Das „Gesetz vom 3. April 1919 betreffend die Landesverweisung und die Übernahme des Vermögens des Hauses Habsburg-Lothringen“, späterer Kurztitel Habsburgergesetz, betrifft die Rechte der Familie Habsburg-Lothringen und deren Zweiglinien im neuen Österreich nach dem Ende des Ersten Weltkriegs und der Auflösung der Habsburgermonarchie Österreich-Ungarn.

Als Abkürzung findet sich meist HabsburgerG, vor allem im offiziellen Bereich von Gesetzen und Judikatur, in selteneren Fällen ist auch HabsbG zu finden, vorwiegend in der Literatur und der Rechtslehre.

Erste Republik Vorgeschichte mini|links|200px|Originalunterschriften unter dem Gesetz Alter und neuer Staat Im Herbst 1918 hatten sich, teilweise unter Bezugnahme auf das Kaiserliche Manifest vom 16. Oktober 1918, politische Vertretungen der einzelnen Nationalitäten Cisleithaniens gebildet; für Deutschösterreich war dies die Provisorische Nationalversammlung. Ihre Zielsetzungen hatten die Abgeordneten der Nationalitäten großteils bereits bei der Wiedereinberufung des Reichsrates im Frühjahr 1917 bekanntgegeben. Der k.k. Regierung in Wien war es seither, wie vor 1914, nicht gelungen, tragfähige Lösungen für die Nationalitätenprobleme zu finden, die großteils auch Transleithanien betrafen (siehe auch: Ende der Doppelmonarchie).

Ende Oktober 1918 fielen große Gebiete Cisleithaniens von der Monarchie ab, zumeist durch die Gründung neuer Staaten, die ohne Einholung der Zustimmung Kaiser Karls erfolgte. Formal blieben er und seine Regierung Anfang November 1918 nur mehr für Deutschösterreich sowie für die Auflösung der Gemeinsamen Armee zuständig. Dem Zerfall der Monarchie hatte der Kaiser nichts entgegenzusetzen, da sich auch die bisherige Klammer des Vielvölkerstaates, das gemeinsame Heer, auflöste. Die von der Front heimkehrenden und am 6. November 1918 von Karl formell demobilisierten Soldaten stellten sich den Regierungen der neuen Staaten zur Verfügung.

Verzichtserklärung mini|Verzichtserklärung Karl I. In Deutschösterreich wollte und musste die am 30. Oktober 1918 vom Staatsrat, dem Vollzugsausschuss der Provisorischen Nationalversammlung, gewählte Staatsregierung Renner I großteils auf den Verwaltungsapparat der bisherigen Monarchie zurückgreifen. Sie wollte Beamten und Offiziere keinem Loyalitätskonflikt aussetzen und den Monarchen auch nicht einfach entthronen. Sie suchte daher über die inoffiziell als LiquidationsministeriumNeue Freie Presse 26. Oktober 1918, S. 1. bezeichnete Ministerium Lammasch das Einvernehmen mit dem Kaiser über die Beendigung seiner Regierung. Parallel dazu übernahmen ihre Staatssekretäre von den k.k. Ministern bereits die Fachministerien.

Die beiden Sozialdemokraten Staatskanzler Karl Renner und Karl Seitz, Vorsitzender der Provisorischen Nationalversammlung und des Staatsrates, als Vertreter des neuen Staates sowie vor allem Ministerpräsident Heinrich Lammasch, Sozialminister Ignaz Seipel und Finanzminister Josef Redlich als Vertreter des alten Staates entwarfen am 10. November 1918 (am 9. November waren Abdankung und Emigration des deutschen Kaisers bekanntgegeben worden) gemeinsam die so genannte Verzichtserklärung, die klar formuliert war, aber Reizbegriffe wie Abdankung (sie war speziell für Kaiserin Zita des göttlichen Herrscherauftrags wegen ausgeschlossen) vermied.Josef Redlich in seinem Tagebuch, zitiert in: Rudolf Neck (Hrsg.): Österreich im Jahre 1918. Berichte und Dokumente, Oldenbourg Verlag, München 1968, S. 132 f. Lammasch und Innenminister Edmund von Gayer begaben sich, so Redlich, am Abend des 10. Novembers mit dem noch unfertigen Entwurf und am 11. November um 11.10 Uhr mit der fertigen Abdankungsproklamation (Redlich) nach Schönbrunn, um den Kaiser zur Unterschrift zu bewegen, die zu Mittag erfolgte.Gordon Brook-Shepherd: Um Krone und Reich. Die Tragödie des letzten Habsburgerkaisers, Verlag Fritz Molden, Wien 1968, S. 254 f. (Um 11 Uhr hatte der deutschösterreichische Staatsrat bereits beschlossen, der Provisorischen Nationalversammlung tags darauf den Antrag zum Gesetz über die Staats- und Regierungsform von Deutschösterreich vorzulegen.)

