mini|Maturitätszeugnis («Certificat de Maturité») im Kanton Genf Die Matura oder Maturität ( ‚die Reife‘) ist die Reifeprüfung nach einer höheren Schulausbildung oder einer externistisch abgelegten Reifeprüfung. Zugleich bezeichnet sie den damit erworbenen Schulabschluss (in Deutschland: Abitur).

Verwendet wird die Bezeichnung Matura in Österreich, Matura bzw. Maturität in Liechtenstein, in der Schweiz (dort offiziell und im Schriftverkehr in der Regel Maturität bzw. Maturitätsprüfung,Maturität auf sfbi.admin.ch umgangssprachlich meist Matur oder auch Matura; in den anderen Sprachen mit demselben Wortstamm analog) und Südtirol (dort auch Reifeprüfung, staatliche Abschlussprüfung). Entsprechungen in anderen Sprachen gibt es in Italien (maturità), Bulgarien, Ungarn, Tschechien (maturita), Slowakei (maturita), Slowenien, Kroatien, Serbien, Montenegro, Nordmazedonien, Bosnien und Herzegowina, Albanien, Kosovo und Polen. In Deutschland spricht man vom Abitur (im Sinne von: die Schule mit dem Reifezeugnis verlassen).

Mit dem Maturazeugnis (oder Maturitätszeugnis resp. -ausweis) besitzt der Maturant (in Österreich) bzw. Maturand (so die in der Deutschschweiz übliche Bezeichnung) die Hochschulreife und damit die Berechtigung für ein Studium an einer Universität oder sonstigen Hochschule.

Mit der Berufsmaturität in der Schweiz und Liechtenstein (auch: Berufsmatura, Berufsreifeprüfung) ist die Zugangsberechtigung eingeschränkt auf ein facheinschlägiges Studium an einer Fachhochschule. In Österreich ermöglicht die Berufsreifeprüfung den vollwertigen Universitätszugang innerhalb von Österreich sowie die entsprechende Gehaltsstufe im öffentlichen Dienst.

Reife- und Diplomprüfung ist der österreichische Ausdruck der kombinierten Hochschulreife mit Berufsabschluss (Diplomprüfung, BHS), Zentralmatura für die Matura insgesamt, da die Abschlüsse aller Schulsparten vereinheitlicht werden.

Reifeprüfung (Matura) in Österreich Die Matura wird in Österreich in den Allgemeinbildenden höheren Schulen (AHS) im 12. Schuljahr und in den Berufsbildenden höheren Schulen (BHS) im 13. Schuljahr abgelegt. Die Matura wird im Allgemeinen an der Schule abgenommen, die eine Maturantin bzw. ein Maturant zuletzt besucht hat. Für Personen, die keine AHS oder BHS besucht haben, gibt es die Möglichkeit einer Externistenmatura oder Berufsreifeprüfung.

„Matura“ ist die umgangssprachliche Bezeichnung und „Reifeprüfung“ der offizielle Terminus.

Die mündliche Prüfung findet vor einer Kommission statt, in welcher auch Lehrer aus anderen Schulen beteiligt sind.

AHS-Matura

Seit Einführung der Standardisierten kompetenzorientierten Reifeprüfung („Zentralmatura“) besteht die Reifeprüfung in Allgemeinbildenden Höheren Schulen (AHS) aus drei Teilen („Säulen“), die voneinander unabhängig sind.Reifeprüfungsverordnung AHS. Außerdem soll nicht mehr nur das Wissen abgefragt werden. Es müssen auch das Verständnis und die Fähigkeit der Anwendung erkennbar werden. Daher bestehen die Aufgabenstellungen in der Regel aus einem Reproduktions-, einem Transfer- und einem Reflexionsteil. Diese Aufgabenteile werden durch sogenannte Operatoren gekennzeichnet. Erste Säule: Abschließende Arbeit

Die erste Säule – die „Abschließende Arbeit“ (ABA), ehemalig "vorwissenschaftliche Arbeit" (VWA), zu einem Thema, das von den Schülerinnen und Schülern frei gewählt werden kann und keinem Unterrichtsfach zugeordnet werden muss – war bis zu dem Haupttermin 2023/2024 verpflichtend für alle AHS-Maturanten. Die ABA kann seit 2024/2025 absolviert werden und, als Neuerung zur VWA, durch eine zusätzliche mündliche oder schriftliche Prüfung ersetzt werden. Außerdem darf die ABA mehr eine praktische Arbeit sein als eine klassische VWA. Dieser Änderung zu Grunde liegt unter anderem der einfache Einsatz von KI beim selbständigen Schreiben.

