mini|hochkant|Anselm von Feuerbach
Paul Johann Anselm Feuerbach, ab 1808 Ritter von Feuerbach (* 14. November 1775 in Hainichen bei Jena, Sachsen-Weimar-Eisenach; † 29. Mai 1833 in der Freien Stadt Frankfurt), war ein deutscher Rechtsgelehrter und Kriminalist. Er gilt als Begründer der modernen deutschen Strafrechtslehre sowie der sogenannten Theorie des psychologischen Zwangs und ist Schöpfer des bayerischen Strafgesetzbuches von 1813. Bekannt geworden ist Anselm von Feuerbach auch als Obervormund und Gönner von Kaspar Hauser, über den er 1832 das Buch Kaspar Hauser. Beispiel eines Verbrechens am Seelenleben des Menschen veröffentlichte.
Leben
Abstammung Anselm Feuerbach wurde als erstes Kind der Sophie Sibylle Christina Krause (* 18. August 1751; † 20. September 1797) und des Johann Anselm Feuerbach (* 19. Februar 1755; † 1. März 1827) am 14. November 1775 in Hainichen bei Jena unehelich geboren. Die väterliche Familie – überwiegend Theologen und Juristen – ist in der Wetterau seit dem 17. Jahrhundert nachgewiesen. In Frankfurt findet sie sich seit 1719. Johann Philipp Feuerbach, kaiserlicher Notar und Landamts-Actuar ist der erste einer Reihe von Juristen, zu denen auch Feuerbachs Vater Johann Anselm gehörte. Während seines Studiums in Jena lernte der Vater die viereinhalb Jahre ältere Tochter des Kommissionsrates Krause kennen, der ebenfalls Jurist war. In dessen Ahnenreihe befand sich unter anderem auch der berühmte Jurist Johann Salomon Brunnquell. Die Vaterschaft wurde erst mit der Heirat der Eltern im Jahr 1777 anerkannt, weil Feuerbachs Großvater sich der Eheschließung lange widersetzte. Mutter und Kind verblieben in Jena, der Vater setzte sein Studium in Gießen fort, promovierte dort am 11. April 1778 und kehrte nach Frankfurt zurück. Dann holte er seine Familie nach und eröffnete dort eine Anwaltskanzlei. Er war ein jähzorniger und unbeherrschter Mann, der seinen Sohn häufig schlug: „Über der Kindheit des Sohnes .... hängt dauernd der Jähzorn des Vaters wie eine drohende Gewitterwolke.“ Das Verhältnis zum Vater verbesserte sich spätestens ab 1796, als er ihm sein Buch über die Kritik des natürlichen Rechts widmete: „Mein Vater! Freudig ergreife ich diese Gelegenheit, Ihnen ein kleines Denkmal kindlicher Verehrung aufzurichten. Es ist freilich nur gering und ich wünschte, Ihnen einen bessern, lebendigern Beweis meiner Dankbarkeit und Liebe geben zu können. Aber „eine kleine Gabe erfreut auch“, wenn ihr das Herz des Gebers und des Nehmers einen Werth zu erteilen vermag.“ Nach dem Tod der Mutter (20. September 1797) und den ersten juristischen Veröffentlichungen verbesserte sich langsam das Verhältnis zwischen Vater und Sohn. Danach entwickelte sich ein lebhafter Briefverkehr zwischen beiden, der von gegenseitigem Respekt aber auch der ständigen Kritikfreude des Vaters gekennzeichnet ist.
Schulzeit und Studienjahre Seit Herbst 1784 besuchte Feuerbach das Frankfurter Gymnasium, in dem er sich „von allen anderen (durch) eine mundartfreies, gewähltes, mit lateinischen Zitaten geschmücktes Deutsch“ auszeichnete. „….. Er war gleich leidenschaftlich in Übermut und in Lernbegier, und machte er in der Schule tolle Streiche, so musste er zu Hause über den Büchern durchwachte Nachtstunden mit Prügeln büßen. Feuerbach hat dieser Prügelpädagogik noch später mit Erbitterung gedacht …“
Als am 22. Oktober 1792 die französische Armee nach der Eroberung von Mainz vor Frankfurt stand, zog er mit anderen Jugendlichen in deren Zeltlager und zog gemeinsam mit ihnen unter Absingen der Marseillaise in die Stadt ein. Kurz danach kam es zu Hause zu einem Streit auch mit seiner Mutter, an dessen Ende er mithilfe von Freunden aus dem Elternhaus zunächst ins revolutionäre Mainz und von dort nach Jena floh, wo der mütterliche Großvater Paul Krause ihn in seinem Haus aufnahm. Dessen Stellung als Weimarer Kommissionsrat verschaffte ihm auch außerhalb der Universität Zugang zur Gesellschaft. Dort wurde er am 17. Dezember 1792 als Jurastudent immatrikuliert, eingeschrieben als „Paul. Henr. Anselm Feuerbach, Francofurtensis“ am 3. Dezember 1792 (Matrikel der Universität Jena 1764–1801).S. 120r Dem Vater trat er danach jahrelang nicht mehr unter die Augen, mit der Mutter hielt er heimlich Kontakt. Diese Episode zeigt sein großes Freiheitsbedürfnis, das sich nicht nur in seinem persönlichen Verhalten, sondern auch in seinem Werk widerspiegelt.
