Der Landratsbezirk Hungen war ein Landratsbezirk im Großherzogtum Hessen in der Provinz Oberhessen. Er wurde 1822 eingerichtet und ging 1841 im Kreis Hungen auf.
Geschichte Entstehung Im Zuge der Verwaltungsreformen von 1820 bis 1823 im Großherzogtum wurden auch auf unterer Ebene Rechtsprechung und Verwaltung getrennt und die Aufgaben der überkommenen Ämter in Landratsbezirken (zuständig für die Verwaltung) und Landgerichtsbezirken (zuständig für die Rechtsprechung) neu organisiert. In den Dominiallanden, in denen der Staat die Hoheitsrechte in seiner Hand vereinigte, geschah das flächendeckend 1821. In den „Souveränitätslanden“, in denen die Patrimonialgerichtsbarkeit weiter in den Händen adeliger Familien lag, war das nicht ohne weiteres möglich. Hier schufen erst Vereinbarungen zwischen den adeligen Inhabern dieser Rechte und dem Staat die Grundlage für die Reform. In der nördlichen Wetterau dominierten diesbezüglich die Fürsten und Grafen von Solms. Ein entsprechendes Abkommen kam 1822 zustande. Daraufhin wurde der Landratsbezirk Hungen gegründet,Die neue Landeseintheilung und Organisation der unteren Justiz und Verwaltungsbehörden – insbesondere in den fürstlich und gräflich Solmsischen Besitzungen betreffend vom 24. April 1822. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt, Nr. 15, 10. Mai 1822, S. 182. in dem zusammengeführt wurden: das Amt Grüningen, das Amt Hungen, das Amt Laubach, das Amt Lich, das Amt Niederweisel, das Amt Utphe, das Amt Wölfersheim und die Gemeinde Einartshausen (ehemals: Amt Nieder-Wöllstadt).
Die durch die Trennung von Verwaltung und Rechtsprechung jetzt erforderlichen Gerichte erster Instanz in dem Bereich, den der Landratsbezirk Hungen für die Verwaltung abdeckte, waren die nun ebenfalls neu eingerichteten Landgerichte Hungen, Laubach und Lich.Die neue Landeseintheilung und Organisation der unteren Justiz und Verwaltungsbehörden – insbesondere in den fürstlich und gräflich Solmsischen Besitzungen betreffend vom 24. April 1822. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt, Nr. 15, 10. Mai 1822, S. 182.
Ende Die nächste Gebietsreform im Großherzogtum Hessen fand 1832 statt, wobei in den Landesteilen, in denen der Staat überwiegend über die Hoheitsrechte verfügte, jeweils mehrere Landratsbezirke zu einem Kreis zusammengefasst wurden. Von dieser Reform blieb der von standesherrlichen Strukturen stark bestimmte Landratsbezirk Hungen zunächst unberührt und somit erhalten.
Erst 1841 kam es zu einem Vertrag zwischen dem Großherzogtum und dem Haus Solms, mit dem letzteres seine Hoheitsrechte an den Staat abtrat. Der Staat bildete aus dem Landratsbezirk Hungen den Kreis Hungen – faktisch eine Umbenennung.Bekanntmachung, die Bildung eines neuen Kreises in der Provinz Oberhessen, unter Aufhebung des bisherigen Landrathsbezirks Hungen betreffend vom 13. Oktober 1841. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt, Nr. 35, 25. Oktober 1841, S. 571.
Organisation Bürgermeistereien Der Landratsbezirk Hungen war in 33 Bürgermeistereien gegliedert, die dem Landrat unterstanden. Dabei wurden mehrere kleinere Ortschaften häufig durch eine Bürgermeisterei verwaltet. Seit 1822 konnten die Hessischen Gemeinden ihre Bürgermeister selbst wählen und Schultheißen wurden nicht mehr eingesetzt. Die 33 Bürgermeistereien warenGeorg W. Wagner: Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen: Provinz Oberhessen. Band 3. Oktober 1830, S. 131 ff. (): Bellersheim, Bettenhausen, Birklar mit Muschenheim, Dorf-Güll mit Holzheim, Eberstadt mit Ober-Hörgern Einartshausen Ettingshausen, Freienseen, Gambach, Gonterskirchen, Griedel, Grüningen Hattenrod, Hungen, Inheiden, Langsdorf, Lardenbach mit Ilsdorf, Laubach, Lich, Münzenberg (Solmscher und großherzoglicher Anteil) Niederweisel mit Hausen und Oes, Nonnenroth mit Niederbessingen und Röthges, Obbornhofen, Ober-Bessingen mit Münster, Ruppertsburg, Södel, Trais-Horloff, Trais Utphe, Villingen, Wetterfeld, Wölfersheim mit Weckesheim Wohnbach mit Arnsburg.
