hochkant=1.3|mini|Karikatur eines Radikalen, eines Konstitutionellen und eines Konservativen (1848) Die politischen Parteien in Deutschland 1848–1850 entstanden kurz vor dem Ausbruch der Deutschen Revolution 1848/49. Diese politischen Vereine wurden meist lokal und teilweise auf der Landesebene gegründet, während eine überregionale Organisation nur ansatzweise gelang.

In der Frankfurter Nationalversammlung (ab Mai 1848) gruppierten die Abgeordneten sich nach gemeinsamen Grundüberzeugungen und Interessen. Die Fraktionen hießen normalerweise nach den Gaststätten (Tagungslokalen), in denen die Abgeordneten sich trafen. Trotz einiger Abspaltungen und Neugruppierungen waren die Fraktionen recht stabil und gut organisiert. Zeitweise überlagerte die Frage kleindeutsch/großdeutsch die Einteilung nach politischen Fraktionen.

Nach dem Ende der Nationalversammlung im Frühjahr 1849 blieb die rechte Mitte aktiv und beteiligte sich zusammen mit der Rechten am Erfurter Unionsparlament (1850), während die Linke bereits verfolgt wurde oder die undemokratische Wahl zum Unionsparlament boykottierte. Im Unionsparlament hatte die rechte Mitte, die konstitutionellen oder rechten Liberalen, die große Mehrheit, doch scheiterte Preußens Unionsprojekt spätestens in der Herbstkrise 1850 an der Haltung der mittelgroßen Staaten und Österreichs. Danach setzte die eigentliche Reaktionsära ein, und erst gegen Ende der 1850er-Jahre wurde es langsam wieder in Deutschland möglich, politische Vereine zu bilden.

Bezeichnungen Die Zeitgenossen der Jahre 1848–1850, aber auch spätere Historiker, haben für die politischen Strömungen und Vereine der Revolutionszeit verschiedene Bezeichnungen verwendet. Teilweise beziehen sich diese Bezeichnungen auf ein allgemeineres Links-rechts-Schema, teilweise auf größere Ideologien wie den Liberalismus oder Konservativismus, teilweise gab es bereits konkrete Namen von Parteien oder Fraktionen aufgrund der Stadt oder der Gaststätte, in der man sich traf.

Nach dem Links-rechts-Schema unterschied man eine Mitte von der Linken und der Rechten. Die sehr breite Mitte, das Zentrum, wurde noch in linkes und rechtes Zentrum unterteilt. Vor allem für die Linke und Rechte, aber auch mit Bezug auf Ideologien, verwendete man zur näheren Kennzeichnung Ausdrücke wie extrem, äußerst oder entschieden (also nach links oder rechts tendierend) oder gemäßigt (in die Mitte tendierend): die gemäßigte Linke, die entschiedene Linke, die entschiedenen Liberalen, die gemäßigten Konstitutionellen, die äußerste Rechte usw.

In der damaligen Zeit standen sich zwei Prinzipien gegenüber, auf denen die Macht im Staate beruhen konnte: Traditionell war es der Monarch, im Zeitalter des Konstitutionalismus kam die Volksvertretung (das Parlament) hinzu. Ideologisch gesehen standen sich also auf der einen Seite das monarchische Prinzip und auf der anderen die Volkssouveränität bzw. die Demokratie gegenüber. Die entschiedene Rechte war rein monarchisch eingestellt und wollte einer Volksvertretung möglichst wenig Mitsprache einräumen; die Linke war rein demokratisch eingestellt und verlangte nach einer Republik mit starker Volksvertretung und schwacher Regierung. Strömungen dazwischen wollten beide Prinzipien realisiert sehen: Der Liberalismus trat für eine konstitutionelle Monarchie ein. Rechtsliberale (des rechten Zentrum) wollten ein echtes Gleichgewicht zwischen Monarch und Volksvertretung sehen und die Volksvertretung nur durch Wohlhabende wählen lassen. Linksliberale (des linken Zentrum) wünschten sich mehr Macht für die Volksvertretung und ein Wahlrecht, das deutlich mehr Männer mitwählen ließ. Die Demokraten wollten eine starke Volksvertretung, die nach einem allgemeinen Wahlrecht zustande kam. Die gemäßigten Demokraten konnten sich auch eine konstitutionelle Monarchie mit einem eher schwachen Königtum vorstellen. Die entschiedenen Demokraten neigten zur Abschaffung der Monarchie und zur Errichtung einer Republik.

