Wahlen in Sri Lanka finden, wie in den meisten Staaten der Welt auf mehreren politischen Ebenen statt – zum einen auf kommunaler Ebene, zum zweiten auf Ebene der Provinzen Sri Lankas und zum dritten auf landesweiter Ebene für das Parlament und für das Präsidentenamt. Im Folgenden wird der Modus der Präsidentschaftswahlen, Provinzialratswahlen und Parlamentswahlen in Sri Lanka erläutert und ein kurzer historischer Überblick gegeben. Das heute in Sri Lanka gültige Wahlsystem wurde durch die Verfassung aus dem Jahr 1978, die im Laufe der Jahre durch mehrere Verfassungszusätze (Amendments) ergänzt wurde, festgelegt.
Wahlen in der britischen Kolonie Ceylon mini|Sitzungsgebäude des Legislative Council of Ceylon in den 1920er Jahren (heute Sitz des Außenministeriums von Sri Lanka) in Colombo mini|Ehemaliger Sitz des State Council of Ceylon in Colombo in den Jahren 1931 bis 1947 (heute das Sekretariat des Präsidenten von Sri Lanka) Die ersten landesweiten Wahlen fanden in der damaligen britischen Kolonie Ceylon im Jahr 1911 statt. Vier der 21 Mitglieder des Legislative Council of Ceylon, des „Gesetzgebenden Rats von Ceylon“, wurden erstmals durch eine Wahl bestimmt. 11 Mitglieder des Legislative Council waren höhere britische Kolonialbeamte, darunter auch der Gouverneur der Kolonie. Sechs weitere Mitglieder wurden vom Gouverneur ernannt – zwei Singhalesen aus dem Küstenland, ein Singhalese aus dem Bergland von Kandy, zwei Tamilen und ein Muslim (ein Angehöriger der Moors). Von den vier gewählten Vertretern entfielen zwei auf die in Ceylon ansässigen Europäer, einer auf die Burgher und einer auf die übrige ceylonesischen Bevölkerung. Insgesamt waren nur 2938 Ceylonesen (darunter 1659 Singhalesen, 1072 Tamilen) wahlberechtigt, da das Wahlrecht an bestimmte Bedingungen, wie materieller Besitz und Bildungsgrad gebunden war. Als erster gewählter Vertreter der autochthonen ceylonesischen Bevölkerung zog der Tamile P. Ramanathan in den Legislative Council ein.
Die nächsten Wahlen zum Legislative Council fanden danach in den Jahren 1916, 1921 und 1924 statt. Unter dem Druck der ceylonesischen Autonomie- und später Unabhängigkeitsbewegung wurde das Wahlrecht sukzessive erweitert.
1920 wurde die Zahl der Mitglieder des Legislative Council auf 37 (?) erhöht, von denen 19 gewählt wurden (5 von den Europäern, 2 von den Burghern, einer als Repräsentant der Handelskammer von Ceylon und die restlichen 11 verteilt in den damaligen 9 Provinzen Ceylons). 1923 folgte eine erneute Reform. Der Council bestand nun aus 49 Mitgliedern, von denen 29 gewählt wurden, davon drei durch die Europäer, zwei durch die Burgher und ein Tamile in der Westprovinz. Die restlichen 23 Mitglieder wurden in den Provinzen gewählt. Da sich die singhalesische und tamilische Mehrheitsbevölkerung dadurch nicht ausreichend und gerecht repräsentiert sah, wurde schließlich von England aus eine Kommission unter dem Liberalen Lord Donoughmore nach Ceylon entsandt, die 1927 dort eintraf.T. J. Barron: The Donoughmore commission and Ceylon’s national identity. In: The Journal of Commonwealth & Comparative Politics. 26(2), 1988, S. 147–157. doi:10.1080/14662048808447539 Nach etlichen Anhörungen vor Ort legte die Donoughmore-Kommission im Juli 1928 vor dem britischen Unterhaus ihre Empfehlungen dar. Diese waren weitgehend. Sie empfahl die Ersetzung des Legislative Coucil durch einen vollständig gewählten State Council of Ceylon („Ceylonesischer Staatsrat“). Unter anderem empfahl sie auch die Einführung des allgemeinen Wahlrechts und auch die Einführung des allgemeinen Frauenwahlrechts ab dem 21. Lebensjahr und dies zu einer Zeit, in der das Mindest-Wahlalter für Frauen in Großbritannien selbst noch bei 28 Jahren lag. Diese Vorschläge gingen selbst den nach mehr Repräsentation strebenden Führern der Tamilen und Singhalesen vielfach zu weit, die zögerten, Frauen oder niederen Kasten das Wahlrecht zuzugestehen. Die Wahl zum ersten Staatsrat von Ceylon fand über 7 Tage vom 13. bis 20. Juni 1931 statt. Die Eröffnung desselben am 7. Juli 1931 wurde weitgehend von den politischen Führern insbesondere der Tamilen boykottiert.