Jena war in dieser Zeit Standort einer bedeutenden Universität, an der Friedrich Schiller, Johann Gottlieb Fichte und ab 1796 August Wilhelm Schlegel wirkten. Der Jurist Gottlieb Hufeland gab gemeinsam mit dem Philologen Christian Gottfried Schütz die Allgemeine Literatur-Zeitung heraus. Goethe hielt sich fast jedes Jahr wochen – und monatelang dort auf, so etwa von Januar bis Juni 1795, vor allem, um dort mit Schiller zusammenzuarbeiten: „Hier sind gute Musen“. Auf dem Hintergrund der französischen Revolution politisierten sich auch die studentischen Verhältnisse in Jena, die am 19. Juni 1792 mit dem Auszug der Jenensischen Landsmannschaften ihren Gipfel fand, als sich die Regierung in Weimar einigen Forderungen der Studenten beugen musste. Auch 1795 gab es Studentenunruhen.
Feuerbach begann 1792 mit dem Philosophiestudium, eine Wahl, gegen die der Vater sich anfangs sperrte. 1794 hatte er die Korrespondenz mit dem Vater wieder aufgenommen und erhielt von ihm auch finanzielle Unterstützung. Obwohl er das Studium am 12. September 1795 mit einer erfolgreichen Promotion abschloss, kritisierte der Vater den Wunsch, eine akademische Karriere in philosophischen Fach weiterzuverfolgen, sodass Feuerbach sich gegen große innere Widerstände entschloss, als weiteres Fach Jura zu studieren: »Die Jurisprudenz war mir von meiner frühesten Jugend an in der Seele zuwider und auch noch jetzt bin ich von ihr als Wissenschaft nicht angezogen.«
Neben dem Jurastudium veröffentlichte er sowohl philosophische wie juristische Texte und schloss es nach nur vier Semestern am 12. September 1795 mit einer weiteren Promotion ab. Diese umfasste gleichzeitig die Lehrerlaubnis, sodass er zugleich Privatdozent der Rechte wurde und im Sommersemester 1799 den Vorlesungsbetrieb aufnehmen konnte. Danach wurde er mit seiner Untersuchung über das Verbrechen des Hochverrats (Erfurt 1798) ehrenvoll habilitiert. Ende Juni 1799 sowie im April und August 1800 hielt sich auch der vier Jahre jüngere Friedrich Carl von Savigny in Jena auf, wo er Vorlesungen von Feuerbach hörte – „die beiden Antipoden, welche die deutsche Rechtswissenschaft in gleichem Maße, aber im entgegengesetzten Sinne beeinflussen sollten, der eine wurzelnd in der kantisch fortgebildeten Aufklärung, der Romantik eng verbunden der andere; jener der vernunftsgläubige und tatenfrohe Gesetzgeber, dieser der das geschichtliche Werden ehrfürchtig belauschende Gegner gesetzgeberischer Willkür …“.
Universitätsprofessor, Ministerialbeamter und Tätigkeit bei Gesetzentwürfen mini|Paul Johann Anselm Ritter von Feuerbach, unbekannter Maler, 19. Jhdt.
Im Jahr 1801 erhielt er an der Universität von Jena eine außerordentliche Professur der Rechte, womit der Eintritt in den dortigen Schöppenstuhl verbunden war, und bald darauf die ordentliche Professur des Lehnrechts. 1802 folgte er dem Ruf der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel.
