mini|Reinhard Moos, 2014Reinhard Moos (* 29. April 1932 in Darmstadt) ist ein deutscher und österreichischer Jurist, der sich vor allem mit Rechtsvergleichung und österreichischem Strafrecht, insbesondere auch mit der Rehabilitierung von Opfern der NS-Justiz beschäftigt hat und beschäftigt. Als ordentlicher Professor für Strafrecht und Strafprozessrecht lehrte er von 1972 bis 1976 an der Universität Graz und ab 1976 bis zu seiner Emeritierung 1998 an der Johannes Kepler Universität in Linz.

Leben und Wirken Reinhard Moos wurde in Darmstadt als jüngstes von zwei Kindern geboren. Sein Vater war bei der Bundesbahn beschäftigt. In Ludwigshafen am Rhein besuchte er bis 1942 die Volksschule und die erste Klasse der Oberschule. Als sein Vater nach Danzig versetzt wurde, folgte ihm die Familie 1943 nach; vorher wurden sie aber in Ludwigshafen noch völlig ausgebombt und konnten ihr Leben nur mit knapper Not retten. Bis Januar 1945 besuchte er in Danzig die Oberschule. Dann, als die Sowjetarmee immer näher rückte, hatten sie das Glück, mit einem Lazarettzug nach Berlin fliehen zu können. Sie kamen dann bei Verwandten in Reusch (Mittelfranken) unter und überstanden das Kriegsende mit Glück im Luftschutzkeller. Das Abitur legte er 1950 in Rothenburg ob der Tauber ab.R. Moos: Grazer Lehrjahre. Mein österreichischer Weg (Autobiographie), in: Strafrecht und wertbezogenes Denken, Festgabe für Reinhard Moos zum 80. Geburtstag, hrsg. von Alois Birklbauer, Christian Huber, Udo Jesionek und Roland Miklau, Wien 2012.

Anschließend studierte er Rechtswissenschaften, zunächst in Würzburg, und dann ab 1952 in Freiburg im Breisgau, das ihm zu einer zweiten Heimat werden sollte. In den Ferien arbeitete er am Bau, in Fabriken oder als Möbelträger. Das Studium beendete er 1956 mit dem Referendarexamen. 1965 legte er in Stuttgart die Zweite Juristische Staatsprüfung ab, die ihn zum Dienst als Richter oder Rechtsanwalt befähigte.

Während seiner Ausbildung war Moos ab 1959 bei Hans-Heinrich Jescheck am Institut für ausländisches und internationales Strafrecht, das 1966 zum Max-Planck-Institut erhoben wurde, in Freiburg tätig. Er war Referent für die deutschsprachigen Länder und hatte zahlreiche Rechtsgutachten zu erstatten, vor allem für das Ministerium der Justiz in Bonn, der Hauptstadt der BRD. Später war er auch für die Redaktion der ZStW (Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft) verantwortlich.

1962 betraute ihn Jescheck mit einer Dissertation über die Entwicklung des Verbrechensbegriffs in Österreich, die allmählich zu einem Werk von 690 Schreibmaschinenseiten über den Sinn- und Strukturwandel des Verbrechensbegriffs in Österreich von 1768 bis zum Ende des 19. JahrhundertsR. Moos: Der Verbrechensbegriff in Österreich im 18. und 19. Jahrhundert. Sinn- und Strukturwandel, Bonn 1968, 543 Seiten (Rechtsvergleichende Untersuchungen zur gesamten Strafrechtswissenschaft. N.F. 39). heranwuchs. 1965 legte Moos das Rigorosum ab, mit der Note summa cum laude. Ab diesem Jahr war Moos am Institut nur mehr als Referent für Österreich zuständig; die Länder Deutschland und Schweiz hatten andere Kollegen übernommen.

1972 habilitierte sich Moos in Freiburg mit einer ArbeitO. Triffterer: Reinhard Moos - Wirken und Werke in Österreich, Deutschland und der Schweiz, in: Festschrift für Reinhard Moos zum 65. Geburtstag, hrsg. von Christian Huber, Udo Jesionek und Roland Miklau, Wien 1997. „Die Unzumutbarkeit als allgemeiner übergesetzlicher Entschuldigungsgrund“ für die Fächer Deutsches und ausländisches Straf- und Strafprozessrecht. Noch vorher war er von Jescheck für einen Lehrstuhl an der Universität Graz vorgeschlagen worden, und im November 1972 wurde er tatsächlich zum Ordentlichen Universitätsprofessor für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Universität Graz ernannt, wo er bald auch Institutsvorstand wurde. Obwohl ihm die liebe alte Stadt bald ans Herz wuchs, wurde er doch in Graz nie so recht heimisch.

In Moos‘ Grazer Zeit fiel die Entstehung eines neuen Strafgesetzbuches (unter dem sozialistischen Justizminister Christian Broda), das sich die Prävention durch Wertintegration statt des Vergeltungsprinzips zum Ziel setzte. Obwohl selbst kein Sozialist, war Moos ein entschiedener Verfechter von Brodas ReformideenR. Moos: Die gesellschaftliche Funktion des Strafrechts und die Strafrechtsreform, RZ 1977, 229-236. und wurde dafür angefeindet, ja sogar zum Kommunisten gestempelt. Ein Höhepunkt der politischen Differenzen war 1976 in einer Fakultätssitzung, wo über die Wiederverleihung des Doktortitels an den ehemaligen SS-Obersturmführer Erich Rajakowitsch, einen engen Mitarbeiter Eichmanns, verhandelt wurde. Der Antrag wurde schließlich abgelehnt, aber die Diskussion bewirkte, dass Moos den schon früher erfolgten Ruf auf die zweite Lehrkanzel für Strafrecht (mit zusätzlicher Venia legendi für Kriminologie) in Linz endgültig annahm.

