Kindesentführung bezeichnet die Entführung eines Kindes; geschieht dies durch einen eigenen Elternteil, werden auch die Begriffe Kindesentziehung, Kindesmitnahme verwendet. Auch das Zurückhalten eines Kindes fällt unter diese Begriffe. Im Englischen spricht man von child abduction, im Französischen von l’enlèvement d’enfants (Entführung), während im Spanischen die entsprechende Bezeichnung sustracción de menores (Entziehung) lautet.
Tatmotive Bei Entführungen von Kindern können unterschiedliche Tatmotive und Hintergründe eine Rolle spielen.
Lösegeld/Erpressung: Zum einen werden Kinder wohlhabender Persönlichkeiten immer wieder Opfer von Entführungen, da sich die Täter ein hohes Lösegeld erhoffen. Bekannte Fälle dieser Art in der deutschen Kriminalgeschichte waren beispielsweise die Entführung von Joachim Göhner, die Entführung von Ursula Herrmann, die Entführung der Nina von Gallwitz, die Entführung der Schlecker-Kinder oder die Entführung von Jakob von Metzler. In Kreisen des organisierten Verbrechens hat es auch Fälle gegeben, in denen die Kinder von Ermittlern oder konkurrierenden Bandenchefs entführt und als Geiseln festgehalten worden sind, um die Betreffenden unter Druck zu setzen und zum Wohlverhalten zu zwingen.
Psychische/Sexuelle Störung: In anderen Fällen werden Kinder von psychisch und/oder sexuell gestörten Tätern entführt, die Befriedigung darin finden, ihre Opfer gefangen zu halten, zu misshandeln oder zu missbrauchen und sie mitunter sogar zu töten. Bekannte Fälle dieser Art waren in Deutschland etwa die Entführung von Levke Straßheim und die Entführung von Stephanie R. Durch die ungewöhnlich lange Gefangenschaft der Opfer über viele Jahre hinweg besonders erschütternd waren die Niigata-Kindesentführung in Japan und die Entführung von Natascha Kampusch aus Österreich. International große Aufmerksamkeit und Anteilnahme erregten auch die Entführungsfälle Elizabeth Smart und Jaycee Lee Dugard in den USA.
Adoption: Ein anderes Motiv für Kindesentführungen in manchen Entwicklungsländern ist die kriminelle Vermittlung geraubter Kinder zur Adoption an zahlungskräftige Familien aus der westlichen Welt. Kinderlose Paare aus Amerika und Europa zahlen oft hohe Summen für eine Auslandsadoption und sind manchmal bereit, illegale Anbahnungswege in Kauf zu nehmen oder nicht zu hinterfragen. Kindesentführungen oder -entziehungen zu diesem Zweck sind besonders für einzelne Länder Zentralamerikas und Afrikas dokumentiert und stehen im Zusammenhang mit dem internationalen Kinderhandel. Ein bekannter Fall war die spektakulär gescheiterte Verbringung angeblicher Waisenkinder aus dem Tschad nach Frankreich im Jahr 2007. Zu einem mafiösen Wirtschaftszweig hat sich die Adoption entführter oder ihren Müttern abgekaufter Kinder zeitweise in Guatemala entwickelt, hier wurden im Laufe des Jahres 2007 allein bis Oktober etwa 5000 Adoptionen durchgeführt, ein Großteil davon illegal und ohne die Herkunft der Kinder und das Einverständnis der leiblichen Eltern korrekt nachzuweisen.Weltspiegel vom 21. Oktober 2007 Schutz vor derartigen Missbräuchen bietet das „Haager Übereinkommen über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption“.
Kinderlosigkeit: Entführung von Säuglingen durch kinderlose Mütter2. Dezember 1983: Eleanor Williams lässt eine Fremde ihr Baby April halten - und sieht es nie wieder
Durch einen Elternteil: Siehe entsprechenden Abschnitt weiter unten
Strafrecht In Deutschland wird die Kindesentführung als Entziehung Minderjähriger mit bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe verfolgt, in Österreich als Kindesentziehung, in der Schweiz als Entziehen von Minderjährigen, jeweils mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe.
