Der Konzentrationsgrundsatz ist ein mehrdeutiger Begriff des deutschen Strafprozessrechts. Er steht für
die Konzentration bestimmter Verfahren bei einem schwerpunktmäßig mit diesen befasstem Spruchkörper, siehe Konzentrationsgrundsatz (Geschäftsverteilung) und die zeitliche Konzentration der Hauptverhandlung durch Vermeidung zu langer Unterbrechungen, siehe Konzentrationsgrundsatz (Hauptverhandlung)