Die Hufe, in Süddeutschland, Österreich und in der Schweiz Hube bzw. dialektal Hueb, bezeichnet sowohl die Hofstelle, das Eigentumsrecht und die Nutzungsrechte an der Allmende, die einem Mitglied der bäuerlichen Gemeinde zustanden, als auch die von ihm bewirtschaftete Fläche (siehe auch Hubengut).

Daher ist sie auch ein Flächenmaß, regional sehr unterschiedlich groß, entsprechend der örtlichen Bodenschätzung (Bonitierung), also der Ertragsleistung der Böden. Insofern ist sie auch ein Maß für die Wirtschaftsleistung eines landwirtschaftlichen Betriebes. Die Hufe entsprach etwa der Grundgröße, die nötig ist, einer Bauernfamilie ein Auskommen zu gewährleisten. Damit sind die unterschiedlichen lokalen wie zeitlichen Definitionen der Hufe auch eine wichtige historisch-agrarsoziologische Kenngröße.

Geschichtliche Bedeutung der Hufe „Das Wort Hufe bezeichnet ein landwirthschaftliches Gut, welches mit einem Pfluge bestellt werden kann und demnach der Arbeitskraft einer Familie entspricht“Georg Landau: Die Territorien in Bezug auf ihre Bildung und ihre Entwicklung. Friedrich und Andreas Perthes, Hamburg/Gotha 1854, S. 4. und diese ernährte. Die korrelative Fläche wurde vom Anfang des 9. bis ins 19. Jahrhundert hinein meist auf rund 30 Morgen veranschlagt. Großbauern konnten mit Hilfe von vielen Knechten und mehreren Zugtiergespannen auch 60 oder gar 120 Morgen bewirtschaften. (Siehe auch: Großhufe bzw. Königshufe)

Der Morgen selbst war regional und je nach Bodenbeschaffenheit von unterschiedlicher Größe. Mit der Erfindung des Widerrist-Joches im Hochmittelalter sowie später durch die Verwendung des Kummets wuchs die Pflugleistung der Zugtiere erheblich. Im Süden und Westen Deutschlands war der Morgen, wohl auch aus topographischen Gründen, im Allgemeinen etwas kleiner. Er lag hier zumeist nur zwischen 20 und 40 Ar. In der norddeutschen Ebene und den Gebieten mit sandigen Böden des Nordens und des Ostens konnte der Morgen auch zwischen 50 und bis über 75 Ar betragen. Die hörigen und leibeigenen Bauern waren nicht Eigentümer der Ackerflächen, die sie bewirtschafteten, weshalb die der Hufe entsprechende Fläche mancherorts auch als Lahn, also als Lehen, bezeichnet wurde.

mini|Lehnsurkunde mit Hufe-Angaben. 1302 erhielten die Berwinkel mehrere Halberstädter Stifts-Lehen, u. a. je eine Hufe in Marbeck und Bühne, je eine halbe in Stötterlingen und Ausleben, drei Hufe in Rhoden. Zudem übereignete das Stift u. a. dem Kloster Mariental eine Hufe in Dodendorf, dem Stift Unser Lieben Frauen eine Hufe in Nieder-Runstedt, zwei in Nettorf, zwei in Osterwieck und  Hufen in Berwinkel.

Im Heiligen Römischen Reich spielte der Begriff der Hufe insbesondere auch in der deutschen Ostsiedlung eine wichtige Rolle. Die Hufe entsprach im Zuge dieser Kolonisierung weitgehend unbewohnter Gebiete einer Standardfläche, die den neu ankommenden Bauern als Lehen oder als zu erwerbender Besitz (als Hufenland) angeboten wurde. Hufen wurden vom Landesherren nicht nur Bauern verliehen, sondern auch Lokatoren, Schulzen (Schulzenhufe) und ritterlichen Grundbesitzern (Ritterhufe), und daneben auch zum Unterhalt von Kirche und Pfarrer bestimmt (Kirchen- bzw. Pfarrhufe). Pro Hufe waren bestimmte Abgaben festgelegt (Bede, Pacht, Zins), die in Urbaren wie z. B. dem Landbuch Karls IV. verzeichnet waren. Die Kirchenhufen waren in der Regel durch Herrschende oder wohlhabende Privatpersonen gestiftetes Land, das einer Zweckbindung unterlag. Es diente dazu, Kirchen zu bauen und zu unterhalten und wird im 12. Jahrhundert auch zur Gemeindearbeit eingesetzt. Die Pfarrhufen dienten dazu, den Lebensunterhalt des Priesters (bzw. nach der Reformation des Pastors) zu finanzieren. Ursprünglich bewirtschaftete der Priester dabei das Land selbst. Standen ihm viele Pfarrhufen zur Verfügung, konnte er auch einen Pfarrpächter einsetzen und von den Pachteinnahmen leben. In den meisten Landeskirchen wurde nach dem Ersten Weltkrieg das Pfarrland verpachtet. Die Erlöse gingen in einen Pfarrbesoldungsfonds, aus dem wiederum die Geistlichen bezahlt wurden.Bernd Steinhäuser: Die Verwaltung kirchlicher Flächen in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland, veröffentlicht in: Doris Schmied und Wüstenrot Stiftung (Hrsg.): Kirche im Dorf, 2020, Druckerei Raisch GmbH, ISBN 978-3-96075-007-9, S. 51–57.

