Siegadel (bis 1937 Syckadel), , ist ein bewohnter Gemeindeteil im Ortsteil Goyatz der Gemeinde Schwielochsee im brandenburgischen Landkreis Dahme-Spreewald. Siegadel war bis zum Zusammenschluss mit Goyatz-Guhlen zur neuen Gemeinde Goyatz im Jahre 1997 eine selbstständige Gemeinde. 2003 wurde Goyatz mit fünf anderen Gemeinden zur neuen Gemeinde Schwielochsee zusammengeschlossen. Seither ist Siegadel ein Gemeindeteil von Goyatz. Die Verwaltungsgeschäfte der Gemeinde Schwielochsee werden vom Amt Lieberose/Oberspreewald besorgt.
Geographische Lage mini|hochkant=1.5|Siegadel auf dem Urmesstischblatt 4050 Straupitz von 1846 mini|links|Ortsansicht von Nordosten mini|links|Ansicht im Ortskern
Siegadel liegt ca. 18 km nordöstlich von Lübben (Spreewald), ca. 22 km südwestlich von Beeskow und ca. 12 km westnordwestlich von Lieberose. Die Gemarkung grenzt im Norden an die Gemarkung von Guhlen (Gemeindeteil im Ortsteil Goyatz der Gemeinde Schwielochsee), im Nordosten an die Gemarkung von Goyatz, im Osten an die Gemarkung von Waldow, im Süden an die Gemarkung von Sacrow (die zwei letztgenannten Orte sind Ortsteile der Gemeinde Spreewaldheide), im Südwesten an die Gemarkung von Klein Leine (Ortsteil der Gemeinde Märkische Heide) und im Nordwesten an die Gemarkung von Glietz (ebenfalls ein Ortsteil der Gemeinde Märkische Heide). Der Ort gehört zum amtlichen Siedlungsgebiet der Sorben/Wenden.
Der Ort ist über die B 320 gut zu erreichen. Die B 320 zweigt zwischen Dollgen und Groß Leine von der B 87 ab, führt dann in Richtung Osten über Groß Leine, Siegadel, Goyatz, Lamsfeld-Groß Liebitz nach Lieberose und weiter bis nach Guben, wo sie endet. Etwa einen Kilometer östlich von Siegadel zweigt eine kleine Verbindungsstraße von der B 320 Richtung Norden nach Guhlen ab. Etwa 500 m westlich des Ortskerns zweigt eine Verbindungsstraße von der B 320 nach Glietz ab.
Das Ressener Mühlenfließ tritt von der Gemarkung Waldow kommend im Südosten in die Gemarkung ein. Es bildet über eine Erstreckung von 1,5 km die Grenze zwischen den Gemarkungen Siegadel und Waldow. Es fließt dann zunächst nach Nordwesten in Richtung Ortskern Siegadel, um dann westlich des Ortskerns nach Norden und dann nach Nordosten umzubiegen. Es bildet dort über mehrere hundert Meter die Grenze zur Gemarkung Glietz. Die Grenze zu Glietz verläuft nach Südwesten weiter entlang eines Grabens, der von Westen zum Ressener Mühlenfließ einströmt. Der höchste Punkt der Gemarkung liegt an der Gemarkungsgrenze zu Sacrow mit 70,6 m. Tiefster Punkt ist das Ressener Mühlenfließ beim Verlassen der Gemarkung Richtung Guhlen mit etwa 44 m. Mehr als die Hälfte der Gemarkung wird von Wald eingenommen. Der Südteil der Gemarkung ist mit Ausnahme von ein paar kleineren Lücken fast völlig bewaldet.
Geschichte Die erste urkundliche Nennung des Ortes als Sikadil datiert von 1440. Der Name lässt nach Ernst Eichler zwei Deutungen zu. Er könnte von einer aso. Grundform *sěkadło = Ort, wo gehauen, gehackt oder gestampft wird, abgeleitet sein, könnte also als Rodungsname interpretiert werden. Er könnte aber auch mit *sykadło = Ort, wo es spritzt oder Wasser hervorquillt in Verbindung stehen. Das Dorf ist nach seiner Struktur ein Sackgassendorf.
