mini|Lyndon B. Johnson leistet seinen Amtseid an Bord der Air Force One mini|Ein deutscher Bürgermeister und fünf Polizisten schwören einen Amtseid vor einem US-amerikanischen Soldaten (1945) Der Amts- bzw. Diensteid ist ein Eid oder eine Erklärung (z. B. in Form eines Gelöbnisses), den eine Person abgibt, bevor sie die Pflichten eines Amts oder Dienstes übernimmt. Damit zählt diese Form des Eides, im Gegensatz zu assertorischen Eiden, zu den promissorischen.Bundeszentrale für politische Bildung, Amtseid und Diensteid Normalerweise ist das Amt eine Position innerhalb einer Regierung oder Religionsgemeinschaft, obwohl solche Eide manchmal auch von Beamten anderer Organisationen abgelegt werden müssen (dann wird eher von Diensteid gesprochen).
Der Eid ist häufig durch Gesetze eines Staates, von Religionsgemeinschaften oder anderen Organisationen vorgeschrieben, bevor der Amtsinhaber die tatsächlichen Machtbefugnisse ausüben darf. Der Amtseid wird normalerweise bei einer Amtseinführung, Krönungsfeier oder anderer Zeremonie abgelegt, die mit der Amtsübernahme verbunden ist. Allerdings kann die Eidabgabe auch privat durchgeführt werden, um sie später, während einer öffentlichen Zeremonie, zu wiederholen.
Manche Amtseide sind Bekundungen der Loyalität gegenüber einer Verfassung, Gesetzen oder gegenüber einer Person oder eines anderen Amtsinhabers (z. B. ein Eid, um die Verfassung eines Staates zu wahren, oder die Loyalität gegenüber einem König). Je nach Gesetzen eines Staates kann ein Verstoß oder eine Zuwiderhandlung rechtliche Konsequenzen für den Eidesleistenden haben, wenn er dem geschworenen Amtseid untreu wird. Der vergleichbare Abgeordneteneid wird heute in Demokratien selten gefordert.
Geschichte Amts- und Diensteide haben eine alte Tradition, die weit in die Zeit vor der Aufklärung zurückreichen. Sie mögen aus heutiger Sicht auf die Vertragstheorie zurückgeführt werden, die ihren Beginn im antiken Griechenland im 4. vorchristlichen Jahrhundert hatte:Dissertation: Altgriechische Gesetze, „Der Eid im griechischen Recht“, S. 15–26. (PDF; 1,1 MB). Man versuchte den Frieden im kriegserschütterten Griechenland über Verträge zu sichern. Ihr wesentlicher Inhalt bestand darin, dass der Vertrag zwischen allen Poleis als Vertragspartner abgeschlossen wurde und jeder Polis ihre Autonomie zusicherte (vgl. hierzu: Allgemeiner Friede). Ein Amts- bzw. Diensteid stellt demnach auch eine Art „Vertrag“ dar, der zwischen dem Volk und dem Eidesleistenden (meist vor Gott) geschlossen wird.
Amts- und Diensteide setzen in der Regel ein transpersonales Amtsverständnis voraus, d. h. die Anschauung, dass das Amt unabhängig von der Person des jeweiligen Trägers bestehe. Ursprung ist der Krönungseid mittelalterlicher Herrscher, worin geschworen wird, die Kirche schützen, das Recht wahren und den Frieden erhalten zu wollen.Grundlegend Ludwig Buisson: Potestas und Caritas. Die päpstliche Gewalt im Spätmittelalter. In: Forschungen zur kirchlichen Rechtsgeschichte und zum Kirchenrecht. Band 2, 2. Aufl., Köln/Wien 1982. Zu englischen Krönungseiden im Einzelnen v. a. Robert S. Hoyt: The Coronation Oath of 1308: The Background of ‘Les leys et les custumes’. In: Traditio. 11/1955, S. 235–257; ders.: The Coronation Oath of 1308. In: EHR 71/1956, S. 353–383; Henry Gerald Richardson: The English Coronation Oath. Read 6 January 1940. In: TRHS IV 23/1941, S. 129–158; ders.: The English Coronation Oath. In: Speculum 24 (1949) 44–75; ders.: The Coronation in Medieval England. The Evolution of the Office and the Oath. In: Traditio. 16/1960, S. 111–202. S. a. Bertie Wilkinson: The Coronation Oath of Edward I. In: John Goronwy Edwards, Vivian Hunter Galbraith, Ernest Fraser Jacob (Hrsg.): Historical Essays in Honour of James Tait. Manchester 1933, S. 405–416; ders.: The Coronation Oath of Edward II and the Statute of York. In: Speculum. 