Kunstvereine dienen der Vermittlung zwischen zeitgenössischer Kunst und einem kunstinteressierten Publikum vornehmlich durch Ausstellungen und den Verkauf von Kunstwerken an ihre Mitglieder, insbesondere in Form von Jahresgaben. Sie werden meist in der Rechtsform des gemeinnützigen und eingetragenen Vereins geführt. In Deutschland existieren auf lokaler und regionaler Ebene über 300 Kunstvereine mit 120.000 Mitgliedern, die sich in der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Kunstvereine zusammengeschlossen haben. Manche Kunstvereine betreiben in ihren Räumen eine Artothek.
Geschichte Die ersten Kunstvereine wurden im Zeitraum zwischen 1800 und 1840 vom aufstrebenden Bürgertum und von Künstlern selbst gegründet. Ihr Ziel war die Vermittlung zwischen Kunstinteressierten und zeitgenössischer Kunstproduktion und nicht zuletzt der Verkauf aktueller Kunstwerke. Die Beschäftigung mit Kultur und das Sammeln von Kunst sollte nicht nur dem Adel überlassen bleiben. Vereine, so auch die Kunstvereine, waren Ausdruck von Emanzipationsbestrebungen, ein Schritt in die moderne demokratische Gesellschaft, eine freie Korporationsform gegenüber dem Ständestaat. Zu den ältesten Kunstvereinen zählen die Albrecht-Dürer-Gesellschaft in Nürnberg (1792), der Kunstverein in Hamburg (1817, mit formeller Satzung seit 1822) und der Badische Kunstverein in Karlsruhe (1818). Seit dem beginnenden 19. Jahrhundert bildeten sich in fast jeder größeren deutschen Stadt Kunstvereine als frühe Bürgerinitiativen für Kunst. Wenig später bildeten sich als Standesvertretung der Künstler auch Künstlervereine, die in vielen Städten parallel zu den Kunstvereinen geführt wurden.
Im Jahr 2021 wurden von der Deutschen UNESCO-Kommission alle örtlichen Kunstvereine unter dem Titel „Idee und Praxis der Kunstvereine“ in das bundesweite Verzeichnis Immaterielles Kulturerbe aufgenommen. Im Aufnahmetext wurde erläutert, dass Kunstvereine Kunst und Kultur breiten Gesellschaftsschichten vermitteln, allen Menschen offen die Teilhabe an Diskursen zur zeitgenössischen Kunst ermöglichen und so ein Demokratieverständnis fördern, das dem Erhalt des Kulturerbes dient.
Organisation Im Vereinsrecht verankert, verfügen sie über einen von den Mitgliedern gewählten Vorstand. Während sich Museen vorwiegend der Sammlung von Kunst widmen und Galerien mit Kunst handeln, haben sich die Kunstvereine als gemeinnützige Institutionen ausschließlich der Förderung und Vermittlung von zeitgenössischer Kunst verschrieben. Mit Vorträgen, Führungen und Bildungsreisen informieren sie über aktuelle Entwicklungen und fördern die Auseinandersetzung und Diskussion zwischen Besuchern und Künstlern. Finanziert werden die Vereine durch Mitgliedsbeiträge, öffentliche Mittel und Sponsoren. In der Regel ernennt der Vereinsvorstand einen Direktor/Direktorin und ein Kuratorium. Eine erwähnenswerte Ausnahme bildet die basisdemokratische Neue Gesellschaft für bildende Kunst (NGBK) in Berlin-Kreuzberg, in der die Mitglieder Arbeitsgruppen bilden und Projektvorschläge einreichen können. Die NGBK entstand 1969 durch Abtrennung vom Berliner Kunstverein (heute: Neuer Berliner Kunstverein NBK).
Arbeitsgemeinschaft Deutscher Kunstvereine Die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Kunstvereine (ADKV) in Berlin vertritt die Interessen der deutschen Kunstvereine und fördert gemeinsame Projekte. Mitglied der ADKV können Kunstvereine werden deren zentrales Anliegen die öffentliche Präsentation und Vermittlung zeitgenössischer Kunst ist.
Europäisches Netzwerk für Kunstvereine (ENAAK) Seit Anfang 2016 kooperiert die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Kunstvereine (ADKV) mit den Dachverbänden der schwedischen und norwegischen Kunstvereine Riksförbundet Sveriges Konstföreningar und Norske Kunstforeninger. Seit 2021 ist auch der finnische Kunstverein Finska Konstföreningen dieser Partnerschaft beigetreten. Ziel der Kooperation ist die Vernetzung und Stärkung europäischer Kunstvereine und kunstvereinsähnlicher Institutionen, die sich der Präsentation und Vermittlung zeitgenössischer Kunst widmen.
Liste von Kunstvereinen Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
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