mini|Reichsverweser Erzherzog Johann von Österreich, 1848, das vorläufige deutsche Staatsoberhaupt Als Huldigungserlass bezeichnet man ein Rundschreiben des deutschen Reichskriegsministers Eduard von Peucker am 16. Juli 1848 an die Kriegsministerien der einzelnen deutschen Staaten. Die jeweiligen Armeen der Einzelstaaten sollten in einer Parade am 6. August dem Reichsverweser huldigen und die deutschen Farben tragen.
Nur die kleineren Staaten kamen dem nach, während die größeren, wie Preußen oder Österreich, sich der Aufforderung verweigerten oder den Erlass nur teilweise ausführten. Wo es keine staatliche Huldigung gab, organisierten Bürger oftmals Feste unter Einbeziehung ihrer Bürgerwehr. Die Huldigungsfrage zeigte, wie brüchig die Zusammenarbeit zwischen der Zentralgewalt und vor allem den größeren Einzelstaaten war.
Entstehen mini|Fensterszene beim Einzug des Reichsverwesers in Frankfurt (Juli 1848), Gemälde von Moritz Daniel Oppenheim Es war im Interesse der Zentralgewalt, dass sie über die Bundestruppen bzw. Reichstruppen verfügen konnte, um gegen Unruhen und auch Anschläge gegen die Nationalversammlung auftreten zu können. Fraktionen der Linken und in der Mitte der Nationalversammlung hatten verlangt, dass die Bundestruppen auf die Zentralgewalt vereidigt werden; die Zentralgewalt jedoch entschied sich für die gemäßigtere Form einer Huldigung.Veit Valentin: Geschichte der deutschen Revolution von 1848–1849. Zweiter Band: Bis zum Ende der Volksbewegung von 1849. Nachdruck. Kiepenheuer & Witsch, 1977 (1930/1931), S. 91.
Die Zentralgewalt bestand im Juli 1848 aus nur drei Reichsministern. Außenminister Johann Gustav Heckscher war mit den Reichsverweser nach Wien verreist. So beschlossen Innenminister Anton von Schmerling und Kriegsminister Eduard von Peucker am 15. oder 16. Juli als Reichsministerrat allein, den entsprechenden Ministerien der Einzelstaaten ihre jeweilige Ernennung zu melden. Dazu verfassten beide Reichsminister jeweils für ihren Bereich ein Rundschreiben; der Reichsverweser erfuhr erst im Nachhinein davon.Ralf Heikaus: Die ersten Monate der provisorischen Zentralgewalt für Deutschland (Juli bis Dezember 1848). Dissertation. Frankfurt am Main u. a., 1997, S. 97, S. 123.
mini|Reichsverweser Johann: Aufruf an das deutsche Volk, 15. Juli 1848 Laut Zentralgewaltgesetz vom 28. Juni übernahm der Reichsverweser (in der vorläufigen Verfassungsordnung ein Ersatz-Monarch) die "Oberleitung der gesamten bewaffneten Macht" (Art. 2, Buchstabe b). Peucker wollte diese Oberleitung den Kriegsministerien der Einzelstaaten anzeigen. Er selbst war preußischer General und hatte bei der Übernahme des Reichskriegsministeriums darauf bestanden, dass die Einzelstaaten ihre militärische Eigenständigkeit behielten. Doch das Rundschreiben wurde missverstanden; Peucker wurde unterstellt, er wolle sofort den Oberbefehl aller Truppen in Deutschland übernehmen bzw. ausüben. Der Inhalt des Rundschreibens spricht deutlich von einem Ersuchen an die Kriegsministerien, dass in dringenden Fällen Befehle des Reichsverwesers an die Truppen weitergegeben werden.Ralf Heikaus: Die ersten Monate der provisorischen Zentralgewalt für Deutschland (Juli bis Dezember 1848). Dissertation. Frankfurt am Main u. a., 1997, S. 97/98.
Hinter dem Rundschreiben stand in erster Linie Innenminister Schmerling. Er wollte nicht nur die Stärke der Zentralgewalt demonstrieren, sondern auch Forderungen der Linken in milderer Form entsprechen: Die Linke hatte verlangt, dass alle Truppen auf den Reichsverweser vereidigt werden. Die primäre Verantwortung für die Folgen des Huldigungserlass trug also Schmerling, während Peucker der Nationalversammlung nicht angehörte, an den dortigen Diskussionen nicht teilgenommen hatte und daher die politische Tragweite des Rundschreibens möglicherweise nicht richtig einschätzen konnte. Schmerling gab später zu, dass der Erlass ein Missgriff gewesen sei.Ralf Heikaus: Die ersten Monate der provisorischen Zentralgewalt für Deutschland (Juli bis Dezember 1848). Dissertation. Frankfurt am Main u. a., 1997, S. 98–100, S. 377.
