Die Vaterländische Front (abgekürzt VF) war die Einheitspartei in Österreich zur Zeit des autoritären Ständestaats. Sie wurde im Mai 1933 von der Bundesregierung unter Führung von Engelbert Dollfuß gegründet. Im Selbstverständnis seiner Protagonisten war der Verband „berufen, der Träger des österreichischen Staatsgedankens zu sein“ und sollte „die politische Zusammenfassung aller Staatsangehörigen, die auf dem Boden eines selbständigen, christlichen, deutschen, berufsständisch gegliederten Bundesstaates Österreich stehen“ bilden. Nach der Ausschaltung von Demokratie, Parlament und Opposition fungierte die Organisation nach faschistischem Vorbild als Einheitspartei mit Monopolstatus.
Geschichte Vorgeschichte ab 1918 1918, nach dem Ende des Ersten Weltkrieges und dem Zusammenbruch der Habsburgermonarchie standen sich in der jungen Republik vorerst drei große politische Lager gegenüber: die Sozialdemokraten (SDAP), die Christlichsozialen (CS) und die Deutschnationalen (Großdeutsche Vereinigung, ab 1920: Großdeutsche Volkspartei, GDVP, dazu der Landbund und kleine nationalsozialistische Parteien). Von 1918 bis 1920 stellten die Sozialdemokraten den Regierungschef, danach regierten die Christlichsozialen in Koalition mit den Deutschnationalen.
Am 10. Mai 1932 wurde Engelbert Dollfuß (CS) Bundeskanzler in einer Regierung, die sich auf eine Mehrheit von nur einem Mandat stützte. Die wirtschaftliche Lage des Staates war prekär (Weltwirtschaftskrise), etwa eine halbe Million Österreicher war arbeitslos. Die größte Bank des Staates musste gerettet werden, wofür die Regierung eine Völkerbundanleihe aufnehmen musste. Dagegen lief nicht nur die Opposition Sturm, sondern auch einzelne Abgeordnete des Koalitionspartners Heimatblock. Es wurde zunehmend schwieriger, im Parlament Mehrheiten für dringend notwendige wirtschaftspolitische Maßnahmen zu finden. Im Herbst 1932 setzte Dollfuß daher erstmals das noch aus Zeiten der Monarchie stammende kriegswirtschaftliche Ermächtigungsgesetz (KWEG) ein, um unter Umgehung des Parlaments eine Verordnung zur Bankensanierung zu erlassen.
Als am 4. März 1933 infolge einer Geschäftsordnungskrise der Nationalrat beschlussunfähig auseinandergegangen war, nutzten dies Vertreter der regierenden Christlichsozialen, um von der „Selbstausschaltung des Parlaments“ zu sprechen. Eine erneute Versammlung der Abgeordneten, bei der die Parlamentskrise einvernehmlich hätte beigelegt werden können, wurde polizeilich verhindert, ein Versammlungsverbot wurde erlassen. Die Regierung regierte nun auf Basis des KWEG autoritär. Über ein eigens eingerichtetes Propagandabüro, den Österreichischen Heimatdienst wurde die Bevölkerung zur Einigkeit und zur Unterstützung des Kurses der Regierung aufgerufen.
Anfang 1933 hatte Adolf Hitler in Deutschland die Macht übernommen, dessen erklärtes Ziel die Vereinigung Österreichs mit dem Deutschen Reich war. Benito Mussolini sowie die Heimwehr, deren politisches Programm sich am Vorbild des italienischen Faschismus orientierte, ermutigten Dollfuß, in einer Sammelbewegung alle patriotischen und staatstreuen Österreicher zu vereinen. Diese „österreichische Front“ sollte den Staat gegen Bedrohungen durch Marxisten und Nationalsozialisten wappnen.
Gründung 1933 Nachdem ihr Aufbau und ihre Gründung bereits im April 1933 beschlossen worden war, wurde die Vaterländische Front unter der Führung von Dollfuß am 21. Mai 1933 mit einem Appell in der Wiener Zeitung ins Leben gerufen. Die Anmeldungen und Ausgabe der Mitgliedskarten erfolgte über den Heimatdienst. Das Abzeichen war eine rot-weiß-rote Anstecknadel.
