Idschāza () ist ein Begriff aus dem islamischen Unterrichtswesen, der ursprünglich die Autorisierung eines Schülers durch seinen Lehrer für die Weitervermittlung eines Textes, Buches oder einer Lehrtradition bezeichnet.

In Deutschland In Deutschland bezeichnet sie die Beauftragung zur Erteilung des islamischen Religionsunterrichts an öffentlichen Schulen nach III 2 GG.

Immer mehr Länder der Bundesrepublik Deutschland sind bestrebt, auch den muslimischen Schülerinnen und Schülern einen Religionsunterricht nach den Grundsätzen ihres Glaubens anzubieten.

Nordrhein-Westfalen Am 22. Dezember 2011 wurde vom Landtag Nordrhein-Westfalen das Gesetz zur Einführung von Islamischem Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach (7. Schulrechtsänderungsgesetz) erlassen.Nordrhein-Westfalen: Gesetz zur Einführung von Islamischem Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach; Einstellung von Lehrkräften für das Fach Islamische Religionslehre. In: Schule NRW. Amtsblatt des Ministeriums für Schule und Weiterbildung (2014), H. 9, S. 424

Voraussetzungen Bewerberinnen und Bewerbern wird die Erlaubnis zur Erteilung des Islamischen Unterrichts beim Vorliegen der folgenden Voraussetzungen durch den im § 132 a, Abs. 4 bis 7 erwähnten Beirat erteilt:

Bekenntnis zum Islam erfolgreicher Abschluss eines Lehramtsstudiums im Fach Islamische Religionspädagogik oder die Verpflichtung, an Fortbildungsmaßnahmen, die fachdidaktische und/oder religionspädagogische Kompetenzen vermitteln, teilzunehmen Versprechen, den Religionsunterricht in Übereinstimmung mit der islamischen Lehre zu erteilen Beachtung der Grundsätze des Islam in der persönlichen Lebensführung Bescheinigung der Moscheegemeinde über die Teilnahme am Gemeindeleben Erklärung zu einer Zusammenarbeit mit einer Moscheegemeinde in Bezug auf den Islamischen Religionsunterricht Bereitschaft, an Weiter- und Fortbildungen teilzunehmen Zustimmung von 75 % der Beiratsmitglieder

Antrag Der Antrag der Bewerberin bzw. des Bewerbers muss die folgenden Unterlagen enthalten: formloses Antragsschreiben Lebenslauf Angaben zur persönlichen Motivation zum Beruf in Bezug auf den Islamischen Religionsunterricht in einem gesonderten Schreiben Hochschulzeugnis(se), ggf. Zertifikate Bescheinigung einer Moscheegemeinde über die Teilnahme am Gemeindeleben

Moscheegemeinde Bei den hier erwähnten Moscheegemeinden handelt es sich um diejenigen, die im Koordinationsrat der Muslime organisiert sind. Andere Moscheegemeinden können vom Beirat anerkannt werden. Ebenso entscheidet der Beirat in den Fällen, in denen keine Bescheinigung beigebracht werden kann.

Literatur G. Vajda, I. Goldziher, S.A. Bonebakker: Art. „Id̲j̲āza“ in The Encyclopaedia of Islam. New Edition Bd. III, S. 1020b-1022b.

Einzelnachweise

Kategorie:Akademische Bildung Kategorie:Abschluss oder Zertifikat Kategorie:Islamisches Recht