Der Landkreis Freudenstadt ist eine Gebietskörperschaft mit Einwohnern () im Regierungsbezirk Karlsruhe in Baden-Württemberg. Er gehört zum Regionalverband Nordschwarzwald. Verwaltungssitz des Landkreises ist die Große Kreisstadt Freudenstadt. Der Landkreis Freudenstadt ist hinsichtlich der Einwohnerzahl der zweitkleinste Baden-Württembergs (kleiner ist lediglich der Hohenlohekreis).
Geographie Lage Als Naturraum liegt der Landkreis Freudenstadt nur zum Teil im Nordschwarzwald. Die südlichen, zum Talsystem der Kinzig gehörenden Gebiete (Alpirsbach und Bad Rippoldsau-Schapbach) zählen zum Mittleren Schwarzwald. Der Ostteil des Kreisgebiets (Schopfloch, Horb am Neckar, Empfingen und Eutingen im Gäu) unterscheidet sich als Gäulandschaft vom Schwarzwald und zählt naturräumlich zu den Oberen Gäuen, die zwischen Schwarzwald und Schwäbischer Alb liegen.Daten- und Kartendienst der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg Hier wird das Kreisgebiet kurz vom Neckar durchflossen. Die höchste Erhebung im Landkreis ist der Dreifürstenstein auf der Hornisgrinde mit . Er ist der höchste Punkt Württembergs.
Flächenaufteilung
Nach Daten des Statistischen Landesamtes, Stand 2015.Flächenerhebung nach Art der tatsächlichen Nutzung 2015
Naturschutz
Der Landkreis Freudenstadt besitzt folgende 18 Naturschutzgebiete:
Alte Egart: 19,0 ha; Gemeinde Glatten – Gemarkung Glatten Benzinger Berg: 6,0 ha; Stadt Dornstetten – Gemarkung Aach und Stadt Freudenstadt – Gemarkung Dietersweiler Dießener Tal und Seitentäler: 483,2 ha; Stadt Horb am Neckar und Gemeinde Schopfloch – Gemarkung Oberiflingen Doxbrunnen-Steinachtal: 46,6 ha; Stadt Horb am Neckar – Gemarkung Altheim Forchenkopf: 5,9 ha; Stadt Freudenstadt – Gemarkungen Wittlensweiler und Grüntal Glaswaldsee: 101,3 ha; Gemeinde Bad Rippoldsau-Schapbach Glaswiesen und Glaswald: 54,0 ha; Gemeinde Alpirsbach Große Tannen: 14,0 ha; Gemeinde Pfalzgrafenweiler – Gemarkung Herzogsweiler und Gemeinde Seewald – Gemarkung Erzgrube Heimbachaue: 10,0 ha; Gemeinde Loßburg – Gemarkung Haslachsimonswald Kniebis-Alexanderschanze: 189,1 ha; Stadt Freudenstadt sowie Gemeinden Baiersbronn und Bad Rippoldsau-Schapbach Kugler Hang: 4,3 ha; Stadt Horb am Neckar Osterhalde: 88,4 ha; Stadt Horb am Neckar Salzstetter Horn: 152,3 ha; Stadt Horb am Neckar – Gemarkung Altheim und Gemeinde Waldachtal – Gemarkung Salzstetten Schliffkopf: 272,2 ha (davon 146,8 ha im Landkreis Freudenstadt); Gemeinde Baiersbronn (Das NSG ist zum großen Teil im Nationalpark Schwarzwald aufgegangen) Stockerbachtal: 4,8 ha; Stadt Freudenstadt – Gemarkung Grüntal Waldbrunnen: 33,3 ha; Stadt Horb am Neckar – Gemarkungen Grünmettstetten und Altheim Wertwiesen: 11,0 ha; Stadt Horb am Neckar – Gemarkung Mühlen und Gemeinde Eutingen im Gäu – Gemarkung Rohrdorf Wilder See-Hornisgrinde: 15 ha; Gemeinde Baiersbronn (das NSG ist zum großen Teil im Nationalpark Schwarzwald aufgegangen)
Nachbarkreise Der Landkreis Freudenstadt grenzt im Uhrzeigersinn im Nordwesten beginnend an die Landkreise Rastatt, Calw, Tübingen, Zollernalbkreis, Rottweil und Ortenaukreis.