Kleinere Bauerngutsgrößen waren die Dreiviertel-, Halbhufe oder ähnlich (der entsprechende Teil einer regionalen Hufe). Dabei handelte es sich bei den Angesiedelten nicht um Vollbauern mit allen Rechten der Altgemeinde, sondern um Kleinbauern. Damit unterschieden sich diese von den Häuslern (Handwerkern), deren Grundbesitz sich auf das Land beschränkte, auf dem ihr Haus und ein zugehöriger Nutzgarten lagen.

Auch im Westen hatten solche neuen Dorfgründungen in der so genannten Binnenkolonisierung stattgefunden, zum Beispiel bei Verkleinerungen von Meierhöfen, insbesondere aber nach Neurodungen herrschaftlicher Wälder. Siehe dazu auch: Waldhufendörfer.

Die neu entstandenen Höfe wurden anfangs einheitlich nach der ursprünglichen, standardisierten Hufengröße besteuert. Im Osten, wo die Neusiedelung länger andauerte, war dies noch sehr lange die gängige Regel. Im Süden, Westen und Norden aber, wo die Urbarmachung landwirtschaftlicher Flächen sehr viel früher so gut wie abgeschlossen war, wurden zur Besteuerung dann fast ausnahmslos die kleineren Einheiten Morgen, Joch oder Acker herangezogen, da die tatsächlichen Hofgrößen selbst dort, wo sie ursprünglich gleich waren, sich durch Zukäufe, Erbteilungen und Zusammenlegungen erheblich verändert hatten. Genau deshalb blieb die Hufe als ein legales Flächenmaß bis ins 19. Jahrhundert hier nur selten erhalten. Der Begriff der Hufe bzw. Hube bezeichnete dann nur noch einen Vollerwerbsbetrieb unterschiedlicher Fläche.

Lateinisch entspricht dem Begriff der Hufe das e Wort mansus sowie ab dem 12. Jahrhundert auch das latinisierte deutsche Wort Huba, wobei mansus eher das oder die Gebäude (vgl. Manoir, Manor) bezeichnet, Huba eher die Fläche. Die Wörter Hube und Hufe sind von Althochdeutsch hoba, huoba, huopa über Mittelhochdeutsch huobe abgeleitet,Franz J. Beranek: Das Lahn. Zur germanisch-slawischen Kulturverflechtung. In: Gerhard Heilfurth, Hinrich Siuts (Hrsg.): Europäische Kulturverflechtungen im Bereich der volkstümlichen Überlieferung. Festschrift zum 65. Geburtstag von Bruno Schiers. Otto Schwartz, Göttingen 1967, S. 97 ebenso Hof. Regional sagt man statt Hube auch Hueb oder Huebm. In vielen deutschen Familiennamen wirkt der Begriff der Hufe bzw. Hube bis heute fort, etwa Hufner (Hüfner), Huemer; Huber, Hüber, Hübner, Hübener, Hubbauer und viele andere mehr, in Bezug auf Ansiedlung auch Neuhuber und ähnliches.

In anderen europäischen Ländern gab es der Hufe entsprechende Einheiten. Die älteste englische Flächeneinheit ist der Oxgang, die englische Kleinhufe. Dieses metrologische Referenzfeld stand bei der Definition der englischen Flächen- und Längenmaße bezüglich der Werte des römischen Maßsystems Pate. Das Wort Oxgang selbst ist dänisch-normannischen Ursprungs. Es taucht in England bald nach 1066 auf und bezeichnet ein saisonales Joch. Es entspricht also derjenigen Ackerfläche, die ein einziges Ochsengespann im Frühjahr beim Pflügen bewältigen kann. Im osteuropäischen, slawischen Raum steht zumeist der Begriff Lahn (zu Lehen), zum Beispiel , , , synonym für die Fläche des Hufenmaßes, da ihre Besitzer nicht über den Status des Freibauern verfügten.