Inhalt mini|Eduard von Peucker, Reichskriegsminister Das Rundschreiben verweist auf das Zentralgewaltgesetz vom 28. Juni 1848 und die Bildung des Reichsministeriums. Dabei sei der königlich-preußische Generalmajor Eduard von Peucker, der Unterzeichnende, zum Reichskriegsminister ernannt worden. Er macht hiermit seine Ernennung bekannt. In dringenden Ausnahmefällen werde der Reichskriegsminister Befehle geben; er ersucht das Kriegsministerium die jeweiligen Truppen anzuweisen, diese Befehle zu befolgen: Wörtlich heißt es:
Er bittet ferner um Mitteilungen über den Zustand und die Bedürfnisse der Bundestruppen. Da der Reichsverweser die "Oberleitung der gesammten deutschen bewaffneten Macht" übernommen habe, sollen alle Truppen vom Aufruf des Reichsverwesers an das deutsche Volk Kenntnis nehmen und dem Reichsverweser eine "öffentliche Huldigung" darbringen. Dazu sollen am Sonntag, den 6. August 1848, "alle deutsche Bundestruppen in ihren Garnisonen in Parade" ausrücken. Der Aufruf soll ihnen vorgelesen, dem Reichsverweser ein "dreimaliges Lebehoch" ausgebracht und eine dreimalige Geschützsalve abgefeuert werden. Sofern noch nicht geschehen sollen die Truppen „die deutschen Farben“ anlegen.
Befolgung Alle Staaten befolgten den Huldigungserlass nach Sinn und Form, allerdings mit Ausnahme der größten und wichtigsten Staaten Österreich, Preußen, Bayern und Hannover. Sie führten ihn nur teilweise oder kaum aus.Ernst Rudolf Huber: Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789. Band II: Der Kampf um Einheit und Freiheit 1830 bis 1850. 3. Auflage. Verlag W. Kohlhammer, Stuttgart u. a. 1988, S. 652/653.Ralf Heikaus: Die ersten Monate der provisorischen Zentralgewalt für Deutschland (Juli bis Dezember 1848). Dissertation. Frankfurt am Main u. a., 1997, S. 103. In der Fachliteratur heißt es zuweilen vereinfachend, die Staaten oder die größeren Staaten hätten den Erlass nicht befolgt.Rudolf Stadelmann: Soziale und politische Geschichte der Revolution von 1848. Münchner Verlag, München 1948, S. 23.Otto Kimminich: Deutsche Verfassungsgeschichte. 2. Auflage. Nomos, Baden-Baden 1987, S. 357.Dieter Hein: Die Revolution von 1848/49. C. H. Beck, München 1998, S. 52.
Der Reichsverweser selbst verlebte den Tag in Frankfurt am Main, im Hotel Russischer Hof, mit seiner Frau und seinem Sohn. Nach Verlesung des Aufrufs an das deutsche Volk und dreimaligem Lebehoch defilierten die Truppen vor dem Hotel des Reichsverwesers. Als dieser sich mit seiner Familie zeigte, „erscholl von Neuem ein mehrfaches Lebehoch aus den Reihen des Militärs sowohl als der dichtgedrängten Volksmassen“, hieß es in einer Zeitung.Luxemburger Wort für Wahrheit und Recht. Nr. 43, 13. August 1848.
In Hannover wurde die Militärparade zehn Minuten vor Beginn abgesagt, angeblich war das Wetter zu schlecht.Veit Valentin: Geschichte der deutschen Revolution von 1848–1849. Zweiter Band: Bis zum Ende der Volksbewegung von 1849. Nachdruck. Kiepenheuer & Witsch, 1977 (1930/1931), S. 91. Die Truppen erhielten den Inhalt des Erlasses nur per Tagesbefehl.Ralf Heikaus: Die ersten Monate der provisorischen Zentralgewalt für Deutschland (Juli bis Dezember 1848). Dissertation. Frankfurt am Main u. a., 1997, S. 103. Württemberg folgte dem Erlass; als die linke Reichsregentschaft im Juni 1849 den Reichsverweser für abgesetzt erklärte und sich den württembergischen Reichsgeneral von Miller unterstellen wollte, verwies dieser auf die Huldigung. Als Soldat verbiete es sich für ihn zu entscheiden, ob der Reichsverweser abgesetzt sei oder nicht.Ernst Rudolf Huber: Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789. Band II: Der Kampf um Einheit und Freiheit 1830 bis 1850. 3. Auflage. Verlag W. Kohlhammer, Stuttgart u. a. 1988, S. 880.
