mini|Ober-Abtsteinach, von Osten gesehen mini|Unter-Abtsteinach mit dem Hardberg

Abtsteinach ist eine Gemeinde im südhessischen Landkreis Bergstraße. Die Gemeinde nennt sich „das Tor zum Überwald“.

Geographie Geographische Lage Abtsteinach befindet sich hochgelegen im Vorderen Odenwald in Südhessen an der Grenze zu Baden-Württemberg. Die Gemeinde ist umgeben von einigen namhaften Bergen des Überwaldes, wie dem Götzenstein, dem Waldskopf und dem Hohberg im Westen sowie dem Hardberg und der Stiefelhöhe im Osten. In Abtsteinach entspringt die nach Süden dem Neckar zustrebende Steinach.

Ober-Abtsteinach liegt auf auf der als kleine Hochfläche ausgebildeten Wasserscheide von Steinach und Weschnitz. Südlich davon an der Steinach liegt Unter-Abtsteinach () und nördlich davon beginnt der steile Abfall in das Talsystem des Mörlenbachs, der über die Weschitz dem Oberrhein zustrebt. Hier liegt auf der Ortsteil Mackenheim.

Nachbargemeinden Abtsteinach grenzt im Norden an die Gemeinde Mörlenbach, im Osten an die Überwald-Gemeinde Wald-Michelbach, im Süden an die Gemeinde Heiligkreuzsteinach (Rhein-Neckar-Kreis in Baden-Württemberg) sowie im Westen an die Gemeinden Gorxheimertal und Birkenau.

Gemeindegliederung Abtsteinach besteht aus den drei Ortsteilen Mackenheim, Ober-Abtsteinach (Sitz der Gemeindeverwaltung) und Unter-Abtsteinach.

Geschichte Von den Anfängen bis zum 18. Jahrhundert Auf die Besiedlung der Gegend um Abtsteinach durch Kelten schon in vorrömischer Zeit weisen entsprechende Funde hin.

Absteinach entstand im Gebiet der ehemaligen Mark Heppenheim, die einen Verwaltungsbezirk des Frankenreichs bezeichnete. Gesichert ist eine mehr als tausendjährige Geschichte des Orts, da der früheste erhalten gebliebene urkundliche Nachweis im Lorscher Codex, einem Besitzverzeichnis des Klosters Lorsch, das Bestehen des Ortes possesa Steinah, der heutige Ortsteil Oberabtsteinach, erstmals für das Jahr 1012 belegt ist. Nach dem Lorscher Codex kam der Flecken Steinach im Jahre 1012 unter Abt Poppo (V.) (1006–1018) als Schenkung des Kaisers Heinrich II. in den Besitz des Klosters. Später wurde die Ansiedlung wegen ihrer Zugehörigkeit zur Abtei Lorsch im Unterschied zu anderen Steinachs „Abtsteinach“ genannt. Daher rührt der silberne Abtsstab im Gemeindewappen. Der Ortsteil Unter-Abtsteinach wurde erstmals 1590 als Teil der Zent Abtsteinach erwähnt.

1267 wird erstmals ein Burggraf auf der Starkenburg (über Heppenheim) genannt, der auch das „Amt Starkenburg“, zu dem Abtsteinach zählte, verwaltete. Als Gericht und untergeordnete Verwaltungseinheit entwickelte sich die Zent Abtsteinach, deren älteste erhalten gebliebene Beschreibung aus dem Jahr 1590 stammt. Aus dem Jahr 1654 ist der Nachweis erhalten, dass alle „Centmänner“ Leibeigene von Kurmainz waren. Für das gleiche Jahr ist belegt, dass die Dörfer Ober- und Unter-Abtsteinach zusammen jährlich 26½ fl. Bede an die Kurmainzer Kellerei in Heppenheim zu zahlen hatte.

Mackenheim gehörte hingegen zur „Zent Mörlenbach“. Weitere Details zur Mackenheim siehe auch Geschichte Mackenheims.

Im Verlauf der für Kurmainz verhängnisvollen Mainzer Stiftsfehde wurde das Amt Starkenburg wiedereinlöslich an Kurpfalz verpfändet und blieb anschließend für 160 Jahre pfälzisch. Pfalzgraf Friedrich I. hatte sich für seine Unterstützung von Erzbischof Diether – im durch die Kurfürsten am 19. November 1461 geschlossenen „Weinheimer Bund“ – das „Amt Starkenburg“ verpfänden lassen, wobei Kurmainz das Recht erhielt, das Pfand für 100.000 Pfund wieder einzulösen.

