Der Militärische Abschirmdienst (MAD) ist die Verfassungsschutzbehörde und abschirmender Nachrichtendienst der deutschen Bundeswehr. Er ist als zivile Bundesoberbehörde Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst (BAMAD) mit Sitz in Köln im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) organisiert. Zu seinen Aufgaben gehören die Abwehr von Extremismus, Spionageabwehr, Sabotage- sowie Geheimschutz. Im Jahr 2025 verfügte die Behörde über 1.577 Mitarbeiter und ein Budget von 216,4 Millionen Euro.Bundesministerium des Innern: Verfassungsschutzbericht 2025 (PDF), S. 17, veröffentlicht am 30. Juni 2026, abgerufen am 30. Juni 2026 Geleitet wird das Bundesamt von Martina Rosenberg.

Aufgaben Kernaufgaben des MAD sind die Informationssammlung und -auswertung im Inland und ausnahmsweise im Ausland zu Zwecken der Spionage- bzw. Sabotageabwehr und der Extremismus- bzw. Terrorismusabwehr. Auf Grundlage des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes wirkt der MAD darüber hinaus an Sicherheitsüberprüfungen mit (personeller Geheim- und Sabotageschutz). Seit dem 1. Juli 2017 müssen alle der jährlich 20.000 Neueinstellungen, für die eine Waffenausbildung vorgesehen ist, einer einfachen Sicherheitsüberprüfung unterzogen werden.

Im Jahr 2022 hat der MAD 52.288 Sicherheitsüberprüfungen abgeschlossen, davon 22.483 (43 Prozent) einfache (Ü1), 31.180 (60 Prozent) erweiterte (Ü2) und 3932 (sieben Prozent) erweiterte mit Sicherheitsermittlungen (Ü3). In 962 Fällen wurde die Feststellung eines Sicherheitsrisikos empfohlen und in 85 Fällen lag ein Verfahrenshindernis vor (zusammen zwei Prozent), davon in 534 Fällen (51 Prozent) aus Zweifeln an der Zuverlässigkeit, in 354 Fällen (34 Prozent) aus mangelnder Überprüfbarkeit, in 89 Fällen (8 Prozent) wegen der Gefährdung durch Anbahnungs- und Werbungsversuche sowie in 70 Fällen (7 Prozent) aus Zweifeln am Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Von den 534 Fällen der Zweifel an der Zuverlässigkeit waren wiederum 166 (31 Prozent) durch unwahre Angaben, 103 (19 Prozent) durch begangene Straftaten, 99 (19 Prozent) durch die finanzielle Situation, 82 (15 Prozent) durch begangene Dienstvergehen (elf Prozent) und 23 (vier Prozent) durch Betäubungsmittel-Konsum begründet.MAD-Report 2021/2022, S. 25 ff.

2025 wurden 80.444 Sicherheitsüberprüfungen abgeschlossen. Davon wurde bei 507 ein Sicherheitsrisiko und bei 396 ein Verfahrenshindernis festgestellt.

Zudem erbringt der MAD Beratungs- und Unterstützungsleistungen für Dienststellenleiter und Sicherheitsbeauftragte (materieller Geheimschutz). Er leistet einen Beitrag zur Beurteilung der Sicherheitslage von Dienststellen und Einrichtungen der Bundeswehr. Vor dem Hintergrund des erweiterten Aufgabenspektrums der Bundeswehr ist der MAD auch an Auslandseinsätzen der Bundeswehr beteiligt. Hier leistet er einen Teilbeitrag zur Sicherstellung der Einsatzbereitschaft der Truppenkontingente durch Abschirmung gegen sämtliche die Sicherheit der Truppe gefährdenden Aktivitäten. Außerdem soll der MAD die Bundeswehr vor einer Zersetzung schützen.Das Lexikon in 20 Bänden, Zeitverlag Gerd Bucerius, Bibliographisches Institut Mannheim, Band 9, Hamburg 2005, ISBN 3-411-17569-9, S. 574.

Bei der deutschen Beteiligung am Krieg in Afghanistan unterstützte der Bundesnachrichtendienst die militärische Aufklärung, die in erster Linie durch eigene Aufklärungskräfte der Bundeswehr erfolgte. Die Arbeit des MAD konzentrierte sich hingegen auf die Binnensicherung der Feldlager, insbesondere auf die Sicherheitsüberprüfung afghanischer Arbeitnehmer und Dienstleister in den Feldlagern sowie auf die Informationssammlung und -auswertung in Bezug auf terroristische sowie nachrichtendienstliche Gefährdungen der eingesetzten Soldaten.

Der MAD ist mit seiner Abteilung E am Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ), am Gemeinsamen Internetzentrum (GIZ), am Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum (GETZ), an der Koordinierten Internetauswertung (KIA) des BfV und an der gemeinsamen Arbeitsgruppe (AG) Reservisten beim BfV sowie mit der Abteilung T am Nationalen Cyber-Abwehrzentrum (CYBER-AZ) beteiligt.

