Das Amtsgericht Uchte war ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Uchte.
Nach der Revolution von 1848 wurden im Königreich Hannover die Rechtsprechung von der Verwaltung getrennt und die Patrimonialgerichtsbarkeit abgeschafft.Gesetz über die Gerichtsverfassung vom 8. November 1850 () Das Amtsgericht wurde daraufhin mit der Verordnung vom 7. August 1852 die Bildung der Amtsgerichte und unteren Verwaltungsbehörden betreffend als königlich hannoversches Amtsgericht gegründet. Es umfasste das Amt Uchte.Hannoversche Gesetzgebung über Staats- und Gemeinde-Verwaltung, 1852, S. 32, 40, online Das Amtsgericht war dem Obergericht Nienburg untergeordnet.Verzeichnis der Obergerichte, Anlage zur Verordnung zur Ausführung der §§ 14, 15 und 35 des Gesetzes über die Gerichtsverfassung vom 8. November 1850 vom 7. August 1852, abgedruckt in: Gerhard Adolf Wilhelm Leonhardt: Die Justizgesetzgebung des Königreichs Hannover: unter besonderer Berücksichtigung der Regierungs- und ständischen Motive zum practischen Gebrauche. Band 3, 1852, S. 134 online Im Jahre 1854 wurde das Amtsgericht Diepenau aufgelöst und dessen Gerichtsbezirk zum Amtsgericht Uchte zugeordnet.Verordnung, die Vereinigung des Amtsgerichts Diepholz mit dem Amtsgericht Uchte betreffend; in: Sammlung der Gesetze, Verordnungen und Ausschreiben für das Königreich Hannover, 1854, S. 233, Digitalisat. Mit der Annexion Hannovers durch Preußen wurde es zu einem preußischen Amtsgericht in der Provinz Hannover. Im Jahre 1973 wurde es aufgehoben und dem Amtsgericht Stolzenau zugeordnet.
Einzelnachweise
Uchte Uchte Kategorie:Uchte Kategorie:Gerichtsgründung 1852 Kategorie:Aufgelöst 1973