Der Conseil du Roi kann am besten übersetzt werden als Königlicher Rat. Er bildete unter dem Ancien Régime ein Staatsorgan, das die Aufgabe hatte, Staatsgeschäfte zuhanden des Königs vorzubereiten und ihn zu beraten. 600px|rechts|Grafische schematische Darstellung der Conseils du Roi und ihre Entwicklung im Ancien Régime
Die Könige von Frankreich pflegten vor wichtigen Entscheiden schon immer ihren Hofstaat zu befragen, der als familia bezeichnet wurde. Im 12. Jahrhundert erscheint in den königlichen Akten ein beratendes Organ, der Conseil.
Der Conseil war ein ständiges Gremium und das wichtigste Instrument für die Staatsführung der Kapetinger. Der König konnte nach Belieben Untertanen in den Conseil berufen, um ihn bei seinen Entscheiden zu unterstützen. Gleichzeitig war es Pflicht jedes Untertanen, dem Ruf zu folgen und den König zu beraten, sei es individuell oder als Gremium. Dies galt in besonderem Masse für den Adel und die Kronvasallen.
Die Führung der Regierungsgeschäfte mit Hilfe von Beratern ist wesentliches Kennzeichen der französischen Monarchie. 1302 führte König Philipp der Schöne den État général (Staatsrat) ein, in dem Klerus, Adel und Bürger vertreten waren und die ständige Einrichtung des Conseil du Roi bildeten.
11. bis 16. Jahrhundert Zusammensetzung und Entwicklung des Conseil Die Zusammensetzung des Conseil änderte sich ständig, je nach den Wünschen und dem Willen des Königs. Die Stärkung des Führungsinstruments Conseil du Roi hatte verschiedene Auswirkungen: die Königin, sei es die regierende Königin oder die Königinmutter, verliert in Frankreich ab dem 13. Jahrhundert jeden politischen Einfluss, außer während der Zeit der Minderjährigkeit des Königs. In der Regel ist sie nicht Mitglied des Conseil. die Könige schließen ihre nahen Verwandten, auch Söhne, Enkel und weitere mögliche Thronfolger, vom Conseil aus, um deren Einflussnahme und Intrigen zu vermeiden. hingegen wird der Dauphin in der Regel Mitglied des Conseil, sobald er das entsprechende Alter erreicht hat. die Angehörigen des Conseil – Laien und Kleriker – werden immer häufiger einberufen und befragt, wobei das Instrument des Conseil, je nach Herrscher, verschieden starke Bedeutung hat. Die Könige Louis X (1314–1316), Philippe VI (1328–1350), Jean II le Bon (1350–1364) und Charles VI (1380–1422) stützten sich in besonderem Masse auf den Conseil, während Charles V le Sage (1364–1380), Louis XI (1461–1483), François Ier (1515–1547) sich seinem Einfluss zunehmend entzogen. François gilt denn auch als eigentlicher Begründer des Absolutismus. Im 16. Jahrhundert werden vermehrt Mitglieder in den Conseil berufen, die Fähigkeiten nachweisen können: Feudalherren, kirchliche Würdenträger und Hofbeamte. die Mitglieder des Conseil ließen sich ihrerseits zunehmend von Légistes beraten, also von Juristen, die Römisches Recht studiert hatten. Diese wurden vor allem an der Sorbonne ausgebildet, entstammten vielfach dem niederen Adel und dem Bürgertum. Angesichts der zunehmenden Komplexität der Geschäfte, leisteten diese Légistes einen wichtigen Beitrag bei der Vorbereitung der Geschäfte. Zudem gewährleisteten sie eine gewisse Kontinuität innerhalb des ständig wechselnden Conseil. Sie bildeten schließlich das Gerüst innerhalb des Conseil, gewährleisteten Rechtsstaatlichkeit und Sicherheit in der Entscheidungsfindung. Seit der Regierungszeit von Henri III (1574–1589) trugen sie die Bezeichnung Conseiller d’État und wurden unterstützt durch Maîtres des requêtes.
In schwierigen Zeiten neigten die Herrscher dazu, den Conseil aufzustocken; so bestand er zur Zeit von Charles IX (1560–1574) und insbesondere während der Hugenottenkriege aus rund hundert Mitgliedern. Um die Leistungsfähigkeit des Gremiums wieder zu steigern, verminderten die nachfolgenden Könige die Anzahl, oder beriefen nur noch Teile des Conseil ein (die Conseils restreints – engere Räte).
