Saarabkommen steht für:

die auch „Saarkonventionen“ genannten vier Verträge zwischen der französischen und der saarländischen Regierung vom 3. März 1950, siehe Saarland nach dem Zweiten Weltkrieg Abkommen zwischen den Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über das Statut der Saar 1954, das sogenannte zweite Saarstatut, Teil der Pariser Verträge Vertrag von Luxemburg, den Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik zur Regelung der Saarfrage von 1956