1804 wechselte er an die Universität Landshut, wo er den Auftrag bekam, den Entwurf zu einem bayerischen Strafgesetzbuch auszuarbeiten. Die Berufung nach Landshut entsprang einer von Max I. Joseph unterstützten Empfehlung des Grafen Montgelas, einige wenige Universitäten in ihrem Wachstum zu unterstützen und kleinere (Altdorf, Innsbruck, Dillingen, Bamberg, Salzburg, Aschaffenburg etc.) zu schließen. Die Hochschulen sollten den modernen wissenschaftlichen Ansprüchen der Aufklärung genügen, revolutionäre Gedanken hingegen ferngehalten werden. So berief Montgelas vor allem „die Vertreter der Aufklärungspartei – wenn man sie so nennen darf – unter ihrem Landshuter Sprecher, dem Universitätsrektor Gönner.“ Sie stammten oft aus dem Norden, und waren Protestanten wie Savigny: „Von 1802 bis etwa 1811 war Landshut eine der lebendigsten und interessantesten deutschen Hochschulen.“
1805 wurde er – auf Betreiben von Montgelas, dem bayerischen Minister für auswärtige Angelegenheiten – als Geheimer Referendar in das Ministerialjustiz- und Polizeidepartement nach München versetzt, 1806 zum ordentlichen Mitglied jenes Departements und 1808 zum Wirklichen Geheimen Rat ernannt. Bereits 1806 tat Feuerbach durch seinen Entwurf zur Abschaffung der Folter den ersten Schritt zur Beseitigung der Missstände in der bayerischen Kriminaljustiz. Sie wurde im gleichen Jahr durch königliche Anweisung de facto abgeschafft. Seit 1808 war er auch Ehrenmitglied der Bayerischen Akademie der Wissenschaften. Trotz ihrer unterschiedlichen wissenschaftlichen Ansätze unterstützte Feuerbach aus dem Ministerium die Berufung von Savigny nach Landshut (1808–1810), wo er selbst hin und wieder noch unterrichtete.
Am 26. Oktober 1810 wurde Feuerbach zum Kommandeur des Zivil-Verdienst-Ordens der Baierischen Krone ernannt.Frankfurter Personenlexikon, Feuerbach, Anselm (von) (abgerufen am 5. Juni 2016) Damit war die Erhebung in die unterste Stufe des Adels verbunden(Transmissionsadel mit dem Adelsprädikat „Ritter von“), die am 17. Mai 1813 durch Eintragung in die Ritterklasse vollzogen wurde. Der Titel war auf leibliche Söhne übertragbar, ein Wahlrecht, von dem keines der Kinder Feuerbachs Gebrauch gemacht hat.
Eine wesentliche Verbesserung der Rechtspflege begründete das von ihm entworfene neue Strafgesetzbuch für das Königreich Bayern (München 1813). Es empfing nach einigen Änderungen am 16. Mai 1813 die königliche Genehmigung, wurde in Sachsen-Weimar-Eisenach, Württemberg und anderen Staaten bei der Bearbeitung neuer Landesgesetzbücher zugrunde gelegt, in Oldenburg mit einigen Änderungen als Gesetzbuch angenommen und auch ins Schwedische übersetzt. Für Bayern brachte dieses Gesetzeswerk eine Humanisierung der Strafpraxis und die förmliche Abschaffung der Folter. Es galt, wenn auch mit einigen Änderungen, bis zum Inkrafttreten des Strafgesetzbuchs für das Königreich Bayern von 1861.
Gleichzeitig arbeitete Feuerbach seit 1807 auf königlichen Befehl den Code Napoléon in ein Bürgerliches Gesetzbuch für Bayern um, das 1808 und 1809 teilweise im Druck erschien, aber nicht in Kraft trat. Er empfahl Savigny als Kommentator zum „bavarisierten Code Napoléon“. Über dieses Gesetzesvorhaben kam es innerhalb des bayerischen Ministeriums zu erheblichen Auseinandersetzungen über einen, von Feuerbach vorgelegten Entwurf, der vor allem in Adelskreisen auf Widerstand stieß. Mit dem Juristen Nikolaus Thaddäus von Gönner, zuvor Rektor in Landshut und ab 1811 ebenfalls in der Gesetzgebungskommission tätig, kam es zu häufigen Auseinandersetzungen über die Frage, in welchem Umfang liberale Ideen umgesetzt werden sollten. Auch mit seinem höchsten Vorgesetzten, dem Grafen Montgelas kam es zu Missverständnissen:„Vor allem wurde der Minister immer kritischer gegenüber der politischen und taktischen Ahnungslosigkeit, mit der der große Jurist durch die ständige Berufung auf Napoleon die Gegner seines eigenen Gesetzeswerkes herausforderte. Auch ließ es Feuerbach anfangs an jeder Fähigkeit zu Kompromissen fehlen. Erst spät erkannte er die Widerstände, mit denen nicht nur er, sondern auch Montgelas zu rechnen hatte …“
Die ihm 1812 zugewiesene Redaktion des Codex Maximilianeus besorgte er gemeinschaftlich mit Adam von Aretin und dem Staatsrat Nikolaus Thaddäus von Gönner.
Bei der Wiederherstellung der deutschen Unabhängigkeit drückte Feuerbach seinen Nationalsinn durch mehrere Schriften aus, unter anderem durch die Über deutsche Freiheit und Vertretung deutscher Völker durch Landstände (Leipzig 1814).
Richterliche Tätigkeit