BasisdatenLogo:200px|zentriertOffizieller Name: Apostolische Gemeinschaft e. V. Vorsitzender des Vorstandes: Apostel Armin GroßGeschäftsführer: Bischof Ulrich Keller Mitgliedschaft: VAGACK (Vollmitglied)VEF (Vollmitglied) Gemeinden: 31.12.2024: 36 Gemeindeglieder: 31.12.2020: 3.000 Anteil an derGesamtbevölkerung: 0,0062 % Gründungsdatum: 24. Januar 1955 Sitz: Düsseldorf Anschrift: Cantadorstraße 1140211 Düsseldorf Offizielle Website: www.apostolisch.de
Die Apostolische Gemeinschaft ist eine evangelische FreikircheTriebel, Lothar: Ökumenischer Lagebericht 2022: Freikirchen in: Mitteilungen des Konfessionskundlichen Instituts 2023; 74(1), S. 37 und Abteilung innerhalb der Kirche Jesu Christi. Sie ist eine Abspaltung der Neuapostolischen Kirche und hat ihre Wurzeln in den katholisch-apostolischen Gemeinden. Die Gemeinschaft wurde am 25. Januar 1955 in Düsseldorf gegründet. Auslöser war der Ausschluss des Bezirksapostels Peter Kuhlen sowie der Apostel Siegfried Dehmel und Ernst Dunkmann aus der Neuapostolischen Kirche. Die Apostolische Gemeinschaft ist als e. V. organisiert und im Vereinsregister der Stadt Düsseldorf eingetragen. Derzeit gehören ihr in Deutschland knapp 3.000 Mitglieder in 36 Gemeinden an. Ein für Freikirchen eher unterdurchschnittlicher Anteil von etwa 30 % davon ist aktiv, so dass rund 1.100 Mitglieder regelmäßig am Gemeindeleben teilnehmen. Das Hauptverbreitungsgebiet ist das Rhein- und Vogtland sowie Sachsen. In Nord- und Süddeutschland bestehen Diasporagemeinden.
Geschichte mini|Die Apostolischen in Deutschland, eine Übersicht mini|150x200px|Peter Kuhlen
Für die Spaltungen der Neuapostolischen Kirche in den Jahren 1954 in der Schweiz und 1955 in Westdeutschland war die Ende 1951 verkündigte Lehre des damals amtierenden Stammapostels Johann Gottfried Bischoff ausschlaggebend, dass er nicht sterben werde, bevor Jesus komme und die Auserwählten zu sich nähme (die sogenannte erste Auferstehung). Diese Lehre ist in apostolischen Kreisen als Botschaft bekannt. 1954 wurde sie zum Dogma erhoben. Wer von den Amtsträgern, vor allem von den Aposteln, dieses nicht verkündete, wurde seines Amtes enthoben und aus der Neuapostolischen Kirche ausgeschlossen. Der ranghöchste Ausschluss betraf den rheinländischen Bezirksapostel Peter Kuhlen und seine beiden Mitapostel Siegfried Dehmel (Oberhausen) und Ernst Dunkmann (Düren). Mit den sie unterstützenden Bischöfen und Ältesten gründeten die drei Apostel einen Tag nach dem Frankfurter Ausschluss am 25. Januar 1955 in Düsseldorf die Apostolische Gemeinschaft. Ihnen schlossen sich ca. 10.000 Mitglieder an. Stammapostel Bischoff starb 1960, ohne dass es in der Folgezeit zu einer Rehabilitation der ausgeschlossenen Amtsträger gekommen wäre. Erst 2005 gab es zwischen der schweizerischen Schwesterkirche Vereinigung Apostolischer Christen und der NAK eine gemeinsame Stellungnahme und Entschuldigung für die Ereignisse der 1950er Jahre. 2014 erfolgte dann eine „Versöhnungserklärung“ mit der westdeutschen Kirche und 2017 mit den ostdeutschen Gemeinden.
1994 schlossen sich der Reformiert-Apostolische Gemeindebund, 1921 von Apostel Carl August Brückner gegründet, und die Apostolische Gemeinschaft e. V. zur Apostolischen Gemeinschaft e. V. zusammen. Beide waren vorher Schwesterkirchen in der VAG (siehe unten). Durch die deutsche Wiedervereinigung bestand kein Grund mehr zur Aufrechterhaltung zweier Gemeinschaften in Deutschland.
mini|Gemeinde Düsseldorf-Mitte
Struktur und Gliederung Die Apostolische Gemeinschaft besteht seit dem 1. Januar 2019 aus den örtlichen Gemeinden, die in drei Regionalkonferenzen (Nord, West, Südost) zusammengefasst sind und der zentralen Verwaltung als übergeordneter Einheit. Die Gemeinden sollen künftig selbständig arbeiten und ihre Belange möglichst weitgehend autark regeln. Die Verwaltung gibt dazu die finanziellen Mittel und Unterstützung durch die Ressorts (wie Öffentlichkeitsarbeit, Kultur, Ökumene etc.). Die bisherigen 10 Bezirke, die im Bundesgebiet bestanden, wurden aufgelöst.