Die Domanialanteile (staatlichen Anteile) an Münzenberg und Trais wurden in Auftrag des Staates die übrigen Teile im Namen der Standesherren verwaltet.
Landräte 1834–1837: Ludwig Christian Knorr von Rosenroth (1786–1846) 1837–?: Bernhard Schenck zu Schweinsberg
Parallele Fachverwaltungen Finanzen Für die Einnahmen aus Staatseigentum (den sogenannten Domanialen) waren die Rentämter zuständig. Für Orte Arnsburg, Freienseen, Gonterskirchen Laubach und Nonnenroth war das Demanialrentamt Grünberg zuständig, für großherzoglichen Anteile an Münzenberg und Traismünzenberg das zum Rentamt Friedberg.
Davon getrennt war die Steuerverwaltung. Für den Landratsbezirk war die Ober-Einnehmerei Gießen zuständig. Der Steuerbezirk Hungen waren in vier Distrikts-Einnehmereien gegliedert denen die folgenden Bürgermeistereien zugeordnet waren: Grüningen mit Dorfgüll, Eberstadt, Gambach, Griedel, Holzheim, Münzenberg, Obbornhofen und Traismünzenberg Hungen mit Bellersheim, Inheiden, Obbornhofen, Södel, Traishorloff, Utphe, Weckesheim, Wolfersheim und Wohnbach Laubach mit Einartshausen, Freienseen, Gonterskirchen, Ilsdorf, Lardenbach, Münster, Nieberbessingen, Nonnenroth, Oberbessingen, Röthges, Ruppertsburg, Villingen und Wetterfeld Lich mit Arnsburg, Bettenhausen, Birklar, Ettingshausen, Hattenrod, Langsdorf und Muschenheim.
Die Orte Hausen, Niederweisel und Oes gehörte zur Distrikts-Einnehmerei Butzbach. Der Landratsbezirk Hungen gehört zum Hauptzollamt Lollar.
Forst Aus dem Landratsbezirk gehörten zum „Forst Friedberg“ das Forstrevier Butzbach die Orte Gambach, Griedel, Hausen, Holzheim, Niederweisel und Oes, sowie das Forstrevier Rockenhausen mit den Orten Bellersheim, Bettenhausen, Eberstadt, Münzenberg, Obbornhofen, Oberhörgern, Södel, Traismünzenberg, Weckesheim, Wolfersheim, und Wohnbach. Zum Forstrevier Schiffenberg des „Forsts Gießen“ gehörten Dorfgüll und Grüningen.
Kirche Die die Orte des Landratsbezirks bilden 31 evangelische Pfarreien. Zum „Inspektorat Hungen“ gehören: Bellersheim, Gambach mit Oberhörgern, Griedel, Grüningen, Holzheim, Hungen, Langsdorf mit Bettenhausen, Münzenberg, Muschenheim mit Birklar, Niederbessingen, Obbornhofen, Rothges, Traismünzenberg, Villingen mit Nonnenroth, Wölfersheim mit Weckesheim. Dem „Inspektorat Lich“ wurden die Pfarreien Eberstadt, Ettingshausen mit Hattenrod, Hausen mit Oes, Lich, Münster mit Oberbessingen, Niederweisel und Södel zugeordnet. Zum gräflich Solms-Laubachische Consistorium zu Laubach gehören folgende Pfarreien: Freienseen, Gonterskirchen, Lardenbach mit Ilsdorf, Laubach, Ruppertsburg, Traishorloff mit Inheiden und Utphe, Wetterfeld und Wohnbach. Zum gräflich Solms-Rödelheimische Consistorium zu Rodelheim gehört die Pfarrei Einartshausen.
Historische Beschreibung Die „Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen“ berichtet 1829 über den Landratsbezirk Hungen:
Die Lage wird beschrieben als:
Die Natürliche Beschaffenheit als:
Die Bevölkerung als:
Die Naturprodukte als:
Das Gewerbe und Handel als:
Literatur Willi Görich: Verwaltungs-Einteilung 1821 [Karte] = Taf. 25a. In: Hessisches Landesamt für Geschichtliche Landeskunde (Hrsg.): Geschichtlicher Atlas von Hessen. Marburg 1960–1978. [de/subjects/idrec/sn/ga/id/45 Digitalisat] Ulrich Reuling: Verwaltungs-Einteilung 1821–1955. Mit einem Anhang über die Verwaltungsgebietsreform in Hessen 1968–1981. In: Fred Schwind (Hrsg.): Geschichtlicher Atlas von Hessen. Text- und Erläuterungsband. Thorbecke, Sigmaringen 1984. ISBN 3-921254-95-7 [downloads/ga/24-26b.pdf#zoom=50 Digitalisat] (PDF)
Einzelnachweise
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