Die indischen Tamilen, die als Wanderarbeiter auf den Plantagen arbeiteten, erhielten kein Wahlrecht zum Staatsrat. Nach kurzer Zeit erkannten die tamilischen und singhalesischen Politiker die Möglichkeiten der neuen Repräsentativversammlung und wirkten aktiv darin mit. Der Staatsrat bestand aus 58 Mitgliedern, die in allgemeiner Wahl von der Bevölkerung Ceylon gewählt wurden. Er übernahm nicht nur gesetzgeberische Aufgaben, sondern wählte auch Komitees, die exekutive Befugnisse hatten. Besonderen Wert hatte die Donoughmore-Kommission darauf gelegt, dass Tamilen und Singhalesen in diesen Komitees paritätisch vertreten sein mussten. Jedes Komitee hatte einen Vorsitzenden im Ministerrang. Die britische Kolonialmacht reservierte sich neben dem Posten des Gouverneurs die Besetzung der Ministerposten für Verteidigung, Justiz und auswärtige Beziehungen. Nach 1931 gab es nur noch eine weitere Wahl zum Staatsrat im Jahr 1936 über 11 Tage vom 22. Februar bis 7. März 1936. Während des Zweiten Weltkriegs 1939 bis 1945 wurden keine Wahlen abgehalten, so dass der 1936 gewählte Staatsrat bis 1947 im Amt blieb. 1947 fand die nächste Wahl statt, wobei hier der Staatsrat schon als „Parlament“ bezeichnet wurde. Sri Lanka erhielt den Status eines Dominions und wurde 1948 offiziell in die Unabhängigkeit entlassen.
Nach der Unabhängigkeit im Jahr 1948 + Wahlen auf nationaler Ebene seit 1947 Wahl Wahldatum Parlamentswahl 1947 20. Sept. 1947 Parlamentswahl 1952 30. Mai 1952 Parlamentswahl 1956 10. April 1956Parlamentswahl März 1960 Parlamentswahl Juni 1960 Parlamentswahl 1965 Parlamentswahl 1970 Parlamentswahl 1977 Präsidentschaftswahl 1982 Referendum 1982 Präsidentschaftswahl 1988 Parlamentswahl 1989 Parlamentswahl 1994 Präsidentschaftswahl 1994 Präsidentschaftswahl 1999 Parlamentswahl 2000 Parlamentswahl 2001 Parlamentswahl 2004 Präsidentschaftswahl 2005 Präsidentschaftswahl 2010 Parlamentswahl 2010 Präsidentschaftswahl 2015 Parlamentswahl 2015 Präsidentschaftswahl 2019 Parlamentswahl 2020 Präsidentschaftswahl 2022 Präsidentschaftswahl 2024 Parlamentswahl 2024
Die ersten beiden Verfassungen von 1948 und 1972
Die erste Verfassung des unabhängigen Ceylon (der Landesname wurde erst 1972 in Sri Lanka geändert) war stark am britischen Westminster-Modell orientiert. Es gab ein Zweikammer-Parlament, bestehend aus dem Abgeordnetenhaus (House of Representatives) und dem Senat. Das Abgeordnetenhaus setzte sich anfänglich aus 101, und ab 1960 aus 157 Mitgliedern zusammen, die in Einzelwahlkreisen nach dem relativen Mehrheitswahlrecht, ebenfalls nach britischem Vorbild, gewählt wurden.
Die neue Verfassung aus dem Jahr 1972 wandelte Ceylon in eine Republik unter dem neuen Namen Sri Lanka um. Der Senat wurde abgeschafft und das Repräsentantenhaus, das nunmehr die Bezeichnung National State Assembly („Nationale Staatsversammlung“) trug, bestand aus 168 gewählten Mitgliedern. Anstelle des britischen Monarchen, der bisher offizielles Staatsoberhaupt gewesen war, trat ein Präsident, der aber größtenteils nur repräsentative Funktionen ausübte. Die Regierungsgeschäfte wurden vom Premierminister geführt, der vom Parlament gewählt wurde und auch von diesem wieder abberufen werden konnte.
