mini|Manfred Genditzki zwei Monate nach seinem Freispruch (2023) Manfred Benno Genditzki (* 28. Mai 1960 in Breesen) ist ein deutsches Justizopfer. Er wurde am 12. Mai 2010 wegen vermeintlicher Ermordung der 87-jährigen Rentnerin Lieselotte Kortüm aus Rottach-Egern zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Nachdem dieses Urteil wegen eines Verfahrensfehlers aufgehoben worden war, wurde er abermals am 17. Januar 2012 zur selben Strafe verurteilt. Die Revision gegen das zweite Urteil blieb erfolglos.
Ein auf neue Beweismittel gestützter, im Juni 2019 eingereichter Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens wurde am 1. Dezember 2019 als unzulässig abgewiesen. Die mit Schriftsatz vom 1. April 2021 begründete sofortige Beschwerde des Verurteilten wurde vom Strafsenat am Oberlandesgericht München am 23. September 2021 für zulässig erklärt. Am 12. August 2022 beschloss das Landgericht München I nach Beweisaufnahme die Wiederaufnahme des Verfahrens und ordnete die vorläufige Freilassung Genditzkis an. Die neue Hauptverhandlung begann am 26. April 2023 und endete am 7. Juli 2023 mit einem Freispruch.
Tod von Lieselotte Kortüm Manfred Genditzki ist in zweiter Ehe mit einer Ukrainerin verheiratet und Vater von drei Kindern.Urteil des Landgerichts München II – 2 Ks 31 Js 40341/08 vom 17. Januar 2012 Er war Hausmeister in der Wohnanlage, in der Lieselotte Kortüm wohnte, und erledigte für sie Dinge des täglichen Lebens wie Einkaufen, Zubereitung von Mahlzeiten und Wäschewaschen. Nachdem Genditzki sie am 28. Oktober 2008 von einem Klinikaufenthalt nach Hause gefahren hatte – bei dieser Gelegenheit hatte sie sich an einer nicht genau lokalisierbaren Stelle im Fahrzeug den Kopf gestoßen –, verabschiedete er sich nach eigenen Angaben dort gegen 15 Uhr von ihr, weil er seine kranke Mutter besuchen wollte. Zuvor rief er den Pflegedienst an, um die Rückkehr von Lieselotte Kortüm aus dem Krankenhaus zu melden. Wie jeden Tag betrat um 18:30 Uhr eine Pflegekraft die Wohnung; sie fand Lieselotte Kortüm voll bekleidet tot in der Badewanne.
Bei der Obduktion der Leiche fand man Hämatome am Hinterkopf mit Einblutungen unter unverletzter Kopfhaut, was nicht ungewöhnlich ist, da die Verstorbene gerinnungshemmende Medikamente nahm. Als Todesursache wurde Ertrinken nach einem unglücklichen Sturz in die Badewanne angenommen. Die Leiche wurde am Tag darauf eingeäschert.Thomas Hauswald: Deutsche Justiz – Wie gefährdet ist unser Recht, Bayerischer Rundfunk vom 22. Februar 2017
Verfahren wegen Mordes Bei der Obduktion der alten Dame hatte der Rechtsmediziner Wolfgang K. den Blutergüssen keine Bedeutung beigemessen und festgestellt, dass es keine zwingenden Hinweise auf ein Fremdeinwirken gebe. Am 17. November 2008, bei einer Tatortbesichtigung mit der Hauptkommissarin Diana U., legte er sich mehrfach in die Badewanne und kam zu dem Schluss, dass kein Sturzunfall, sondern ein Tötungsdelikt vorliege. In ihrem Abschlussbericht schrieb die Hauptkommissarin „von einem als Unfall getarnten Tötungsdelikt“. Die Staatsanwaltschaft übernahm die von der Polizei unterbreiteten Ermittlungsergebnisse und verfasste die Anklageschrift, ohne zu entlastenden Umständen zu ermitteln.
Die Staatsanwaltschaft formulierte, Genditzki habe „sich über Jahre hinweg das Vertrauen des späteren Tatopfers“ erschlichen. Er habe die alte Dame getötet, um zu vertuschen, dass er während ihres Klinikaufenthaltes in ihrer Wohnung Geld unterschlagen habe, was ihm ermöglicht habe, an dem Tag, als Lieselotte Kortüm ins Krankenhaus kam, einem Bekannten eine Schuld von 8000 Euro zurückzuzahlen. Im Februar 2009 wurde Genditzki in Untersuchungshaft genommen.