In den kommenden Monaten wurde eine intensive Propaganda für die VF betrieben, mit Rundfunkansprachen, einer Wandzeitung und Gruppenveranstaltungen, zusätzlich hielt Dollfuß Reden im ganzen Land. Teilweise traten ganze Verbände korporativ der VF bei (etwa die steirische Landesorganisation der CS, einige christliche Gewerkschaften wie die Soldatengewerkschaft Wehrbund und die Gewerkschaft christlicher Angestellter in öffentlichen Diensten). Da durch die Vielzahl korporativer Beitritte, und weil Menschen Mitglieder in mehreren Organisationen waren, eine doppelte und mehrfache Mitgliederführung befürchtet wurde, wurde es notwendig für den Beitritt von Körperschaften Regelungen auszugeben: Körperschaften bekamen nun als juridische Personen diplomartig gestaltete Mitgliedskarten, ihre Mitglieder wurden zu „Freunden der Bewegung“ erklärt und sie hatten das Recht, Abzeichen zu tragen und Veranstaltungen der VF beizuwohnen. Für eine vollwertige Mitgliedschaft mussten sie aber persönlich beitreten. Ende Juni sprach Minister Carl Vaugoin bereits von einer halben Million Mitglieder, im November sollen es bereits eine Million gewesen sein.
Noch fehlte allerdings ein Organisationsplan oder eine Definition der Organisationsart. Vorläufig definierte man sich nur negativ: Man wollte kein Schirmer oder Ableger, keine Partei oder Gewerkschaft sein. Im ersten Mitteilungsblatt der VF für Wien im August 1933 wurden erstmals Überlegungen zum Aufbau der Organisation gebracht. Die VF sollte zu einem „feinnervigen“ System ausgebaut werden, in dem eine ständige Verbindung zwischen ihren Führern und ihren Mitgliedern herrschen sollte. Als kleinste Organisationseinheit solle ein Sprengelführer etwa zehn Mitglieder bedienen, Gruppenführer je zehn Sprengelführer und so weiter. Diese Richtlinie wurde allerdings nicht vollständig verwirklicht, in der Praxis lehnte man sich mehr den territorialen und verwaltungsmäßigen Gegebenheiten an. In den Bundesländern wurden VF-Geschäftsstellen eingerichtet.
Ende August 1933 wurde zur Erfassung der öffentlich Angestellten im Rahmen der VF die sogenannte Dienststellenorganisation (DO) errichtet. In ihr wurden auch Mitarbeiter von staatlichen oder staatsnahen Betrieben erfasst, sowie solcher Betriebe, die mit lebenswichtigen Interessen des Staates verbunden waren. Die DO war in erster Linie ein Instrument zur Kontrolle der vaterländischen Gesinnung der Beamten und ermöglichte Disziplinierungsmaßnahmen bis hin zur Entlassung für „die Standesehre verletzendes“ Verhalten oder Mitgliedschaft in einer staatsfeindlichen Partei. Als Gegenstück zur DO für die Privatwirtschaft wurde später die Betriebsorganisation (BO) eingerichtet.
mini|Dollfuß am Wiener Trabrennplatz am 11. September 1933. Das Ziel Dollfuß’ war, das politische System der parlamentarischen Demokratie durch einen Ständestaat zu ersetzen. Er stand damit in der Tradition von Ignaz Seipel, der schon früher Überlegungen zur Errichtung eines Ständestaats auf Grundlage der christlichen Soziallehre – insbesondere der Enzykliken „Rerum Novarum“ (1891) und „Quadragesimo anno“ (1931) – angestellt hatte. In der programmatischen Trabrennplatzrede beim ersten Generalappell der Vaterländischen Front am 11. September 1933 in Wien erklärte Dollfuß:
In der gleichen Rede, bei der auch erstmals das Kruckenkreuz als Symbol der Bewegung gezeigt wurde, legte Dollfuß seine Sicht der VF dar:
Bis Herbst 1933 waren die Landesleiter der VF bestellt, denen die Einrichtung der Orts- und Bezirksstellen oblag. Mangels genauer Direktiven konnten die Landesleiter ihre Landesorganisationen nach eigenem Gutdünken aufbauen. Die Bundesleitung übersiedelte im Oktober vom Büro des Heimatdienstes in die neue Zentrale Am Hof 4.
Auf Beschäftigte im öffentlichen und halböffentlichen Bereich wurde Druck ausgeübt, der Bewegung beizutreten. Der Präsident der Verwaltungskommission der Bundesbahnen Carl Vaugoin kündigte im November an, Bedienstete, die sich nicht der VF anschlossen, durch vaterländisch gesinnte zu ersetzen. Durch einen Erlass des Bundesministeriums für Unterricht vom 8. Jänner 1934 wurde von allen Lehrern der Beitritt zur VF gefordert.Franz Graf-Stuhlhofer: Wiener Evangelische Professoren der Theologie im Spiegel der Gau-Akten. Dokumentation zu Beth, Egli, Entz, Hajek, Hoffmann, Koch, Kühnert, Opitz, Schneider und Wilke. In: JbGPrÖ. 116, 2000/01, S. 222.