Geschichte Der Landkreis Freudenstadt geht zurück auf das ehemalige württembergische Oberamt Freudenstadt, welches 1806/07 anstelle der alten Oberämter Dornstetten und Freudenstadt bzw. der Klosterämter Alpirsbach und Reichenbach geschaffen wurde. Ab 1810 gehörte es zur Landvogtei Schwarzwald und ab 1818 zum Schwarzwaldkreis. Im östlichen Kreisgebiet wurde 1806 das Oberamt Horb aus früher hauptsächlich zu Vorderösterreich gehörigen Gebieten gebildet. Im Südosten gab es das Oberamt Sulz. Beide Oberämter gehörten ab 1810 zur Landvogtei am mittleren Neckar und ab 1818 ebenfalls zum Schwarzwaldkreis, der 1924 aufgelöst wurde. Auch in der Zwischenzeit wechselten einzelne Orte ihre Oberamtszugehörigkeit. 1934 wurden die drei Oberämter in Kreise umbenannt und 1938 der Kreis Sulz aufgelöst. Der größte Teil kam zum Landkreis Horb, der bedingt durch Gebietsteile des preußischen Landkreises Hechingen fortan aus zwei getrennten Gebietsteilen (Nordteil mit der Kreisstadt Horb am Neckar und Südteil um Sulz am Neckar) bestand. Nach dem Zweiten Weltkrieg kamen beide Landkreise mit dem südlichen Teil des alten Landes Württemberg zur Französischen Besatzungszone und in der Folge zunächst zum neuen Land Württemberg-Hohenzollern. Nach der Länderneugliederung 1952 im Südwesten gelangten die Landkreise an Baden-Württemberg und gehörten somit zum Regierungsbezirk Südwürttemberg-Hohenzollern.
Am 1. Januar 1971 erhielt der Landkreis Freudenstadt die Gemeinde Reutin aus dem Landkreis Rottweil. Diese wurde in die Stadt Alpirsbach eingemeindet.
Bei der Kreisreform wurde am 1. Januar 1973 der Landkreis Horb aufgelöst. Sein nördliches Gebiet kam zum vergrößerten Landkreis Freudenstadt, der auch noch die Gemeinden Dießen und Empfingen des aufgelösten Landkreises Hechingen, die Gemeinden Peterzell und Römlinsdorf des Landkreises Rottweil und die Gemeinden Bad Rippoldsau und Schapbach des ebenfalls aufgelösten Landkreises Wolfach erhielt. Die Gemeinde Fünfbronn trat er an den Landkreis Calw ab. Der südliche Teil des Landkreises Horb kam zum Landkreis Rottweil. Bemerkenswert ist die seit der Kreisreform 1973 wirksam gewordene Zugehörigkeit des mit vielen altwürttembergischen Traditionen und Orten ausgestatteten Landkreises zum neu umrissenen Regierungsbezirk Karlsruhe.
Die Gemeinde Busenweiler wechselte am 1. April 1974 in den Landkreis Rottweil und die Gemeinde Garrweiler am 1. Oktober 1974 in den Landkreis Calw. Am 1. Januar 1977 wurde der Ort Tauchert mit damals mehr als 25 Einwohnern von Forbach (Landkreis Rastatt) nach Baiersbronn umgemeindet.
Der neue Landkreis Freudenstadt umfasste nach Abschluss der Gemeindereform zunächst 17 Gemeinden, darunter vier Städte und hiervon wiederum zwei Große Kreisstädte (Freudenstadt und Horb am Neckar). Am 1. Januar 2007 wurde die Gemeinde Betzweiler-Wälde nach Loßburg eingemeindet. Damit hat der Landkreis nur noch 16 Gemeinden, darunter vier Städte. Größte Stadt ist Horb am Neckar, kleinste Gemeinde ist Wörnersberg.