In der Hauptverhandlung konnte Genditzki jedoch beweisen, dass die Rückzahlung aus nachvollziehbaren, völlig legalen Quellen stammte. Aus dem Vermögen von Lieselotte Kortüm fehlte kein Geld. Die Staatsanwaltschaft begründete den Mordvorwurf nunmehr damit, der Angeklagte habe die Frau im Verlauf eines Streits geschlagen und sie getötet, um diese Körperverletzung zu verdecken. Statt wieder in die Beweisaufnahme einzutreten, folgte die Schwurgerichtskammer am Landgericht München II dem Antrag der Staatsanwaltschaft und verurteilte Genditzki am 12. Mai 2010 wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe.
Der Bundesgerichtshof hob das Urteil mit Beschluss vom 12. Januar 2011 auf und verwies die Sache wegen eines Verfahrensfehlers an eine andere Kammer des Landgerichts zurück. Der Austausch der Bezugstat bei Verdeckungsmord sei eine Veränderung des rechtlichen Gesichtspunktes, auf die das Gericht gemäß StPO in der Hauptverhandlung habe hinweisen müssen.BGH, 12. Januar 2011, Az. 1 StR 582/10, openjur.de und hrr-strafrecht.deJustizpanne im Badewannen-Mord. In: tz Online vom 1. November 2011.
Die neue Hauptverhandlung endete am 17. Januar 2012 mit der abermaligen Verurteilung zu lebenslanger Freiheitsstrafe wegen Mordes.Mord an Seniorin: Das zweite Lebenslang für den Hausmeister. In: spiegel.de, 17. Januar 2012. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass Genditzki und Kortüm in einen Streit geraten seien, bei dem Genditzki der Frau entweder einen Schlag auf den Kopf versetzt oder sie so gestoßen habe, dass sie gegen einen harten Gegenstand gefallen sei und sich die zwei Blutergüsse am Kopf zugezogen habe. In Panik und mit dem Gedanken „Ich hole Hilfe“ habe Genditzki zweimal kurz hintereinander am Festnetztelefon von Lieselotte Kortüm die Nummer des Hausarztes gewählt, aber sofort wieder aufgelegt. Aus Furcht, von Kortüm angezeigt zu werden, habe er Wasser in die Badewanne laufen lassen und sie ertränkt, indem er sie mehrere Minuten unter Wasser gedrückt habe.Nach dem Urteil im Badewannen-Mord: Ein Sturz – aber warum? Süddeutsche Zeitung Online, 20. Januar 2012. Die Revision hiergegen wurde als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben habe ( Abs. 2 StPO).Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 5. September 2012 im Volltext, Az. 1 StR 272/12Bundesgerichtshof weist Revision zurück. Süddeutsche Zeitung, 2. Oktober 2012.
Zweifel am Urteil Bereits 2011 bestätigten zwei rechtsmedizinische Gutachten aus Berlin (Michael Tsokos) und Köln (Markus Rothschild) unabhängig voneinander, dass die Obduktionsbefunde sehr wohl mit einem Sturzgeschehen in Einklang gebracht werden können. Auch für Prozessbeobachter und Medienvertreter blieben starke Zweifel an der Schuld des Verurteilten. Beobachter der Hauptverhandlung hatten fest mit einem Freispruch gerechnet.
Die Verteidigung hatte geltend gemacht, dass der Tod der alten Dame, wie zunächst auch von der Staatsanwaltschaft angenommen, ein Haushaltsunfall gewesen sei. Lieselotte Kortüm habe nach der Rückkehr aus dem Krankenhaus verschmutzte Wäsche in der Badewanne einweichen wollen.Hans Holzhaider: „Badewannen-Mord“ von Rottach-Egern: Der Tod einer alten Dame. Süddeutsche Zeitung, 7. November 2011. Dabei habe sie einen Schwächeanfall erlitten und sei in die Wanne gestürzt. Ein psychologisches Gutachten wies Genditzki als friedfertig aus. Den Anruf beim Hausarzt erklärte er damit, er habe mitteilen wollen, dass Lieselotte Kortüm aus der Klinik entlassen und wieder zu Hause sei. Er habe aufgelegt, als nur der Anrufbeantworter der Praxis in der Leitung war.
Das Verfahren wurde in mehreren überregionalen Medien als Justizirrtum dargestellt.In den Fängen der Justiz – Unschuldig in Haft, VOX-Reportage vom 14. November 2015 (YouTube)Thomas Darnstädt: Der Richter und sein Opfer – Wenn die Justiz sich irrt, Piper Verlag 2013, ISBN 978-3-492-05558-1; der Fall Genditzki wird geschildert auf den Seiten 50–53, 126–128, 213–216 und 301–302Im Zweifel gegen den Angeklagten. Süddeutsche Zeitung, 10. März 2017.
Ein Tatwerkzeug wurde weder identifiziert noch gefunden. Die Plastiktüten mit Wäsche, die Lieselotte Kortüm aus der Klinik mitgebracht hatte, waren ungesichtet entsorgt und weder die Temperatur der Leiche noch die des Wassers in der Wanne gemessen worden.
