mini|Langgutfuhre mit 53 Meter Gesamtlänge zum Antransport eines Naturumlaufkessels für die Bioenergie Steyr Die Langgutfuhr (auch Langgutfuhre) ist im österreichischen Verkehrsrecht eine überlange Ladung.
Den Begriff gab es analog auch in Deutschland, dort wird er nicht mehr verwendet.
Zum Begriff Langgutfuhr ist sowie bei Kraftfahrzeugen mit Anhängern auch, ( Z 39 Kraftfahrgesetz i. d. F. 2019 – hier umformuliert).
Die höchste zulässige Geschwindigkeit dieser Fahrzeuge ist auf Freilandstraßen 50 km/h. Auf Autobahnen war die Geschwindigkeit lange Zeit auf 70 km/h beschränkt und wurde im Jahre 2019 auf 80 km/h heraufgesetzt (§ 101 KFG).Norbert Niederdorfer: Amt der Kärntner Landesregierung, graphische Darstellung auf Seite 6, Fahrschule Favoriten.at: Lehrmittel.
mini|alternativtext=LKW Anhänger mit Stahlträgern von hinten. Am Ende der Stahlträger befindet sich eine rechteckige weiße Tafel mit rotem Rand zur Kennzeichnung als Langgutfuhr|Mit Tafel als Langgutfuhr gekennzeichneter LKW Anhänger Wenn bei der Langgutfuhre die Ladung um mehr als einen Meter über den vordersten oder den hintersten Punkt des Fahrzeuges hinaus ragt, muss diese „gut erkennbar gemacht sein“.§ 101 Abs. 4 Kraftfahrgesetz 1967 auf ris.bka.gv.at Die Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung 1967 legt dabei fest, dass die Kennzeichnung der Ladung mit einer 25 mal 40 cm großen, weißen Tafel, mit 5 cm breiten, rot reflektierenden Rand zu erfolgen hat. Die am Fahrzeugende angebrachte Tafel muss dabei „annähernd lotrecht und senkrecht zur Längsmittelebene des Fahrzeuges“ angebracht sein und darf maximal 90 cm über der Fahrbahn angebracht sein.§ 59 Abs. 1 Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung 1967 auf ris.bka.gv.at
Einzelnachweise
Kategorie:Straßenverkehr (Österreich) Kategorie:Nutzfahrzeuge Kategorie:Güterkraftverkehr