Einwohnerstatistik mini|Bevölkerungspyramide für den Landkreis Freudenstadt (Datenquelle: Zensus 2011 Datenbank Zensus 2011, Kreis Freudenstadt, Alter und Geschlecht)
Die Einwohnerzahlen sind Volkszählungsergebnisse (¹) oder amtliche Fortschreibungen des Statistischen Landesamts Baden-Württemberg (nur Hauptwohnsitze). Datum Einwohner 31. Dezember 1973 98.294 31. Dezember 1975 97.682 31. Dezember 1980 99.697 31. Dezember 1985 101.572 25. Mai 1987 ¹ 101.957 31. Dezember 1990 109.960 Datum Einwohner 31. Dezember 1995 119.166 31. Dezember 2000 120.848 31. Dezember 2005 122.579 31. Dezember 2010 119.878 31. Dezember 2015 116.233 31. Dezember 2020 118.364
Konfessionsstatistik Laut Zensus 2011 waren 43,6 % Einwohner evangelisch und 30,7 % römisch-katholisch. 25,7 % gehörten anderen Konfessionen oder Glaubensgemeinschaft an oder waren konfessionslos. Abgerufen am 8. Oktober 2019 Der Anteil der Protestanten und Katholiken an der Gesamtbevölkerung sinkt jährlich um einen Prozentpunkt. Gemäß dem Zensus 2022 waren am 25. Mai 2022 36,5 % der Einwohner evangelisch, 26,6 % katholisch, und 36,9 % waren konfessionslos, gehörten einer anderen Glaubensgemeinschaft an oder machten keine Angabe.Bevölkerung kompakt (Gebietsstand 15.05.2022, Religion), abgerufen am 15. August 2024
Politik Der Landkreis wird vom Kreistag und vom Landrat verwaltet. Das Landratsamt Freudenstadt ist die Verwaltungsbehörde des Landkreises.
Kreistag
Die Ergebnisse vergangener Wahlen zeigt folgende Tabelle: Parteien und Wählergemeinschaften %2024Sitze2024 %2019 Sitze2019 %2014 Sitze2014 %2009 Sitze2009 %2004 Sitze2004 %1999 Sitze1999 %1994 Sitze1994 %1989 Sitze1989CDUChristlich Demokratische Union Deutschlands30,01326,91132,91332,61535,81540,11737,11737,817FWVFreie Wählervereinigung für den Kreistag Freudenstadt20,9924,41027,51124,812————————AfDAlternative für Deutschland15,577,33————————————SPDSozialdemokratische Partei Deutschlands11,3510,9413,7514,3616,7717,1721,1920,69GrüneBündnis 90/Die Grünen8,4411,058,138,848,436,427,937,13FDPFreie Demokratische Partei7,3311,159,9415,4612,248,633,813,61FrauenFrauen in den Kreistag6,637,535,72——————————Die LinkeLinke——1,0———0,9—————————REPDie Republikaner————2,512,513,112,5–3,612,2—PBCPartei Bibeltreuer Christen——————0,7—————————WGWählervereinigungen————————23,81125,21225,11228,613Sonst.Sonstige————————————1,3———Gesamt100,044100,041100,039100,044100,041100,041100,043100,043Wahlbeteiligung60,3 %56,7 %49,2 %51,4 %52,3 %54,8 %66,7 %62,5 % WG: Wählervereinigungen, da sich die Ergebnisse von 1989 bis 2004 nicht auf einzelne Wählergruppen aufschlüsseln lassen.
Landrat Der Kreistag wählt den Landrat für eine Amtszeit von acht Jahren. Der Landrat ist gesetzlicher Vertreter und Repräsentant des Landkreises sowie Vorsitzender des Kreistags und seiner Ausschüsse. Er leitet das Landratsamt und ist Beamter des Kreises.