Für die Information der Öffentlichkeit über die Wahrnehmung seines Auftrags veröffentlicht der MAD seit 2019 einen jährlichen Bericht („MAD-Report“).

Befugnisse Der MAD darf die zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlichen Informationen einschließlich personenbezogener Daten verarbeiten ( Abs. 1 S. 1 MADG). Er darf Methoden, Gegenstände und Instrumente zur heimlichen Informationsbeschaffung, wie den Einsatz von Vertrauensleuten und Gewährspersonen, Observationen, Bild- und Tonaufzeichnungen, Tarnpapiere und Tarnkennzeichen, anwenden (nachrichtendienstliche Mittel; Abs. 1 S. 1 MADG i. V. m. Abs. 2 BVerfSchG). Von mehreren geeigneten Maßnahmen hat der MAD diejenige zu wählen, die den Betroffenen voraussichtlich am wenigsten beeinträchtigt. Eine Maßnahme darf keinen Nachteil herbeiführen, der erkennbar außer Verhältnis zu dem beabsichtigten Erfolg steht ( Abs. 1 S. 1 MADG i. V. m. Abs. 5 BVerfSchG). Polizeiliche Befugnisse oder Weisungsbefugnisse stehen dem Militärischen Abschirmdienst nicht zu; er darf die Polizei auch nicht im Wege der Amtshilfe um Maßnahmen ersuchen, zu denen er selbst nicht befugt ist ( Abs. 2 MADG). Der MAD ist befugt, „besondere Auskunftsverlangen“ ( MADG i. V. m.  u. BVerfSchG) sowie „weitere Auskunftsverlangen“ ( MADG i. V. m. Abs. 5 BVerfSchG) zu stellen. Ferner darf er technische Mittel zur Ermittlung des Standortes eines aktiv geschalteten Mobilfunkendgerätes oder zur Ermittlung der Geräte- oder Kartennummer einsetzen ( MADG i. V. m. Abs. 4 BVerfSchG) und Privatpersonen, deren planmäßige, dauerhafte Zusammenarbeit mit dem MAD Dritten nicht bekannt ist (Vertrauensleute), einsetzen ( MADG i. V. m. BVerfSchG).

Kontrolle und Aufsicht

Der MAD unterliegt grundsätzlich der parlamentarischen, exekutiven und behördlichen, gerichtlichen, sonstigen staatlichen und öffentlichen Kontrolle wie die anderen beiden Nachrichtendienste des Bundes, BND und BfV. Als einziger deutscher Nachrichtendienst wird er zusätzlich durch den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages kontrolliert.

Im BMVg übt das Referat R II 5 (Abteilung Recht (R), Unterabteilung R II – Rechtspflege, Sicherheit) die Rechts- und Fachaufsicht über das Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst aus.

Geschichte mini|150px|Fackel als Symbol des MAD, erstmals auf dem MAD-Jahresbericht 1967 (ohne Wappenschild) verwendet: „Mit der Flamme sollte Licht in das Dunkel der konspirativen Welt kommen“.

Vorgeschichte Die Zuständigkeit für die Spionageabwehr im militärischen Bereich lag von 1920 bis 1945 bei der Abwehr und beim Marinenachrichtendienst.

Im Zuge der Planungen für die Neuaufstellung deutscher Streitkräfte Anfang der 1950er Jahre wurde auch die Frage nach einem abwehrenden Militärnachrichtendienst relevant. Im Amt Blank, dem Vorläufer des BMVg, waren zwei Referate mit der inneren Sicherheit befasst. Für die Sicherheitsüberprüfungen wurde Anfang Mai 1955 das Referat III C (VM) innerhalb der Unterabteilung III C für militärisches Personal gebildet, wobei „VM“ für vorbeugende Maßnahmen stand. Ende Juli 1956 wurde das Referat aufgelöst und am 1. August 1956 wurde eine neue „Prüfstelle Vorbeugende Maßnahmen“ (VM) in Bonn-Duisdorf eingerichtet, für die Personal des Friedrich-Wilhelm-Heinz-Dienstes übernommen wurde. Ihr wurden die seit März 1956 in den Wehrbereichen tätigen VM-Truppen fachdienstlich unterstellt. Die Dienststellen VM wurden 1958 als Abteilung IV der Zentralstelle in den MAD eingegliedert. Für die militärische Sicherheit ohne Sicherheitsüberprüfungen war das Hauptreferat II 1/4 „Dokumentation und militärische Sicherheit“ unter Leitung von Achim Oster mit sechs Referaten zuständig. Zu den Referatsleitern gehörten der spätere Generalinspekteur der Bundeswehr, Jürgen Brandt, und Wolfgang Langkau.