Der Kaiser enthob seine Regierung des Amtes (der Formalakt fand um 14 Uhr in Schönbrunn statt), verzichtete auf jeden Anteil an den Staatsgeschäften, erkannte im Voraus die Entscheidung an, die Deutschösterreich über seine Staatsform treffen würde und wünschte dem Volk Eintracht und Versöhnlichkeit für die Neuordnung. Die Erklärung des Kaisers wurde noch am Nachmittag in einer Extraausgabe der amtlichen Wiener Zeitung veröffentlicht; sie enthielt auch den Gesetzentwurf, der tags darauf beschlossen werden sollte. „Seit Meiner Thronbesteigung war Ich unablässig bemüht, Meine Völker aus den Schrecknissen des Krieges herauszuführen, an dessen Ausbruch Ich keinerlei Schuld trage. Ich habe nicht gezögert, das verfassungsmäßige Leben wieder herzustellen, und habe den Völkern den Weg zu Ihrer selbständigen staatlichen Entwicklung eröffnet. Nach wie vor von unwandelbarer Liebe für alle Meine Völker erfüllt, will Ich ihrer freien Entfaltung Meine Person nicht als Hindernis entgegenstellen. Im voraus erkenne Ich die Entscheidung an, die Deutschösterreich über seine künftige Staatsform trifft. Das Volk hat durch seine Vertreter die Regierung übernommen. Ich verzichte auf jeden Anteil an den Staatsgeschäften.Gleichzeitig enthebe Ich Meine österreichische Regierung ihres Amtes.Möge das Volk von Deutschösterreich in Eintracht und Versöhnlichkeit die Neuordnung schaffen und befestigen. Das Glück Meiner Völker war von Anbeginn das Ziel Meiner heißesten Wünsche.Nur der innere Friede kann die Wunden dieses Krieges heilen.Karl m. p. Lammasch m. p.“

Am 12. November 1918 wurde das Gesetz beschlossen und hierauf von Franz Dinghofer im Namen der Provisorischen Nationalversammlung auf der Parlamentsrampe die Republik ausgerufen.Habsburg: Die Hofburg bleibt fest verriegelt. „Warum kein Familienmitglied für das Amt des österreichischen Bundespräsidenten antreten darf. Der ominöse Passus besteht seit dem 1. Oktober 1920.“ In: DiePresse.com, 19. Februar 2010. Abgerufen am 19. Juni 2011.Martin Mutschlechner: Schloß Schönbrunn Kultur- und Betriebsges.m.b.H. (Hrsg.), 2010. Abgerufen am 19. Juni 2011.

Versuch der Revision Für die deutschösterreichische Staatsregierung war der noch am 11. November 1918 nach Schloss Eckartsau nahe Wien übersiedelte ehemalige Träger der Krone (wie er 1919 im Habsburgergesetz bezeichnet wurde) nunmehr Privatperson. Der Kaiser selbst interpretierte allerdings seine Verzichtserklärung wenig später entgegen deren eindeutigem Wortlaut so, als hätte er nicht auf den Thron verzichtet, sondern sich nur vorübergehend von den Staatsgeschäften zurückgezogen. Insbesondere für Kaiserin Zita war es undenkbar, dass das Volk eine Abdankung des Herrschers von Gottes Gnaden erzwingt.

An den Wiener Erzbischof Kardinal Piffl, auf dessen Eintreten für die Monarchie Karl in den Tagen vor der Verzichtserklärung gehofft hatteGordon Brook-Shepherd: Um Krone und Reich. Die Tragödie des letzten Habsburgerkaisers, Verlag Fritz Molden, Wien 1968, S. 252., schrieb Karl aus Eckartsau (zitiert nach Die Presse, Februar 2010): „… Ich bin und bleibe der rechtmäßige Herrscher Deutsch-Österreichs. Ich habe und werde nie abdanken […]. Die jetzige Regierung ist eine Revolutionsregierung, da sie die von Gott eingesetzte Staatsgewalt beseitigt hat. Mein Manifest vom 11. November möchte ich mit einem Scheck vergleichen, welchen mit vielen tausend Kronen auszufüllen uns ein Straßenräuber mit vorgehaltenem Revolver zwingt. […] Nachdem auf die Armee auch kein Verlass mehr war, und uns selbst die Schlosswache verlassen hatte, entschloss ich mich zur Unterschrift. Ich fühle mich durch diese absolut nicht gebunden.“

Der Kaiser war allerdings in Eckartsau weit von den politischen Entscheidungen entfernt und konnte keine größere Anhängerschaft mobilisieren.

