Lollar ist eine Kleinstadt im mittelhessischen Landkreis Gießen.

Geografie mini|Waldreiche Hügellandschaft mit Lollar im Lahntal und Lollarer Kopf

Geografische Lage Die Stadt Lollar befindet sich im Landkreis Gießen ca. 8 km nördlich der Universitäts- und Kreisstadt Gießen und ca. 20 km südlich der Universitätsstadt Marburg im Marburg-Gießener Lahntal östlich des Krofdorf-Königsberger Forstes.

Durch Lollar fließt die Lumda, ein kleiner Fluss, der in der Nähe in die Lahn mündet.

Nachbargemeinden

MR = Landkreis Marburg-Biedenkopf – GI = Landkreis Gießen

Stadtgliederung Zu Lollar gehören neben der Kernstadt Lollar noch die drei Stadtteile Odenhausen (1467), Ruttershausen (1156) und Salzböden (1239; Einwohnerzahlen vom Zensus 2011) sowie das Hofgut und Schloss Friedelhausen (statistisch zu Odenhausen gerechnet).

Ortsgeschichte Ortsname Die Endsilbe des Ortsnamens „-lar“ verweist angeblich auf eine Siedlung keltischen oder indg. Ursprung. Deutungsversuche von (h)lari als „neigen, lehnen“ werden in der Forschung tw. abgelehnt. Dagegen besitzt das germ. hlera und hleria = Hütte, Pferch eine berechtigte Deutung.Lutz Reichardt: Die Siedlungsnamen der Kreise Gießen, Alsfeld und Lauterbach in Hessen. Namenbuch. Dissertation. Göppingen 1973. S. 239 f. Vergleiche hierzu auch Mainzlar, Wetzlar, Dorlar, Aßlar, Fritzlar und besonders Birklar.Lutz Reichardt, Ortsnamen, S. 58 f. Der Name wurde aus „Lom-lar“ zusammengezogen, „Lom(da)“ ist die alte Bezeichnung des durch Lollar fließenden Flüsschens Lumda. Der Ortsname Lollar wird als „Gatter oder Pferch an der Lumda“ gedeutet.Heinrich Dittmaier: Die (h)lar-Namen. Köln 1963. S. 83, 98 ff. Mittelalter Die Ersterwähnung Lollars stammt aus dem Jahre 1242. Damals wurde ein Mitglied des Ortsadels „... Adolfus de Lollar ...“ erwähnt.Ludwig Baur: Urkundenbuch des Klosters Arnsburg in der Wetterau. Darmstadt 1851. Nr. 32, S. 21. 1277 heißt es „... bona omnia in Lollayr ...“. (alle Güter in Lollar).Arthur Wyss: Urkundenbuch der Deutschordens-Ballei Hessen. Band 1–3. Leipzig 1879–1899. Band 1. Nr. 334, S. 251. Lollar wird erneut 1288 als Lollor erwähnt: „... in Lollor et in superiori Walgern.“Arthur Wyss: Urkunden DO. Band 1, Nr. 495, S. 372. „... Gumpertus de Lullar ...“ erscheint urkundlich 1315.Meinhard Sponheimer (Bearbeiter): Urkundenbuch der Stadt Wetzlar. Band 1. Nr. 876, S. 365. Schließlich heißt es 1495: „... zcu Loller gelegen ...“StAD Urkunden Oberhessen, Lollar.

Lollar wurde urkundlich erstmals 1242 erwähnt, es geht aber auf eine vorfränkische Siedlung zurück. Neuzeit Zwischen 1570 und 1821 besaß die heutige Stadt ein Gericht. Die Stadtrechte erhielt sie am 4. September 1974.

Die Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen berichtet 1830 über Lollar:

Eingemeindungen Im Zuge der Gebietsreform in Hessen wurden zum 31. Dezember 1971 auf freiwilliger Basis die bis dahin selbständigen Gemeinden Odenhausen, Ruttershausen und Salzböden als Stadtteile in die Gemeinde Lollar eingemeindet. Am 1. Juli 1974 kam ein Teilgebiet der Stadt Staufenberg mit damals knapp 100 Einwohnern hinzu. Für alle Stadtteile und die Kernstadt Lollar wurden Ortsbezirke gebildet.

Ersterwähnungen der Ortsteile Salzböden um 755 Friedelhausen vor dem 13. Jahrhundert Lollar im Jahr 1242 Ruttershausen im Jahr 1256 Odenhausen im Jahr 1255 Wüstungen: Dilshausen, Einshausen

Verwaltungsgeschichte im Überblick Die folgende Liste zeigt die Staaten und deren Verwaltungseinheiten,Bis zur Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung waren die Ämter und frühen Gerichte sowohl Gericht als auch Verwaltungsorgan. denen Lollar angehört(e):