Teil des BMVg und Zentralstelle Sicherheit Mit Wirkung vom 30. Januar 1956 wurde im BMVg die Unterabteilung „Innere Sicherheit der Streitkräfte“ (Unterabteilung IV J – Sicherheit) mit acht Referaten gebildet. Dies gilt als Gründungsdatum des MAD. Leiter der Unterabteilung war Gerhard Wessel, der 1968 zweiter Präsident des BND wurde. Abteilungsleiter IV war Hans Speidel. Im Haushaltsjahr 1956/57 standen insgesamt 706 Planstellen zur Verfügung. Im April 1956 waren für die Unterabteilung IV J im BMVg 126 (Plan-)Stellen, davon 63 für Soldaten und 63 für Beamte und Angestellte, vorgesehen. Mit dem Umgliederungsbefehl Nr. 1 vom 23. Mai 1957 wurde die Unterabteilung aus dem BMVg ausgegliedert und die Aufstellung einer „Zentralstelle Sicherheit“ verfügt. Einige Aufgaben verblieben im BMVg. Mit Erlass des BMVg vom 20. Juli 1957, der vorläufigen Dienstanweisung für den Leiter der Zentralstelle, wurden Aufgaben, Befugnisse und Unterstellung festgelegt. Die Zentralstelle unterstand dem Bundesminister unmittelbar, die Federführung in der Dienstaufsicht hatte der Führungsstab der Bundeswehr, Unterabteilung IV C (Ausland). Dem Leiter wurden die MAD-Gruppen I–VI, die Schule MAD-G2 sowie die MAD-Trupps A und B unterstellt. Die Zentralstelle untergliederte sich in die Führungsgruppe, das Hauptbüro, das Dezernat Führung sowie fünf Abteilungen; ab zweitem Quartal 1958 sechs. Erster Leiter und Chef des MAD wurde Oberst Gerhard Wessel, sein Stellvertreter bis Ende März 1958 der spätere Amtschef Oberstleutnant i. G. Armin Eck. Als ständiger Vertreter folgte bis Ende März 1964 Oberst i. G. Horst Krusche. Im Spätsommer 1957 bezog die Zentralstelle Büroräume auf der Bonner Hardthöhe (Haus 111).

1957–1984: Amt für Sicherheit der Bundeswehr (ASBw) Mit Wirkung vom 1. Oktober 1957 wurde die Zentralstelle in Amt für Sicherheit der Bundeswehr (ASBw) umbenannt. Zugleich erfolgte die Übergabe von Gerhard Wessel an Oberst Josef Selmayr, den ersten Amtschef ASBw. Ende 1964 erfolgte der Umzug in die neue, heute als Konrad-Adenauer-Kaserne bezeichnete Liegenschaft in Köln. Der Umzug war auch der Überbelegung auf der Hardthöhe geschuldet und stand in Zusammenhang mit einem Kabinettbeschluss, möglichst viele nachgeordnete militärische Dienststellen des BMVg in den Kölner Raum zu verlegen. Bei der für das Truppenamt geplanten Kaserne konnten vom ASBw gestellte bauliche Forderungen berücksichtigt werden. mini|Sicherheitsfibel der Bundeswehr (1960) Im Sommer 1960 wurden 500.000 Exemplare der Sicherheitsfibel an die Truppe herausgegeben, um sie für die Gefahren der Spionage und die Einhaltung des Geheimschutzes zu sensibilisieren. Im Stil orientierte sie sich an der Tigerfibel und wurde vom Pressereferat des BMVg auch als Struwwelpeter des Kalten Krieges bezeichnet.

Im Verteidigungsfall war die Eingliederung des MAD in den BND vorgesehen. Der MAD hätte zusammen mit der Gegenspionage des BND und der Abteilung Sicherheit des BND in der Kriegsgliederung des BND die neue Abteilung III gebildet, deren Leiter laut einer Planung von 1965 der Amtschef des ASBw geworden wäre.

Im Mai 1967 wurde Amtschef Heinrich Seelinger in den Ruhestand versetzt. Ihm folgte Armin Eck nach. Oberst Hasso von Zingler behielt seinen Posten als stellvertretender Amtschef, büßte aber seine dominante Position im Amt ein, die er unter Seelinger hatte.

Im Dezember 1967 floh der Ermittlungsunteroffizier Walter Gant aus der MAD-Gruppe IV in Mainz in die DDR. Er wollte damit Ermittlungen nach § 175 Strafgesetzbuch wegen „schwerer Unzucht mit Männern“ entgehen, wegen der ihn die Kriminalpolizei Mainz vorgeladen hatte. Auch wenn er kein geführter Agent oder klassischer Überläufer war, nahm Gant so die Abschöpfung durch DDR-Geheimdienste billigend in Kauf.