mini|hochkant=1|BMW R1200 GS mit Doppelscheinwerfer Doppelscheinwerfer bezeichnet das Frontlicht eines Motorrades mit zwei unmittelbar neben- oder untereinanderliegenden Lichtquellen. Die EU-Richtlinie von 1993, die bis 2000 in deutsches Recht umgesetzt werden musste, regelt Details. Beispielsweise legt sie fest, wie zwei Fernlicht-, Abblend-Scheinwerfer oder Standlichter (Begrenzungsleuchten) angeordnet sein müssen. Sie regelt die Lichtfarbe, die Größe des Lichtkegels, die Kombination, in der die Scheinwerfer eingeschaltet werden dürfen und die Art der Kontrollleuchten.
Weblink des Rates vom 29. Oktober 1993 über den Anbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen an zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen
Kategorie:Motorradtechnik Kategorie:Fahrzeugleuchte Kategorie:Scheinwerfer