Die Einreichung und Genehmigung des Themas (durch den Betreuer bzw. die Schulleitung) erfolgt Anfang des zweiten Semesters des vorletzten Schuljahres; Ende dieses Semesters und im ersten Semester des letzten Schuljahres wird die Arbeit außerhalb der Schulzeit verfasst. Dabei wird die Schülerin bzw. der Schüler von einer Lehrkraft der Schule betreut. Schon vor Beginn der anderen Teile der Matura wird diese Arbeit vor der Maturakommission (bestehend aus Direktor, Klassenvorstand, Betreuer und einem außerschulischen Kommissionsleiter) kurz präsentiert und in einem Prüfungsgespräch (auch „Diskussion“ genannt) verteidigt. Die Dauer der gesamten Präsentation beträgt höchstens 25 Minuten pro Kandidaten.

Zweite Säule: schriftliche Prüfungen Die zweite Säule der Matura besteht aus den großteils zentralen schriftlichen Prüfungen. Dabei müssen die Fächer DeutschAnm.: Diese Klausur kann auch in den Volksgruppensprachen Slowenisch, Kroatisch und Ungarisch abgelegt werden, sofern diese Unterrichtssprache ist., Mathematik und eine lebende Fremdsprache von allen Prüflingen gewählt werden. Ein weiteres Fach kann dazu gewählt werden. Hierbei kommen jene Fächer in Frage, in denen die Schülerinnen und Schüler im Laufe der Oberstufe Schularbeiten verfasst haben. Die Fächer Latein, Italienisch, Spanisch, Kroatisch und Französisch werden bei der schriftlichen Prüfung (so wie die Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch) in Form einer zentral erstellten schriftlichen Prüfung geprüft. Die Fächer Biologie und Umweltkunde, Physik, Darstellende Geometrie, Informatik, Russisch, Sportkunde und Musikkunde werden in Form einer vom Lehrer oder der Lehrerin erstellten schriftlichen Prüfung geprüft. Die schriftlichen Prüfungen in Deutsch und den lebenden Fremdsprachen dauern 5 volle Stunden; die Mathematik-Klausur dauert 4,5 Stunden; Klausuren in allen anderen Fächern dauern 4 volle Stunden. Negative Noten in der schriftlichen Prüfung können im Rahmen einer mündlichen (im Falle einer zentralen schriftlichen Prüfung auch zentral erstellten) Kompensationsprüfung, welche zwischen schriftlicher und mündlicher Matura stattfindet, ausgebessert werden, ohne dass dies später im Reifeprüfungszeugnis ersichtlich wäre. Zusätzlich kann man in bestimmten AHS mit künstlerischem Schwerpunkt auch in den Fächern 'Darstellendes Spiel', 'Tanz' und 'Bildnerische Erziehung' schriftlich maturieren. Diese Klausuren dauern 7 Stunden und bestehen aus einem praktischen sowie einem theoretischen Teil.

Dritte Säule: mündliche Prüfungen Die dritte Säule der Matura besteht aus den mündlichen Prüfungen. Dabei wählen die Prüflinge 2 mündliche (bei 4 Klausuren) oder 3 mündliche (bei 3 Klausuren) Fächer, aus allen in der Oberstufe besuchten Fächern, die auch in der 7. (11. Schulstufe) oder 8. (12. Schulstufe) Klasse stattgefunden haben und im Laufe der Oberstufe mindestens 4 Jahreswochenstunden umfasst haben. Das gesamte Stundenausmaß aller gewählter Fächer muss bei zwei mündlichen Prüfungen 10, bei drei mündlichen Prüfungen 15 Jahreswochenstunden betragen.

Bei der mündlichen Prüfung ziehen die Schüler aus einem „Pool“ zwei Themenbereiche des jeweiligen Faches und wählen einen davon aus. Der Lehrer wählt dann eine der vom Fachkollegium im Vorhinein ausgearbeiteten Fragen aus. Die Beantwortung dieser Frage bereiten die Schüler anschließend etwa 30 Minuten lang vor. Die eigentliche Prüfung dauert 10 bis 15 Minuten. Die Anzahl der Themen, die sich in einem Fach im „Pool“ befinden, richtet sich nach der Anzahl der Gesamtwochenstunden des Faches in der Oberstufe: Zur Berechnung wird die Anzahl der Wochenstunden mit drei multipliziert; die maximale Anzahl an Themen ist auf 24 begrenzt und es gibt Ausnahmen z. B. für Fächer mit hohem Praxisanteil.

Maturakommission Die Maturakommission bei der schriftlichen Matura besteht aus dem Maturavorsitzenden, dem Direktor, dem Klassenvorstand und dem Fachlehrer, wobei der Maturavorsitzende kein Stimmrecht hat. Die Maturakommission bei den mündlichen Prüfungen umfasst den Vorsitzenden, den Direktor, den Klassenvorstand, den Prüfer und einen fachkundigen Beisitz. Der Vorsitzende hat auch hier kein Stimmrecht. Der Prüfer und der Beisitzer haben gemeinsam eine Stimme. Bei der mündlichen Prüfung muss jede Position der Kommission besetzt sein. Das bedeutet: wenn der Klassenvorstand eine Prüfung abnimmt (also zum Prüfer wird), muss er von einem anderen Lehrer in seiner Rolle als Klassenvorstand ersetzt werden.

