Das Kleinanlegerschutzgesetz ist ein deutsches Artikelgesetz, mit dem insbesondere das Vermögensanlagengesetz geändert wird und das den Schutz von Privatpersonen bei Geldanlagen auf dem Grauen Kapitalmarkt bezweckt.

Das Gesetz erweitert sowohl das Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) als auch die Aufsichtsbefugnisse der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.Jean-Pierre Bußalb: Kleinanlegerschutzgesetz: Mehr Transparenz auf dem Grauen Kapitalmarkt 5. Januar 2015.

Im Vermögensanlagengesetz wurden einige Befreiungen – zum Beispiel für Schwarmfinanzierungen in , eine Obergrenze für Privatpersonen, aber auch Verschärfungen für die Anbieter geschaffen. Im Grundsatz gilt, dass ein Wertpapierprospekt von öffentlich angebotenen Vermögensanlagen, welche unter Abs. 2 VermAnlG fallen, erstellt werden muss. Bei privilegierten Vermögensanlagen ( Abs. 1 VermAnlG, partiarische Darlehen § 1 Abs. 2 Nr. 3, Nachrangdarlehen § 1 Abs. 2 Nr. 4 und „sonstige Anlagen welche ...“ § 1 Abs. 2 Nr. 7) gilt die Prospektpflicht erst ab einer Fundingsumme von 6 Millionen Euro und wenn der Vertrieb im Wege einer Anlageberatung oder Anlagevermittlung durch eine Dienstleistungsplattform stattgefunden hat.

Crowdinvestingplattformen äußerten sich kritisch zu diesem Gesetz, da v. a. durch die Selbstauskunft und die Obergrenze von 1000 Euro gemäß § 2a Abs. 3 VermAnlG für Privatpersonen künftig viele Fundings in Deutschland erschwert werden oder wegfallen.Tobias Körner: Beschlossen: Bundestag nimmt überarbeitetes Kleinanlegerschutzgesetz an 23. April 2015. Das Gesetz stelle eine Bevormundung des Bürgers dar.Nikolaus Piper: Der Bürger als Kind Süddeutsche Zeitung, 24. April 2015. Der Bundesverband Crowdfunding (BVCF) zog nach einem Jahr Kleinanlegerschutzgesetz eine erste Bilanz. Das Fazit des Verbandes fiel gemischt aus: Zwar wurde für mehr Transparenz am Grauen Markt gesorgt und der Verbraucherschutz gestärkt, aber Restriktionen bei Finanzierungsinstrumenten und Finanzierungssumme schränken die Anbieterplattformen von Crowdfunding ein.

Weblinks

Materialien zum Gesetzgebungsverfahren im DIP Kleinanlegerschutz: Neues Gesetz in Kraft BaFin, 10. Juli 2015 Kleinanlegerschutzgesetz und Bereichsausnahmen Erläuterungen zum Kleinanlegerschutzgesetz mit Video zur Debatte im Deutschen Bundestag am 23. April 2015 Dr. Jean-Pierre Bußalb, BaFin (05.01.2015): Kleinanlegerschutzgesetz: Mehr Transparenz auf dem Grauen Kapitalmarkt. Bonn: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Bundesfinanzministerium (28.05.2015): Monatsbericht: Kleinanlegerschutzgesetz sorgt für mehr Transparenz. Berlin: Bundesfinanzministerium. Dr. Jean-Pierre Bußalb und Dr. Katharina Schermuly, BaFin (15.03.2016): Kleinanlegerschutzgesetz: Aktuelle Rechtsfragen zu Vermögensanlagen - Neue Veröffentlichungs- und Werbe-Pflichten. Bonn: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

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