Der Justizsenat Ehrenbreitstein war ein Gericht in Kurtrier, dem Herzogtum Nassau und Preußen.
Bereits in Kurtrier war die Festung Ehrenbreitstein auch Sitz eines Gerichtes. Mit dem Reichsdeputationshauptschluss 1803 fiel dieses an Nassau-Weilburg und ging 1806 im Herzogtum Nassau auf.H. Brunner, Geschichte des kurtrierischen Rumpfstaates 1794–1802. Phil. Diss. Nassau übernahm den Justizsenat Ehrenbreitstein. Er war im Herzogtum Nassau ein Gericht zunächst zweiter Instanz. Das bisherige Hofgericht mit Sitz in Weilburg, welches in Nassau-Weilburg Gericht zweiter Instanz gewesen war, wurde aufgelöst. Neben dem Justizsenat Ehrenbreitstein bestand noch das Hofgericht Wiesbaden (und übergangsweise die Regierung Hachenburg für die ehemals oranischen Gebiete). Der Justizsenat Ehrenbreitstein (auch als Hofgericht Ehrenbreitstein bezeichnet) war insbesondere für die früheren Kurkölner und Kurtrierischen Gebiete an Rhein und Lahn zuständig. Daneben war der Justizsenat Ehrenbreitstein Gericht erster Instanz für die privilegierten Gerichtsstände (Adelige).Johann Andreas Demian: Statistik der Rheinbundstaaten, Band 2, 1812, S. 200, online Übergeordnetes Gericht war das Oberappellationsgericht Hadamar.
Am 11. November 1806 wurde dem Hofgericht Ehrenbreitstein die Funktion eines zweitinstanzlichen Gerichtes zum 1. Januar 1807 entzogen.Johann Josef Scotti: Sammlung der Gesetze und Verordnungen, welche in den vormaligen Wied-Neuwiedischen, Wied-Runkel’schen, Sage-Altenkirchen’schen, Sage-Hachenburg’schen, Solms-Braunfels’schen, Solms-Hohensolms-resp. Lich’schen, Nassau-Usingen’schen, Nassau-Weilburg’schen, Herzoglich Nassauischen und ..., Teil 4, 1836, S. 1652 ff., online
Auf dem Wiener Kongress wurden umfangreiche Gebietstausche zwischen Nassau und PreußenStaatsverträge vom 31. Mai 1815 und 23. August 1816 VB 1815, S. 97 ff. VB 1816, S. 237 vereinbart. Am 31. Mai 1815 trat das nunmehrige niederländische Königshaus Oranien seine nassauischen Erblande an Preußen ab. Diese und die Niedergrafschaft Katzenelnbogen wurden von Preußen an das Herzogtum Nassau abgegeben, wofür der größte Teil des Regierungsbezirks Ehrenbreitstein und kleinere andere Gebiete an Preußen abgetreten wurden.
In Preußen wurde der Justizsenat Ehrenbreitstein mit Kabinettsorder vom 4. Mai 1820 zum Obergericht für den rechtsrheinische Teil des Regierungsbezirks Koblenz in den Rheinprovinzen bestimmt. Da rechts des Rheins, im vormals Nassauischen, anders als links des Rheins und im vormaligen Herzogtum Berg, das französische Recht nicht eingeführt war und man dieses fremde Recht nicht auf weitere Gebiete ausdehnen wollte, wurde diese organisatorische Trennung für notwendig gehalten. Der Justizsenat war nun in zweiter Instanz für eine Vielzahl von staatlichen und Patrimonialgerichten zuständig und dem Revisionshof zu Berlin unterstellt.Conrad Bornhak: Geschichte des Preußischen Verwaltungsrechts, Band 3, 1886, ISBN 9783662257166, S. 134–136, online
Im Januar 1821 wurde der Justizsenat unter Beibehaltung seines Namens nach Koblenz verlegt. Dort bildete er eine Abteilung des Landgerichtes Koblenz unter der Leitung von dessen Präsidenten.Kabinettsorder vom 2. Mai 1820. Zum 1. Oktober 1842 wurde der Justizsenat wieder nach Ehrenbreitstein verlegt,Kabinettsorder vom 17. März 1842 und vom 23. April 1842 wo er vor Fertigstellung des Justizgebäudes im Stadthaus (Coenenpalais)Historische Gebäude in Ehrenbreitstein – Coenenpalais untergebracht war.Amtsblatt der Preußischen Regierung zu Koblenz, 1842, S. 350; Max Bär: Die Behördenverfassung der Rheinprovinz, 1919, Nachdruck 1965, S. 420
Nach der Aufhebung der Patrimonialgerichte 1849/1850 war der Senat als preußisches Appellationsgericht in zweiter Instanz für die Kreisgerichte Wetzlar, Altenkirchen und Neuwied zuständig.H. A. Fecht: Die Gerichts-Verfassungen der deutschen Staaten, 1868, S. 138
Mit dem am 1. Oktober 1879 in Kraft getretenen Deutschen Gerichtsverfassungsgesetz vom 27. Januar 1877 wurde der Justizsenat Ehrenbreitstein aufgehoben. Gerichte erster Instanz waren nun die Amtsgerichte, darunter das Amtsgericht Ehrenbreitstein; als zweite Instanz wurde das Landgericht Neuwied gebildet.Verordnung, betreffend die Errichtung der Amtsgerichte vom 26. Juli 1878 (PrGS 1878), S. 275, 282
Richter Direktoren Joseph Wurzer 1820–1843, Präsident des Landgerichtes Koblenz Schepers 1843–1846 Grundschöttel 1847–1851 von Schwartzkoppen 1851–1870 (ab 1868 mit dem Charakter als Präsident) Ludwig von Beughem 1870–1879 (mit dem Charakter Präsident) Max Bär: Die Behördenverfassung der Rheinprovinz, 1919, Nachdruck 1965, S. 444 Weitere Richter Alexander Bachem (1837–1838) Carl Xaver Dopfer
Einzelnachweise
Kategorie:Gericht (Herzogtum Nassau) Kategorie:Appellationsgericht (Preußen) Kategorie:Kurtrier Kategorie:Nassau-Weilburg Kategorie:Gericht (Koblenz) Kategorie:Gerichtsgründung 1820 Kategorie:Aufgelöst 1879 Kategorie:Historische Organisation (Koblenz) Kategorie:Historisches Gericht (Rheinland-Pfalz)