Parteien im Vormärz

Parteienverbot

Im deutschen Vormärz, also in den Jahren oder Jahrzehnten vor der Revolution 1848, gab es aus verschiedenen Gründen keine Parteien. Es herrschte noch die Auffassung, dass die Volksvertretung das Volk in seiner Gesamtheit repräsentiere und sich auf das Gemeinwohl richten solle, nicht auf die Interessen einzelner Gruppen. In den Geschäftsordnungen der Parlamente fanden sich oft festgelegte Sitzordnungen, um die Entstehung von Fraktionen zu verhindern.Manfred Botzenhart: Deutscher Parlamentarismus in der Revolutionszeit 1848–1850. Droste Verlag, Düsseldorf 1977, S. 315.

Vor allem aber waren Parteien, das heißt politische Vereine, verboten. In fast keiner deutschen Landesverfassung wurde die Assoziierungsfreiheit erwähnt, also die Freiheit, Vereine zu bilden. Dies, obwohl die damalige Staatsrechtslehre diese Freiheit zu den Grundrechten zählte. Die alten Ständestaaen, aber auch Rousseau lehnten die Assoziierungsfreiheit ab, während die nordamerikanische Verfassung sie durch den ersten Verfassungszusatz von 1791 schützte.Judith Hilker: Grundrechte im deutschen Frühkonstitutionalismus. Duncker & Humblot, Berlin 2005, S. 291–293.

Die Reaktionären im Deutschen Bund ab 1815 lehnten die Assoziierungsfreiheit ebenso wie die Pressefreiheit strikt ab. Der Mord am Dichter Kotzebue 1819 lieferte ihnen den Vorwand, alle Burschenschaften an den Universitäten zu verbieten (§ 3 des Bundes-Universitätsgesetzes, also nicht nur die geheimen Vereinigungen), unter Androhung schwerer Strafen und dem Verbot, später öffentliche Ämter zu bekleiden. Das Vereinswesen organisierte sich daher außerhalb der Universität.

Das Hambacher Fest von 1832, eine große Demonstration für Freiheit und nationale Einheit, lieferte den Anlass für neue Repressionen. Am 5. Juli 1832 erließ der Deutsche Bund Zehn Artikel, die alle politischen Vereine und außerordentlichen Volksfesten verboten, außerdem die politische Rede auf erlaubten Volksfeste und das Tragen von Abzeichen in der Öffentlichkeit. Die Repression des Bundes (und der deutschen Länder) sorgte dafür, dass die Bevölkerung den Bund immer mehr ablehnte, während die Grenze zwischen politischen und unpolitischen Vereinen nicht klar gezogen werden konnte.Judith Hilker: Grundrechte im deutschen Frühkonstitutionalismus. Duncker & Humblot, Berlin 2005, S. 299.

Das heißt, dass die unpolitischen Vereine ein Netzwerk schufen, das rasch für politische Zwecke genutzt werden konnte. Manfred Botzenhart drückte es so aus: „Der Weg vom Honoratiorenstammtisch zum Wahlkomitee, vom Leseverein, von der ‚Gesellschaft Harmonie‘ oder dem ‚Bürgermuseum‘ zum politischen Verein wurde im Überschwang der Märzbewegung vermutlich häufig schnell vollzogen.“Manfred Botzenhart: Deutscher Parlamentarismus in der Revolutionszeit 1848–1850. Droste Verlag, Düsseldorf 1977, S. 320.

Frühe Parteienlehre Laut Karl Theodor Welcker im Staatslexikon von 1843 umfasste die Assoziation auch politische Vereinigungen. Sie konnten auf Dauer angelegt sein, hatten ein festes Programm sowie eine Organisation und standen grundsätzlich allen Bürgern offen. Sie waren nach Welcker ein politisches Organ, um Kritik zu üben, aber auch um die Ständeversammlungen zu unterstützen und überhaupt eine öffentliche Meinung zu artikulieren. Was Fraktionen in den Volksvertretungen angeht, verweist er auf das englische Beispiel.Manfred Botzenhart: Deutscher Parlamentarismus in der Revolutionszeit 1848–1850. Droste Verlag, Düsseldorf 1977, S. 318.