Zu seinem Aufgabengebiet zählen die Vorbereitung der Kreistagssitzungen sowie seiner Ausschüsse. Er beruft Sitzungen ein, leitet diese und vollzieht die dort gefassten Beschlüsse. In den Gremien hat er kein Stimmrecht. Sein Stellvertreter ist der Erste Landesbeamte.
Die Landräte des Landkreises Horb 1945–1972 1945–1946: Albert Eitel (kommissarisch) 1946: Wilhelm Trautmann (Amtsverweser) 1946: Friedrich Wilhelm Haugg (kommissarisch) 1946–1947: Alfons Maria Röhrle (Amtsverweser) 1947–1957: Hugo Schneider 1958–1965: Johann Georg Frank 1966–1972: Karl Georg Kruspe
Die Landräte des Landkreises Freudenstadt ab 1935 1935–1939: Hans von Watter 1939–1940: Fritz Büttner (Amtsverweser) 1940–1945: Ernst Lauffer 1945–1960: Herbert Hesselbarth 1960–1971: Helmut Weihenmaier 1971–2000: Gerhard Mauer 2000–2010: Peter Dombrowsky (CDU) 2010–2025: Klaus Michael Rückert (CDU) seit 2025: Andreas Junt
Die Oberamtmänner des Oberamts Freudenstadt ab 1807 sind unter Oberamt Freudenstadt dargestellt.
Hoheitszeichen
Als Hoheitszeichen führt der Landkreis Freudenstadt ein Siegel, ein Wappen sowie eine Hiss- und eine Bannerflagge. Ferner verwendet der Landkreis ein Logo.
Partnerschaft Seit Juli 2002 besteht eine Partnerschaft zwischen dem Landkreis Freudenstadt und dem Landkreis Tomaszowski (Lublin). Gegenstand und Ziel der Partnerschaft ist die Zusammenarbeit in den Bereichen Kultur, Touristik, Sport, Bildung, Umweltschutz und Ökologie.
Wirtschaft und Infrastruktur Im sogenannten „Zukunftsatlas“ belegte der Landkreis Freudenstadt im Jahr 2016 Platz 201 von 402 Landkreisen, Kommunalverbänden und kreisfreien Städten in Deutschland und zählt damit zu den Regionen mit „ausgeglichenem Chancen-Risiko-Mix“ für die Zukunft. In der Ausgabe von 2019 lag er auf Platz 178 von 401.
Verkehr Bahnverkehr Die Königlich Württembergischen Staats-Eisenbahnen führten 1866 ihre Bahnstrecke Plochingen–Immendingen neckaraufwärts über Tübingen nach Horb und im folgenden Jahr weiter in Richtung Rottweil.
1874 erreichte auch die Bahn von Pforzheim durchs Nagoldtal die ehemalige Kreisstadt Horb. Das kurze Teilstück Eutingen–Hochdorf wurde ab 1879 auch von der damaligen Gäubahn Stuttgart–Freudenstadt mitgenutzt. Von dort ging es 1886 weiter nach Alpirsbach–Hausach (Kinzigtalbahn).
1901 wurde Freudenstadt Hbf Knotenpunkt für die Murgtalbahn, die über Freudenstadt Stadtbahnhof bis Klosterreichenbach und erst 1928 unter der Regie der Deutschen Reichsbahn weiter talab in Richtung Rastatt verkehrte. Sie wird seit Ende 2003 durch die AVG elektrisch betrieben: Es verkehren die S-Bahnlinien S31 und S41 zwischen Freudenstadt und Karlsruhe.
Die Gäubahn wird heute von einer verlängerten S41 und Regional-Express-Zügen Stuttgart–Freudenstadt bedient.
Die Hohenzollerische Landesbahn berührt seit 1901 mit der Strecke Eyach–Haigerloch den heutigen Horber Stadtteil Mühringen. Hier ruht der Personenverkehr seit 1972.
ÖPNV