Die Kirchenleitung (2026 aus einem Apostel und drei Bischöfen/Bischöfinnen bestehend) ist für alle Gemeinden im Bundesgebiet zuständig, eine regionale Zuständigkeit einzelner Kirchenleitungsmitglieder gibt es nicht mehr. Übergangsweise sind noch Mitglieder der Kirchenleitung für die Regionalkonferenzen zuständig. Diese sollen der Koordination und Absprache sowie Zusammenarbeit der Gemeinden in einer räumlichen Nähe dienen. In ihnen sind i. d. R. die Gemeindeleiter vertreten, die sich regelmäßig zwecks Abstimmung präsent oder virtuell treffen.
Zur besseren Erfüllung der anliegenden Aufgaben wurden sieben Ressorts eingerichtet: Finanzen, Gebäude/Technik/Inventar, Kultur, Mission/Evangelisation/Schulung, Öffentlichkeitsarbeit, Ökumene, Strategie. Auf diese Art soll Fachkompetenz gebündelt werden. In den Ressorts arbeiten neben den Verantwortlichen (i. d. R. die bisherigen (Bezirks-)Ältesten, Bischöfe oder Apostel) auch Laien und Ordinierte aus den Gemeinden mit.
Die Apostel, Bischöfe und Ältesten zusammen bilden den Vorstand der Gemeinschaft. Die Delegiertenversammlung beschließt Satzungsänderungen, nimmt den Jahresbericht der Geschäftsleitung entgegen und erteilt ihr Entlastung. Die Delegierten werden alle fünf Jahre von den Mitgliedern gewählt, zuletzt 2017. Dabei wurden pro Bezirk für je angefangene 300 Mitglieder ein Delegierter gewählt. Nach einer Bezirksauflösung 2019 musste ein neuer Wahlmodus gefunden werden, der in der Errichtung von sieben Wahlkreisen endete. Ein Wahlkreis umfasst mindestens 200 Mitglieder, für je 300 angefangene Mitglieder wird ein Delegierter gewählt. Ordentliche Delegiertenversammlungen finden einmal jährlich, i. d. R. im November, statt. Die Delegiertenversammlung setzt sich zusammen aus dem Vorstand, den in den Mitgliederversammlungen gewählten Delegierten sowie dem vom Vorstand berufenen Jugendsekretär und dem Vertretern des Jugendverbandes Rheinland.
Frühere Struktur Nach der Gründung der Kirche im Januar 1955 waren die örtlichen Gemeinden in Bezirken organisiert, die i. d. R. von einem Ältesten oder Bischof geleitet wurden. Anfangs waren diese im Rheinland mit den Bezirken der Neuapostolischen Kirche (NAK), aus der sie entstanden, identisch. Auch die Gemeindestandorte wurden, soweit es einige Mitglieder gab, analog zur NAK übernommen.
Theologie und Lehre
Die Theologie der Apostolischen Gemeinschaft entsprach ursprünglich der der Neuapostolischen Kirche.
Neben strukturellen Veränderungen wurden in der Gemeinschaft insbesondere seit den 1970er Jahren wesentliche Neuorientierungen und Reformen in theologischen Fragen vorgenommen, besonders im Kirchen-, Amts- und Sakramentsverständnis. In der ersten Phase stand die Loslösung von spezifisch neuapostolischen Vorstellungen, insbesondere zum Amtsverständnis im Vordergrund, in einer zweiten Phase – ab Mitte der 1980er Jahre – versuchte man partiell eine Rückführung auf Vorstellungen der katholisch-apostolischen Gemeinden und der Notae ecclesiae. Ein Lehrwerk Was wir glauben in zwei Bänden (1984 und 1991) stellt die Lehre dar. Die die Sakramente betreffenden Teile sind im Juli 2005 durch eine neue Veröffentlichung ersetzt worden. Ebenso wurde als Glaubensbekenntnis das Apostolicum in seiner lutherischen Fassung eingeführt. Die ersten drei Artikel galten bereits seit 1984 in leicht veränderter Form mit dem Zusatz von drei weiteren Artikeln. Diese wurden ersatzlos gestrichen. Seit 1992 wird überdies die ökumenische Version des Vaterunser in den Gemeinden gebetet.
Die Theologie entspricht daher heute nicht mehr der der Neuapostolischen Kirche, sondern hat sich von dieser weit entfernt.