In der Staatsrechtslehre unterschied Friedrich Rohmer 1844 den Radikalismus, den Liberalismus, den Konservativismus und den Absolutismus, die er mit den Lebensaltern des Menschen verglich: Knabe, Jüngling, Mann, Greis. Die beiden mittleren Parteien (im Sinne von Strömungen) hatten ihm zufolge die meisten Gemeinsamkeiten. Das Staatslexikon nannte die demokratische Partei die einzige, welche die allgemeinen Menschheitsinteressen vertrete, während die übrigen drei (Absolutismus, Kirche, Bourgeoisie) Sonderinteressen verfolgten. Worin genau die Menschheitsinteressen bestehen, wird nicht konkret definiert.Manfred Botzenhart: Deutscher Parlamentarismus in der Revolutionszeit 1848–1850. Droste Verlag, Düsseldorf 1977, S. 316/317.

Heinrich von Gagern gehörte zu den Politikern des Vormärz und dann in der Märzrevolution, die sich frühzeitig als „Parteimann“ bezeichneten und damit von der negativen Besetzung des Begriffs „Partei“ wegkommen wollten. Eine Partei diente seiner Meinung nach dazu, Anerkennung für seine Ansichten zu finden; politischen Einfluss könne man nur über eine Partei haben.Manfred Botzenhart: Deutscher Parlamentarismus in der Revolutionszeit 1848–1850. Droste Verlag, Düsseldorf 1977, S. 319.

Parteien in der Revolution 1848/1849 mini|Verkündung neuer Zugeständnisse in Wien, 15. Mai 1848.

In der eigentlichen Märzrevolution vom März und April 1848 wurden sofort überall Vereine auf Ortsebene gegründet. Sie wollten die Märzforderungen vortragen, bis sie von den Herrschenden im Bund oder im Land verwirklicht wurden. Dazu waren sie noch bewusst unbestimmt und nicht in einzelne Parteien aufgeteilt. Bereits in der zweiten Märzhälfte kam der Versuch auf, Organisationen auf Landesebene zu schaffen (in Baden, Großherzogtum Hessen, Sachsen und Württemberg).Manfred Botzenhart: Deutscher Parlamentarismus in der Revolutionszeit 1848–1850. Droste Verlag, Düsseldorf 1977, S. 320/321.

Bei der Wahl zur Nationalversammlung im April/Mai spielte die Abgrenzung zwischen solchen Parteien bzw. Wahlvereinen noch kaum eine Rolle. Die Wahl war in den meisten Ländern indirekt, und die Wahlmänner wählten lokale Prominente, die aus den kommunalen oder Landesparlamenten bekannt waren. Nach der Wahl schliefen viele Vereine wieder ein, bis die Debatten in der Nationalversammlung über die Zentralgewalt und der Frankfurter Demokratenkongress die Menschen bewegten und die Parteibildung förderten. Der Demokratenkongress (erstmals im Juni 1848) versuchte eine deutschlandweite republikanische Partei zu bilden. Sein Zentralausschuss verurteilte die Nationalversammlung als volksfeindlich, weil sie soeben einen unverantwortlichen Reichsverweser (eine Art Ersatz-Monarch) gewählt hatte. Im Gegenzug bemühten sich auch die Liberal-Konstitutionellen um eine nationale Vereinigung.Manfred Botzenhart: Deutscher Parlamentarismus in der Revolutionszeit 1848–1850. Droste Verlag, Düsseldorf 1977, S. 321.

Organisationen Die überregionalen Vereinsorganisationen entsprachen zwei Grundtypen: Die meisten konstitutionell-liberalen Vereine wünschten sich größte Selbstständigkeit für die Ortsvereine. Ein „Vorort“ führte die Geschäfte und sorgte für die Kontakte mit und zwischen den Ortsvereinen. Der Vorort konnte nicht im Namen des Ganzen sprechen oder Beschlüsse treffen. Die Demokraten und Republiker wählten eine hierarchische Organisation mit Ortsvereinen, Zusammenschlüssen auf Kreis- oder Bezirksebene sowie einem Zentralausschuss. Sie achteten auch mehr auf Parteidisziplin in den Ortsvereinen. Die Vereine trafen sich auf Landesebene etwa alle drei Monate, wobei am ersten Tag die Delegierten der angeschlossenen Vereine tagten und am Tag darauf eine öffentliche Volksversammlung stattfand.Manfred Botzenhart: Deutscher Parlamentarismus in der Revolutionszeit 1848–1850. Droste Verlag, Düsseldorf 1977, S. 323.

Erste Gründungsversuche mini|Entstehung der Frankfurter Nationalversammlung, dem Kristallationsort der Parteienbildung