Der Markwald Berstadt umfasst heute 300,6 Hektar Wald, davon 288 ha Holzbodenfläche. „Als Gemeinschaftsforst ist er zum Privatwald zu zählen.“ Aufgrund seiner Größe gilt er als mittlerer Privatwald.Eugen Rieß, Willy Roth, Agrarverfassung und Markwald. In: Berstadt. Menschen und Geschichte. Bd. 1: Von den Anfängen bis zum Beginn der Neuzeit. Rockenberg 2005, S. 415–446, S. 439.

Zum Markwald Berstadt wurde eine forstgeschichtliche Untersuchung erstellt.Ingo Kattenberg, Markwald Berstadt. Göttingen 1994. Außerdem findet sich eine umfangreiche Darstellung aus dem Jahre 2005.Eugen Rieß, Willy Roth, Berstadt. Menschen und Geschichte. Bd. 1, S. 415–446.

Lage und Naturraum Die Gemarkungen von Ober-Widdersheim, Borsdorf, Geiß-Nidda, Echzell, Bisses sowie Grund-Schwalheim bilden seine äußere Grenze. Er gehört der Markgenossenschaft Berstadt. Das Waldgebiet befindet sich in der Wetterau ca. 5 km östlich von dem Ort Berstadt im Heilquellenschutzgebiet des nahen Heilbads Bad Salzhausen. Nach den territorialen Änderungen, die durch das Gesetz zur Neugliederung der Landkreise Büdingen und Friedberg vom 11. Juli 1972 entstanden waren, liegt heute der Markwald Berstadt auf dem Gebiet der Gemeinde Echzell.

Der Wald liegt auf einer Höhe von 130 bis 221,8 m NN im Übergangsbereich von Wetterau und Vogelsberg. Lössböden überlagern Basaltkörper. Die Lössböden der Wetterau gehören zu der Mittelmeer-Mjösen-Zone und bildeten sich im Quartär. Basalt wurde im 19. Jahrhundert in einem Steinbruch innerhalb des Markwalds gebrochen. Klimatisch zählt das Gebiet zum „schwach bis mäßig subkontinentalen“ Klima. Die Wuchszonen des Wuchsgebietes „Südwestlicher Vogelsberg“ bilden eine „randliche Eichen-Mischwald-Zone.“Ingo Kattenberg, Markwald, S. 21 f.

Markgenossenschaft Der Markwald Berstadt gehört zu den Markgenossenschaften, welche die Nutzung gemeinsam organisieren. Der Vertrag zur Eingliederung Berstadts in die Großgemeinde Wölfersheim vom 8. November 1971 legt im § 2 (2) fest, dass der Markwald Berstadt „wie bisher“ eine eigene Verwaltung mit Sitz in Berstadt hat.Eugen Rieß, Willy Roth, Berstadt. Bd. 1, S. 442.

Aus dem Jahresertrag des Berstädter Markwaldes fallen 261 Lose, wovon 33 auf die „Aus- oder Mitmärker“ und 228 auf die Ortsbewohner kommen. Die Ausmärker stammen aus Ober-Widdersheim, Unter-Widdersheim, vom Schleifelder Hof, nahe Geiß-Nidda und vom Häuserhof, der nördlich an den Markwald angrenzt und zu Ober-Widdersheim gehört. Die Anteile der Ausmärker und der Berstädter Märker haben sich wiederholt geändert.

Die Markwaldordnung von 1716 legte im Punkt 1 „37 Mann als Mitmärker“ fest.Eugen Rieß, Willy Roth, Berstadt. Bd. 1, S. 447. Diese Verteilung wurde auch in der Vergleichsurkunde von 1841 bestätigt. Seit 1861 ist die heutige Anteileregelung gültig.Ingo Kattenberg, Markwald Berstadt, S. 30, 66 f. Den Mark- und Allmendenutzen hatten alle Märker, Einheimische und Ausmärker. Im Markwald Berstadt gab es im 19. Jahrhundert auch jüdische Märker aus Berstadt.

Die Aufsicht über die Markwaldung führte der „Obermärker,“ der Grundherr, der durch Beamte vertreten wurde. In Berstadt, Bingenheim und Echzell waren dies zuerst die Grafen von Nassau, dann die Landgrafen von Hessen.

Heute wählt die Markversammlung den Markvorsteher, der Markmeister genannt wird, und den Markvorstand. Der Markvorstand besteht aus dem Markmeister und seinen beiden Stellvertretern. Einer der Stellvertreter wird von den Ausmärkern gewählt, z. Zt. ist es der Besitzer des Häuserhofs. Weiter gehören fünf Mitglieder und der Markrechner zum Markvorstand. Ehrenmarkmeister und Markrechner sind nicht stimmberechtigt. Zu den Pflichten des Markvorstandes gehört die jährliche Begehung des Markwaldes. Solange Berstadt eine selbständige politische Gemeinde war, war der Bürgermeister immer Markvorsteher.Eugen Rieß, Willy Roth, Berstadt. Bd. 1, S. 443 f.