Das Jahr 1934 Bereits am 31. März 1933 war der Republikanische Schutzbund, die paramilitärische Organisation der Sozialdemokratischen Arbeiterpartei, verboten worden, er bestand allerdings illegal weiter. Als am Morgen des 12. Februar 1934 die Polizei ein Linzer Parteiheim der Sozialdemokraten auf Waffen durchsuchen wollten, leisteten Schutzbundangehörige bewaffneten Widerstand, es kam zu den als Bürgerkrieg bzw. Februaraufstand bezeichneten Ereignissen. Im ganzen Land kam es zu Gefechten zwischen Schutzbündlern auf der einen, Polizei, Heimwehr und Bundesheer auf der anderen Seite. Nach drei Tagen hatten die Regierungskräfte die Kämpfe gewonnen, denen etwa 350–360 Menschen zum Opfer gefallen waren. Als Konsequenz wurde die Sozialdemokratische Partei mitsamt all ihren Teilorganisationen und ihr nahestehenden Vereinen und Gewerkschaften aufgelöst und jede Tätigkeit im Sinne der Sozialdemokratie für illegal erklärt. Alle gewählten Abgeordneten, Mandatare und Amtsträger der SDAP wurden abgesetzt, darunter etwa der Wiener Bürgermeister Karl Seitz, und durch christlichsoziale Politiker bzw. Vertreter der Vaterländischen Front ersetzt.
Als Geste gegenüber der Arbeiterschaft beauftragte Dollfuß Ernst Karl Winter damit, die Arbeiter für die VF zu gewinnen, um eine „gemeinsame katholische sozialistische Massenfront gegen die Nazigefahr“ aufzubauen. Winter gründete dafür die Aktion Winter und wurde mit der Autorität des Vizebürgermeisteramts von Wien ausgestattet. Winter stellte seine Wiener Politischen Blätter in den Dienst der Sache, gab den Arbeiter-Sonntag heraus und veranstaltete Diskussionsabende. Seine Bestrebungen wurden aber von der Heimwehr ungern gesehen und die Arbeiterschaft begegnete ihnen mit Misstrauen.
Wenige Wochen nach dem Bürgerkrieg trat die ständestaatliche Maiverfassung in Kraft. Zugleich wurde das Bundesgesetz vom 1. Mai 1934 BGBl. II Nr. 4/1934, betreffend die „Vaterländische Front“ erlassen, das die Vaterländische Front gesetzlich verankerte. Demgemäß regierte Dollfuß als Bundeskanzler sowie als „Bundesführer“ der Vaterländischen Front nun mit diktatorischen Vollmachten. Paragraph 8 des Bundesgesetzes legte etwa fest: „Die Behörden des Bundes, der Länder und der Gemeinden sind verpflichtet, Anträge, Gesuche, Anzeigen, Beschwerden und sonstige Mitteilungen, die von dem Bundesführer […] gefertigt sind, im Rahmen der geltenden Gesetze und Vorschriften ohne unnötigen Aufschub in Verhandlung zu nehmen.“
Die Parteien, die noch legal existierten, waren zwar nicht verboten, sie spielten aufgrund der neuen Verfassung jedoch keine Rolle mehr, teilweise lösten sie sich nun auf.
Etwa um die gleiche Zeit wurde das Bundesorganisationsstatut der VF veröffentlicht. Darin wurde die Gliederung der VF in eine Zivil- und eine Wehrfront vorgenommen: Der Zivilfront sollten neben den Gebietsorganisationen berufsständische Organisationen angehören: Die DO, die Unterabteilungen Handel, Gewerbe und Industrie der BO, zusätzlich eine Organisation für die vaterländische Bauernschaft und eine für die freien Berufe. Auf diese Art sollte die VF Trägerin der politischen Willensbildung werden. Der Wehrfront als Zusammenfassung der vaterländischen Wehrverbände gehörten die am 14. April 1934 der VF assoziativ beigetretenen Heimwehr, die Ostmärkischen Sturmscharen, der Freiheitsbund, die Christlich-deutsche Turnerschaft und die Burgenländischen Landesschützen an. Im Statut wurde auch das Führerprinzip festgelegt: Der Führer hatte absolute Befehlsgewalt in der VF und die Mitglieder waren zu unbedingtem Gehorsam verpflichtet. Jeder VF-Funktionär hatte dies bei Amtsantritt seinem Vorgesetzten gegenüber zu geloben.