Als Jagdschiff wurde früher in der Flussschifffahrt ein Schiff zur Beförderung eiliger Güter bezeichnet. Nach dem Wiener Kongress gab es einen Entwurf zur Regelung der Rheinschifffahrt vom 24. März 1815Beiträge zur Kenntniss und Beförderung des Handels und der Schiff-Fahrt, Band 1, Mainz, 1818, Titelblatt in dem geregelt war, dass Jagdschiffe immer bereit liegen mussten zur Fahrt zwischen Bremen und Hann. MündenBeiträge zur Kenntniss und Beförderung des Handels und der Schiff-Fahrt, Band 1, Mainz, 1818, S. 267. Während alle anderen Schiffer bei Strafandrohung verpflichtet waren, einem verunglückten Schiff zu helfen, durfte ein Schiff auf Jagdfahrt höchstens sechs Stunden lang Hilfe leisten.Beiträge zur Kenntniss und Beförderung des Handels und der Schiff-Fahrt, Band 1, Mainz, 1818, S. 324
Später wurden U-Jagd-Boote auch als U-Jagdschiffe bezeichnet.
Siehe auch Jagt Yacht
Einzelnachweise
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