewehr mit aufgepflanztem Bajonett, das ständig mitzuführen war. Das Pferdematerial musste kriegstauglich sein, das heißt den Normen der Kavallerie entsprechen. Ab 1825 begann auch in der preußischen Gendarmerie die Reduzierung der berittenen Gendarmen zu Gunsten der Einstellung von Fußgendarmen. Auch wurde die Anzahl der Offiziere stark beschränkt, die nach Kriegsende 1815 aus Versorgungsgründen übermäßig in der Gendarmerie eingestellt worden waren.

In der Frühphase des Korps dienten die Gendarmen auch in Städten. So waren 1835 in der Hauptstadt Berlin 5 Wachtmeister und 117 Gendarmen stationiert.

1848 wurde die Gendarmerie im Zuge der Deutschen Revolution zusammen mit dem Militär aus Berlin abgezogen und stattdessen die Königliche Schutzmannschaft errichtet, die später das Vorbild zahlreicher deutscher Kommunalpolizeien werden sollte. Durch eine Kabinettsorder vom 19. September 1848 wurden Gendarmen mit einer einwandfreien 25-jährigen Dienstzeit das Recht des Tragens des silbernen Portepees am Offiziersäbel zugestanden. Diese rein äußerliche und nicht mit materiellen Vorteilen verbundene Anerkennung war in der militärisch organisierten Gendarmerie nicht ohne Bedeutung. Ab dem 1. Januar 1849 war für die Gehalts- und Pensionsleistungen nicht mehr das Kriegs-, sondern das Innenministerium zuständig.

Die Personalstärke betrug 1862:

ein Chef im Rang eines Generals, ein Adjutant, acht Brigadiers im Rang eines Obersts, 35 Distriktsoffiziere meist im Rang eines Hauptmanns, 101 Oberwachtmeister 1.570 Gendarmen, davon 1.121 beritten.

Die Brigaden waren in Distrikte mit einem Distriktsoffizier an der Spitze eingeteilt. Diese wiederum teilten sich in Beritte, die in der Regel einen Landkreis umfassten. An der Spitze eines Beritts stand ein Oberwachtmeister, zuständig für die Ausbildung, die dienstliche Tätigkeit und die Führung der unterstellten Beamten.

Nach der Annexion des Kurfürstentums Hessen im Jahre 1866 wurde das Land-Gendarmeriekorps der Kurfürstlich-Hessischen Armee wie auch das Königlich hannoversche Landdragonerkorps bei der Annexion des Königreichs Hannover in preußische Dienste übernommen.

Bei Ausbruch des Krieges gegen Frankreich wurde aus dem Gendarmeriepersonal die Feldgendarmerie gebildet. 1872 wurde die Gendarmeriebrigade Elsaß-Lothringen gegründet, die zwar nach preußischem Muster organisiert wurde, aber als Reichstruppe unabhängig blieb. 1875 wurden Dienstaufwandsentschädigungen, 1879 die Erstattung von Umzugskosten eingeführt. 1885/86 wurden für Oberwachtmeister und berittene Gendarmen Revolver eingeführt, die die völlig veralteten Reiterpistolen (offenbar Perkussionspistole M 50) ersetzten.

Die Personalstärke betrug 1903: ein Chef 12 Brigadiers 56 Distriktsoffiziere zwei Adjutanten fünf Beamte beim Korpsstab (davon zwei Zahlmeister) 427 Oberwachtmeister, davon 379 beritten 4.858 Gendarmen, davon 1.913 beritten drei Portiers als Hausmeister (jeweils einer beim Kommando in Berlin und den Gendarmerieschulen in Einbeck und Wohlau)

Am 20. Juli 1906 wurde eine neue Dienstvorschrift eingeführt, die auch Ende der 1920er Jahre noch gültig war. Neben Änderungen in der Ausbildung wurde den Gendarmen nun auch das Wahlrecht für Reichstag, Landtag und Gemeinden zugestanden.

Organisation um 1905 mini|Siegelmarke Königlich Preussische Commando der 9t Gensdarmerie Brigade 1905 existierten analog zu den preußischen Provinzen 12 Gendarmeriebrigaden:

1. Brigade in Königsberg 2. Brigade in Stettin 3. Brigade in Berlin 4. Brigade in Magdeburg 5. Brigade in Posen 6. Brigade in Breslau 7. Brigade in Münster 8. Brigade in Koblenz 9. Brigade in Kiel 10. Brigade in Hannover 11. Brigade in Kassel 12. Brigade in Danzig

Die Verteilung der Gendarmen wurde zwischen dem Kriegs- und Innenministerium gemeinsam festgelegt. Die Stärke einer Gendarmeriebrigade betrug, im Gegensatz zum allgemeinen Begriff der Gendarmeriebrigade (fünf Gendarmen einschließlich eines Brigadiers), gut 300 Gendarmen, die von einem Oberst als Brigadier kommandiert wurde, dem vier bis fünf Distriktsoffiziere im Rang eines Hauptmanns mit je 40 bis 50 Gendarmen unterstanden.

Erster Weltkrieg und Novemberrevolution mini|Das Aufhalten eines verdächtigen Automobils an der oberschlesischen Grenze 1914, rechts in der Bildmitte offensichtlich ein preußischer Landgendarm, vermutlich von der 6. Gendarmerie-Brigade Breslau Beim Ausbruch des Ersten Weltkriegs 1914 trat ein Achtel (12,5 %) der Oberwachtmeister und Gendarmen zur Feldgendarmerie über. Der größte Teil der berittenen Gendarmen musste die Pferde zur Armee abgeben und stieg auf Fahrräder um. Während des Krieges entwickelte sich ein zum Teil feindseliges Verhältnis zur Landbevölkerung, da die Umsetzung von Verordnungen zur Versorgung von Städten und dem Feldheer auf Widerstand stieß. Daher forderte das Innenministerium aufgrund der knappen Personaldecke schließlich vom Kriegsministerium abkömmliche Unteroffiziere und Mannschaften der Ersatztruppenteile an, die als Hilfsgendarmen vor allem zur Bekämpfung des Schleichhandels eingestellt wurden. Ende Juni 1917 erschien daher die „Dienstanweisung für die Hilfsgendarmen und Hilfsfeldjäger“, in der die Aufgaben der Gendarmen klar definiert wurden:

Sicherung der Landwirtschaft; Verhinderung von Sabotage, z. B. an Eisenbahnen, Wegen, Kanälen. Fernleitungen, Erntevorräten aller Art, Mühlen, Speichern, Scheunen; Überwachung der Kriegsgefangenen, Verhinderung der Flucht und Wiederergreifung von Kriegsgefangenen.

Die Hilfsgendarmen trugen im Dienst die Uniform ihres Truppenteils sowie eine weiße Armbinde mit der Aufschrift: „Hilfsgendarm (Hilfsfeldjäger) stellv. Generalkommando … Armeekorps“. Sie unterstanden den Gendarmen und deren bürgerlichen Vorgesetzten. Obwohl versucht wurde, die Fachkenntnisse der Hilfsgendarmen mit improvisierten Lehrgängen zu fördern, wurde deutlich, dass das zur Feldgendarmerie einberufene Personal dringend benötigt wurde. Daher wurde Ende 1916 damit begonnen, die bei Kriegsausbruch zur Feldgendarmerie einberufenen Gendarmen zurückzubeordern, was bis zum Sommer 1917 auch geschah. Unabhängig davon verblieben allein in der Landgendarmerie bis Kriegsende gut 2.000 Hilfsgendarmen.