19/1944, S. 445–469. In der lehnrechtlichen Anschauung entsteht dadurch eine vertragliche Bindung des Herrschers mit seinen unmittelbaren Vasallen, deren Bruch (periurium) die Gefolgschaftsaufkündigung (diffidatio) zur Folge haben könne, während in der kirchenrechtlichen Anschauung (siehe Dekretale Novit, X 2.1.13) die Verletzung des Krönungseides zur Amtsunfähigkeit und damit zur Absetzbarkeit des Herrschers führen könne (vgl. Infamis persona, C.3 q.7 c.1; Testimonium eius, X 2.20.54; Ad Apostolicae dignitatis, VI 2.14.2). Amts- und Diensteide sind insoweit entweder im Lichte des Lehnrechts und/oder des Kirchenrechts einzuordnen. Im Lehnrecht sind sie Teil eines Personenverbandssystems, im Kirchenrecht (welches insoweit auf das Römische Recht zurückgreift) sind Amts- und Diensteide Bindungen eines Amtsträgers an ein Amt und dessen metaphysische Instanz. Als Adolf Hitler am 23. November 1932 über den Staatssekretär Otto Meißner den Antrag zur Führung eines Präsidialkabinetts stellte,Bundesarchiv: Nr. 226 Adolf Hitler an Staatssekretär Meissner. 23. November 1932 lehnte Reichspräsident Paul von Hindenburg diesen Antrag am 24. November 1932 unter anderem mit der Befürchtung ab, dass ein von Hitler „geführtes Präsidialkabinett sich zwangsläufig zu einer Parteidiktatur mit allen ihren Folgen für eine außerordentliche Verschärfung der Gegensätze im deutschen Volke entwickeln würde“, was er (Hindenburg) „vor seinem Eid und seinem Gewissen nicht verantworten könnte.“Bundesarchiv: Nr. 227, Staatssekretär Meissner an Adolf Hitler. 24. November 1932
Adolf Hitler schwor am 30. Januar 1933 vor Paul von Hindenburg den im Reichsministergesetz vom 27. März 1930 vorgesehenen Eid: „Ich werde meine Kraft für das Wohl des deutschen Volkes einsetzen, die Verfassung und die Gesetze des Reiches wahren, die mir obliegenden Pflichten gewissenhaft erfüllen und meine Geschäfte unparteiisch und gerecht gegen jedermann führen.“Die Zeit: Verschwörer gegen das Unrecht
Im Herbst 1969 berief sich Willy Brandt zuerst auf seinen Amtseid, als von ihm verlangt wurde, drei Briefe an die Botschafter der Vereinigten Staaten, Frankreichs und Großbritanniens zu unterzeichnen, um zu bestätigen, was die Militärgouverneure in ihrem Genehmigungsschreiben zum Grundgesetz vom 12. Mai 1949 an verbindlichen Vorbehalten gemacht hatten. Da allerdings auch Konrad Adenauer, Ludwig Erhard und Kurt Georg Kiesinger diese Briefe unterschrieben hatten, unterzeichnete er auch.Egon Bahr: Drei Briefe und ein Staatsgeheimnis, Zeit Online, 14. Mai 2009.
Helmut Schmidt sah sich 1981 durch seinen Amtseid dem Grundgesetz und damit der Wiederherstellung der Einheit verpflichtet, weshalb er die von Honecker geforderte Umwandlung der Ständigen Vertretungen in Botschaften und die Anerkennung der DDR-Staatsbürgerschaft nicht verhandeln könne.MDR: Ein Kanzler zu Besuch beim Staatsratsvorsitzenden Später schrieb Helmut Schmidt zum Amtseid und der Berufung auf Gott: „Ich hatte keinerlei Gewissenszweifel, den Amtseid unter Anrufung Gottes zu schwören; jedoch bezweifle ich, dass Martin Luther oder der Vatikan mich als Christen anerkennen würden.“siehe Fußnote 1 im Artikel Christen in der Demokratie der Bundeszentrale für politische Bildung: Helmut Schmidt, Außer Dienst: Eine Bilanz, München 2008, S. 298.
Gerhard Schröder war 1998 der erste Kanzler, der auf die religiöse Beteuerung „So wahr mir Gott helfe“ verzichtete. In seinem Kabinett befanden sich bisher die meisten Minister, die ebenfalls auf die religiöse Beteuerung verzichteten.Spiegel Online: Kabinetts-Vereidigung: Schröder will keine Hilfe von oben
Angela Merkel bezog sich am 27. Februar 2012 in Bezug auf die Euro-Rettung und einen möglichen Austritt Griechenlands auf ihren Amtseid, indem sie sagte: „Abenteuer einzugehen verbietet mein Amtseid.“Wie Angela Merkel für das Hilfspaket warb
SPD-Kanzlerkandidat Peer Steinbrück warf Angela Merkel im Zuge der Überwachungs- und Spionageaffäre im Juli 2013 vor, ihren Amtseid verletzt zu haben. Zu ihrem Amtseid, Schaden vom deutschen Volke abzuwenden, äußerte sich Steinbrück mit:
Im Kabinett Olaf Scholz unterließen bei der Vereidigung 2021,Grüne Minister kommen ganz ohne „Gottes Hilfe“ aus neben dem Kanzler, sieben weitere Minister den Gottesbezug im Amtseid.
