Mit dem Sühnebefehl (888/41) erließ Generalfeldmarschall Wilhelm Keitel für das Oberkommando der Wehrmacht am 16. September 1941 die Weisung an die Truppe, für jeden aus dem Hinterhalt getöteten deutschen Soldaten 50–100 Zivilpersonen hinzurichten.Wolfgang Benz, Barbara Distel (Hrsg.): Der Ort des Terrors. Geschichte der nationalsozialistischen Konzentrationslager. Band 9: Arbeitserziehungslager, Ghettos, Jugendschutzlager, Polizeihaftlager, Sonderlager, Zigeunerlager, Zwangsarbeiterlager. C. H. Beck, München 2009, ISBN 978-3-406-57238-8, S. 341 ff. Der Sühnebefehl führte zu Geiselnahmen unter der Zivilbevölkerung (speziell Kommunisten, Juden und Zigeunern) und war ein Element des Holocaust und des Völkermords an den Sinti und Roma.Leon Poliakov, Josef Wulf: Das Dritte Reich und seine Diener – Dokumente. Verlags-GmbH Berlin-Grunewald, 1956, S. 350 ff.Walter Manoschek: Gehst mit Juden erschießen? In: Vernichtungskrieg – Verbrechen der Wehrmacht 1941 bis 1944. Zweitausendeins, 1995, ISBN 3-86150-198-8, S. 39 f. Keitel wurde u. a. für diesen verbrecherischen Befehl im Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher zum Tode verurteilt und hingerichtet.
Entstehung Seit 1940 gab es an verschiedenen Kriegsschauplätzen von deutscher Seite Geiselerschießungen als Repressalien. Im Herbst 1941 wurde die Missachtung des Kriegsrechts vom OKW auf Weisung Hitlers im Sühnebefehl zusammengefasst:Beate Ihme-Tuchel: Fall 7: Der Prozess gegen die „Südost-Generale“. In: Der Nationalsozialismus vor Gericht. Fischer, 1999, ISBN 3-596-13589-3, S. 147.
Am 28. September 1941 erweiterte General Keitel seinen Sühnebefehl: Für Geiselerschießungen konnten auch „nationalistische und demokratisch-bürgerliche Kreise“ verhaftet und für Exekutionen bereitgestellt werden.Walter Manoschek: „Serbien ist judenfrei“: Militärische Besatzungspolitik und Judenvernichtung in Serbien 1941/42. Oldenbourg 1995, ISBN 3-486-56137-5, S. 85.
Am 1. Oktober 1941 befahl Keitel den militärischen Kommandeuren, stets Geiseln in Bereitschaft zu halten, damit sie bei Überfällen auf Soldaten hingerichtet werden könnten.
Hintergrund Auf dem zerklüfteten Gebiet des Balkan standen nach dem Überfall auf die Sowjetunion in der zweiten Jahreshälfte 1941 nur relativ kampfschwache Verbände der Achsenmächte. Gleichzeitig verstärkte sich die Partisanentätigkeit, weil die Stillhaltestrategie des kommunistischen Untergrunds entfiel. Die Teilnahme einzelner Juden an den von der Kommunistischen Partei Jugoslawiens geführten Widerstandsaktionen lieferte dabei einen willkommenen Vorwand, unter dem Schlagwort „Jüdischer Bolschewismus“ gerade die jüdische Bevölkerung zu ermorden. Die Wehrmacht reagierte wie in Russland mit der Erschießung meist jüdischer Geiseln. Vor diesem Hintergrund forderte Hitler mit der Führerweisung Nr. 31a vom 16. September 1941 den Wehrmachtsbefehlshaber Südost Feldmarschall Wilhelm List auf, die Aufstandsbewegung im Südostraum mit schärfsten Mitteln niederzuschlagen.Holm Sundhaussen: Jugoslawien. In: Wolfgang Benz (Hrsg.): Dimensionen des Völkermords: Die Zahl der jüdischen Opfer des Nationalsozialismus. Oldenbourg, 1991, ISBN 3-486-54631-7, S. 315.