Seit 1518 führte das Wilhelmiterkloster auf dem Frauenberg bei Lübben einen Rechtsstreit mit Caspar von Köckritz bzw. der Familie von Köckritz auf Friedland um die Dörfer Terpt und Siegadel. Es ist nicht bekannt, auf welche Ansprüche sich die Mönche stützten. Die von Köckritz verblieben schließlich im Besitz der beiden Dörfer, vermutlich auch deshalb, weil sich das Kloster in den 1530er Jahren auflöste. 1519 starb Caspar von Köckritz, der u. a. auch die Herrschaft Lieberose und das Dorf Czuckadel besaß. Erben waren seine unmündigen Söhne. Vermutlich war der Besitz stark verschuldet, und so verkaufte der Vormund der unmündigen Söhne des Caspar von Köckritz, Hans von Lidlau, die Herrschaft Lieberose und das Dorf Czuckadel mit der Mühle für 16.000 Gulden an Jacob (I.) und Richard (I.) von der Schulenburg. Der Vater der beiden, Werner (X.) von der Schulenburg, der in Pommern und der Uckermark ansässig gewesen war, hatte bereits 1505 die Herrschaften Lübbenau und Neu-Zauche gekauft. 1527 erhielten die beiden Brüder alle von ihrem Vater geerbten Güter zu Lehen, und damit auch das Dorf Zicadell (Syckadel), das sie durch Kauf an sich gebracht hatten. Mit dem Erwerb des Dorfes Syckadel „erbten“ die von der Schulenburg aber auch den Rechtsstreit mit dem Prior des Wilhelmiterklosters auf dem Frauenberg bei Lübben, der ebenfalls Ansprüche auf Syckadel geltend machte. Über den Ausgang des Prozesses ist nichts bekannt, aber die von der Schulenburg blieben im Besitz von Syckadel. Vielleicht verlief der Prozess auch einfach deswegen „im Sande“, weil sich der Konvent des Wilhelmiterklosters in den 1530er Jahren aufgelöst hatte. 1543 wurde Johann von Wehlen vom Landvogt der Niederlausitz mit den ehemaligen Klosterbesitzungen belehnt, von Ansprüchen auf Syckadel ist keine Rede mehr.
Jacob von der Schulenburg übernahm die Herrschaften Lübbenau und Neu Zauche, Richard (Reichard) von der Schulenburg erhielt die Herrschaft Lieberose. Die Herrschaft Lieberose war ein Lehen der Familie von Sternberg in Böhmen. Das Dorf Syckadel gehörte jedoch nicht zur Herrschaft Lieberose. Es wurde wieder von der Herrschaft abgetrennt und Jacob zu seiner Herrschaft Lübbenau gegeben. Jacob I. starb vermutlich 1541, denn am 25. November 1541 erhielt sein Sohn Georg V. die väterlichen Güter zu Lehen, neben den Herrschaften Lübbenau und Neu Zauche auch das Dorf Syckadel. Georg starb 1560 ohne Leibeserben, und sein Besitz fiel an seinen Vetter Joachim II. von der Schulenburg, den Sohn Richards I. Joachim II., auch „der Reiche“ genannt, galt als einer der reichsten Männer Deutschlands. Joachim II. starb 1594; ihm folgte sein Sohn Richard III. nach, der 1595 den Lehnbrief über die vom Vater ererbten Güter erhielt, darunter besonders genannt das Dorf Syckadel. Nach dem plötzlichen Tod des Richard im Jahre 1600 erbte nun dessen Sohn Joachim (VII.) den Besitz. Er erhielt 1601 den Lehnbrief über die väterlichen Güter, darunter wieder das Dorf Zickadell. 1619 starb Joachim von der Schulenburg. Zunächst übernahm seine Witwe die Güter, die schuldenhalber die Herrschaften Lübbenau und Neu Zauche verkaufen musste. Sie behielt jedoch das Dorf Syckadel. 1643 trat sie den noch verbliebenen Besitz an ihren Sohn Heinrich Joachim von der Schulenburg ab. Dieser erhielt 1646 den Lehnbrief über diese Güter, darunter auch das Gut Syckadel. Er beantragte auch die Umwandlung des Mannlehen Syckadel (und auch der Lamsfeldischen Güter) in Allod und Erbgut. Dies wurde ihm vom sächsischen Herzog Johann Georg I. auch bewilligt. Die Belehnung konnte nun auf das männliche und weibliche Geschlecht erfolgen. Der Herzog behielt sich allerdings die dem Lehnsherrn zustehenden Regalien und Gerechtigkeiten vor, d. h. die Besitzer hatten weiterhin Ritterdienste zu leisten. Der Lehnbrief über die sog. Lamsfeldischen Güter (Lamsfeld, Jessern, Jamlitz und Staakow) und das Dorf Syckadel für Heinrich Joachim ist zum 17. Dezember 1649 datiert. Heinrich Joachim von der Schulenburg bestimmte 1665 die Herrschaft Lieberose und die Allod-Güter Lamsfeld, Syckadel, Trebitz und die sog. Zickoschen Güter (Niewisch, Pieskow und Speichrow) zum Majorat. Syckadel wird dabei unter den Lamsfeldschen Gütern gelistet. Die zweite Frau von Heinrich Joachim, Eleonore Magdalene Gräfin zu Solms erhielt die Herrschaft Lieberose, die