1396: Heiliges Römisches Reich, Landgrafschaft Hessen, Gericht Kirchberg(-Lollar) vor 1567: Heiliges Römisches Reich, Landgrafschaft Hessen, Amt Gießen, Gericht Lollar (Kondominium mit Grafschaft Nassau) ab 1567: Heiliges Römisches Reich, Landgrafschaft Hessen-Marburg, Amt Gießen, Gericht Lollar Die Zugehörigkeit des Amtes Gießen anhand von Karten aus dem Geschichtlicher Atlas von Hessen: , und 1604–1648: Heiliges Römisches Reich, strittig zwischen Landgrafschaft Hessen-Darmstadt und Landgrafschaft Hessen-Kassel (Hessenkrieg) ab 1648: Heiliges Römisches Reich, Landgrafschaft Hessen-Darmstadt, Fürstentum Oberhessen, Oberamt Gießen (ab 1789), Gericht Lollar ab 1806: Großherzogtum Hessen,Infolge der Rheinbundakte. Fürstentum Oberhessen, Oberamt Gießen ab 1815: Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Landamt Gießen ab 1821: Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Landratsbezirk GießenTrennung zwischen Justiz (Landgericht Gießen) und Verwaltung. ab 1832: Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Grünberg ab 1837: Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Gießen ab 1848: Großherzogtum Hessen, Regierungsbezirk Gießen ab 1852: Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Gießen ab 1867: Norddeutscher Bund,Der Norddeutsche Bund war der erste deutsche Bundesstaat unter der Führung Preußens. Er war die geschichtliche Vorstufe des Deutschen Reichs. Infolge des Deutschen Krieges wurde die Provinz Oberhessen dort zwangsweise Mitglied. Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Gießen ab 1871: Deutsches Reich, Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Gießen ab 1918: Deutsches Reich (Weimarer Republik), Volksstaat Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Gießen ab 1938: Deutsches Reich, Volksstaat Hessen, Landkreis GießenIm Zuge der Gebietsreform 1938 wurde die Provinz Oberhessen aufgelöst. ab 1945: Deutsches Reich, Amerikanische Besatzungszone,Infolge des Zweiten Weltkriegs. Groß-Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Landkreis Gießen ab 1946: Deutsches Reich, Amerikanische Besatzungszone, Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Landkreis Gießen ab 1949: Bundesrepublik Deutschland, Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Landkreis Gießen ab 1977: Bundesrepublik Deutschland, Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Lahn-Dill-Kreis ab 1979: Bundesrepublik Deutschland, Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Landkreis Gießen ab 1981: Bundesrepublik Deutschland, Hessen, Regierungsbezirk Gießen, Landkreis Gießen

Gerichte seit 1803 In der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt wurde mit Ausführungsverordnung vom 9. Dezember 1803 das Gerichtswesen neu organisiert. Für die Provinz Oberhessen wurde das „Hofgericht Gießen“ eingerichtet. Es war für normale bürgerliche Streitsachen Gericht der zweiten Instanz, für standesherrliche Familienrechtssachen und Kriminalfälle die erste Instanz. Die Rechtsprechung der ersten Instanz wurde durch die Ämter bzw. Standesherren vorgenommen und somit war für Lollar das „Landamt Gießen“ zuständig. Nach der Gründung des Großherzogtums Hessen 1806 wurden die Aufgaben der ersten Instanz 1821 im Rahmen der Trennung von Rechtsprechung und Verwaltung auf die neu geschaffenen Land- bzw. Stadtgerichte übertragen. „Landgericht Gießen“ war daher von 1821 bis 1879 die Bezeichnung für das erstinstanzliche Gericht, das für Lollar zuständig war.

Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes am 1. Oktober 1879 wurden die bisherigen Land- und Stadtgerichte im Großherzogtum Hessen aufgehoben und durch Amtsgerichte an gleicher Stelle ersetzt, ebenso verfuhr man mit den als Obergerichten fungierenden Hofgerichten, deren Funktion nun die neu errichteten Landgerichte übernahmen. Die Bezirke des Stadt- und des Landgerichts Gießen wurden zusammengelegt und bildeten nun zusammen mit den vorher zum Landgericht Grünberg gehörigen Orten Allertshausen und Climbach den Bezirk des neu geschaffenen Amtsgerichts Gießen, welches seitdem zum Bezirk des als Obergericht neu errichteten Landgerichts Gießen gehört. Zwischen dem 1. Januar 1977 und 1. August 1979 trug das Gericht den Namen „Amtsgericht Lahn-Gießen“, der mit der Auflösung der Stadt Lahn wieder in „Amtsgericht Gießen“ umbenannt wurde.

Bevölkerung Einwohnerstruktur 2011 Nach den Erhebungen des Zensus 2011 lebten am Stichtag dem 9. Mai 2011 in Lollar 9830 Einwohner. Darunter waren 1367 (13,9 %) Ausländer, von denen 375 aus dem EU-Ausland, 873 aus anderen europäischen Ländern und 119 aus Staaten außerhalb Europas kamen. (Bis zum Jahr 2020 erhöhte sich die Ausländerquote auf 21,2 %.) Nach dem Lebensalter waren 1845 Einwohner unter 18 Jahren, 4133 zwischen 18 und 49, 1916 zwischen 50 und 64 und 1931 Einwohner waren älter. Die Einwohner lebten in 3994 Haushalten. Davon waren 1127 Singlehaushalte, 1139 Paare ohne Kinder und 1284 Paare mit Kindern, sowie 361 Alleinerziehende und 83 Wohngemeinschaften. In 799 Haushalten lebten ausschließlich Senioren und in 2742 Haushaltungen lebten keine Senioren.

