Das Amtsgericht Bockenem war ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Bockenem.
Geschichte Nach der Revolution von 1848 wurden im Königreich Hannover die Rechtsprechung von der Verwaltung getrennt und die Patrimonialgerichtsbarkeit abgeschafft.Gesetz über die Gerichtsverfassung vom 8. November 1850 () Das Amtsgericht wurde daraufhin mit der Verordnung vom 7. August 1852 die Bildung der Amtsgerichte und unteren Verwaltungsbehörden betreffend als königlich hannoversches Amtsgericht gegründet. Es umfasste das Amt Bockenem.Hannoversche Gesetzgebung über Staats- und Gemeinde-Verwaltung, 1852, S. 32, 41, online Das Amtsgericht war dem Obergericht Hildesheim untergeordnet.Verzeichnis der Obergerichte, Anlage zur Verordnung zur Ausführung der §§ 14, 15 und 35 des Gesetzes über die Gerichtsverfassung vom 8. November 1850 vom 7. August 1852, abgedruckt in: Gerhard Adolf Wilhelm Leonhardt: Die Justizgesetzgebung des Königreichs Hannover: unter besonderer Berücksichtigung der Regierungs- und ständischen Motive zum practischen Gebrauche, Band 3, 1852, S. 135 online
Im Jahre 1859 wurde das Amtsgericht Wohldenberg aufgelöst und sein Sprengel dem Amtsgericht Bockenem zugeordnet.Verordnung vom 31. März 1859 zur Bildung der Gerichte; abgedruckt in: Christian Hermann Ebhardt: Gesetze, Verordnungen und Ausschreiben für das Königreich Hannover: aus dem Zeitraume von 1813 bis 1839. Vierte Folge. 1856–1862: Abtheilung I. Rechts-Sachen, Band 12, 1863, S. 308, online
Mit der Annexion Hannovers durch Preußen wurde es zu einem preußischen Amtsgericht in der Provinz Hannover.
Sein Gerichtsbezirk umfasste ab der Neuordnung aufgrund der Reichsjustizgesetze 1879 weiter das Amt Bockenem.Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30, S. 510, Digitalisat Es war nun dem Landgericht Hildesheim nachgeordnet. Am Gericht bestanden 1880 zwei Richterstellen. Das Amtsgericht war damit ein mittelgroßes Amtsgericht im Landgerichtsbezirk.Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung. 1888, S. 409 online
Das Amtsgericht Bockenem wurde zum 1. Januar 1972 aufgehoben und sein Sprengel wurde dem Amtsgericht Hildesheim zugeordnet.Nds. GVBl. 1971, S. 244.
Amtsgerichtsgebäude Das Amtsgerichtsgebäude (Königsstraße 11) steht unter Denkmalschutz.
Siehe auch Liste der Baudenkmale in Bockenem
Einzelnachweise
Bockenem Bockenem Bockenem Kategorie:Organisation (Bockenem) Kategorie:Geschichte (Landkreis Hildesheim) Kategorie:Gerichtsgründung 1852 Kategorie:Aufgelöst 1872