Die dritte Verfassung aus dem Jahr 1978
1978 trat eine neue Verfassung für Sri Lanka in Kraft, die im Wesentlichen bis heute Gültigkeit hat. Das parlamentarische System nach Westminster-Vorbild wurde durch ein Präsidialsystem ersetzt. Die Rolle des Präsidenten wurde nach dem Muster der französischen Präsidialverfassung deutlich gestärkt. Der Präsident wurde nunmehr unabhängig vom Parlament direkt gewählt, ernannte die Regierung und führte indirekt die Regierungsgeschäfte durch einen von ihm ernannten, nicht direkt dem Parlament verantwortlichen Premierminister („executive presidency“). Mit dem 2015 in Kraft getretenen 19. Verfassungszusatz zur Verfassung Sri Lankas wurden die Machtbefugnisse des Präsidenten jedoch wieder deutlich zugunsten des Premierministers beschränkt.
Modus der Parlamentswahl
Die Verfassung von 1978 ersetzte bei der Wahl des Parlaments das bisherige Mehrheitswahlrecht in Einzelwahlkreisen durch ein Verhältniswahlrecht in Mehrpersonen-Wahlkreisen. Dazu wurde das Land in 22 Wahlkreise (electoral districts) aufgeteilt. In jedem Wahlkreis wird eine der Bevölkerungszahl entsprechende Zahl von Abgeordneten nach dem Verhältniswahlrecht gewählt. Die Gesamtzahl der so gewählten Abgeordneten beträgt 196. Die Wahlkreise sind in 160 Stimmbezirke (polling divisions) unterteilt, die jedoch nur eine verwaltungstechnische Funktion haben. Die 160 Stimmbezirke sind also keine Wahlkreise. Die Zahl der Wahlkreise ist durch die Verfassung (Sektion 96(1)) auf minimal 20 und maximal zunächst 24, später (nach dem 7. Verfassungszusatz vom 4. Oktober 1983) 25 beschränkt. Die Festlegung der Wahlkreisgrenzen obliegt einer in unregelmäßigen Abständen zusammentretenden Abgrenzungskommission (Delimitation Commission). Diese Kommission wurde zuletzt am 29. November 1978 berufen und veröffentlichte ihre Beschlüsse am 15. Januar 1981. Die erste Wahl, die auf Basis dieser Wahlkreiseinteilung abgehalten wurde, war die Wahl 1989. Die Wahlkreisgrenzen sind seither unverändert geblieben.
mini|300px|Die 22 Wahlkreise (election districts) von Sri Lanka. Bis auf Vanni und Jaffna sind die Wahlkreise vom Zuschnitt her identisch mit den Distrikten von Sri Lanka. Sie tragen jedoch zum Teil andere Namen (Digamadulla = Distrikt Ampara, Mahanuwara = Distrikt Kandy).
Die Wahl in Wahlkreisen gewährleistet, dass die verschiedenen Landesteile im Parlament anteilig repräsentiert sind, was bei einem Wahlrecht mit landesweiten Parteilisten nicht notwendigerweise der Fall ist. Es gilt in jedem Wahlkreis eine 5-Prozent-Sperrklausel, d. h. Parteien mit weniger als 5 % der Stimmen werden bei der Verteilung der Sitze des Wahlkreises nicht berücksichtigt. In der Verfassung von 1978 (Sektion 99(5)) war sogar eine Sperrklausel von 12,5 % vorgeschrieben, diese wurde jedoch durch den 15. Verfassungszusatz vom 17. Dezember 1988 auf 5 % heruntergesetzt. Zusätzlich wirkt das Wahlrecht in Mehrpersonenwahlkreisen ebenfalls wie eine Art Sperrklausel. Die Wahlkreise wählen jeweils zwischen 4 und 19 Abgeordnete. Um beispielsweise in einem 10-Abgeordneten-Wahlkreis gewählt zu werden, muss ein Kandidat also theoretisch in der Regel annähernd 1/10 = 10 % der Stimmen auf sich vereinen, bei Wahlkreisen mit beispielsweise nur 5 Abgeordneten sind es entsprechend 1/5 = 20 %. Dadurch werden kleinere Parteien benachteiligt. Um diesen Effekt etwas abzumildern führte der am 24. Mai 1988 in Kraft getretene 14. Verfassungszusatz die Wahl von weiteren 29 Abgeordneten auf landesweiter Ebene nach dem Verhältniswahlrecht ein. Dieses Wahlrecht hat die Bildung von großen Parteienallianzen wie der United People’s Freedom Alliance (UPFA) oder der United National Front (UNF) begünstigt. In diesen Allianzen, die bei Wahlen formell als eine Partei auftreten, sind dann mehrere Parteien vertreten. Auf diese Art und Weise können kleinere Parteien die Sperrklausel umgehen.