Das Amtsgericht Ricklingen war ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Schloß Ricklingen.
Nach der Revolution von 1848 wurden im Königreich Hannover die Rechtsprechung von der Verwaltung getrennt und die Patrimonialgerichtsbarkeit abgeschafft.Gesetz über die Gerichtsverfassung vom 8. November 1850 () Das Amtsgericht wurde daraufhin mit der Verordnung vom 7. August 1852 die Bildung der Amtsgerichte und unteren Verwaltungsbehörden betreffend als königlich hannoversches Amtsgericht gegründet. Es umfasste den größeren Teil des Amtes Ricklingen.Hannoversche Gesetzgebung über Staats- und Gemeinde-Verwaltung, 1852, S. 32, 35 online Das Amtsgericht war dem Obergericht Hannover untergeordnet.Verzeichnis der Obergerichte, Anlage zur Verordnung zur Ausführung der §§ 14, 15 und 35 des Gesetzes über die Gerichtsverfassung vom 8. November 1850 vom 7. August 1852, abgedruckt in: Gerhard Adolf Wilhelm Leonhardt: Die Justizgesetzgebung des Königreichs Hannover: unter besonderer Berücksichtigung der Regierungs- und ständischen Motive zum practischen Gebrauche. Band 3, 1852, S. 134 online Es wurde 1854 aufgehoben und sein Gerichtsbezirk dem des Amtsgerichtes Neustadt am Rübenberge zugeordnet.
Einzelnachweise
Ricklingen Ricklingen Kategorie:Organisation (Garbsen) Kategorie:Gerichtsgründung 1852 Kategorie:Aufgelöst 1854