Das Amtsgericht Diepenau war ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Diepenau.
Nach der Revolution von 1848 wurden im Königreich Hannover die Rechtsprechung von der Verwaltung getrennt und die Patrimonialgerichtsbarkeit abgeschafft.Gesetz über die Gerichtsverfassung vom 8. November 1850 () Das Amtsgericht wurde daraufhin mit der Verordnung vom 7. August 1852 die Bildung der Amtsgerichte und unteren Verwaltungsbehörden betreffend als königlich hannoversches Amtsgericht gegründet. Es umfasste das Amt Diepenau.Hannoversche Gesetzgebung über Staats- und Gemeinde-Verwaltung, 1852, S. 32, 37, online Das Amtsgericht war dem Obergericht Nienburg untergeordnet.Verzeichnis der Obergerichte, Anlage zur Verordnung zur Ausführung der §§ 14, 15 und 35 des Gesetzes über die Gerichtsverfassung vom 8. November 1850 vom 7. August 1852, abgedruckt in: Gerhard Adolf Wilhelm Leonhardt: Die Justizgesetzgebung des Königreichs Hannover: unter besonderer Berücksichtigung der Regierungs- und ständischen Motive zum practischen Gebrauche, Band 3, 1852, S. 134 online Im Jahre 1854 wurde es aufgelöst und mit dem Amtsgericht Uchte vereinigt.Verordnung, die Vereinigung des Amtsgerichts Diepholz mit dem Amtsgericht Uchte betreffend; in: Sammlung der Gesetze, Verordnungen und Ausschreiben für das Königreich Hannover, 1854, S. 233, Digitalisat.
Einzelnachweise
Diepenau Diepenau Kategorie:Diepenau Kategorie:Gerichtsgründung 1852 Kategorie:Aufgelöst 1854