Reichskriegsminister Peukert wurde in der Nationalversammlung scharf dafür kritisiert, dass der Erlass nur mangelhaft befolgt wurde. Er bemühte sich, so Engehausen, „die Weigerungen als Missverständnisse zu bagatellisieren“.Frank Engehausen: Werkstatt der Demokratie. Die Frankfurter Nationalversammlung 1848/49. Campus Verlag: Frankfurt / New York 2023, S. 126.
Österreich In Wien fand zwar eine öffentliche Militärparade der Garnison statt. Nur das Bataillon, das dem Bundeskontingent Österreichs angehörte, legte für die Parade die deutschen Farben an und gleich danach wieder ab. Kriegsminister Latour beschwerte sich beim Reichsverweser, da der Erlass taktlos und anmaßend sei und der Heeresdisziplin schade. Der Reichsverweser antwortete, er habe vom Erlass gar nichts gewusst.Veit Valentin: Geschichte der deutschen Revolution von 1848–1849. Zweiter Band: Bis zum Ende der Volksbewegung von 1849. Nachdruck. Kiepenheuer & Witsch, 1977 (1930/1931), S. 91. (Reichsverweser Erzherzog Johann hatte paradoxerweise nicht nur das Reichsministerium, sondern in Stellvertretung seines kaiserlichen Neffen auch die österreichische Regierung eingesetzt.)Ralf Heikaus: Die ersten Monate der provisorischen Zentralgewalt für Deutschland (Juli bis Dezember 1848). Dissertation. Frankfurt am Main u. a., 1997, S. 103.
Preußen mini|Auch wo nicht gehuldigt wurde, feierten Deutsche am 6. August den Reichsverweser, hier bei einem Festzug zum Kreuzberg bei Berlin.
Reaktionen in der Hauptstadt Die preußische Regierung kündigte in einem frostigen Schreiben dem Reichsministerium an, den Erlass nicht zu befolgen. Sie berief sich darauf, dass zur preußischen Armee auch Truppen aus Gebieten gehören, die nicht Teil des Deutschen Bundes seien. Denen könne man die Huldigungsfeier nicht zumuten. Außerdem hätten die preußischen Truppen im Dienst des Bundes die deutschen Farben bereits angelegt, und bei der Wahl des Reichsverwesers habe es bereits eine militärische Feier gegeben. Der preußische König wiederholte in einem Tagesbefehl vom 29. Juli, dass er der Reichsverweserwürde für Johann zugestimmt habe und stellte in Aussicht, dass preußische Truppen dem Kommando Johanns für Bundeszwecke unterstellt werden können, aber nur mit jeweiligem ausdrücklichem Befehl des Königs.Ralf Heikaus: Die ersten Monate der provisorischen Zentralgewalt für Deutschland (Juli bis Dezember 1848). Dissertation. Frankfurt am Main u. a., 1997, S. 102.
Max von Gagern hielt sich im August in Berlin auf und schrieb seinem Bruder Heinrich von Gagern, dem Präsidenten der Nationalversammlung, dass ihn “ein böser, unheimlicher Geist” angeweht habe. Die schlechte Strömung dort für Nationalversammlung und Zentralgewalt käme nicht allein von der preußischen Regierung, sondern sie folge “mehr dem Gedränge, als sie es anführt; die philisterhafte Stammeifersucht, die Angst der Krämer, das bettelstolze Junkertum in der Provinz u[nd] in der Armee, kurz alles, was einen Wiederaufschwung der Nation erschwert, scheint zu neuem Leben zu erwachen [...].”Nach Frank Möller: Heinrich von Gagern. Eine Biographie. Habilitationsschrift, Universität Jena 2004, S. 282. Auslassungen dort.
Feiern in der Provinz Am 6. August fanden in kleinerem Rahmen tatsächlich preußische Huldigungsparaden statt, nämlich von Truppen, die zu jenem Zeitpunkt Aufgaben des Bundes innehatten. Dabei handelte es sich um die preußische Armee in Schleswig-Holstein sowie die preußischen Garnisonen in den Bundesfestungen Mainz und Luxemburg.Ralf Heikaus: Die ersten Monate der provisorischen Zentralgewalt für Deutschland (Juli bis Dezember 1848). Dissertation. Frankfurt am Main u. a., 1997, S. 102/103.