Kompetenzen und Aufgaben des Conseil
Der Conseil hatte nur beratende Funktion, die Entscheidung lag letztlich immer beim König. Auch nachdem der Einfluss der Légistes gewachsen war – besonders im 16. Jahrhundert – war der König nicht an die Entscheidungen und Ratschläge des Conseil gebunden. Oft übertrug er die Durchsetzung von unpopulären Entscheidungen seinen Conseillers du Conseil du Roi, den Mitgliedern des königlichen Rates.
Die Einberufung des Conseil war nicht besonders geregelt, konnte aber für alle mehr oder weniger wichtigen Fragen erfolgen, sowohl in Kriegs- als auch in Friedenszeiten. In Anwesenheit seines Conseil empfing der König die Gesandten, unterzeichnete Verträge, ernannte Verantwortliche und erteilte ihnen Aufträge und Befehle (frz.: mandement) und erarbeitete Verordnungen und königliche Erlasse (frz.: ordonnance royale). Der Conseil handelte auch als Oberster Gerichtshof, an ihn wandte sich die königliche Justiz für Fragen, die sich der König zum Entscheid vorbehielt oder die in seiner Anwesenheit entschieden werden mussten.
Die Sitzungen des Conseil waren zu Beginn unregelmäßig, wurden zusehends häufiger, bis sie Mitte des 15. Jahrhunderts täglich stattfanden.
Die Gliederung des Conseil Grundsätzlich bildete der Conseil eine Einheit, er musste zu allen Fragen seine Meinung abgeben, seien es Finanzen, Justiz, Verwaltung. Durch die zunehmende Geschäftslast und deren Komplexität war es notwendig geworden, Aufgabenbereiche zu bilden, die durch Ausschüsse behandelt wurden.
Ab dem 13. Jahrhundert ergaben sich deshalb verschiedene Gliederungen: einen Conseil étroit oder Conseil secret (Geheimrat), der nur wenige Mitglieder umfasste, einen Grand Conseil (Hoher Rat), der etwas umfangreicher war. Das gesamte Gremium mit allen Mitgliedern wurde zum Conseil ordinaire oder Conseil d'État (Staatsrat), der jedoch an Ansehen und Wichtigkeit verlor. Der König nahm nur unregelmäßig an seinen Sitzungen teil, diese standen gewöhnlich unter der Leitung des Chancelier und der Rat umfasste 50 bis 60 Mitglieder.
Philipp der Schöne gliederte den Conseil du Roi und wies den einzelnen Teilen Kompetenzen zu: Der Grand Conseil (Hoher Rat) war zuständig für politische Fragen und war gleichzeitig oberstes Gericht, das Parlement war für die Justizverwaltung und die Chambre des comptes (Rechnungshof) für die Aufsicht über die königlichen Finanzen verantwortlich.
Conseil secret (Geheimrat) Politische Fragen wurden durch diesen Rat entschieden, der nur aus wenigen Staatsmännern bestand, die vom König berufen wurden. Aber selbst mit dieser Konzentration auf wenige wichtige Aufgaben, wurde es notwendig, eine zusätzliche Gliederung zu schaffen. König François Ier schuf deshalb einen Conseil des Affaires (Rat für Staatsangelegenheiten), der aus dem Kanzler von Frankreich, dem Secrétaire de commandements (heute Staatssekretär) und einigen wenigen Staatsmännern bestand. Dieses Beratergremium äußerte sich zur allgemeinen Politik, der Diplomatie und zu Kriegsfragen.
Dieser Rat behandelte ausschließlich politische Fragen und kann als Ministerrat bezeichnet werden, im Weiteren fungierte er als Appellationsgericht.
Grand Conseil (Hoher Rat) Unter Charles VII (1422–1461) entstand eine weitere Untergruppe, die für Streitsachen zuständig war. Auf Befehl von Charles VIII (1483–1498) wird 1497 ein Grand Conseil (Hoher Rat) geschaffen, der als eigentlicher Gerichtshof in großer Unabhängigkeit wirkte. Er setzt sich zusammen aus Fachleuten, die alle Streitigkeiten zu erledigen hatten, die an den König herangetragen wurden. Der König selber nahm grundsätzlich nicht an diesen Beratungen teil. Louis XII (1498–1515) bestätigte diese Einrichtung.
