Das Amtsgericht Hümmling zu Sögel war ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit im Königreich Hannover. Sitz des Gerichts war Sögel in Niedersachsen. Benannt war es nach der Landschaft Hümmling.
Geschichte Im Jahre 1826 wurde das Herzogtum Arenberg-Meppen als Standesherrschaft im Königreich Hannover wieder eingerichtet. In Meppen bestand das Standesherrlich Herzoglich-Arenberg’sche Amt Hümmling als Verwaltungsbezirk und Gericht erster Instanz. Diesem war die Standesherrliche Herzoglich-Arenbergische Justiz-Kanzley zu Haselünne als Gericht zweiter Instanz übergeordnet.
Nach der Revolution von 1848 wurden im Königreich Hannover die Rechtsprechung von der Verwaltung getrennt und die Patrimonialgerichtsbarkeit abgeschafft.Gesetz über die Gerichtsverfassung vom 8. November 1850 () Das Amtsgericht wurde daraufhin mit der Verordnung vom 7. August 1852 die Bildung der Amtsgerichte und unteren Verwaltungsbehörden betreffend als königlich hannoversches Amtsgericht gegründet. Es umfasste das Amt Hümmling.Hannoversche Gesetzgebung über Staats- und Gemeinde-Verwaltung, 1852, S. 32, 76 online Das Amtsgericht war dem Obergericht Meppen (ab 1875 dem Obergericht Osnabrück) untergeordnet.Verzeichnis der Obergerichte, Anlage zur Verordnung zur Ausführung der §§ 14, 15 und 35 des Gesetzes über die Gerichtsverfassung vom 8. November 1850 vom 7. August 1852, abgedruckt in: Gerhard Adolf Wilhelm Leonhardt: Die Justizgesetzgebung des Königreichs Hannover: unter besonderer Berücksichtigung der Regierungs- und ständischen Motive zum practischen Gebrauche. Band 3, 1852, S. 135 online Mit der Annexion Hannovers durch Preußen wurde es zu einem preußischen Amtsgericht in der Provinz Hannover. Es unterstand dem Landgericht Osnabrück. Der Name wurde auf Amtsgericht Sögel geändert.
Mit dem Inkrafttreten des deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes am 1. Oktober 1879 wurden reichsweit einheitlich Amts-, Land- und Oberlandesgerichte geschaffen. Das Amtsgericht Sögel blieb bestehen und war nun dem Landgericht Osnabrück nachgeordnet.
Sein Gerichtsbezirk umfasste jetzt aus dem Landkreis Meppen das Amt Hümmling und den Gemeindebezirk Wachtum aus dem Amt Haselünne.Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30, S. 514, Digitalisat Am Gericht bestand 1880 eine Richterstelle. Das Amtsgericht war damit ein kleines Amtsgericht im Landgerichtsbezirk. Gerichtstage wurden in Lorup gehalten.Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung. 1888, S. 410 online
Im Jahre 1974 wurde das Amtsgericht aufgelöst und der größte Teil des Gerichtsbezirks dem Amtsgericht Meppen zugeordnet.
Weblinks Geschichte des Amtsgerichtes Meppen
Einzelnachweise
Hummling Hummling Sogel Kategorie:Herzogtum Arenberg-Meppen Kategorie:Sögel Kategorie:Gerichtsgründung 1852 Kategorie:Aufgelöst 1974