Das Amtsgericht Jemgum war ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Jemgum.
Nach der Revolution von 1848 wurden im Königreich Hannover die Rechtsprechung von der Verwaltung getrennt und die Patrimonialgerichtsbarkeit abgeschafft.Gesetz über die Gerichtsverfassung vom 8. November 1850 () Das Amtsgericht wurde daraufhin mit der Verordnung vom 7. August 1852 die Bildung der Amtsgerichte und unteren Verwaltungsbehörden betreffend als königlich hannoversches Amtsgericht gegründet. Es umfasste das Amt Jemgum.Hannoversche Gesetzgebung über Staats- und Gemeinde-Verwaltung, 1852, S. 32, 78, online
Das Amtsgericht war dem Obergericht Aurich untergeordnet.Verzeichnis der Obergerichte, Anlage zur Verordnung zur Ausführung der §§ 14, 15 und 35 des Gesetzes über die Gerichtsverfassung vom 8. November 1850 vom 7. August 1852, abgedruckt in: Gerhard Adolf Wilhelm Leonhardt: Die Justizgesetzgebung des Königreichs Hannover: unter besonderer Berücksichtigung der Regierungs- und ständischen Motive zum practischen Gebrauche. Band 3, 1852, S. 135 online Mit der Annexion Hannovers durch Preußen wurde es zu einem preußischen Amtsgericht in der Provinz Hannover. Im Jahre 1879 wurde das Amtsgericht Friedeburg aufgelöst. Sein Gerichtsbezirk wurde dem Amtsgericht Weener zugeordnet.
Weblinks Geschichte des Amtsgerichtes Aurich
Einzelnachweise
Jemgum Jemgum Jemgum Kategorie:Jemgum Kategorie:Organisation (Landkreis Leer) Kategorie:Geschichte (Landkreis Leer) Kategorie:Gerichtsgründung 1852 Kategorie:Aufgelöst 1879