mini|Bundeshaus in Bern
Die Schweizer Parlamentswahlen 2015 fanden am 18. Oktober 2015 statt. Dabei wurden die 200 Mandate des Nationalrates sowie 45 der 46 Mitglieder des Ständerates der Schweiz neu gewählt.Der Ständerat von Appenzell Innerrhoden wurde bereits früher an der Landsgemeinde gewählt. National- und Ständerat bilden gemeinsam die Bundesversammlung. Die 50. Legislaturperiode dauerte vier Jahre – bis zu den Parlamentswahlen 2019.
Die Nationalratswahlen waren von einem «Rechtsrutsch» geprägt: Die SVP gewann 11 Sitze hinzu und konnte ein neues Rekordergebnis erzielen und auch die FDP gewann. Die beiden Parteien erreichten neu, zusammen mit den Kleinparteien MCG und Lega, die sich der Fraktion der SVP anschlossen, eine Mehrheit in der Grossen Kammer. Grüne, Grünliberale und BDP mussten dagegen Verluste einstecken.
Bei den Ständeratswahlen kam es dagegen nur zu geringen Veränderungen: Die FDP gewann zwei Sitze, während die GLP ihre Vertretung in der kleinen Kammer verlor.
Wahlmodus Nationalrat
mini|Nationalratssaal
Seit der Modernisierung der Volkszählung und der Verwendung der Verwaltungsdaten zur Erhebung der Bevölkerungszahlen 2007 basiert die Verteilung der Sitzzahlen auf die Kantone auf dem Stand der ständigen Wohnbevölkerung (inklusive nicht Stimmberechtigter) im auf die letzten Gesamterneuerungswahlen folgenden Jahr (in diesem Fall auf Ende 2012).Bundesgesetz über die politischen Rechte (SR 161.1), Art. 161 "Verteilung der Sitze auf die Kantone", in Kraft seit dem 1. Januar 2008. Gemäss den kantonalen Einwohnerzahlen per Ende 2012 kam es zu verschiedenen Veränderungen in den Sitzzahlen: Die Kantone Zürich (35), Aargau (16) und Wallis (8) gewannen je einen Sitz hinzu. Je einen verloren haben die Kantone Bern (25), Solothurn (6) und Neuenburg (4). Die Sitzzahlen der anderen Kantone blieben unverändert. Das Verteilverfahren nach Hare/Niemeyer und der Grundsatz, dass jeder Kanton Anspruch auf mindestens einen Sitz hat, blieben unverändert.
Jeder stimmberechtigte Bürger kann bei der Wahl so viele Kandidaten wählen, wie sein Kanton Mandate stellt. Gewählt wird auf Listen, wobei das Panaschieren und Kumulieren (höchstens zwei Stimmen für einen Kandidaten) möglich ist. In Kantonen mit nur einem Vertreter im Nationalrat findet eine Wahl nach Mehrheitsprinzip statt, es finde also keine Listenwahl statt.
Parteien, Wählergruppen und -vereine sowie Einzelpersonen können Wahllisten bei den Kantonen eingeben. In grossen Kantonen kandidieren Parteien nicht nur mit einer Liste: eine Unterscheidung in geografischer («Partei XY Ost»/«Partei XY West») oder sozialer («Jungpartei XY»/«Partei XY 60+») Hinsicht wird häufig gemacht. Möglich ist auch das Führen von mehreren Listen, um politische Strömungen innerhalb einer Partei zu unterscheiden («Partei XY Ökologisch»/«Partei XY Liberal»). Solche differenzierten Listen werden in der Regel als Unterlisten miteinander verbunden. Daneben können auch zwei oder mehrere Parteien eine Listenverbindung eingehen. In diesem Fall wird bei der (ersten) Sitzzahlzuteilung die Listenverbindung als eine einzige Liste betrachtet. In wenigen Fällen kam es in der Vergangenheit zu Mischlisten, bei der Kandidaten zwei oder mehrerer Parteien auf derselben Liste kandidierten.
Die Sitzzahlzuteilung erfolgt nach dem Hagenbach-Bischoff-Verfahren, einer Berechnungsvariante des D’Hondt-Verfahrens.
Ständerat
mini|Ständeratssaal
Der Ständerat – die kleine Kammer des Parlaments – hat 46 Abgeordnete. Die Bundesverfassung bestimmt, dass jeder Kanton zwei Mandate in der kleinen Kammer des Parlaments stellt. Eine Ausnahme bilden jene Kantone, die vormals als «Halbkantone» aufgeführt wurden: Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Obwalden, Nidwalden, Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden entsenden nur einen Abgeordneten. Dadurch ist die Zahl von 46 Abgeordneten festgelegt.