BHS-Matura Über 60 % der österreichischen Maturanten legen ihre Abschlussprüfung (Reife- und Diplomprüfung) an einer der zahlreichen Berufsbildenden Höheren Schulen (BHS) ab, die in 5 Schuljahren nach der Pflichtschule neben der Matura auch noch eine Berufsausbildung mit staatlichem Abschluss vermitteln. Je nach Schultyp (Fachrichtung) gelten dafür unterschiedliche Richtlinien. Nach einigen Jahren praktischer Berufsarbeit dürfen die Absolventen der technischen und landwirtschaftlichen BHS – auf Antrag beim zuständigen Ministerium – die Standesbezeichnung Ingenieur führen. Die BHS ist eine Sekundarschule und keine Hochschule. Ihr Abschlusszeugnis beziehungsweise das Diplom der BHS (vergleichbar „staatlich geprüfter Techniker“ in anderen Ländern) wird europaweit im Sinne der EU-Richtlinie 92/51 EWG, Anhang D, als Berufsausbildungsnachweis anerkannt. Absolventen können an einer Hochschule ein Studium aufnehmen; sie erhalten damit die allgemeine Hochschulreife.

Im Schuljahr 2015/16 wurde die standardisierte Reife- und Diplomprüfung auch an den BHS eingeführt.

Berufsreifeprüfung in Österreich

Die 1997 eingeführte Berufsreifeprüfung (BRP) ist ein berufsbegleitender Bildungsweg zu einer vollwertigen Studienberechtigung. Sie soll den Absolventen einer berufsbildenden mittleren Schule, einer Lehre oder des Polytechnikums, die schon im Berufsleben stehen, den Zugang zu höheren Bildungsabschlüssen gewähren.

Ab 2016 wird auch bei der BRP die Zentralmatura in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik in den schriftlichen Prüfungsteilen und bei der mündlichen Kompensationsprüfung in Mathematik verwendet.

B-Matura Keine Reifeprüfung im eigentlichen Sinne ist die sogenannte B-Matura oder Beamtenmatura. Als solche wird die bestandene Beamtenaufstiegsprüfung im Öffentlichen Dienst bezeichnet. Sie erlaubt öffentlich Bediensteten Positionen im gehobenen Dienst, mit höherem Gehalts- und Hierarchieniveau, auch ohne die sonst übliche Matura zu erreichen. Sie entspricht etwa einer fachgebundenen Fachhochschulreife und berechtigt zum facheinschlägigen Fachhochschulstudium, wie z. B. die Bachelor-Studien „Public Management“ an der Fachhochschule FH Campus Wien, „Militärische Führung“ an der Theresianischen Militärakademie (TherMilAk) und „Polizeiliche Führung“ an der Fachhochschule in Wiener Neustadt. Pflichtfächer sind (im vollen Umfang des Lehrplanes eines Realgymnasiums) Deutsch, Geschichte und Sozialkunde, Geographie und Wirtschaftskunde, Wahlfächer zwei der folgenden Fächer im Umfang des Lehrplanes eines Realgymnasiums bis einschließlich zur 6. Klasse (10. Schulstufe): Fremdsprache, eine weitere Fremdsprache, Mathematik, Physik, Chemie, Biologie und Umweltkunde; eine Fremdsprache oder Mathematik muss jedenfalls gewählt werden.

Aufgrund der mittlerweile eingeführten Berufsreifeprüfung kann die B-Matura seit 2009 nicht mehr abgelegt werden, ausgenommen bis 2013 für Personen, die bis 2008 zumindest ein Pflichtfach der B-Matura abgeschlossen haben, B-Maturanten können als Aufstiegsbedienstete im öffentlichen Dienst aber weiterhin Maturantenposten erreichen.

Maturazeugnis mini|Weiße Fahne 2020 am BG/BRG Carneri in Graz Das Maturazeugnis enthält die Noten der Klausurarbeiten, der mündlichen Prüfungen sowie der Diplomarbeit (BHS) bzw. der Abschließenden Arbeit (AHS). Die Benotung erfolgt durch Noten von 1 (Sehr gut) bis 5 (Nicht genügend). Zusätzlich enthält es eine Zusammenfassung der Leistungen: Mit ausgezeichnetem Erfolg bestanden: Bei einem Notenschnitt von maximal 1,5 und nur „Sehr gut“ bis „Befriedigend“ (3) als Teilnoten.