Fränkische Hufe mini|hochkant=1.4|Das typische Hufendorf Schönbrunn im schlesischen Herzogtum Sagan. Heute heißt diese Gemeinde Jabłonów und liegt in der Woiwodschaft Lebus.

Die fränkische Hufe war eine festgelegte Agrarfläche, die seit dem neunten Jahrhundert im Fränkischen Reich sowie später im Heiligen Römischen Reich bei Dorfneugründungen den Neubauern als Standardfläche zugewiesen wurde. Dabei erachtete man es als vorteilhaft, die Hufen als sehr lange und relativ schmale Flächen (Streifenfluren) auszugestalten. Die neu gegründeten Dörfer sind so genannte Reihendörfer, in denen rechts und links einer zentralen Achse, z. B. einer Straße oder eines Fließgewässers, die jeweiligen Hofgebäude im Abstand von ca. 50–100 Meter beieinander stehen. Dahinter besaß jede Bauernfamilie ihre bis zu fast zweieinhalb Kilometer lange, aber nicht sehr breite Agrarfläche, bestehend aus Gemüse- und Obstgärten, Wiesen, Feldern und schließlich auch Wald. Siehe als Beispiel die Karte rechts des Hufendorfes Schönbrunn. Sollte die Fläche der zugewiesenen Streifen aus topografischen Gründen etwas kleiner gewesen sein als die volle Hufe, so wurde das in sogenannten Ausgleichsfeldern kompensiert. Diese lagen aber gegebenenfalls etwas weiter entfernt von der zusammenhängenden Gehöftsfläche gleich hinter dem Haus.

Die fränkische Königshufe beinhaltete zunächst 120 fränkische Acker. Der alte fränkische Acker ist ein Feld von 360 × 120 fränkischen Fuß, gleich 12 × 4 fränkischen Königsruten. Die fränkische Königsrute misst 30 Fuß. Der fränkische Fuß ist der gleiche, der in der Stadt Nürnberg bis ins 19. Jahrhundert hinein verwendet wurde und zirka  Millimeter misst.Angelo Martini: Manuale di metrologia. Edition Loescher, Turin 1883, S. 414. Diese erste, ursprüngliche Königsrute maß also knapp 9,12 Meter. Die Metrologen der ersten fränkischen Könige und Kaiser hatten dieses Maß aber natürlich nicht „frei erfunden“, sondern es stand, wie immer in der alten Metrologie, in Verbindung mit anderen bekannten, noch älteren Maßen. Der fränkische Fuß ist nicht zu verwechseln mit dem sogenannten karolingischen Fuß. Letzterer wurde anfangs vor allem in den Rheinlanden praktiziert, weshalb er gemeinhin auch oft einfach nur als Rheinischer Fuß bezeichnet wird. Ersterer, der fränkische Fuß, hingegen ist über den agilolfingisch-bayrischen Fuß von dem seit der Römerzeit bis ins 19. Jahrhundert in der ehemaligen römischen Provinzhauptstadt AugsburgAngelo Martini: Manuale di metrologia. Edition Loescher, Turin 1883, S. 47. bewahrten römischen Fuß hergeleitet.

Die fränkischen Hufen wurden nach der fränkischen Rute zunächst folgendermaßen definiert: Fränkische Hufen Definition Rute2Quadratrute__________Quadratfuß Ratio Hektar Fränkische Königshufe 120 Acker 5760 idem 4 47,873 Fränkische Großhufe 60 Acker 2880 2 23,936 Fränkische Landhufe 30 Acker 1440 900 (= 30 × 30) 1 11,968 Fränkische Kleinhufe 15 Acker 720 idem ½ 5,984 Das fränkische Ackermaß ist ein Feld von 360 × 120 Nürnberger Fuß, gleich 39,8734 Ar. Tatsächlich wurden aber im Laufe der Zeit drei Königsruten verschiedener Länge zur Vermessung der fränkischen Königshufe verwendet, wobei deren Gesamtfläche aber stets gleich blieb.

Die fränkische Königsrute ist sehr alt und misst etwa 9,12 Meter. Ihre Länge beträgt 30 fränkische Fuß. Im Zusammenhang mit der Königshufe wurde sie bald von den beiden folgenden Königsruten abgelöst. Die fränkische 15-Fuß-Rute aber blieb bis in die Neuzeit hinein gebräuchlich.