Die Wahl und Amtsdauer der Ständeräte liegen in der Zuständigkeit der Kantone. Somit existiert de jure im Gegensatz zum Nationalrat keine Gesamterneuerungswahl, demzufolge auch keine konstituierende Sitzung und auch keine Alterspräsidenten. Jeder Kanton ist also frei darin, den Zeitpunkt der Wahl und das Wahlverfahren für seine Ständeratsmitglieder selbst festzulegen.
In der Zeit seit der Gründung der Eidgenossenschaft haben sich die Wahlverfahren zwischen den Kantonen soweit harmonisiert, dass bis auf den Kanton Appenzell Innerrhoden alle Ständeratssitze am selben Tag neu gewählt werden wie der Nationalrat. Die Ständeratswahlen richten sich nach kantonalem Recht: Als Wahlverfahren haben die meisten Kantone das Majorzwahlrecht festgelegt, wobei die Kandidierenden im ersten Wahlgang das (kantonal unterschiedlich berechnete) absolute Mehr erreichen müssen, in einem allfälligen zweiten Wahlgang gilt dann das einfache Mehr. Bis 2011 genügte im Kanton Genf im ersten Wahlgang ein qualifiziertes Mehr von einem Drittel. FAQ Kanton GE Die Kantone Jura und Neuenburg wählen nach dem Proporz. Im Kanton Glarus verfügen 16- und 17-Jährige über das aktive Wahlrecht auf kantonaler Ebene, sie können daher bei der Wahl des Ständerates mitbestimmen.
Für alle Kantone mit Majorzverfahren gilt zudem, dass bei Ausscheiden eines Ständeratsmitglieds eine Neuwahl angesetzt werden muss. Das so bestimmte neue Mitglied im Ständerat ist dann aber nur für die Dauer bis zur nächsten regulären Ständeratswahl gewählt. So wurde beispielsweise im Frühjahr 2011 im Kanton Bern Adrian Amstutz als neuer Ständerat gewählt, weil die bisherige Simonetta Sommaruga zur Bundesrätin gewählt worden war. Amstutz musste sich nun im Herbst 2011 der Wiederwahl stellen und schied aus. Aus demselben Grund werden bei Ständeratswahlen auch Stichwahlen nötig, falls weniger Kandidaten das absolute Mehr erreicht haben, als Sitze zu vergeben sind.
Kandidaturen Parteien Anders als in vielen Staaten kennt die Schweiz kein ausgeprägtes Parteienrecht. Parteien und politische Organisationen sind Vereine im Sinne Art. 60 des schweizerischen Zivilgesetzbuchs. Die Bundeskanzlei führt ein Parteienregister, in der sich jede Partei eintragen kann, sofern sie mindestens ein Nationalratsmandat hat oder in mindestens drei Kantonen mit mindestens je drei Mitgliedern im Parlament vertreten ist. Politische Organisationen, die nicht registriert sind, können kantonale Wahllisten einreichen, wenn sie eine gewisse Anzahl Unterschriften einreichen. In den Kantonen Zürich und Bern werden 400 Unterschriften verlangt, in den Kantonen Aargau, Genf, St. Gallen und Waadt 200, in allen übrigen 100.
Folgende Tabelle bietet eine Übersicht über die Parteien und Gruppierungen, die in der Parlamentslegislatur 2011–2015 in der Bundesversammlung vertreten waren oder in mindestens drei Kantonen für die Nationalratswahlen kandidieren: ParteiKürzelFraktionPosition Schweizerische VolksparteiSVPVNationalkonservatismus, Wirtschaftsliberalismus, Isolationismus Sozialdemokratische ParteiSPSSozialdemokratie FDP.Die LiberalenFDPRLKlassischer Liberalismus Christlichdemokratische VolksparteiCVPCEChristdemokratie Grüne Partei der SchweizGPSGGrüne Politik Bürgerlich-Demokratische ParteiBDPBDZentrismus, Liberaler Konservatismus Grünliberale ParteiglpGLGrüne Politik, Liberalismus Evangelische VolksparteiEVPCEWertkonservatismus, Politische Mitte Lega dei TicinesiLegaVRechtspopulismus, Regionalismus Mouvement citoyens genevoisMCGVRechtspopulismus Christlichsoziale Partei ObwaldenCSP OWCEChristdemokratie Eidgenössisch-Demokratische UnionEDU–Religiöse Rechte Partei der Arbeit der Schweiz/SolidaritéSPdA/Sol–Kommunismus, Linkssozialismus Alternative ListeAL–linksalternative Politik, Sozialismus Mitte-Links CSPCSP–Christliche Linke Piratenpartei SchweizPPS–Piratenpartei Schweizer DemokratenSD–Nationalismus, Isolationismus ecopop–Bevölkerungsbegrenzung, Umweltschutz Integrale Politik SchweizIP–Integrale Theorie Direktdemokratische Partei SchweizDPS–Nationalismus, Islamkritik, Rechtsextremismus
Nationalrat SVP, SP und FDP traten in allen 20 Kantonen an, die mehrere Personen in den Nationalrat wählen; die CVP in allen Mehrpersonenwahlkreisen ausser Schaffhausen, die Grünen in allen ausser Graubünden. Diese fünf Parteien traten zudem in mindestens einem der sechs Einpersonen-Kantonen an. Die BDP stellte sich in vierzehn Mehrpersonenkantonen und einem Einpersonenwahlkreis (Glarus) zur Wahl, die Grünliberalen in siebzehn Mehrpersonenwahlkreisen. Erstmals bei Nationalratswahlen kandidierten die Grünen im Kanton Schaffhausen (genauer die zur GPS gehörende Ökoliberale Bewegung Schaffhausen), die Grünliberalen in Schwyz, Neuenburg und im Tessin sowie die BDP in Genf.