Rechtliche Stellung in Deutschland Deutschland verbindet mit dem Amtseid eine alte Tradition, die in die Zeit der Aufklärung zurückreicht. Schon der preußische König Friedrich der Große (1740–1786) definierte in seinem Staat das Wohl des Einzelnen als oberstes Prinzip im Land. Dies wurde im Allgemeinen Landrecht (1794) rechtlich festgelegt. Der Amtseid befindet sich schon in der Paulskirchenverfassung vom 28. März 1849 (Abschnitt VII, Artikel I § 190). Keinen Eid sah die Bismarcksche Reichsverfassung (1867/1871) vor. Die neuen Kaiser haben dennoch von sich aus Gelöbnisse auf die Verfassung abgelegt, so, wie sie es auch von der preußischen Verfassung her kannten.
Einen Amtseid des Staatsoberhauptes gab es wieder in der Weimarer Verfassung vom 11. August 1919 (Artikel 42). Auch der Reichskanzler der Weimarer Republik musste einen Eid ablegen.§ 3 im Gesetz über die Rechtsverhältnisse des Reichskanzlers und der Reichsminister (Reichsministergesetz) vom 27. März 1930 (PDF; 815 kB).
Der Amtseid kann je nach Verfassung eine rechtliche Bedeutung haben: So konnte der preußische König ohne Amtseid seine Befugnisse nicht ausüben. Allerdings kann niemand gegen vermeintliche Verletzungen des Amtseides juristisch vorgehen. Die strafrechtliche Ahndung von Verletzungen der Amtspflichten ist von der Leistung des Amtseides unabhängig.
Der betreffende Artikel 56 des heutigen Grundgesetzes wurde beispielsweise in Maunz/Dürig/Herzog/Scholz, Kommentar zum Grundgesetz (Artikel 56 Randnummern 4 und 10), wie folgt kommentiert:
Und weiter:
Die rechtliche Unverbindlichkeit des Amtseides wurde vereinzelt auch öffentlich thematisiert, so von Wolfgang Thierse.Der Spiegel 44/2000: Amtseid – Nur so dahingesagt
Beispiele Bundesrepublik Deutschland Der deutsche Amtseid ist in des deutschen Grundgesetzes festgelegt und wird vom Bundespräsidenten und nach vom Bundeskanzler und den Bundesministern bei ihrem Amtsantritt geleistet. Der Bundespräsident leistet den Amtseid auf einer gemeinsamen Sitzung von Bundestag und Bundesrat; der Bundeskanzler und die Bundesminister leisten den Eid vor den Mitgliedern des Bundestages.
Der Amtseid lautet:
Der Eid kann auch ohne religiöse Beteuerung geleistet werden (Art. 56 Satz 2 GG).
Bundesbeamte Für Bundesbeamte ist dies in BBG geregelt.
Der Diensteid lautet:
Der Eid kann auch ohne die religiöse Beteuerung geleistet werden (§ 64 Abs. 2 BBG). Lehnt eine Beamtin oder ein Beamter aus Glaubens- oder Gewissensgründen die Ablegung des vorgeschriebenen Eides ab, können an Stelle der Worte „Ich schwöre“ die Worte „Ich gelobe“ oder eine andere Beteuerungsformel gesprochen werden (§ 64 Abs. 3 BBG).
Landes- und Kommunalbeamte Landes- und Kommunalbeamte haben nach § 38 BeamtStG und ihrem jeweiligen Landesbeamtengesetz einen ähnlich lautenden Amtseid abzulegen, z. B. nach § 46 LBG NRW, in Nordrhein-Westfalen ist der Amtseid auch in Artikel 80 der Landesverfassung vorgegeben.
Richter Ein Richter legt folgenden Eid in einer öffentlichen Sitzung eines Gerichts ab ( Abs. 1 DRiG).
Der Eid kann ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden. Dagegen ist es für Richter (anders als für Beamte und ehrenamtliche Richter) nicht möglich, eine andere Beteuerungsform (z. B. ein Gelöbnis) zu wählen. Dies wird damit gerechtfertigt, dass Richter nach Prozessrecht immer in die Lage kommen können, selbst Eide abzunehmen.Nomos-BR/Staats DRiG/Johann-Friedrich Staats, 1. Aufl. 2012, DRiG § 38 Rn. 5.
Der Eid kann für Richter im Landesdienst – den weit überwiegenden Teil aller deutschen Berufsrichter – eine Verpflichtung auf die Verfassung des jeweiligen Bundeslandes enthalten ( Abs. 3 DRiG).
Richter des Bundesverfassungsgerichts