Die Lose der Mitmärker waren und sind vererbbar, dagegen beinhalteten die Lose der Marktgemeinde Berstadt ein Nutzungsrecht, das nicht auf folgende Generationen übertragbar war. Es rückte immer der nächstälteste Ortsbürger nach. Berstadt trat 1971 der Großgemeinde Wölfersheim bei. Seit diesem Zeitpunkt fallen die Lose der verstorbenen Berstädter Märker an die Gemeinde Wölfersheim.

1994 erbrachte ein Los drei Raummeter Buchenbrennholz in einem Wert von 100 DM. Die Gemeinde Wölfersheim besaß zu diesem Zeitpunkt bereits 120 Lose, die ausbezahlt wurden. Auch 28 Märker ließen sich auszahlen. Von den 108 Märker und 33 Mitmärker bezogen 113 weiterhin das Brennholz.Ingo Kattenberg, Markwald, S. 35 f.

Änderung der Eigentumsverhältnisse im 19. Jahrhundert Durch Zuzug und Bevölkerungswachstum hatte sich die Zahl der Berstädter Ortsbürger auf 250 erhöht. Damit konnte nicht mehr jeder Ortsbürger ein ganzes Los erhalten. In anderen Gemeinden, wo diese Problematik ebenfalls entstanden war, beschränkte man die Anzahl der Ortsbürger oder unterstützte deren Auswanderung, wie beides etwa im nahe liegenden Södel praktiziert wurde.Eugen Rieß, 1200 Jahre Södel. 3 Bde., Bd. 1: Die Geschichte. In Berstadt dagegen teilte man die Ortsbürgerlose nun in verschiedene Klassen mit unterschiedlichen Anteilen ein. Zwischen 1854 und 1861 änderte sich der Anteil der Lose der Ausmärker von 37 auf 33, die Zahl der Ortbürgerlose stieg auf 228. 1854 kam der Markwald, soweit er bis dahin Eigentum der Ortsbürger war, in das Eigentum der Gemeinde.Ingo Kattenberg, Markwald, S. 30–32. 1857 wurde das Mollenbecksche Gut samt der zugehörigen fünf Lose von der Gemeinde Berstadt gekauft, sodass diese Lose an die Gemeinde zurückfielen. Diese Lose behielt die Gemeinde, als sie in den folgenden Jahren das Gut parzellenweise verkaufte. Das Gut war ein fuldisches Lehen der Grafen von Walderdorff, von denen es die Familie Mollenbeck erwarb.Eugen Rieß, Willy Roth, Berstadt. Bd. 1, S. 105.

1854 kam der Markwald, soweit er bis dahin Eigentum der Ortsbürger war, in das Eigentum der Gemeinde. Allerdings ist dieser Vorgang nicht mehr gänzlich nachvollziehbar.

Geschichte Im Markwald Berstadt, in den Distrikten Zippen und Erleneck, findet sich ein Grabhügelfeld, dessen Gräber, soweit dies durch Funde belegt ist, aus der Eisenzeit stammen.Bernd Steidl, Neue Funde aus dem prähistorischen Grabhügelfeld im Berstädter Markwald. In: Echzeller Geschichtshefte 9, S. 3 ff. Diese Nekropole umfasst etwa 50 Grabhügel, die leider tw. illegal geöffnet wurden. Der Kreisarchäologe des Wetteraukreises, Jörg Lindenthal, vermutet als Siedlungsformen der damaligen Menschen Weiler oder Einzelgehöfte.Jörg Lindenthal, Spuren der Jahrtausende, aufgedeckt vom Kreisarchäologen Dr. Jörg Lindenthal. In. Eugen Rieß, ‘Willy Roth, Berstadt, Bd. 1, S. 25–30.