Lamsfeldischen Güter, Syckadel (das unter den Lamsfeldschen Gütern gelistet wird), Trebitz und die sog. Zickoschen Güter (Niwisch, Pieskow und Speichrow) zum Leibgeding, solange sie sich nicht wieder verheiratete. Heinrich Joachim von der Schulenburg starb am 2. Oktober 1665 ohne Leibeserben. Ihm folgte sein Vetter Achaz (II.) von der Schulenburg nach, der am 8. Oktober 1666 die Erbhuldigung wegen der in der Niederlausitz gelegenen Güter ablegte. Achaz war aber auch in der Altmark begütert (u. a. Beetzendorf) und kurbrandenburgischer Geheimer Rat und Erbküchenmeister sowie Landeshauptmann der Altmark. Er wurde 1667 in den Freiherrenstand erhoben. Achaz starb am 25. Juni 1689 in Beetzendorf. Am 31. Januar 1681 leistete sein Sohn Levin Joachim die Erbhuldigung für die in der Niederlausitz ererbten Güter, darunter auch Syckadel. Aufgrund von Lehensfehlern musste er bei der Sternberg’schen Lehnskurie in Prag erneut um die Belehnung nachsuchen und erhielt die Güter 1688 „ex nova gratia“ zurück. Levin Joachim starb am 17. Februar 1697 in Lieberose. Erbe war sein Bruder Hans Georg von der Schulenburg, ein in dänischen Diensten stehender Generalleutnant. 1708 lebten acht Bauern, fünf Kossäten und drei Büdner in Siegadel. Nach dem Tod des Hans Georg 1715 erbte nun sein einziger Sohn Georg Anton den väterlichen Besitz. 1718 sollen nur noch fünf Bauern, vier Kossäten und drei Häusler im Ort gewohnt haben. Die Gemarkung hatte 16 Hufen und die vergleichsweise hohe Schatzung von 1300 Gulden. 1723 ist von 16 Untertanen die Rede. Georg Anton von der Schulenburg wurde 1734 in den Reichsgrafenstand erhoben und war kurbrandenburgischer Oberjägermeister und Staatsminister.
Im Siebenjährigen Krieg war die Gegend zwischen Lübben und Lieberose mehrmals Kriegsgebiet. Im Feldzug 1759 nach der verlorenen Schlacht von Kunersdorf lagerten die preußischen Truppen bei Waldow und Caminchen. Im Jahr darauf hatte die Region wieder unter Truppendurchmärschen zu leiden. Am 16. Oktober 1760 lagerten die preußischen Truppen in Syckadel bzw. hatten dort ihr Hauptquartier.
Georg Anton von der Schulenburg hatte keine Kinder, und so bestimmte er in seinem Testament die Kinder seiner Schwester, die mit Graf Podewils verheiratet war, zu seinen Allodialerben. Doch nach seinem Tod 1778 begann der Streit mit den Vettern von Georg Anton, August Friedrich Gottlob und Karl Heinrich Achaz von der Schulenburg, die sich übergangen fühlten. Nachdem der Tod Georg Antons bekannt geworden war, schickten die von der Schulenburgs in Voraussicht der Dinge einen Bevollmächtigten nach Syckadel und verpflichteten die Untertanen auf die von der Schulenburgs, ebenso in Lamsfeld. In Lieberose hatte dagegen die Huldigung auf den Grafen Podewils stattgefunden. Tags darauf rückten nun der Lieberoser Hofrichter mit dem Advokaten, dem Lieberoser Verwalter und Postmeister sowie einer Reihe von Lieberoser Bürgern, die mit Gewehren bewaffnet waren, in Sickadel ein und besetzten das Dorf. Die Zuwege wurden bewacht, sodass niemand in das Dorf hinein oder aus dem Dorf heraus gelangte. Man nötigte die Bewohner in die örtliche Schenke und forderte sie auf, dem Grafen Podewils den Untertaneneid zu schwören. Die Syckadeler lehnten das ab, da sie schon den Untertaneneid auf die von der Schulenburgs geleistet hätten. Anscheinend wurden daraufhin mehrere Personen verhaftet, darunter der Schankwirt und der Heideläufer (Unterförster). Die von der Schulenburgs klagten daraufhin beim sächsischen Kurfürsten auf Freilassung der arrestierten Personen und Bestrafung der Täter. Dies war nun der Auftakt zu einem langwierigen Prozess. Bei Syckadel ging es vor allem um die Frage, ob der Ort ein Zubehör zu den Lamsfeldischen Gütern sei, oder ob er zur Herrschaft Lieberose gehöre. Nun schaltete sich noch ein dritter aus der Verwandtschaft von der Schulenburgs ein, der dänische Generalleutnant Johann Heinrich von der Schulenburg. Er brachte vor, dass er der älteste der erbberechtigten Schulenburgs sei. Und um die Sache noch komplizierter zu machen, beschwerte sich auch noch Graf Franz Philipp Christian Reichsgraf von Sternberg beim sächsischen Kurfürsten Friedrich August I., dass er als dominus directus des Georg Anton in erster Instanz für die Nachfolgeregelung zuständig sei, und nicht die Oberamtsregierung in Lübben.