Kirchenverständnis Die Apostolische Gemeinschaft versteht sich als eine Teilkirche der einen, heiligen, katholischen und apostolischen Kirche. Die Mitgliedschaft wird durch einen Beitritt erklärt und ist nur von der Taufe und nicht mehr, wie früher, von der Versiegelung abhängig. Die Taufe im Namen des dreieinigen Gottes, die in anderen Kirchen vollzogen wurde, wird ohne Einschränkung anerkannt und muss nicht mehr, wie früher üblich, bestätigt werden. Die Taufe der Apostolischen Gemeinschaft wird ebenfalls von anderen Kirchen anerkannt.
Amts- und Apostolatsverständnis Die Apostolische Gemeinschaft kennt als leitendes Lehramt das Apostelamt. Dies wird nicht als heilsnotwendig angesehen. Diese in Freikirchen sonst nicht übliche Amtsbezeichnung erhebt keinen Anspruch auf Exklusivität, sondern bezeichnet einen von Jesus berufenen und bevollmächtigten Dienst. Gleichzeitig wird apostolische Vollmacht nicht nur für die eigene Gemeinschaft angenommen, sondern auch zugestanden, dass sie potenziell überall in der Kirche Christi vorhanden sein kann, ohne dass ein explizites Apostelamt dort existieren muss. Alle Amtsgaben haben ihre Vollmacht direkt von Jesus Christus, dem Haupt der Kirche. Auch das allgemeine Priestertum der Gläubigen wird betont. Man versteht auch Mitarbeiterschaft als ein gabenorientiertes konzentrisches Modell.
Die Frauenordination wurde 2003 beschlossen und wird seit 2004 umgesetzt. Auch die Mitarbeit und Ordination von LGBTQI+-angehörigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist möglich und wird seit 2022 umgesetzt.
Sakramentsverständnis Die Apostolische Gemeinschaft kennt und feiert drei Sakramente: Taufe, Abendmahl und Versiegelung. Es sind drei unterschiedliche Bilder für das eine und vollkommene Heil Gottes.
In der Taufe feiert sie den Bund Gottes, den er mit den Menschen macht. Die gläubige Annahme der Taufe bewirkt die Wiedergeburt aus Wasser und Geist, die Aufnahme in den neuen Bund, die Einpflanzung in den geistlichen Leib Christi. Die Taufe von Kindern geschieht aufgrund des Willens und des Glaubensbekenntnisses der Eltern. Es wird unter fließendem Wasser im Namen des dreieinigen Gottes getauft.
Im Abendmahl feiert sie die Erlösung von Sünden und Versöhnung mit Gott. Es ist ein Gedächtnismahl an das Opfer Jesu Christi, eine Tisch- und Lebensgemeinschaft mit dem gegenwärtigen Herrn und ein Ausblick in die Zukunft.
In der Versiegelung feiert sie den Heiligen Geist, der zu Pfingsten ausgegossen wurde. Durch diesen Geist handelt Gott am Menschen, in dem er ihn befähigt, Christus als seinen Herrn zu erkennen und im Glauben zu wachsen. Sie wird offiziell seit 2005 nicht mehr an Kindern durchgeführt, sondern wie die evangelische Konfirmation im jugendlichen Alter. Außerdem ist sie – ein Novum in apostolischen Gemeinden – nicht mehr an das Apostelamt gebunden.
Im Alter von etwa 14 Jahren werden die jungen Gläubigen, nach einem zweijährigen Konfirmandenunterricht, konfirmiert und übernehmen damit eigenverantwortlich das Taufgelübde ihrer Eltern. Weitere Segenshandlungen finden bei Trauung, Jubiläumshochzeiten und Trauerfeiern statt.
Die Monatszeitschrift Der Herold wurde seit 1954 herausgegeben. Zunächst war die schweizerische Vereinigung Apostolischer Christen verantwortlich, seit den 1970er Jahren liegt die Redaktion bei der Apostolischen Gemeinschaft in Düsseldorf. In den 1970er und 1980er Jahren gab es noch eine Zeitschrift namens Blickpunkt, die aber Anfang der 1990er mit dem Herold zusammengelegt wurde. Zum 1. Januar 2011 wurde der Titel Blickpunkt wiederbelebt und bezeichnete zunächst ein zweimonatliches, farbiges Magazin im DIN-A4-Format, das den Herold ersetzte. Seit 2018 wird die Zeitschrift unter diesem Namen als kostenloser Rückblick und Jahresausgabe herausgegeben.
Ämter Die Apostolische Gemeinschaft kennt folgende Ämter: Apostel, Bischof, Ältester, Evangelist, Hirte, Gemeindeältester und Diakon.