Die Juristenausbildung in Griechenland bezeichnet die erforderliche Ausbildung für die Tätigkeit in juristischen Berufen in Griechenland. Sie ist zweistufig und gliedert sich in einen universitären und einen berufspraktischen Abschnitt. Durchschnittlich wird die Ausbildung nach 6,5 Jahren beendet.
Akademischer Abschnitt Voraussetzung für alle juristischen Curricula ist der Abschluss eines rechtswissenschaftlichen Studiums. Erforderlich hierfür sind bestimmte Fachkombinationen beim Abschluss der griechischen Lykeios (gr. Λύκειο). Ein Jurastudium ist an drei Universitäten möglich: Athen, Thessaloniki und Komotini.
Das Jurastudium dauert acht Semester (vier Jahre) und endet mit dem Ptychio Nomikis (gr. Πτυχίο Νομικής, Bachelor of Laws). An das Ptychio kann sich ein postgraduales zweijähriges Masterstudium (gr. Μεταπτυχιακο Νομικης) anschließen. Prüfungen sind bestanden, wenn auf einer Notenskala von 1 bis 10 mindestens 5 Punkte erreicht wurden; sie können beliebig oft wiederholt werden. Dem liegt folgende Notenskala zugrunde: Griechenland (0.00 – 10.00) ECTS Verteilung in % Ἀριστα (Arista, hervorragend) (8.50 – 10.00) ECTS A Λίαν Καλώς (Lian kalos, sehr gut) (6.50 – 8.50) ECTS B Καλώς (kalos, Gut) (5.00 – 6.49) ECTS C Ohne Abschluss
Die Universität verleiht das Ptychio, wenn der Student 31 Pflichtmodule, 6 Wahlmodule und 4 optionale Module erfolgreich absolviert hat. Die angebotenen Vorlesungen bzw. Prüfungen sind dabei an den drei Universitäten zu 90 % identisch. Im akademischen Jahr 2012/2013 gliederten sich die Kurse in Athen wie folgt:
Pflichtfächer Wahlpflichtfächer Obligatorische Fächer Rechtsgeschichte Verfassungsrecht Allgemeine Grundsätze des Zivilrechts Einführung in die Rechtswissenschaft Familienrecht Strafrecht I: Allgemeine Grundsätze Völkerrecht Allgemeines Verwaltungsrecht Immobiliarsachenrecht Deliktsrecht (allgemeiner Teil) Strafrecht II: Verbrechen des Strafgesetzbuches Handelsrecht (allgemeiner Teil) Europarecht Schuldrecht (Besonderer Teil) Bürgerliche und soziale Grundrechte Zivilprozessrecht I Strafprozessrecht Erbrecht Verwaltungsprozessrecht Recht der Handelsgesellschaften Wertpapierrecht Individualarbeitsrecht Anwendungen des Völker- und Europarechts Zivilverfahrensrecht II Rechtsphilosophie Internationales Privatrecht Kollektives Arbeitsrecht Praxis des Zivilrecht Praxis des Öffentlichen Rechts Praxis des Zivilprozessrechts Praxis des Strafrechts und Strafprozessrechts Staatslehre und politische Systeme Methodenlehre Rechtssoziologie Geschichte der politischen und Verfassungsinstitutionen Kirchenrecht Römisches Recht Seerecht Insolvenzrecht Versicherungsrecht Gewerblicher Rechtsschutz Verwertungsrechte Recht der Handelsverträge Umweltrecht Vorläufiger Rechtsschutz – freiwillige Gerichtsbarkeit – besondere Verfahrensarten Steuerrecht Parlamentsrecht Besonderes Verwaltungsrecht Sozialversicherungsrecht Landesplanung und Stadtplanungsrecht griechische politische und Verfassungsgeschichte Kriminologie Sonderstrafgesetze Strafzumessungsrecht Wirtschaftsstrafrecht Forensische Psychologie und Psychiatrie internationales Strafrecht Internationale Organisationen internationaler Geschäftsverkehr EU-Wirtschaftsrecht Internationaler Schutz der Menschenrechte Politikwissenschaft Volkswirtschaftslehre Allgemeine Soziologie Antike griechische Gesetze Geschichte der Außenpolitik Politische Ideengeschichte Jugendstrafrecht