In den Anfängen der Reformation sympathisierten die pfälzischen Herrscher offen mit dem lutherischen Glauben, aber erst unter Ottheinrich, Kurfürst von 1556 bis 1559, erfolgte der offizielle Übergang zur lutherischen Lehre. Danach wechselten seine Nachfolger und gezwungenermaßen auch die Bevölkerung mehrfach zwischen der lutherischen, reformierten und calvinistischen Konfession. Als Folge der Reformation hob die Kurpfalz 1564 das Kloster Lorsch auf. Die bestehenden Rechte wie Zehnten, Grundzinsen, Gülten und Gefälle des Klosters Lorsch wurden fortan durch die „Oberschaffnerei Lorsch“ wahrgenommen und verwaltet. 1568 gehörten Ober- und Unter-Abtsteinach zur reformierten Pfarrei Wald-Michelbach.

Als im Laufe des Dreißigjährigen Krieges (1618–1648) spanische Truppen der „Katholischen Liga“ die Region eroberten, wurde 1623 die Kurmainzer Herrschaft wiederhergestellt. Dadurch wurde die durch die Pfalzgrafen eingeführte Reformation weitgehend wieder rückgängig gemacht und die Bevölkerung musste wieder zum katholischen Glauben zurückkehren. Zwar zogen sich die spanischen Truppen nach 10 Jahren vor den anrückenden Schweden zurück, aber nach der Niederlage der Evangelischen in der Nördlingen 1634 verließen auch die Schweden die Bergstraße, und mit dem Schwedisch-Französischen Krieg begann ab 1635 das blutigste Kapitel des Dreißigjährigen Krieges. Aus der Region berichten die Chronisten aus jener Zeit: „Pest und Hunger wüten im Land und dezimieren die Bevölkerung, sodass die Dörfer öfters völlig leer stehen“. Mit dem Westfälischen Frieden von 1648 wurde die Einlösung der Pfandschaft endgültig festgeschrieben.

1658 ließ der Mainzer Erzbischof Johann Philipp von Schönborn in Ober-Abtsteinach eine dem heiligen Bonifatius geweihte Kirche errichten, zu deren Pfarrei 23 Orte gehörten und die die einzige Kirche der ganzen „Zent Abtsteinach“ war und zum „Bergsträßer Landkapitel“ zählte.

Als es 1782 zu einer Umstrukturierung der Ämter im Bezirk der Kurmainzer Amtskellerei Heppenheim kam, wurde der Bereich des Oberamts Starkenburg in die vier untergeordneten Amtsvogteien Heppenheim, Bensheim, Lorsch und Fürth aufgeteilt. Die Zente Abtsteinach, Fürth und Mörlenbach wurden der Amtsvogtei Fürth unterstellt und mussten ihre Befugnisse weitgehend abgeben. Zwar blieb die Zentordnung mit dem Zentschultheiß formal bestehen, dieser konnte jedoch nur noch die Anordnungen der übergeordneten Behörden (Oberamt Starkenburg, Unteramt Fürth) ausführen. Das „Oberamt Starkenburg“ gehörte verwaltungsmäßig zum „Unteren Erzstifts“ des Kurfürstentums Mainz.

Vom 19. Jahrhundert bis heute Mit dem Reichsdeputationshauptschluss von 1803 erhielt die Landgrafschaft Hessen-Darmstadt, als Ausgleich für verlorene rechtsrheinische Gebiete, unter anderem Teile der aufgelösten Fürstentümer Kurmainz und Kurpfalz und des Bistums Worms zugesprochen. Somit kam auch das Oberamt Starkenburg und mit ihm Abtsteinach und Mackenheim an Hessen-Darmstadt. Dort wurde die „Amtsvogtei Fürth“ vorerst als hessisches Amt weitergeführt, während das Oberamt Starkenburg 1805 aufgelöst wurde. Die übergeordnete Verwaltungsbehörde war der „Regierungsbezirk Darmstadt“, der ab 1803 auch als „Fürstentum Starkenburg“ bezeichnet wurde.

In der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt wurde mit Ausführungsverordnung vom 9. Dezember 1803 das Gerichtswesen neu organisiert. Für das Fürstentum Starkenburg wurde das „Hofgericht Darmstadt“ als Gericht der zweiten Instanz eingerichtet. Die Rechtsprechung der ersten Instanz wurde durch die Ämter bzw. Standesherren vorgenommen. Das Hofgericht war für normale bürgerliche Streitsachen Gericht der zweiten Instanz, für standesherrliche Familienrechtssachen und Kriminalfälle die erste Instanz. Übergeordnet war das Oberappellationsgericht Darmstadt. Damit hatten die Zente und die mit ihnen verbundenen Zentgerichte endgültig ihre Funktion eingebüßt.

Am 14. August 1806 erhob Napoleon die Landgrafschaft Hessen-Darmstadt zum Großherzogtum. 1812 wurde das ehemals pfälzische Oberamt Lindenfels aufgelöst und das bereits als Zentort bestehende Wald-Michelbach erhielt eine eigene Amtsvogtei, deren Amtsbereich auch die Orte Ober-, Unter-Abtsteinach und Mackenheim zugewiesen wurden.

