Das Amtsgericht Gieboldehausen war ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Gieboldehausen. mini|Ehemaliges Amts- und Gerichtshaus Geschichte Nach der Revolution von 1848 wurden im Königreich Hannover die Rechtsprechung von der Verwaltung getrennt und die Patrimonialgerichtsbarkeit abgeschafft.Gesetz über die Gerichtsverfassung vom 8. November 1850 () Das Amtsgericht wurde daraufhin mit der Verordnung vom 7. August 1852 die Bildung der Amtsgerichte und unteren Verwaltungsbehörden betreffend als königlich hannoversches Amtsgericht gegründet. Es umfasste das Amt Gieboldehausen.Hannoversche Gesetzgebung über Staats- und Gemeinde-Verwaltung, 1852, S. 32, 48, online Das Amtsgericht war dem Obergericht Osterode untergeordnet.Verzeichnis der Obergerichte, Anlage zur Verordnung zur Ausführung der §§ 14, 15 und 35 des Gesetzes über die Gerichtsverfassung vom 8. November 1850 vom 7. August 1852, abgedruckt in: Gerhard Adolf Wilhelm Leonhardt: Die Justizgesetzgebung des Königreichs Hannover: unter besonderer Berücksichtigung der Regierungs- und ständischen Motive zum practischen Gebrauche. Band 3, 1852, S. 134 online Im Jahre 1859 wurde das Amtsgericht Lindau aufgehoben und sein Gerichtsbezirk teilweise dem des Amtsgerichtes Gieboldehausen zugeordnet.Verordnung vom 31. März 1859 zur Bildung der Gerichte; abgedruckt in: Christian Hermann Ebhardt: Gesetze, Verordnungen und Ausschreiben für das Königreich Hannover: aus dem Zeitraume von 1813 bis 1839. Vierte Folge. 1856–1862: Abtheilung I. Rechts-Sachen, Band 12, 1863, S. 301–302, online Gleichzeitig wurde das Obergericht Osterode aufgelöst und das Amtsgericht Gieboldehausen wurde dem Obergericht Göttingen zugeordnet. Mit der Annexion Hannovers durch Preußen wurde es zu einem preußischen Amtsgericht in der Provinz Hannover.

Sein Gerichtsbezirk umfasste ab der Neuordnung aufgrund der Reichsjustizgesetze 1879 das Amt Gieboldehausen außer den Teilen, die dem Amtsgericht Duderstadt zugeordnet waren.Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30, S. 506, Digitalisat Es war nun dem Landgericht Göttingen nachgeordnet. Am Gericht bestanden 1880 zwei Richterstellen. Das Amtsgericht war damit ein mittelgroßes Amtsgericht im Landgerichtsbezirk.Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung. 1888, S. 408 online

In Folge der Weltwirtschaftskrise wurden 60 Amtsgerichte als Folge von Sparverordnungen aufgehoben. Mit der Verordnung über die Aufhebung von Amtsgerichten vom 30. Juli 1932 wurde das Amtsgericht Mühlhausen zum 1. Oktober 1932 aufgehobenVerordnung über die Aufhebung von Amtsgerichten vom 30. Juli 1932, GS 1932, S. 253, Digitalisat und sein Sprengel dem Amtsgericht Duderstadt zugeordnetVerordnung über die Aufteilung der Bezirke der aufgehobenen Amtsgerichte vom 13. September 1932, GS 1932, S. 301 f., Digitalisat.

Gebäude Ein „Amts- und Gerichtshaus“ als Sitz des Amtsgerichts wurde 1854 nach Plänen von Cammerath Oppermann am Nordrand des Ortskerns errichtet. Der zweigeschossige Sandsteinbau mit Rundbogenfenstern schließt mit einem Walmdach ab. Das Gebäude steht unter Denkmalschutz.

Siehe auch Liste der Baudenkmale in Gieboldehausen

Einzelnachweise

Gieboldehausen Gieboldehausen Gieboldehausen Kategorie:Bauwerk aus Sandstein Kategorie:Gieboldehausen Kategorie:Gerichtsgründung 1852 Kategorie:Aufgelöst 1932