Einwohnerentwicklung Durch den Zusammenschluss 1972 mit seinen heutigen Ortsteilen erreichte die heutige Stadt eine Größe von 8.000 Einwohnern. Heute hat Lollar inklusive der Ortsteile rund 10.000 Einwohner.

• 1502: 23 Männer • 1577: 44 Hausgesesse • 1630: 4 dreispännige, 3 zweispännige, 10 einspännige Ackerleute, 27 Einläuftige, 6 Witwen, 7 Vormundschaften • 1669: 232 Seelen • 1742: 1 Geistliche/Beamte, 79 Untertanen, 20 Junge Mannschaften, 1 Beisassen/Jude • 1806: 594 Einwohner, 101 Häuser • 1829: 759 Einwohner, 115 Häuser • 1867: 897 Einwohner, 146 Häuser

Religionsangehörigkeit • 1830: 714 evangelische Einwohner, 45 jüdische Einwohner • 1961: 3328 evangelische, 1113 römisch-katholische Einwohner • 1987: 5204 evangelische (= 60,4 %), 1930 katholische (= 22,4 %), 1488 sonstige (= 17,2 %) Einwohner • 2011: 4548 evangelische (= 46,3 %), 1680 katholische (= 17,1 %), 3602 sonstige (= 36,3 %) Einwohner

Erwerbstätigkeit • 1961: Erwerbspersonen: 64 Land- und Forstwirtsch., 1390 Prod. Gewerbe, 314 Handel, Verkehr und Nachrichtenübermittlung, 330 Dienstleistung(en) und Sonstige.

Politik Stadtverordnetenversammlung Für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lollar erbrachte die Kommunalwahl am 15. März 2026 folgendes amtliche Endergebnis,Votemanager: Amtliches Endergebnis der Gemeindewahl am 15. März 2026 in Vergleich gesetzt zu früheren Kommunalwahlen:

Wahlvorschläge%2026Sitze2026%2021Sitze2021%2016Sitze2016%2011Sitze2011%2006Sitze2006%2001Sitze2001 29,211 32,8 12 28,5 9 24,0 7 27,8 10 28,0 10 BfL Bürger für Lollar 27,1 10 —————————— 21,3 8 32,2 12 42,9 13 39,9 12 37,0 14 40,5 15 16,1 6 24,3 9 16,5 5 18,1 6 11,1 4 9,3 3 6,3 2 10,7 4 12,1 4 5,0 2 8,1 3 4,0 2 — — — — — — 13,1 4 16,1 6 18,1 7 Gesamt 100,0 37 100,0 37 100,0 31 100,0 31 100,0 37 100,0 37 Wahlbeteiligung in % 52,5 46,4 44,6 41,5 42,6 51,2

Bürgermeister Nach der hessischen Kommunalverfassung wird der Bürgermeister für eine sechsjährige Amtszeit gewählt, seit dem Jahr 1993 in einer Direktwahl, und ist Vorsitzender des Magistrats, dem in der Stadt Lollar neben dem Bürgermeister ehrenamtlich ein Erster Stadtrat und sieben weitere Stadträte angehören.Magistrat der Stadt Lollar Bürgermeister ist seit dem 1. Januar 2023 der parteiunabhängige Jan-Erik Dort. Er wurde als Nachfolger von Bernd Wieczorek, der nach drei Amtszeiten nicht wieder kandidiert hatte, am 16. Oktober 2022 in einer Stichwahl bei 38,96 Prozent Wahlbeteiligung mit 51,62 Prozent der Stimmen gewählt.Votemanager: Bürgermeisterstichwahl Stadt Lollar 2022

Amtszeiten der Bürgermeister 2023–2028 Jan-Erik DortGießener Anzeiger, 11. April 2023: »Lieber anpacken statt Grußworte«: „Seit 1. Januar ist Jan-Erik Dort (unabhängig) Bürgermeister der Stadt Lollar“ 2005–2022 Bernd WieczorekGießener Allgemeine: »Ziehen den Hut vor seiner Leistung«: „Fast zwei Jahrzehnte, 18 Jahre, um genau zu sein, prägte Wieczorek als Bürgermeister die Geschicke der Stadt Lollar“ 1986–2004 Gerd BocksWollte selbstbestimmt gehen, von Debra Wisker, Gießener Anzeiger, 9. Dezember 2022

Ortsbeiräte Es bestehen Ortsbezirke für jeden Stadtteil und die Kernstadt Lollar mit Ortsbeirat und Ortsvorsteher, nach Maßgabe der §§ 81 und 82 HGO und des Kommunalwahlgesetzes in der jeweils gültigen Fassung gebildet.