Nach dem Wiener Kongress 1814/15 wurden 1816 im Großherzogtum Provinzen gebildet. Dabei wurde das vorher als „Fürstentum Starkenburg“ bezeichnete Gebiet, das aus den südlich des Mains gelegenen alten hessischen und den ab 1803 hinzugekommenen rechtsrheinischen Territorien bestand, in „Provinz Starkenburg“ umbenannt. 1821 wurden im Rahmen einer umfassenden Verwaltungsreform die Amtsvogteien in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen des Großherzogtums aufgelöst und Landratsbezirke eingeführt, wobei Absteinach und Mackenheim zum Landratsbezirk Lindenfels kamen. Im Rahmen dieser Reform wurden auch Landgerichte geschaffen, die jetzt unabhängig von der Verwaltung waren. Deren Gerichtsbezirke entsprachen in ihrem Umfang den Landratsbezirken. Für den Landratsbezirk Lindenfels war das Landgericht Fürth als Gericht erster Instanz zuständig. Diese Reform ordnete auch die Verwaltung auf Gemeindeebene neu. So war die Bürgermeisterei in Oberabtsteinach auch für Buchklingen, Eichelberg (heute Eichelberger Höfe in der Gemarkung Unter-Flockenbach), Flockenbach (heute Unter-Flockenbach), Gorxheim, Kunzenbach (heute eine Siedlung in der Gemarkung Gorxheim), Löhrbach, Trösel und Unterabtsteinach zuständig, während Mackenheim mit Schnorrenbach von der Bürgermeisterei in Weiher verwaltet wurde. Entsprechend der Gemeindeverordnung vom 30. Juni 1821 gab es keine Einsetzungen von Schultheißen mehr, sondern einen gewählten Ortsvorstand, der sich aus Bürgermeister, Beigeordneten und Gemeinderat zusammensetzte.

Die Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen berichtet 1829 über die drei heutigen Abtsteinacher Orte:

1832 wurden die Verwaltungseinheiten weiter vergrößert und es wurden Kreise geschaffen. Nach der am 20. August 1832 bekanntgegebenen Neugliederung sollte es in Süd-Starkenburg künftig nur noch die Kreise Bensheim und Lindenfels geben; der Landratsbezirk von Heppenheim sollte in den Kreis Bensheim fallen. Noch vor dem Inkrafttreten der Verordnung zum 15. Oktober 1832 wurde diese aber dahingehend revidiert, dass statt des Kreises Lindenfels neben dem Kreis Bensheim der Kreis Heppenheim als zweiter Kreis gebildet wurde, zu dem jetzt Ober-, Unter-Abtsteinach und Mackenheim gehörte.

Am 31. Juli 1848 wurden in den Provinzen die Kreise und die Landratsbezirke des Großherzogtums abgeschafft und durch „Regierungsbezirke“ ersetzt, wobei die bisherigen Kreise Bensheim und Heppenheim zum Regierungsbezirk Heppenheim vereinigt wurden. Bereits vier Jahre später, im Laufe der Reaktionsära, kehrte man aber zur Einteilung in Kreise zurück und Ober-, Unter-Abtsteinach und Mackenheim wurden Teil des neu geschaffenen Kreises Lindenfels.

Die im Dezember 1852 aufgenommenen Bevölkerungs- und Katasterlisten ergaben für die drei Orte: Ober-Abtsteinach: 779 Einwohner. Die Gemarkung mit 2050 Morgen, davon 966 Morgen Ackerland, 288 Morgen Wiesen und 82 Morgen Wald. Unter-Abtsteinach: 445 Einwohner. Die Gemarkung mit 993 Morgen, davon 841 Morgen Ackerland, 261 Morgen Wiesen und 1205 Morgen Wald. Mackenheim: 69 Einwohner. Die Gemarkung mit 782 Morgen, davon 426 Morgen Ackerland, 106 Morgen Wiesen und 222 Morgen Wald.

1867 wurden für Ober-Abtsteinach 65 Häuser und 413 Einwohner gezählt. Die Bürgermeisterei verwaltete auch Mackenheim (11 Häuser, 81 Einwohner) und die Schnorrenbacher Höfe (2 Häuser, 22 Einwohner). Unter-Abtsteinach hatte eine eigene Bürgermeisterei, 55 Häuser und 341 Einwohner.

Nachdem das Großherzogtum Hessen 1871 Teil des Deutschen Reiches geworden war, wurden 1874 eine Reihe von Verwaltungsreformen beschlossen. So wurden die landesständige Geschäftsordnung sowie die Verwaltung der Kreise und Provinzen durch Kreis- und Provinzialtage geregelt. Die Neuregelung trat am 12. Juli 1874 in Kraft und verfügte auch die Auflösung der Kreise Lindenfels und Wimpfen und die Wiedereingliederung der drei heutigen Ortsteile in den Kreis Heppenheim.Martin Kukowski: Hessisches Staatsarchiv Darmstadt: Überlieferung aus dem ehemaligen Grossherzogtum und dem Volksstaat Hessen. Band 3, K.G. Saur, 1998, ISBN 3-598-23252-7.