Byzantinische und post-byzantinisches Recht Recht und Wirtschaft Recht der Gleichstellung in EU-Mitgliedstaaten und auf europäischer Ebene Strafrecht und Gender im nationalen und europäischen Recht Gender: Rechtliche Ausprägungen der Geschlechterverhältnisse im modernen Griechenland Institutionelle Darstellung der Funktionsweise von Gender in der Sozialpolitik Rechtsvergleichung Medien- und Kommunikationsrecht Kriminalistik Bankrecht Ausländerrecht Gesetz des freien Wettbewerb Medizinrecht Luft- und Weltraumrecht Organisation der Kirchen und internationalen kirchlichen Institutionen Internationales Wirtschaftsrecht Schiedsgerichtsbarkeit – Internationale und europäische Zivilprozessrecht Moderne Formen der Kreditgeschäfte und Wertpapiere Sportrecht Rechtsinformatik Einführung in die Finanzbuchhaltung und Analyse von Finanzkalkulationstabellen Europäisches Verfassungsrecht
Berufsvorbereitender Abschnitt Anwälte Die weitere Ausbildung erfolgt getrennt für Richter, Staatsanwalts- und Rechtsanwaltslaufbahn. Bis zum Erlass des Kodikas Dikigoron (Κώδικας Δικηγόρων (N. 4194/2013, ΦΕΚ Α' 208/27-9-2013)) im Jahr 2013Siehe zur Ausbildung vor 2013: oblag die Ausbildung zum Rechtsanwalt gemäß der Rechtsverordnung Nr. 3026 vom 6/8.10.1954 den 63 griechischen Anwaltskammern (Dikigorikos Syllogos, gr. Δικηγορικός Σύλλογος), nunmehr untersteht sie dem Justizministerium.
Seit der Reform 2013 folgt für die werdenden Anwälte auf das Studium ein 18-monatiger berufsvorbereitender Abschnitt; er schließt mit der Zulassungsprüfung zur Anwaltschaft ab. Der Auszubildende arbeitet in dieser Zeit bei einem Rechtsanwalt, oder einer Rechtsanwaltsgesellschaft mit Zulassung an einem griechischen Oberlandesgericht oder dem Areopag oder bei dem Nomiko Symboulio tou Kratous (gr. Νομικό Συμβούλιο του Κράτους). Einzelne Stationen können bis zu sechs Monate in der Verwaltung eines Gerichts, der Staatsanwaltschaft oder der Rechtsanwaltskammer verbracht werden.
Die Zulassungsprüfung besteht aus schriftlichen und mündlichen Prüfungen in Zivilrecht, Strafrecht, Handelsrecht, Zivilprozessrecht und Strafprozessrecht. Die Prüfung kann an zwei Prüfungsterminen jährlich abgelegt werden, jeweils am 31. März und am 30. September. Besteht der Kandidat die Prüfung ist er als Dikigoros (gr. Δικηγόρος) an den Gerichten erster Instanz zugelassen.
Richter Die Richterlaufbahn erfordert eine bestandene Aufnahmeprüfung an der Nationalen griechischen Richterschule (gr. Εθνική Σχολή Δικαστικών Λειτουργών) in Thessaloniki. Voraussetzung für die Prüfung ist ein abgeschlossenes Jurastudium und ein Mindestalter von 27 Jahren und mindestens zwei Jahre lange Ausübung als Anwalt. Für jede Fachgerichtsbarkeit (ordentliche Gerichte und Verwaltungsgerichte) unterscheidet sich die Aufnahmeprüfung.Information auf Globalex
Notar Die notarielle Tätigkeit bedingt eine vorgehende als Rechtsanwalt. Notariatsprüfungen bietet das Justizministerium jährlich an, soweit Stellen unbesetzt sind. Rechtsgrundlage bildet der Kodikas Symvolaiografon (Κώδικας Συμβολαιογράφων (Ν. 2830/2000), ΦΕΚ Α 96/16-3-2000).
Literatur
Anwaltsgesetz (Κώδικας Δικηγόρων (N. 4194/2013, ΦΕΚ Α' 208/27-9-2013), griechisch)
Weblinks Informationen der International Bar Association (englisch) Informationen auf Globalex (englisch)
Einzelnachweise
Kategorie:Recht (Griechenland) Kategorie:Juristenausbildung nach Staat Kategorie:Bildung in Griechenland