In Linz konnte Moos nun Wurzeln fassen, auch dank seiner Frau Helene Lerch, einer Linzerin, die er zufällig auf einer Zugfahrt kennengelernt hatte und 1981 heiratete. Gemeinsam mit Sohn Gerwig (der jetzt in New York lebt) begann ein glückliches Familienleben. Moos verkaufte sein Haus im Schwarzwald, das ihm stets als Refugium gedient hatte, und kaufte ein Haus am Stadtrand von Linz.

Die besonderen beruflichen Interessen von Moos betreffen im Allgemeinen Teil des Strafrechts die Dogmatik des Verbrechensbegriffs mit den Begriffen von Unrecht und Schuld in ihren systematischen, rechtstheoretischen, rechtspolitischen und historischen Bezügen,Siehe zuletzt: R. Moos, Salzburger Kommentar zum Strafgesetzbuch (2004 und 2005) §§ 4 und 12 StGB zur Schuld und dem Entschuldigenden Notstand; zum Unrecht siehe zuletzt R. Moos, Die objektive Unrechtszurechnung bei Vorsatzdelikten, JBl 2013, 477 – 487. im Besonderen Teil die vorsätzlichen Tötungsdelikte, die er ausführlich kommentiert hat.R. Moos, Wiener Kommentar zum Strafgesetzbuch, 2. Aufl. (2002), §§ 75 – 78 StGB. Auch die Sinngebung von Strafen und Maßnahmen sowie der Diversion war ihm sehr wichtig,Vgl. u. a. R. Moos, Die vorbeugenden Maßnahmen im neuen österreichischen Strafrecht, in: Zum neuen Strafrecht. Richterwoche 1973, Wien BMJ, 53; Moos, Zur Reform des Strafprozessrechts und des Sanktionenrechts für Bagatelldelikte, Wien 1981, 137; R. Moos, Positive Generalprävention und Vergeltung, in: Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie. Festschrift für Franz Pallin zum 80. Geburtstag. Hrsg. von Melnizky/O. F. Müller, Wien 1989, 283; R. Moos, Der Außergerichtliche Tatausgleich für Erwachsene als Sanktionsersatz, JBl 1997, 337. und er machte die ideelle Entwicklung der Kriminologie von der Aufklärung bis zur Gegenwart zum Gegenstand einer Vorlesung.

Im Zentrum der strafprozessualen Arbeiten von Moos stand zunächst die Untersuchungshaft und dann vor allem die Reform des strafprozessualen VorverfahrensMiklau, Resümee und Ausblick, in: Strafverfahren - Menschenrechte - Effektivität, Ministerialentwurf 2001 für eine Vorverfahrensreform, Richterwoche Wels 2001 (Schriftenreihe BMJ Bd. 106)., die 2004 beschlossen wurde und 2008 in Kraft trat. In maßgeblichen Kreisen wurde er als „geistiger Vater dieser Reform“ bezeichnet. Die Staatsanwaltschaft ist nun nicht mehr auf die formale „Transportfunktion“ des Prozessstoffes an das Gericht beschränkt,R. Moos: Zur Reform des Strafprozessrechts und des Sanktionenrechts für Bagatelldelikte, Wien 1981, 246 Seiten (Linzer Universitätsschriften. Monographien 7).R. Moos: Die Stellung der Staatsanwaltschaft im strafprozessualen Vorverfahren. Vom formalen zum materiellen Rechtsdenken, in: Staatsanwaltschaft im 21. Jahrhundert. Aufgaben - Positionen - Perspektiven. Hrsg. von Pilgermair, Wien 2001, S. 59–102. R. Moos: Wozu brauchen wir Staatsanwälte?, in: Strafverfolgung auf dem Prüfstand. Tagung der österreichischen Juristenkommission in Attersee, 2.-4. Juni 2011, Wien 2012, 19-31 (Kritik und Fortschritt im Rechtsstaat Bd. 38). sondern nimmt die Aufgabe der richterlichen Voruntersuchung, die früher der Untersuchungsrichter hatte, selbst wahr. Sie macht den Verdächtigen schon durch die ersten Ermittlungshandlungen automatisch zum Beschuldigten und lässt ihm damit eine eigene Rechtsposition zukommen.R. Moos, Systematische Betrachtungen zum Vorverfahren, in: Neue Wege im strafrechtlichen Vorverfahren. Tagung der österreichischen Sektion der ÖJK in Weißenbach 1985, Wien 1985, 73-103 (Schriftenreihe des BMJ 27).R. Moos: Die Reform des strafprozessualen Vorverfahrens. Enquete im Parlament am 28. November 1995. Hrsg. von Soyer, Wien 1996, 41-62 (Juristische Schriftenreihe 96).R. Moos: Grundsatzfragen der Reform des Vorverfahrens, in: ÖJZ 1996, 886-902; gekürzte Fassung in: Entwicklungslinien im Straf- und Strafprozessrecht. Vorträge, gehalten bei der Richterwoche 1996 in Rust, Wien 1996, 37-80 (Schriftenreihe des BMJ 82).R. Moos: Die Stellung der Staatsanwaltschaft im strafprozessualen Vorverfahren. Vom formalen zum materiellen Rechtsdenken, in: Staatsanwaltschaft im 21. Jahrhundert. Aufgaben - Positionen - Perspektiven. Hrsg. von Pilgermair, Wien 2001, S. 59–102.R. Moos, Die Reform des Vorverfahrens im österreichischen Strafverfahren, in: Festschrift für Heike Jung zum 65. Geburtstag. Hrsg. von Müller-Dietz u. a., Baden-Baden 2007, S. 581–599.