Das Amtsgericht Steinbrück war ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Steinbrück.
Nach der Revolution von 1848 wurden im Königreich Hannover die Rechtsprechung von der Verwaltung getrennt und die Patrimonialgerichtsbarkeit abgeschafft.Gesetz über die Gerichtsverfassung vom 8. November 1850 () Das Amtsgericht wurde daraufhin mit der Verordnung vom 7. August 1852 die Bildung der Amtsgerichte und unteren Verwaltungsbehörden betreffend als königlich hannoversches Amtsgericht gegründet. Es umfasste das Amt Steinbrück.Hannoversche Gesetzgebung über Staats- und Gemeinde-Verwaltung, 1852, S. 32, 44, online Das Amtsgericht war dem Obergericht Hildesheim untergeordnet.Verzeichnis der Obergerichte, Anlage zur Verordnung zur Ausführung der §§ 14, 15 und 35 des Gesetzes über die Gerichtsverfassung vom 8. November 1850 vom 7. August 1852, abgedruckt in: Gerhard Adolf Wilhelm Leonhardt: Die Justizgesetzgebung des Königreichs Hannover: unter besonderer Berücksichtigung der Regierungs- und ständischen Motive zum practischen Gebrauche. Band 3, 1852, S. 135 online 1859 wurde es mit der Auflösung des Amtes Steinbrück aufgelöst. Der größte Teil seines Sprengels wurde dem Amtsgericht Hildesheim zugeordnet, die Gemeinden Groß Lafferde, Klein Lafferde und Lengede kamen zum Amtsgericht Peine.Verordnung vom 31. März 1859 zur Bildung der Gerichte; abgedruckt in: Christian Hermann Ebhardt: Gesetze, Verordnungen und Ausschreiben für das Königreich Hannover: aus dem Zeitraume von 1813 bis 1839. Vierte Folge. 1856–1862: Abtheilung I. Rechts-Sachen, Band 12, 1863, S. 308, online
Einzelnachweise
Steinbruck Steinbruck Kategorie:Söhlde Kategorie:Organisation (Landkreis Hildesheim) Kategorie:Geschichte (Landkreis Hildesheim) Kategorie:Gerichtsgründung 1852 Kategorie:Aufgelöst 1859