2015 beauftragten Angehörige Genditzkis den Kriminalisten und Profiler Axel Petermann damit, den Fall erneut zu untersuchen.Justizirrtum? – Profiler rollt den „Badewannen-Mord“ von Rottach wieder auf. Abendzeitung München, 24. Juni 2015.
Genditzkis Strafverteidigerin reichte 2018 einen seit 2015 vorbereiteten AntragHans Holzhaider: Manfred Genditzkis Hoffnung hat sich zerschlagen. Süddeutsche Zeitung, 5. Dezember 2020. auf Wiederaufnahme des Verfahrens ein.Nicole Kleim: Simulation soll Genditzkis Unschuld beweisen. Tegernseer Stimme, 26. Juli 2018. Durch Spenden wurde die Wiederaufnahme des Verfahrens ermöglicht, einschließlich neuer Gutachten.
Der SPD-Landtagsabgeordnete Franz Schindler lud am 26. Juli 2018 zu einer Pressekonferenz in den bayerischen Landtag, bei der er seine Zweifel an dem rechtskräftigen Urteil erläuterte.Video-Mitschnitt der Pressekonferenz vom 26. Juli 2018 im Bayerischen Landtag Dabei wurde eine Computersimulation von Syn Schmitt (Universität Stuttgart) präsentiert und gezeigt, wie Kortüm ohne Einwirkung eines anderen in die Badewanne gestürzt sein könne; das widersprach diametral den Annahmen im Urteil gegen Genditzki.Hans Holzhaider: Tod in der Badewanne: Computersimulation soll aufklären. Süddeutsche Zeitung, 26. Juli 2018.Schindler: Staatsanwaltschaft sollte Badewannenfall noch einmal aufrollen, SPD-Fraktion im Bayerischen Landtag, 26. Juli 2018.
Die Gerichtsreporterin Gisela Friedrichsen fragte in einem Artikel der Tageszeitung Die Welt vom 30. Juli 2018 unter Hinweis auf die Fälle Gustl Mollath, Ulvi Kulaç und den Todesfall Rudolf Rupp: „Kommt auf die bayerische Justiz der nächste Skandal zu?“ Mit Blick auf die Computersimulation schrieb sie: „Geprägt von eiserner Rechthaberei und oft blinder Uneinsichtigkeit, mussten sich Richter und Staatsanwälte in der Vergangenheit schon mehrfach dem Fortschritt in der Kriminaltechnik beugen. Nun der Fall Genditzki. Er treibt viele Leute um, weil sie das Märchen vom mordenden Hausmeister nicht überzeugt.“Ein Badewannen-Mord, der wahrscheinlich keiner war. Die Welt, 30. Juli 2018.
Wiederaufnahme des Verfahrens Am 11. Juni 2019 reichte Genditzkis Verteidigerin einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens ein, der sich auf die Berechnungen Syn Schmitts und auf eine erst in jüngster Zeit bekannt gewordene Zeugenaussage stützte, dass Lieselotte Kortüm ihre Wäsche in der Badewanne einzuweichen pflegte.Hans Holzhaider: Neue Zeugen zum Badewannen-Mord. Süddeutsche Zeitung, 10. Februar 2022. Zudem belegte ein Arztbericht, dass Kortüm wiederholt kurzzeitige Ohnmachtsanfälle hatte, die zu Stürzen führten. Am 1. Dezember 2020 verwarf die 1. Strafkammer am Landgericht München I den Antrag als unzulässig. Die vorgebrachten neuen Beweismittel seien nicht geeignet, das angefochtene Urteil zu erschüttern. Es seien keine neuen Tatsachen oder Beweise vorgebracht worden, die einen Freispruch oder eine Strafmilderung bewirken könnten ( Nr. 5 StPO).
Auf eine sofortige Beschwerde der Verteidigerin hin hob der Strafsenat am Oberlandesgericht München diesen Beschluss am 23. September 2021 auf. Der Senat bewertete das von der Verteidigung vorgelegte Sachverständigengutachten als zulässiges neues Beweismittel im Sinne des § 359 Nr. 5 StPO. Das Landgericht habe nun zumindest Beweis durch Anhörung dieses Sachverständigen zu erheben. Erst danach könne es eine Bewertung und Einordnung des Gutachtens vornehmen und über die Begründetheit des Wiederaufnahmeantrags entscheiden. Eine Unterbrechung der Strafvollstreckung sei vor der nun anstehenden Bewertung des Beweismittels allerdings nicht möglich.OLG München, Beschluss vom 23. September 2020, Az. 2 Ws 1306/20, openjur.de; Verfahren gegen Manfred G. („Badewannenmord“), Pressemitteilung vom 23. September 2021, Oberlandesgericht München.