Das Amtsgericht Spangenberg (bis 1867 Justizamt Spangenberg) war ein von 1822 bis 1943, als Zweigstelle bis 1970, bestehendes Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit mit Sitz in der nordhessischen Stadt Spangenberg.
Geschichte Mit Inkrafttreten des kurhessischen Organisations-Edikts am 1. Januar 1822 wurden Justiz und Verwaltung im Kurfürstentum Hessen getrennt.Verordnung vom 29. Juni 1821, die Umbildung der bisherigen Staatsverwaltung betreffend () Dabei verlor das bisherige Amt Spangenberg seine administrativen Funktionen an den neu gebildeten Kreis Melsungen und diente als Justizamt Spangenberg nur noch der Rechtsprechung.Verordnung vom 30. August 1821, die neue Gebiets-Eintheilung betreffend () Der im Vergleich zum vorhergehenden Amt erheblich verkleinerte Bezirk des Justizamts Spangenberg umfasste die damaligen Gemeinden Spangenberg, Altmorschen, Bergheim, Bischofferode, Elbersdorf, Eubach, Günsterode, Heina, Heinebach, Herlefeld, Konnefeld, Landefeld, Metzebach, Mörshausen, Nausis, Neumorschen, Pfieffe, Schnellrode, Stolzhausen, Vockerode, Weidelbach und Wichte.. In: Handbuch des kurhessischen Militair-, Hof- und Civil-Staats auf das Jahr 1821. Waisenhaus, Kassel, S. 49–52. Infolge der Annexion Kurhessens durch das Königreich Preußen nach dem Deutschen Krieg 1866 erging im Juni 1867 eine königliche Verordnung, die die Gerichtsverfassung im vormaligen Kurfürstentum Hessen und den vormals zum Königreich Bayern zählenden Gebietsteilen neu ordnete. Die bisherigen Gerichtsbehörden wurden aufgehoben und durch Amtsgerichte in erster, Kreisgerichte in zweiter und ein Appellationsgericht in dritter Instanz ersetzt.Verordnung über die Gerichtsverfassung in dem vormaligen Kurfürstenthum Hessen und den vormals Königlich Bayerischen Gebietstheilen mit Ausschluß der Enklave Kaulsdorf vom 26. Juni 1867 () Infolgedessen wurde das bisherige Justizamt in das Amtsgericht Spangenberg umgewandelt und dem Sprengel des Kreisgerichts Rotenburg zugeteilt.Verfügung vom 8. August 1867, betreffend die Einrichtung der nach der Allerhöchsten Verordnung vom 26. Juni d. J. in dem vormaligen Kurfürstenthum Hessen und den vormals Königlich Bayerischen Gebietstheilen, mit Ausschluß der Enklave Kaulsdorf, zu bildenden neuen Gerichte () Aufgrund des Gerichtsverfassungsgesetzes kam es mit Wirkung vom 1. Oktober 1879 zum Wechsel in den Bezirk des neu errichteten Landgerichts Kassel,Verordnung, betreffend die Errichtung der Amtsgerichte vom 26. Juli 1878 (PrGS 1878, S. 275) der Bezirk des Amtsgerichts Spangenberg selbst änderte sich jedoch nicht.Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879 (PrGS 1879, S. 538)
Durch die Aufhebung des Amtsgerichts Bischhausen am 30. September 1932 vergrößerte sich der Amtsgerichtsbezirk Spangenberg noch um die Orte Burghofen, Friemen, Gehau, Hetzerode, Mäckelsdorf und Schemmern.Verordnung über die Aufteilung der Bezirke der aufgehobenen Amtsgerichte vom 13. September 1932 (PrGS 1932, S. 301) Im Jahre 1943 verlor das Amtsgericht Spangenberg seine Selbständigkeit und wurde zur Zweigstelle des Amtsgerichts Melsungen.Verfügung des Oberlandesgerichtspräsidenten in Kassel vom 11. Juni 1943 — 3200 — 1624 — Betrifft: Errichtung der Zweigstelle Windecken des Amtsgerichts Hanau am Main, der Zweigstelle Gudensberg des Amtsgerichts Fritzlar, der Zweigstellen Felsberg und Spangenberg des Amtsgerichts Melsungen und der Zweigstelle Gemünden an der Wohra des Amtsgerichts Kirchhain Nachdem am 1. Juli 1957 die Orte Burghofen, Friemen, Hetzerode, Mäckelsdorf nebst Schemmern sowie am 1. Juli 1968 der Ort Gehau an das Amtsgericht Eschwege abgegeben worden waren, erfolgte mit Wirkung vom 1. Juli 1970 die Aufhebung dieser Zweigstelle.
Einzelnachweise
Spangenberg Spangenberg Kategorie:Spangenberg Kategorie:Geschichte (Schwalm-Eder-Kreis) Kategorie:Organisation (Schwalm-Eder-Kreis) Kategorie:Gerichtsgründung 1867 Kategorie:Aufgelöst 1970