Wildbannurkunde von 951 Der Markwald Berstadt gehörte zum fuldischen Besitz um Berstadt-Bingenheim-Echzell-Dauernheim, dem Kern der Fuldischen Mark.Heinrich Büttner, Fulda und die Wetterau. In: Ders., Mittelrhein und Hessen. Hrsg.: Alois Gerlich, Stuttgart: Steiner-Verlag-Wiesbaden (1989), S. 83–88, S. 84. Der Berstädter, der Echzeller und der Bingenheimer Markwald bildeten ursprünglich einen gemeinsamen Wildbann.Ingo Kattenberg, Markwald, S. 27. König Otto I. schenkte diesen Wildbann im Jahre 951 auf Bitten seines Bruders Brun (Köln) und des Schwiegersohnes Konrad dem Abt Hadamar von Fulda. Der Wildbann um Echzell ist der älteste von insgesamt fünf Wildbannforsten die an das Kloster Fulda verliehen wurden. Damit wurde den Gebieten auch der Königsbann verliehen.Ingo Kattenberg, Markwald, S. 18. Die Wildbannurkunde wurde am 19. Januar 951 in „Francanfurt“ ausgestellt.Regesta Imperii. (RI) Sächsisches Haus (919 – 1024). RI II, 1. Sie enthielt das Jagdverbot für Unbefugte. Das Recht zum Jagen konnten nur der Abt Hadamar oder seine Nachfolger erteilen: „forstam quae ad villam Achizuuilla pertinet, in qua prius erat communis omnium civium venatio, nullus venandum andeat ingredinissi licentia eiusdem abbati Hadamari successorum que illius.“R II, 1. Ein Eigentum an Grund und Boden war damit nicht verbunden.Thudichum, 1860.

Als Grenzen des Wildbanns wurden angegeben: der Berg „Uuintersnol“ (Winternon), flussabwärts der „Hurnufa“ (Horloff) bis zur Mündung in die „Nita“ (Nidda), flussaufwärts bis „Turenheim“ (Dauernheim), über „Sleitfeld“ (Schleifelder Hof), den „Uuolvesbrunnon“ (Wolfsbrunnen) zurück zum Winternon.

1441 versuchten die Märker das Jagdrecht an sich zu ziehen und begründeten dies mit alten Rechten.Ingo Kattenberg, Markwald, S. 18 f.

Weitere Geschichte Außer den Mitmärkern besaß auch die Mühle in Grund-Schwalheim Holzrecht im Markwald Berstadt. Dazu gehörte die Lieferung des „Mel-“ und des „Grundbaums“ aus dem Wald. Das Recht bestand seit dem Spätmittelalter. Die Markordnung von 1716 sah vor, dass dem Müller alle fünf Jahre Holz für das Mahlwerk, die „Schaufelbuche,“ geliefert wurde. Dies musste aber von den Förstern des Markwaldes und den Berstädter Bürgermeistern erlaubt werden.Eugen Rieß; Willy Roth, Berstadt. Bd. 1, S. 208–218.

Im 15. Jahrhundert erhoben die Orte Geiß-Nidda und Unter-Widdersheim Ansprüche auf Mitmärkerschaft bzw. Teile des Markwaldes Berstadt. 1485 und 1530 scheiterte die Gemeinde Geiß-Nidda mit ihrem Anspruch auf Mitmärkerschaft. Erbitterter war der Streit mit Ober-Widdersheim, das in seinen Rechten eingeschränkt war. Die Markordnung von 1481 verlangte die Anwesenheit der Ober-Widdersheimer Ausmärker beim Markgericht in Berstadt, verweigerte aber das Wahlrecht bei der Wahl des Markmeisters. Hinzu kam, dass 1549 die Ober-Widdersheimer bei der Zuteilung des Bauholzes benachteiligt wurden. Die Begründung war, dass Ober-Widdersheim auch einen eigenen Wald besaß. 1581 forderte das Gericht Ober-Widdersheim die Teilung des Markwaldes, der 1593 zugestimmt, die aber nie vollzogen wurde.Ingo Kattenberg, Markwald Berstadt, S. 28.

Die gemeine Mark oder Allmende wurde von allen Märker nach strengen Regeln genutzt. Dazu gehörte u. a. das Recht der Waldnutzung. Nach einem Bingenheimer Weistum vom 13. Januar 1441 war der Wald Teil der Allmende. „Item das der wildebandt, die fischerei, velt, wasser u. weide der gemeine seien.“Weisthümer, hrsg. von Jacob Grimm, 7 Bde., Göttingen 1840–1872, Bd. 3 (1842), S. 438 f, S. 439, vgl. auch Hermann Knaus, Die königlichen Forstprivilegien für die Abtei Fulda. In: Fuldaer Geschichtsblätter 28 (1936), S. 127. Die unterschiedlichen Formen der Waldnutzung fanden sich auch im Markwald Berstadt. Diese waren die Eichelmast, die Holzgerechtsame und der Hutewald. Geregelt wurde diese Nutzungsformen in den Waldordnungen. Auf eine ursprünglich gemeinsamen Nutzung der Markwälder von Berstadt, Echzell und Bingenheim verweist das Pfahlgericht zu Bingenheim, welches jährlich am 6. Januar Heilige Drei Könige von den Gerichtsschöffen der drei Orte abgehalten wurde. Man band ein Schwein an einen Pfahl an, das zuvor im Wald gemästet wurde. Alle Gült-Schweine, die an die Grafen von Nassau geliefert wurden, mussten diesem Schwein entsprechen.Kießling, Das Pfahlgericht zu Bingenheim. In: 1200 Jahre Echzell, S. 89.