Beispiele
Belgien Der Militärbefehlshaber für Belgien und Nordfrankreich Alexander von Falkenhausen autorisierte in Übereinstimmung mit dem Sühnebefehl am 19. September 1941 die Tötung von mindestens fünf Geiseln je getötetem Soldaten, wenn der Täter nicht ermittelt werden könne. Am 16. September 1942 beschwerte sich Falkenhausen bei Keitel, dass die Maßnahme statt einer abschreckenden Wirkung eher das Vertrauen der Bevölkerung für Recht und Sicherheit beschädige und den Hass auf die Besatzungsmacht schüre. Das Geiselsystem wurde aber nicht beendet.Whitney R. Harris: Tyranny on Trial. Southern Methodist University Press, 1954, S. 211 f.
Frankreich Der Militärbefehlshaber Frankreich Otto von Stülpnagel stellte sich zunächst gegen Massenexekutionen in Frankreich, musste aber Ende 1941 nach mehreren Aktionen des französischen Untergrunds einlenken und ließ 95 Geiseln hinrichten. Am 5. Februar 1942 meldete er sich krank und ließ sich von seinem Posten ablösen.Sven Olaf Bberggötz: Ernst Jünger und die Geiseln. In: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte, 2003, Heft 3; ifz-muenchen.de (PDF; 2,5 MB). Beim Nürnberger Prozess wurden für Frankreich 29.660 erschossene Geiseln angeführt.Joe J. Heydecker, Johannes Leeb: Der Nürnberger Prozess. Kiepenheuer und Witsch, 2015, ISBN 978-3-462-04837-7, S. 509.
Slowenien Auch in dem ab Mai 1941 bestehenden CdZ-Gebiet Kärnten und Krain („Oberkrain“, „Untersteiermark“) wurden als Folge von Partisanenattentaten häufig Sühnegeiseln nach Quotensystem exekutiert. Diese nachträglich von der Sicherheitspolizei/SD angeordneten Erschießungen wurden durch zweisprachige Plakate zwecks Abschreckung veröffentlicht, daher gibt es diesbezügliche Nachweise in slowenischen Archiven. Angegeben sind jeweils der Grund der Vergeltung und die Namen wie Geburtsorte der exekutierten Geiseln. Sie wurden entweder am Ort des Attentats oder im Gestapo-Gefängnis Begunje/Vigaun hingerichtet. In der „Oberkrain“ wurden die meisten dieser Sühnegeiseln (=verhaftete Partisanen) vom April bis Ende Juli 1942, vom März bis Juli 1943 und vom Dezember 1944 bis Mitte Februar 1945 exekutiert.Stane Sinkovec: Das Gestapogefängnis von Begunje/Vigaun in Oberkrain 1941–1945. 2014, ISBN 978-3-7086-0752-8, S. 326ff., 350.
Serbien mini|Wehrmachtsoldaten führen Männer zur Exekution, Kragujevac, Serbien, 21. Oktober 1941 mini|Bekanntmachung der Hinrichtung von 250 Geiseln, Kommandierender General in Serbien, 26. Dezember 1942 mini|„Hundert für Einen“-Skulptur im Šumarice-Gedenkpark Die erste Umsetzung des Sühnebefehls von General Keitel erfolgte in Serbien nach einem Partisanenüberfall auf eine Einheit des Armeenachrichtenregiments bei Topola am 2. Oktober 1941. Zwei Tage später ordnete General Franz Böhme an, als „Sühne“ für die 21 toten Wehrmachtsangehörigen (ein weiterer erlag erst später seinen Verletzungen) 2100 Gefangene aus dem KZ Šabac, dem KZ Banjica und KZ Sajmište durch Exekutionskommandos zu erschießen. Mit der Bereitstellung der Geiseln (Auswahl) beauftragte er den Chef der Militärverwaltung Harald Turner, der bereits vorher die Ermordung von Juden und Roma in Serbien betrieben hatte. Die Exekutionskommandos hatten die 342. Division (Sabac) und die Korpsnachrichtenabteilung 449 (Belgrad) zu stellen.Walter Manoschek: „Serbien ist judenfrei“: Militärische Besatzungspolitik und Judenvernichtung in Serbien 1941/42. Oldenbourg, 1995, S. 84. Bei dieser ersten großen Vergeltungsaktion wurden mehr Menschen exekutiert als in den Monaten ab dem Überfall und der Besetzung (April 1941).