Im 16. Jahrhundert hatte sich der Grand Conseil vollständig von der Person des Königs gelöst und war zu einem unabhängigen Gerichtshof geworden. Gewisse Klagen konnten direkt an den Grand Conseil herangetragen werden. Die Prozesse wurden in eigenen Verhandlungen geführt. Theoretisch sollte hier der König mit seinen Beratern Recht finden, in der Praxis führte jedoch der Chancelier den Vorsitz. Die Prozesse wurden durch Juristen geführt, die Präsidenten des Parlement von Paris, die Maîtres des requêtes als juristische Mitarbeiter, die Ankläger und Verteidiger der Streitparteien, die selber nicht anwesend waren.
Die Folge dieser Eigenständigkeit war, dass später im Conseil d’État eine richterliche Abteilung geschaffen werden musste: der Conseil privé oder Conseil des Parties (Parteienrat).
Conseil d’État (Staatsrat) Der Conseil d’État bestand aus vier Sektionen, deren Organisation auf Kardinal Richelieu zurückgeht: Einerseits der Conseil des Parties, als Folge der Unabhängigkeit des Grand Conseil. Er fungierte als Kassationshof, Berufungsgericht, legt Präzedenzrecht fest und schlichtet in kirchlichen Ansprüchen und insbesondere Streitigkeiten zwischen katholischer und protestantischer Kirche. Daneben bestanden eine Finanzabteilung und eine Abteilung für die Innenpolitik (frz.: Conseil des Dépêches).
Ab 1560 kommt eine weitere Abteilung dazu, der Conseil des finances (Finanzrat), der später zum Conseil d’État et des finances wird.
Französische Klassik Zwischen 1661 und der Revolution bleibt die Macht geteilt zwischen dem Conseil du Roi, der etwa 130 Angehörige umfasst, und einer kleinen Gruppe von Ministern und Staatssekretären.
Die wichtigsten Abteilungen des Conseil du Roi wurden vom König präsidiert, der Monarch hörte die Meinungen an, richtete sich oft nach der Meinung der Mehrheit. Nach Saint Simon – einem energischen Kritiker von Louis XIV., dem Sonnenkönig (1643–1715), handelte selbst dieser lediglich sechs Mal gegen die Meinung seines Conseil.
Einheitlichkeit des Rates, Komplexität der Struktur Seit dem 16. Jahrhundert wurde der Conseil du Roi immer weiter aufgeteilt. Zwar bestanden drei große Abteilungen: Regierung, Finanzen, Justiz. Diese bestanden ihrerseits jedoch aus Unterabteilungen und Kommissionen. Alle Beschlüsse des Conseil wurden im Namen des Königs veröffentlicht, allerdings mit verschiedenen Formulierungen, je nachdem ob der König während des Beschlusses anwesend war – oder ob ein Gremium einen Beschluss in Abwesenheit des Königs getroffen hatte.
Ausschuss der Minister Die Sitzungen des Conseil wurden in den Ministerialabteilungen vorbereitet und dann mit den Ministern behandelt. Zunehmend setzte sich die Methode durch, dass die Geschäfte in Abwesenheit des Königs durch die Minister behandelt wurden. Diese Sitzungen fanden wöchentlich statt.
Louis XV (1715–1774) wurde sich bewusst, welches Risiko diese Kabinettssitzungen in sich bargen und verbot 1747 Sitzungen, die nicht von ihm selber einberufen worden waren. Seither waren die Zusammenkünfte der Minister bedeutend weniger zahlreich.
Conseils de gouvernement (Regierungsrat) Die Geschäfte des Conseil de gouvernement wurden immer und ausschließlich in Anwesenheit und unter Vorsitz des Königs abgehalten. Die Beschlüsse wurden eingeleitet mit en commandement (Als Befehl ergeht…). Die Sitzungen fanden in den Wohnräumen des Königs statt, in einem Raum cabinet du Conseil (Kabinettszimmer), der in allen Schlössern des Königs vorhanden war. Die Teilnehmer wurden durch die Kabinettsbüttel einberufen. Waren die Teilnehmer versammelt, wurde die Tür verschlossen und bewacht, um zu verhindern, dass fremde Ohren die geheimen Beschlüsse mithören konnten.
Die Conseils versammelten sich um einen langen Tisch, der König saß in einem Lehnstuhl an der einen Schmalseite, die übrigen Teilnehmer auf Klapphockern. Der Conseil de gouvernement folgte dem König auf seinen Reisen überall hin, was auch durch die entsprechende Sitzgelegenheit ausgedrückt wurde.