In einigen Kantonen schickten diese grössere Parteien mehrere regionalen Listen ins Rennen. Die Jungparteien der sieben grösseren Parteien kandidierten in den meisten Kantonen auf eigenen Listen. Geschlechterlisten gab es bei der SP Bern (Männer- und Frauenliste) und Zug (Hauptliste sowie unterstützende Frauen- und Männerliste) sowie bei mehreren bürgerlichen Parteien in Basel-Stadt und Solothurn (unterstützende Frauenliste). Zudem gab es bei diesen sieben Parteien vereinzelt Listen für Senioren, Auslandschweizer, Secondos oder Unternehmer sowie Listen mit speziellen Themenschwerpunkten (beispielsweise Umweltlisten der FDP). Vereinzelt stellten Parteien (z. B. aus strategischen Gründen) auch mehrere Hauptlisten auf, ohne dass ein klares Unterscheidungsmerkmal ersichtlich wäre (so etwa die SVP Graubünden oder die CVP Solothurn). In einigen Kantonen existieren aus geschichtlichen oder inhaltlichen Gründen mehrere kantonale Parteien innerhalb einer schweizerischen Partei (beispielsweise LDP Basel, Grünalternative Bern oder CSP Oberwallis); diese Gruppierung kandidierten auch separat. Wann immer eine Partei mehrere Liste hatte, bestanden zwischen diesen Listen Listenverbindungen oder Unterlistenverbindung, daher schadete es bei der Berechnung der Sitzverteilung nicht, dass die Stimmen für eine Partei sich auf mehrere Listen aufteilten.
Die beiden evangelischen Kleinparteien EVP (mitte-links) und EDU (rechts) traten in je zwölf Kantonen zur Wahl an. Auch sie traten regelmässig mit mehreren Listen an, insbesondere mit solchen ihrer Jungparteien. Die links-christliche CSP stellte sich in Freiburg, Jura und im Wallis unter der Bezeichnung „Mitte-Links CSP“ zur Wahl. Im Einpersonenkanton Obwalden kandidierte erneut Nationalrat Karl Vogler von der mit keiner schweizerischen Partei verbunden Christlichsoziale Partei Obwalden – er gehört im Nationalrat allerdings zur CVP-Fraktion und seine politische Positionen liegen in der Mitte der CVP-Fraktion.
Von den linken Kleinparteien präsentierten Partei der Arbeit und SolidaritéS in Genf und der Waadt gemeinsame Listen, in Neuenburg, Bern und dem Jura trat die PdA allein an. Die Alternative Liste kandidierte in Zürich und Schaffhausen – in Zürich gab es auch eine (mit der AL unterverbundene) PdA-Liste. Im Tessin kandidierte neben der PdA der partito communista, der 2014 aus der PdA ausgeschlossen worden war.
Von den rechten Kleinparteien kandidierten die bisher schon im Nationalrat vertretenen regionalen Protestparteien Lega dei Ticinesi im Tessin und Mouvement citoyens genevois in Genf. Die Schweizer Demokraten hatten in fünf Kanton Listen eingereicht. Die neugegründete Pegida-nahe Direktdemokratische Partei Schweiz kandidierte in drei Kantonen mit je einer Person, die rechtsextreme PNOS trat nur im Kanton Waadt an.
Vier weitere Kleinparteien kandidierten in mehreren Kantonen: Die Piratenpartei in sieben Kantonen, die esoterische Gruppierung Integrale Politik Schweiz in vier, der durch seine abgelehnte Volksinitiative bekannt gewordene Verein Ecopop in drei, die Liste du Vote Blanc in zwei (Waadt und Neuenburg). Zudem kandidieren in verschiedenen Kantonen diverse Lokalparteien, Splittergruppen oder Ein-Personen-Listen.
Ständerat