Ausreise des ehemaligen Trägers der Krone Die Unklarheit über das künftige Verhalten des Kaisers brachte die Staatsregierung Renner I in Zugzwang. Anfang Jänner 1919 fuhr Karl Renner nach Eckartsau, um Karl Habsburg-Lothringen zur Ausreise zu bewegen. Doch Renner wurde von Karl und Zita nicht empfangen, da er sich nicht dem kaiserlichen Zeremoniell entsprechend angemeldet hatte.Gordon Brook-Shepherd: Um Krone und Reich. Die Tragödie des letzten Habsburgerkaisers, Verlag Fritz Molden, Wien 1968, S. 266. Ende Februar 1919 wurde, nach Intervention der Brüder von Zita, Sixtus und Xavier von Bourbon-Parma, vom englischen König Georg V. der britische Oberstleutnant Edward Lisle Strutt mit königlicher Solidaritätsadresse und Zusicherung der „moralischen Unterstützung“ als „Ehrenoffizier“ nach Eckartsau geschickt. Das Schicksal der russischen Zarenfamilie sollte sich, so das Ziel der britischen Mission, nicht wiederholen.

Auch die Christlichsozialen traten nunmehr dafür ein, den ehemaligen Kaiser außer Landes zu bringen. Am 15. März 1919 wurde die Staatsregierung Renner II, eine Koalition aus Sozialdemokraten und Christlichsozialen, eingesetzt. Sie formulierte die Alternativen: Karl hatte die Wahl, entweder formell abzudanken und mit seiner Familie als Bürger der Republik in Österreich zu bleiben, nicht abzudanken und auszureisen, oder, bei Verweigerung dieser beiden Möglichkeiten, interniert zu werden. Strutt, der von der Staatsregierung über diese Alternativen informiert wurde, konnte Karl zur Ausreise bewegen und organisierte diese. Einzige verbliebene Bedingung des Kaisers Strutt gegenüber: „Versprechen Sie mir, dass ich als Kaiser abreisen werde und nicht wie ein Dieb in der Nacht.“Gordon Brook-Shepherd: Um Krone und Reich. Die Tragödie des letzten Habsburgerkaisers, Verlag Fritz Molden, Wien 1968, S. 290. Die Schweiz erklärte sich bereit, die Familie aufzunehmen.

Am Abend des 23. März 1919 trat Kaiser Karl I. – in der Uniform eines Feldmarschalls und „in allen Ehren“ – mit Frau und Kindern, seiner Mutter und einigen anderen mit dem kaiserlichen Hofzug vom nahen Bahnhof Kopfstetten aus die Reise ins Exil an. In den Morgenstunden des 24. März 1919 kam der Sonderzug nach Feldkirch. Theoretisch von dort aus widerrief Karl mit dem in Eckartsau vorbereiteten, weitgehend geheim gebliebenen „Feldkircher Manifest“ (Brook-Shepherd: … veröffentlicht …, ohne an die Öffentlichkeit zu gelangen …) seine Verzichtserklärung und legte Protest gegen seine Absetzung ein: „Was die deutsch-österreichische Regierung, Provisorische und Konstitutionelle Nationalversammlung seit dem 11. November 1918 […] beschlossen und verfügt haben und weiter resolvieren werden, ist für Mich und Mein Haus null und nichtig.“Zitiert nach Markus Benesch: Das Ende der Monarchie und der Beginn der Republik. Österreich zwischen 1916 und 1919. Diplomarbeit, Universität Wien, 2003, S. 107. Entnommen aus: Johannes Mattes, Michael Wagner: (PDF; 62 kB) „Ein Projekt im Rahmen der Lehrveranstaltung "PK Macht in Bildern, Texten und Medien"“, Universität Wien, Wintersemester 2006/07, S. 11f. Abgerufen am 19. Juni 2011. Abschriften des Manifests wurden an befreundete Staatsoberhäupter übermittelt; in Deutschösterreich wurde das Manifest, da die christlichsozialen Spitzenpolitiker Karl dringend davon abgeraten hatten, nicht veröffentlicht.Gordon Brook-Shepherd: Um Krone und Reich. Die Tragödie des letzten Habsburgerkaisers, Verlag Fritz Molden, Wien 1968, S. 299.

Das Gesetz