Das Amtsgericht Elbingerode war ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Elbingerode.

Nach der Revolution von 1848 wurden im Königreich Hannover die Rechtsprechung von der Verwaltung getrennt und die Patrimonialgerichtsbarkeit abgeschafft.Gesetz über die Gerichtsverfassung vom 8. November 1850 () Das Amtsgericht wurde daraufhin mit der Verordnung vom 7. August 1852 die Bildung der Amtsgerichte und unteren Verwaltungsbehörden betreffend als königlich hannoversches Amtsgericht gegründet. Es umfasste das Amt Elbingerode.Hannoversche Gesetzgebung über Staats- und Gemeinde-Verwaltung, 1852, S. 32, 79, online Das Amtsgericht war dem Obergericht Osterode untergeordnet.Verzeichnis der Obergerichte, Anlage zur Verordnung zur Ausführung der §§ 14, 15 und 35 des Gesetzes über die Gerichtsverfassung vom 8. November 1850 vom 7. August 1852, abgedruckt in: Gerhard Adolf Wilhelm Leonhardt: Die Justizgesetzgebung des Königreichs Hannover: unter besonderer Berücksichtigung der Regierungs- und ständischen Motive zum practischen Gebrauche, Band 3, 1852, S. 134 online 1859 wurde das Obergericht Osterode aufgelöst und das Amtsgericht Elbingerode wurde dem Obergericht Göttingen zugeordnet. Mit der Annexion Hannovers durch Preußen wurde es zu einem preußischen Amtsgericht in der Provinz Hannover.

Infolge der reichseinheitlichen Gerichtsverfassung wurde das Amtsgericht Elbingerode mit Wirkung ab 1. Oktober 1879 aufgehoben und der Amtsbezirk Elbingerode dem Amtsgericht Wernigerode in der Provinz Sachsen zugeordnet.Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30, S. 474, Digitalisat

Einzelnachweise

Elbingerode Elbingerode Kategorie:Oberharz am Brocken Kategorie:Gerichtsgründung 1852 Kategorie:Aufgelöst 1879