Kinderrechtskonvention Kindesentführung ist ein Verstoß gegen die UN-Kinderrechtskonvention:national-coalition.de: Artikel 9 der Konvention legt fest, dass die Vertragsstaaten sicherstellen sollen, dass ein Kind nicht gegen den Willen seiner Eltern von diesen getrennt wird, es sei denn, dass die zuständigen Behörden in einer gerichtlich nachprüfbaren Entscheidung nach den anzuwendenden Rechtsvorschriften und Verfahren bestimmen, dass diese Trennung zum Wohl des Kindes notwendig ist. Eine solche Entscheidung kann im Einzelfall notwendig werden, wie etwa wenn das Kind durch die Eltern misshandelt oder vernachlässigt wird oder wenn bei getrennt lebenden Eltern eine Entscheidung über den Aufenthaltsort des Kindes zu treffen ist. Artikel 11 der Konvention beschreibt, dass die Vertragsstaaten durch geeignete Maßnahmen die rechtswidrige Verbringung von Kindern ins Ausland und die rechtswidrige Nichtrückgabe bekämpfen. Zusammenfassend bedeutet dies: „Kinderrechte sind Menschenrechte“,siehe hierzu das Logo der National Coalition für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland: http://www.national-coalition.de/ womit Kinder das Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen haben.
Psychische Folgen beim Kind Die Kinder leiden unter dem Trauma, einen geliebten Elternteil (oder beide) verloren zu haben. In vielen Fällen wird das Trauma durch den Entführer (das entziehende Elternteil) verstärkt, indem über den zurückgebliebenen Elternteil (oder beide) in Gegenwart des Kindes schlecht gesprochen wird oder im schlimmsten Fall behauptet wird, dass der zurückgebliebene Elternteil (oder beide) verstorben sei. Das Kind verlässt seine gewohnte Umgebung und wird in eine fremde Umgebung umgesiedelt, in der es (womöglich) mit einer anderen Kultur, einer anderen Sprache, anderen Gewohnheiten, anderem Essen und einem anderen Bildungssystem konfrontiert wird. Das Kind wird somit gezwungen, eine neue Identität anzunehmen. In äußerst schlimmen Fällen nehmen die Kinder einen anderen Namen an, ihr Aussehen und ihr Geburtstag werden geändert, um die wahre Identität zu verschleiern. Dies ist ein rigoroser Eingriff in das Recht des Kindes, seine wahre Identität zu kennen und mit dieser zu leben.
Die psychischen Belastungen, die das entführte Kind verarbeiten muss, können viele Folgen haben: Depressionen, Gemütsschwankungen, Essschwierigkeiten, Ängstlichkeit, Schuldgefühle, Verlust der emotionalen Stabilität, Verlust der Selbstsicherheit und des Selbstbewusstseins, Einschränkung in der Persönlichkeitsentwicklung, extreme Verlustängste, Einsamkeit, Wutanfälle, Identitätskrise.
Selbst wenn ein Kind zu seinem zurückgebliebenen Elternteil (oder beiden) rückgeführt werden sollte, hat es mit folgenden Schwierigkeiten zu kämpfen: die Beziehung zum zurückgebliebenen Elternteil (oder beiden) ist eingefroren; es gibt keine gemeinsame Sprache zwischen Kind und zurückgebliebenem Elternteil (oder beiden); aus Sicht des Kindes hätte vielleicht der zurückgebliebene Elternteil (oder beide) mehr machen sollen, um das Kind zurückzuholen; neue Familienumgebung nach der Rückkehr: Der zurückgebliebene Elternteil (oder beide) hat wieder geheiratet, womit das Kind einen unbekannten Stiefelternteil hat, neue Halb-Geschwister etc. Kinder, die sehr jung entführt worden sind, können sich kaum an das Leben mit dem zurückgebliebenen Elternteil (oder beide) erinnern.
Kindesentführung durch einen Elternteil Kindesentführung durch einen Elternteil ist die Entführung oder das widerrechtliche Zurückhalten eines Kindes durch einen Elternteil. Formal handelt es sich bei diesem Tatbestand (Entziehung Minderjähriger) um eine Sorgerechtsverletzung des jeweils anderen Elternteils oder bei einem nicht sorgerechtsberechtigten Elternteil die Verletzung des Umgangsrechts.Auszug aus dem Buch Trennung und Scheidung binationaler Paare. Ein Ratgeber. Hrsg. Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e. V., Verlag Brandes & Apsel
Bei elterlicher Kindesentführung spricht man von folgenden „Akteuren“: das entführte/widerrechtlich zurückgehaltene Kind (engl. abducted child) der entführende Elternteil (engl. taking parent) und der zurückgebliebene Elternteil (engl. left-behind parent).