Als Bevollmächtigter Kommandierender General in Serbien gab Franz Böhme kurz darauf (10. Oktober 1941) die Befehle aus Berlin vom 16. September und 28. September 1941 als generelle Anordnung an alle Truppen in Serbien weiter: „rücksichtslose Niederwerfung des serbischen Aufstandes“ (Punkt 1); mittels „schlagartiger Aktionen“ sollten „alle Kommunisten, als solche verdächtige männliche Einwohner, sämtliche Juden, eine bestimmte Anzahl nationalistischer und demokratisch gesinnter Einwohner“ festgenommen werden, alle wurden informiert, dass sie als „Geiseln“ im Gefängnis saßen (Punkt 2); bei Verlusten von Soldaten oder Volksdeutschen hatten die jeweils betroffenen oder zuständigen Kommandeure umgehend die sofortige „Erschießung von Festgenommenen“ nach der Quoten 1: 100 bzw. bei Verwundeten nach der Quote 1:50 anzuordnen (Punkt 3); die Geiseln waren zur Abschreckung am Tatort zu erhängen oder zu erschießen (Punkt 5); umkämpfte Ortschaften waren niederzubrennen, ebenso Häuser, aus denen geschossen wurde (Punkt 6).Walter Manoschek: „Serbien ist judenfrei“: Militärische Besatzungspolitik und Judenvernichtung in Serbien 1941/42. Oldenbourg, 1995, S. 85.
In den nachfolgenden Monaten wurden viele Serben als Geiseln inhaftiert, vor allem Kommunisten und sämtliche Juden.Raul Hilberg: Die Vernichtung der europäischen Juden. Band 2. Fischer Taschenbuch, 1982, ISBN 3-596-24417-X, S. 728 ff. Es kam zu einer Verschränkung von verbrecherischer Besatzungspraxis der Geiselerschießung mit der rassistischen Vernichtungslogik, sodass Serbien Ende 1942 als judenfrei gemeldet wurde.
Nach einer Rüge des WKO betreffend Partisanenbekämpfung in Serbien meldete General Paul Bader dem Militärbefehlshaber Südost (General Kuntze) für den Zeitraum 1. September 1941 bis 12. Februar 1942, dass in seinem Bereich 7.756 Partisanen im Kampf, weitere 20.149 „Personen“ im Zuge von Sühneexekutionen getötet wurden.The Waldheim Report. Copenhagen 1993, ISBN 87-7289-206-4, S. 131. Da die Kriegsindustrie dringend Zwangsarbeiter brauchte, wurde ab Frühjahr 1942 jenen Partisanen, die sich freiwillig ergaben, die Verschickung als Gastarbeiter anstelle der Exekution angeboten. Sie kamen zuerst in ein KZ und wurden dann in Züge Richtung Norden verfrachtet.The Waldheim Report. Copenhagen 1993, S. 132.
Während des Zweiten Weltkriegs wurden schätzungsweise 41.000 bis 45.000 Personen im Zuge von Vergeltungsmaßnahmen getötet.Michael Portmann, Arnold Suppan: Serbien und Montenegro im Zweiten Weltkrieg. In: Walter Lukan (Hrsg.): Serbien und Montenegro: Raum und Bevölkerung, Geschichte, Sprache und Literatur, Kultur, Politik, Gesellschaft, Wirtschaft, Recht. LIT Verlag, 2006, ISBN 3-8258-9539-4, S. 272.
Im Nürnberger Nachfolgeprozess (Prozess Generäle in Südosteuropa, auch Fall 7, Hostages Trial) wurden die Generäle Wilhelm List (lebenslänglich), Lothar Rendulic (20 Jahre), Walter Kuntze (lebenslänglich), Hubert Lanz (12 Jahre), Ernst Dehner (sieben Jahre) verurteilt, kamen aber bald darauf frei. Franz Böhme entzog sich der Verurteilung durch Selbstmord. General Paul Bader wurde im Oktober 1943 aus Serbien abgezogen und ging 1944 in den Ruhestand, er wurde nie belangt.
Griechenland Bereits vor dem Sühnebefehl des OKW vom 16. September 1941 gab der Kommandeur des XI. Fliegerkorps Kurt Student am 31. Mai 1941 für Kreta die Weisung aus, tote deutsche Soldaten durch Erschießungen, Niederbrennungen und die „Ausrottung der männlichen Bevölkerung ganzer Gebiete“ zu vergelten.Marc Mazower: Griechenland unter Hitler. Das Leben unter deutscher Besatzung 1941–1944. Frankfurt 2016, ISBN 978-3-10-002507-4, S. 218. Folge waren die u. a. die Massaker Kondomari und Kandanos.