Eine Kindesentführung kann zu Eltern-Kind-Entfremdung führen. Elterliche Kindesentführung widerspricht den ethischen Grundvorstellungen, die dem Kind Geborgenheit, Liebe, Verständnis und Zuneigung beider Elternteile ermöglichen sollen. Dagegen wird durch den entführenden Elternteil das Kind als sein eigener Besitz angesehen und es wird grob die Menschenwürde des Kindes verletzt. Kinder sind Schutzbefohlene und benötigen die Unterstützung beider Elternteile. Auch wenn eine Partnerschaft bzw. Ehe endet, endet nicht die Verantwortung als Elternteile.
Mediation Eine Entführung kann für das betroffene Kind bzw. die Kinder erhebliche psychische Belastungen zur Folge haben. Auch die Eltern sind häufig überfordert mit der Konfliktsituation und fühlen sich mit ihren Ängsten und Unsicherheiten allein. Die Durchführung einer Mediation kann daher für die betroffenen Eltern sehr fruchtbar sein. Dort kann neben der Frage der Rückführung auch eine Lösung für weitere, das gemeinsame Kind betreffende Fragen verhandelt werden. Außerdem werden Verletzungen und Ängste der Eltern aufgefangen. Studien belegen, dass Eltern, die eine Mediation in Anspruch genommen haben, langfristig konfliktfreier miteinander umgehen. Sie haben ihre eigenen Bedürfnisse und Interessen, aber auch die des anderen Elternteils klar im Blick und können in dem Bewusstsein leben, gemeinsam und respektvoll die sie und das gemeinsame Kind betreffenden Fragen besprochen und gelöst zu haben, auch wenn es nicht zu einer Mediationsvereinbarung gekommen sein sollte.
Mediation ist ein Verfahren, in dem beide Elternteile mit Unterstützung von zwei Mediatoren ihre das gemeinsame Kind betreffenden Konflikte selbständig lösen. Die Mediatoren schaffen eine konstruktive Gesprächsatmosphäre und sorgen für einen fairen Umgang der Eltern miteinander. Den Mediatoren stehen dabei keine Entscheidungskompetenzen zu; sie beschränken sich darauf, die Parteien zu unterstützen, eigenständig eine sinnvolle Lösung ihrer Probleme zu erarbeiten. Dabei kann es thematisch neben der Frage des gewöhnlichen Aufenthaltes des Kindes um die Aufrechterhaltung des Kontaktes des Kindes zu beiden Eltern, Umgangsregelungen, Vereinbarungen zur Versorgung des Kindes, zur schulischen Entwicklung, zur bi-kulturellen Erziehung, notwendige Regelungen zur finanziellen Versorgung etc. gehen.
Der weltweit arbeitende Verein MiKK ist auf die Vermittlung internationaler Mediationen bei Kindesentführungen spezialisiert und berät Betroffene individuell in ihrer Konfliktsituation. Das (beschleunigte) HKÜ-Verfahren befasst sich nur mit der Thematik der Rückführung des Kindes, nicht aber mit den weiteren die Zukunft der Familie betreffenden Fragen, zum Beispiel, welche Regelung für das Kind am besten ist.
Strafanzeige Eine Strafanzeige gegen den entführenden Elternteil kann zur Folge haben, dass nach etwaiger Rückführung des Kindes der entführende Elternteil noch einer Strafverfolgung ausgesetzt wird und eventuell dadurch sein Umgangsrecht nicht ausüben kann. Weiterhin wird eine gütliche außergerichtliche Einigung im Rahmen einer Mediation erschwert.
Beantragung des alleinigen Sorgerechtes/Aufenthaltsbestimmungsrechtes Die Beantragung des alleinigen Sorgerechtes oder Aufenthaltsbestimmungsrechtes stärkt die Verhandlungsposition. Im Rahmen dieser Sorgerechtsverfahren, die auch bei Abwesenheit des entführenden Elternteils über eine öffentliche Zustellung geführt werden, erlassen die Familiengerichte auf Antrag einen Herausgabebeschluss.
HKÜ-Verfahren Das HKÜ-Verfahren ist ausschließlich ein zivilrechtliches Verfahren, das gegen den entführenden Elternteil geführt wird, der sich den Verpflichtungen aus dem Abkommen entzieht und mit dem Kind untertaucht.
Ursachen Häufigste Ursachen für Kindesentführung durch einen Elternteil sind: Der entführende Elternteil versucht, sich im Rahmen einer Trennung/Scheidung/eines Sorgerechtsstreits einen Vorteil zu schaffen, indem er den zurückgebliebenen Elternteil vor vollendete Tatsachen stellt.